Ein Anruf genügt.
Den Rest erledigen wir.
Einzelpraxis, Gemeinschaftspraxis und MVZ. Wir platzieren die Berufshaftpflicht in der vorgeschriebenen Höhe, dazu Praxisinhalt, Praxisausfall und Cyber, und liefern die Versicherungsbescheinigung für den Zulassungsausschuss.
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Was ist eine Versicherung für Arztpraxen?
Eine Versicherung für Arztpraxen ist das Paket aus der Berufs- und Betriebshaftpflicht, dem Praxisinhalt, dem Praxisausfall und Cyber für Patientendaten. Die Haftpflicht ist dabei keine Empfehlung: Von Vertragsärzten sind mindestens 3 Millionen Euro je Versicherungsfall verlangt, bei medizinischen Versorgungszentren und Berufsausübungsgemeinschaften mit angestellten Ärzten 5 Millionen. Fehlt der Nachweis beim Zulassungsausschuss, beschließt dieser das Ruhen der Zulassung mit sofortiger Wirkung, und nach zwei Jahren Ruhen ist die Zulassung zu entziehen.
Wer braucht eine Versicherung für Arztpraxen?
Praxen mit stationären Betten, reine Schönheitschirurgie und Praxen mit mehreren Behandlungsfehlervorwürfen in den letzten Jahren betrachten wir gesondert.
Sie können trotzdem anfragen. Wir sagen Ihnen offen, ob und wie wir helfen können.
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Einzelpraxen
Eine Zulassung, eine Person, und ein Ausfall, der den Betrieb sofort stoppt. Haftpflicht und Praxisausfall gehören deshalb zusammen gedacht.
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Gemeinschaftspraxen und MVZ
Hier sind 5 Millionen je Versicherungsfall verlangt, und jeder behandelnde Arzt muss im Vertrag stehen.
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Praxen mit ambulanten Eingriffen
Narkose und Eingriff heben das Risiko und die Summe, und beides wird vor dem Angebot abgefragt.
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Zahnarztpraxen mit Eigenlabor
Das Labor ist Fertigung im Haus: dazu kommen Produkthaftung für die Arbeit und Technik, die ausfallen kann.
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Belegärztlich tätige Ärzte
Behandlung im Krankenhaus unter eigener Verantwortung ist eine eigene Tätigkeit und muss im Vertrag genannt sein.
Eine Anfrage. Alle Versicherer. Das richtige Programm.
Expertise im Heilwesen
Wir kennen den Unterschied zwischen der Summe, die vorgeschrieben ist, und der, die ein Eingriff tatsächlich kostet. Und wir kennen das Verstoßprinzip: Für einen Fehler haftet der Versicherer von damals, deshalb entscheidet beim Wechsel die Nachhaftung und nicht der Beitrag.
Nachweise für den Zulassungsausschuss
Der Nachweis geht als Versicherungsbescheinigung an den Zulassungsausschuss, bei Antragstellung und auf Verlangen. Wir liefern sie in der Form, die dort akzeptiert wird, und melden Änderungen rechtzeitig.
Deckung, die zu Ihren Leistungen passt
Eine Hausarztpraxis braucht andere Summen als eine mit ambulanten Eingriffen oder ein MVZ mit zehn angestellten Ärzten. Wir fragen Leistungsspektrum und Personalstruktur vorher ab.
Kein Vergleichsportal. Eine Ausschreibung.
Sechs Dinge, die für jede Anfrage gelten, unabhängig davon, was Sie versichern wollen.
Ein Rechner vergleicht Tarife. Wir schreiben Ihr Risiko aus.
Ein Vergleichsrechner fragt Eckdaten ab und zeigt Tarife dazu. Im Gewerbe entscheidet aber die Bedingung, nicht der Preis. Wir fragen bei den Versicherern an, die Ihren Betrieb zeichnen, auch bei denen ohne Onlinestrecke, und lesen die Bedingungen, bevor Sie unterschreiben.
Ihr Ansprechpartner kennt Versicherung aus der Praxis.
Fünf Jahre bei Marsh Deutschland, zuletzt als Client Executive für multinationale Unternehmen, danach zwei Jahre bei deas (Ecclesia Gruppe) für internationale Industrieprogramme.
Er kennt Deckung, Verhandlung und Schaden aus dem Maschinenraum und weiß, worauf ein Versicherer beim Beitrag schaut. Die Prüfung macht ein Mensch, Technologie nimmt ihm das Lesen und Aufbereiten der Unterlagen ab.
Häufige Fragen.
Welche Versicherungen brauchen Arztpraxen?
In der Regel die Berufs- und Betriebshaftpflicht in der vorgeschriebenen Höhe, den Praxisinhalt mit medizinischer Technik, den Praxisausfall und Cyber für Patientendaten. Wer ein Eigenlabor betreibt oder belegärztlich tätig ist, braucht beides ausdrücklich genannt.
Ist eine Versicherung für Arztpraxen Pflicht?
Ja, und zwar schärfer als in fast jeder anderen Branche. Vertragsärzte brauchen eine Berufshaftpflicht mit mindestens 3 Millionen Euro je Versicherungsfall, in medizinischen Versorgungszentren und Berufsausübungsgemeinschaften mit angestellten Ärzten 5 Millionen; die Jahresleistung darf auf das Doppelte beziehungsweise Dreifache begrenzt sein. Der Nachweis geht an den Zulassungsausschuss. Fehlt er, beschließt der Ausschuss das Ruhen der Zulassung mit sofortiger Wirkung, und dauert das Ruhen länger als zwei Jahre, ist die Zulassung zu entziehen. Dazu kommen die Berufsordnungen der Landesärztekammern.
Was kostet eine Versicherung für Arztpraxen?
Das hängt vor allem von Fachrichtung, Zahl der behandelnden Ärzte, dem Anteil an Eingriffen und der gewählten Versicherungssumme ab. Eine belastbare Zahl gibt es nach dem ersten Gespräch, nicht aus einem Tarifrechner: Wir holen Angebote bei den Versicherern ein, die Ihren Betrieb zeichnen, und legen sie Ihnen nebeneinander. Das Erstgespräch kostet nichts.
Was passiert, wenn der Versicherungsschutz endet?
Der Versicherer meldet das Ende an den Zulassungsausschuss. Der fordert Sie unverzüglich zur Vorlage einer Bescheinigung auf, und kommen Sie dem nicht nach, beschließt er das Ruhen der Zulassung mit sofortiger Wirkung. Nach zwei Jahren Ruhen ist die Zulassung zu entziehen. Das ist kein Bußgeld, sondern das Ende der Praxis.
Reichen die vorgeschriebenen 3 Millionen?
Als Pflicht ja, als Deckung oft nicht. Bei einem schweren Geburtsschaden oder einer dauerhaften Pflegebedürftigkeit übersteigt der Schaden diese Summe regelmäßig. Die gesetzliche Mindestsumme ist die Untergrenze, nicht die Empfehlung.
Was gilt beim Wechsel des Versicherers?
Die Berufshaftpflicht folgt dem Verstoßprinzip: Für einen Fehler haftet der Versicherer, bei dem Sie zum Zeitpunkt des Fehlers versichert waren. Weil Behandlungsfehler oft erst Jahre später geltend gemacht werden, entscheidet beim Wechsel die Nachhaftung und nicht der Beitrag.
Sind angestellte Ärzte und Assistenten mitversichert?
Nur wenn sie im Vertrag stehen. Das gilt auch für Weiterbildungsassistenten und Vertretungen. Die Lücke zeigt sich erst, wenn der Fehler dem Assistenten passiert, und dann haftet die Praxis trotzdem.
Brauche ich Cyber, wenn ich an die Telematikinfrastruktur angebunden bin?
Die Anbindung ändert nichts an der Haftung, aber viel an der Angriffsfläche. Praxisverwaltungssystem, elektronische Patientenakte und Kommunikation im Medizinwesen sind die drei Stellen, an denen ein Ausfall den Betrieb stoppt und ein Datenabfluss meldepflichtig wird.
Ich bin schon versichert. Lohnt sich die Anfrage trotzdem?
Oft ja. Viele Verträge sind mit dem Betrieb gewachsen, ohne angepasst worden zu sein: neue Tätigkeiten, mehr Mitarbeiter, mehr Fahrzeuge, höhere Umsätze. Wir lesen Ihre bestehenden Policen mit Ihnen und sagen, was passt, was fehlt und was doppelt ist.
Zu speziell, zu schwierig,
zu spät dran?
Genau unser Fall. Sagen Sie uns, was Sie tun, und wir fragen jeden Versicherer an, der es zeichnet.
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