Health-Tech und digitale Gesundheit

Versicherung für
Health-Tech.

Zwei Dinge machen dieses Feld besonders: Sie verarbeiten Gesundheitsdaten, die das Datenschutzrecht eigens schützt, und irgendwo zwischen Ihrem Produkt und der Behandlung verläuft die Grenze zum Medizinprodukt. Beides entscheidet darüber, welche Deckung Sie brauchen und wer sie zeichnet.

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Was ist eine Versicherung für Health-Tech?

Eine Versicherung für Health-Tech ist das Paket aus Vermögensschadenhaftpflicht und Betriebshaftpflicht, am Markt zusammen IT-Haftpflicht genannt, dazu Cyberversicherung und, sobald Ihr Produkt als Medizinprodukt gilt oder körperlich wirkt, Produkthaftpflicht. Der Unterschied zu anderer Software liegt in zwei Punkten: Gesundheitsdaten gehören zu den besonderen Kategorien personenbezogener Daten und stehen unter eigenem Schutz, und je nach Zweckbestimmung Ihres Produkts greift das Medizinprodukterecht mit eigenen Pflichten, die auch der Versicherer abfragt.

Das wissen wir

Die Zweckbestimmung entscheidet, nicht die Technik.

Die Medizinprodukteverordnung nennt Software ausdrücklich als mögliches Medizinprodukt. Sie knüpft dabei nicht an die technische Komplexität an, sondern an die Zweckbestimmung, und die ergibt sich nach der Verordnung aus Ihren eigenen Angaben: Kennzeichnung, Gebrauchsanweisung, Werbe- und Verkaufsmaterial und den Angaben bei der klinischen Bewertung. Genannt sind als medizinische Zwecke unter anderem Diagnose, Verhütung, Überwachung, Vorhersage, Prognose, Behandlung und Linderung von Krankheiten. Eine App, die Termine verwaltet, fällt nicht darunter. Dieselbe App, die aus Messwerten eine Behandlungsempfehlung ableitet, kann es. Ihre eigene Produktbeschreibung kann die Einordnung auslösen. Klären Sie sie, bevor Sie die Police suchen, und bevor der Marketingtext steht.

Für wen

Wer braucht eine Versicherung für Health-Tech?

Medizinprodukte höherer Risikoklassen, Produkte mit unmittelbarer Wirkung auf die Behandlung, klinische Prüfungen und Anbieter ohne geklärte Einordnung ihres Produkts betrachten wir gesondert.

Fragen Sie trotzdem an. Wir sagen Ihnen offen, was geht und was nicht, und welche Klärung zuerst ansteht.

  • Praxis- und Kliniksoftware

    Ausfall trifft den Betrieb unmittelbar, dazu Patientendaten in großer Zahl.

  • Apps für Patienten und Versicherte

    Gesundheitsdaten, Einwilligungen, je nach Zweck die Einordnung als Medizinprodukt.

  • Telemedizin und digitale Versorgung

    Zusammenspiel von Plattformhaftung und Berufshaftung der Behandelnden.

  • Auswertung von Gesundheitsdaten

    Forschung, Abrechnung, Qualitätssicherung: Fehler mit finanzieller Folge beim Auftraggeber.

Warum Alea

Eine Anfrage. Alle Versicherer. Das richtige Programm.

1

Wir kennen die Fragen, die der Versicherer stellt

Jahrelange Erfahrung bei zwei der großen Industriemakler: Wir bereiten die Angaben zu Zweckbestimmung, Datenverarbeitung, Auftragsverarbeitung und Freigabeprozessen so auf, dass ein Versicherer damit arbeiten kann. Eine unvollständige Anfrage bleibt in diesem Feld besonders lange liegen.

2

Nachweise für Klinik, Praxis und Kostenträger

Einkaufsabteilungen im Gesundheitswesen verlangen regelmäßig bestimmte Deckungssummen und eine Bestätigung vor dem ersten Einsatz. Wir liefern sie in der geforderten Form und klären vorab, was darin stehen muss.

3

Deckung, die zu Ihrer Einordnung passt

Reine Verwaltungssoftware, Angebot für Versicherte, Medizinprodukt: Diese drei Fälle brauchen verschiedene Deckungen und verschiedene Versicherer. Wir ordnen Ihr Produkt mit Ihnen ein und stellen die Bausteine danach zusammen.

So arbeiten wir

Kein Vergleichsportal. Eine Ausschreibung.

Sechs Dinge, die für jede Anfrage gelten, unabhängig davon, was Sie versichern wollen.

Ein Rechner vergleicht Tarife. Wir schreiben Ihr Risiko aus.

Ein Vergleichsrechner fragt Eckdaten ab und zeigt Tarife dazu. Im Gewerbe entscheidet aber die Bedingung, nicht der Preis. Wir fragen bei den Versicherern an, die Ihren Betrieb zeichnen, auch bei denen ohne Onlinestrecke, und lesen die Bedingungen, bevor Sie unterschreiben.

Was drinsteht, erklären wir vorher.

Wir erklären, was ein Vertrag tatsächlich abdeckt und was nicht, in Ihren Worten statt in Versicherungsdeutsch. Sie wissen bei jedem Schritt, wie die Deckung greift und wo sie endet.

Ihr bestehender Vertrag bleibt, bis etwas Besseres da ist.

Sie müssen nichts kündigen, um mit uns zu sprechen. Wir sehen uns an, was Sie haben, und sagen, was passt, was fehlt und was doppelt ist. Ist Ihr Vertrag der bessere, sagen wir auch das.

Die Anfrage verpflichtet Sie zu nichts.

Eine Anfrage ist weder Antrag noch Abschluss. Sie bekommen werktags innerhalb einer Stunde eine persönliche Rückmeldung. Entschieden wird erst, wenn die Angebote vor Ihnen liegen.

Im Schadenfall melden Sie sich bei uns.

Wenn etwas passiert, rufen Sie uns an und nicht die Hotline des Versicherers. Wir nehmen den Schaden auf und bleiben dran. Ob der Versicherer zahlt, richtet sich nach Ihrem Vertrag. Dass sich jemand darum kümmert, nach uns.

Versicherung soll Sie nicht aufhalten.

Zeit kostet selten die Entscheidung, sondern der Papierkram davor: Unterlagen zusammensuchen, Policen lesen, Angebote vergleichbar machen. Das übernimmt bei uns Technologie. Prüfung, Verhandlung und Betreuung bleiben bei Menschen.

Ihr Ansprechpartner

Ihr Ansprechpartner kennt Versicherung aus der Praxis.

Fünf Jahre bei Marsh Deutschland, zuletzt als Client Executive für multinationale Unternehmen, danach zwei Jahre bei deas (Ecclesia Gruppe) für internationale Industrieprogramme.

Er kennt Deckung, Verhandlung und Schaden aus dem Maschinenraum und weiß, worauf ein Versicherer beim Beitrag schaut. Die Prüfung macht ein Mensch, Technologie nimmt ihm das Lesen und Aufbereiten der Unterlagen ab.

Christoph Bergemann, Co-Founder, verantwortet Risiko, Beratung und Schadenbegleitung
Christoph Bergemann
Co-Founder, verantwortet Risiko, Beratung und Schadenbegleitung
Mit Christoph sprechen
Gut zu wissen

Häufige Fragen.

Welche Versicherungen brauchen Anbieter digitaler Gesundheitsangebote?

In der Regel die Berufs- und Vermögensschadenhaftpflicht als Kern, die Cyberversicherung mit besonderem Blick auf Gesundheitsdaten und die Betriebshaftpflicht für alles Körperliche. Gilt Ihr Produkt als Medizinprodukt oder arbeitet es mit Hardware, kommt die Produkthaftpflicht dazu. Je nach Betrieb ergänzen Inhalt, Elektronik, Firmenrechtsschutz und, sobald Investoren beteiligt sind, die D&O.

Ist eine Versicherung für Health-Tech Pflicht?

Für Sie als Softwareanbieter in der Regel nicht. Eine gesetzliche Versicherungspflicht trifft im Gesundheitswesen vor allem die Behandelnden selbst. Sobald Ihr Produkt jedoch als Medizinprodukt gilt oder in bestimmten Verfahren eingesetzt wird, können eigene Anforderungen an die Absicherung hinzukommen, und Kliniken, Praxen und Kostenträger verlangen sie ohnehin vertraglich. Welche Einordnung für Ihr Produkt gilt, gehört in eine regulatorische Prüfung; wir sagen Ihnen, was der Vertrag Ihres Kunden verlangt.

Was kostet eine Versicherung für Health-Tech?

Das hängt vor allem von Einordnung Ihres Produkts, Umsatz, Zahl und Art der verarbeiteten Gesundheitsdaten, geforderten Deckungssummen und dem Schadenverlauf ab. Eine belastbare Zahl gibt es nach dem ersten Gespräch, nicht aus einem Tarifrechner: Wir holen Angebote bei den Versicherern ein, die Ihren Betrieb zeichnen, und legen sie Ihnen nebeneinander. Das Erstgespräch kostet nichts.

Ist unsere App ein Medizinprodukt?

Das entscheidet die Zweckbestimmung, die Sie selbst festlegen und dokumentieren: Soll das Produkt zur Erkennung, Überwachung, Behandlung oder Linderung einer Krankheit beitragen, spricht viel dafür; dient es der Organisation, der Dokumentation oder der allgemeinen Information, meist nicht. Die Abgrenzung ist im Einzelfall anspruchsvoll und gehört in eine regulatorische Prüfung. Für die Versicherung brauchen wir Ihre Einordnung samt Begründung, nicht unsere Vermutung.

Was passiert bei einer Datenpanne mit Gesundheitsdaten?

Gesundheitsdaten gehören zu den besonderen Kategorien personenbezogener Daten. Eine Verletzung ihres Schutzes ist der Aufsichtsbehörde grundsätzlich unverzüglich und möglichst binnen 72 Stunden zu melden, und die Betroffenen sind zu benachrichtigen, wenn ein hohes Risiko für sie besteht. Eine Cyberversicherung trägt je nach Vertrag die Kosten für Forensik, Benachrichtigung und rechtliche Begleitung. Sie ersetzt die Meldung nicht, aber sie finanziert die Arbeit, die dann sofort anfällt.

Die Klinik will uns als Auftragsverarbeiter verpflichten. Was heißt das für die Police?

Als Auftragsverarbeiter übernehmen Sie vertragliche Pflichten zu Sicherheit, Unterauftragsverhältnissen und Mitwirkung, und der Vertrag enthält meist eine Haftungsregelung samt geforderter Deckungssumme. Dazu kommt eine eigene gesetzliche Pflicht: Nach Artikel 33 Absatz 2 der Datenschutz-Grundverordnung meldet der Auftragsverarbeiter eine Verletzung des Datenschutzes unverzüglich dem Verantwortlichen. Für die Police sind zwei Punkte entscheidend: dass Vermögensschäden ausreichend hoch gedeckt sind und dass die Cyberversicherung auch Ansprüche abdeckt, die aus Ihrer Rolle als Verarbeiter entstehen. Schicken Sie uns den Vertrag, dann prüfen wir beides.

Kann ich anfragen, wenn ich noch nicht weiß, was mir fehlt?

Ja. Wählen Sie im Formular „Noch unsicher". Sie müssen die Versicherungsfrage vor dem ersten Gespräch nicht selbst lösen. Wir ordnen gemeinsam ein, was Ihr Betrieb braucht und was nicht.

Ich bin schon versichert. Lohnt sich die Anfrage trotzdem?

Oft ja. Viele Verträge sind mit dem Betrieb gewachsen, ohne angepasst worden zu sein: neue Tätigkeiten, mehr Mitarbeiter, mehr Fahrzeuge, höhere Umsätze. Wir lesen Ihre bestehenden Policen mit Ihnen und sagen, was passt, was fehlt und was doppelt ist.

Zu speziell, zu schwierig,
zu spät dran?

Genau unser Fall. Sagen Sie uns, was Sie tun, und wir fragen jeden Versicherer an, der es zeichnet.

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