Betriebshaftpflicht,
wenn es bei anderen passiert.
Ob Sie zum ersten Mal eine Betriebshaftpflicht brauchen oder Ihre bestehende prüfen lassen möchten: Wir klären, welche Tätigkeiten im Vertrag stehen müssen, fragen passende Versicherer an und erklären Ihnen die verfügbaren Angebote.
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Was ist eine Betriebshaftpflichtversicherung?
Eine Betriebshaftpflichtversicherung zahlt, wenn Ihr Betrieb anderen einen Schaden zufügt: Personenschäden, Sachschäden und die Vermögensschäden, die daraus folgen. Grundlage ist die gesetzliche Haftung nach § 823 BGB, und die ist der Höhe nach nicht begrenzt. Die Versicherung prüft außerdem jede Forderung, zahlt die berechtigten bis zur vereinbarten Summe und wehrt die unberechtigten ab. Was im Einzelnen gedeckt ist, hängt an der Betriebsbeschreibung im Vertrag und an den eingeschlossenen Bausteinen.
Versichert ist die Tätigkeit, die im Vertrag steht.
Wächst ein Betrieb in neue Leistungen hinein, montiert er auf einmal, was er vorher nur geliefert hat, dann deckt die alte Betriebsbeschreibung das nicht mit, und auffallen tut das erst im Schadenfall.
Wer braucht eine Betriebshaftpflichtversicherung?
Wer vor allem berät, plant oder verwaltet, hat es mit reinen Vermögensschäden zu tun, und die deckt die Betriebshaftpflicht nicht. Dafür gibt es die Berufs- und Vermögensschadenhaftpflicht. Schäden mit Fahrzeugen gehören in die Kfz-Versicherung.
Betriebe mit Abbruch, Feuerarbeiten, Gefahrstoffen oder mehreren Schäden in den letzten Jahren betrachten wir gesondert. Sie können trotzdem anfragen. Wir sagen Ihnen offen, ob und wie wir helfen können.
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Handwerk, Bau und Montage
Arbeiten auf fremdem Grund und an fremden Sachen, oft neben Gewerken, die ebenfalls haften könnten.
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Betriebe mit Kunden auf der Fläche
Laden, Praxis, Werkstatt, Gastraum: Wer den Raum betritt, soll ihn unbeschadet wieder verlassen.
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Dienstleister beim Kunden
Reinigung, Service, Wartung, Veranstaltungstechnik: fremde Räume, fremde Geräte, fremde Schlüssel.
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Hersteller, Importeure und Händler
Wenn ein Produkt bei anderen Schaden anrichtet, greift die Produkthaftpflicht als Teil der Deckung.
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Betriebe, die einen Nachweis brauchen
Generalunternehmer, Vermieter und Vergabestellen verlangen die Bestätigung, bevor ein Auftrag beginnt.
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Betriebe mit Mitarbeitern
Sie haften für Ihre Leute im Dienst, von der Geschäftsführung bis zum Praktikanten.
Eine Anfrage. Alle Versicherer. Das richtige Programm.
Erfahrung mit Betriebsbeschreibungen
Die Betriebsart im Vertrag entscheidet im Schadenfall darüber, ob gezahlt wird. Wir gehen mit Ihnen durch, was Sie heute tatsächlich tun, und sorgen dafür, dass es im Antrag steht, statt sich auf eine Beschreibung von vor fünf Jahren zu verlassen.
Nachweise, die Auftraggeber akzeptieren
Generalunternehmer, Vermieter, Netzbetreiber und Vergabestellen verlangen die Bestätigung mit bestimmten Summen und in bestimmter Form, bevor Sie anfangen dürfen. Wir übersetzen die Anforderung in eine passende Deckung und besorgen die Bestätigung so, wie sie verlangt wird.
Deckung, die zu Ihren Tätigkeiten passt
Ein Elektriker braucht andere Bausteine als ein Onlinehändler mit Lager. Wir prüfen, ob Tätigkeitsschäden, Mietsachschäden, Schlüsselverlust oder Umweltschäden zu Ihrem Betrieb gehören, und lassen weg, was Sie nur Beitrag kostet.
Kein Vergleichsportal. Eine Ausschreibung.
Sechs Dinge, die für jede Anfrage gelten, unabhängig davon, was Sie versichern wollen.
Ein Rechner vergleicht Tarife. Wir schreiben Ihr Risiko aus.
Ein Vergleichsrechner fragt Eckdaten ab und zeigt Tarife dazu. Im Gewerbe entscheidet aber die Bedingung, nicht der Preis. Wir fragen bei den Versicherern an, die Ihren Betrieb zeichnen, auch bei denen ohne Onlinestrecke, und lesen die Bedingungen, bevor Sie unterschreiben.
Ihr Ansprechpartner kennt Versicherung aus der Praxis.
Fünf Jahre bei Marsh Deutschland, zuletzt als Client Executive für multinationale Unternehmen, danach zwei Jahre bei deas (Ecclesia Gruppe) für internationale Industrieprogramme.
Er kennt Deckung, Verhandlung und Schaden aus dem Maschinenraum und weiß, worauf ein Versicherer beim Beitrag schaut. Die Prüfung macht ein Mensch, Technologie nimmt ihm das Lesen und Aufbereiten der Unterlagen ab.
Häufige Fragen.
Welche Versicherungen brauchen Gewerbebetriebe?
Die Betriebshaftpflicht ist für fast jeden Betrieb die Grundlage. Dazu kommt, je nachdem was Sie tun: die Inhaltsversicherung für Einrichtung, Waren und Maschinen, die gewerbliche Kfz-Versicherung für Fahrzeuge, die Berufs- und Vermögensschadenhaftpflicht für Beratung und Planung, Cyber für Systeme und Zahlungsdaten und der Firmenrechtsschutz. Was davon Sie wirklich brauchen, hängt von Tätigkeit, Größe und Ihren Verträgen ab. Wir gehen die Bausteine mit Ihnen durch und sagen, was fehlt und was doppelt ist.
Ist eine Betriebshaftpflichtversicherung Pflicht?
Eine allgemeine gesetzliche Pflicht zur Betriebshaftpflicht gibt es nicht. Für einzelne Berufe schon: Rechtsanwälte müssen nach § 51 Bundesrechtsanwaltsordnung eine Berufshaftpflicht unterhalten, Vertragsärzte nach § 95e SGB V eine Berufshaftpflicht mit gesetzlicher Mindestsumme nachweisen, Wohnimmobilienverwalter nach § 34c Gewerbeordnung, und wer eine Erlaubnis für das Bewachungsgewerbe will, muss nach § 34a Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 Gewerbeordnung den Nachweis einer Haftpflichtversicherung erbringen. Für Architekten und Ingenieure steht die Pflicht in den Kammergesetzen der Länder und nicht im Bundesrecht. In der Praxis kommen Sie auch ohne Pflicht nicht weit: Auftraggeber, Generalunternehmer und Vermieter verlangen den Nachweis, bevor ein Auftrag beginnt, und die gesetzliche Haftung nach § 823 BGB ist der Höhe nach nicht begrenzt.
Was kostet eine Betriebshaftpflichtversicherung?
Das hängt vor allem von der Betriebsart, und die wiegt am schwersten, dazu je nach Tarif Umsatz, Lohnsumme oder Mitarbeiterzahl, der vereinbarten Versicherungssumme, der Selbstbeteiligung, den eingeschlossenen Bausteinen und dem Schadenverlauf ab. Eine belastbare Zahl gibt es nach dem ersten Gespräch, nicht aus einem Tarifrechner: Wir holen Angebote bei den Versicherern ein, die Ihren Betrieb zeichnen, und legen sie Ihnen nebeneinander. Das Erstgespräch kostet nichts.
Was zahlt die Betriebshaftpflicht nicht?
Vorsätzlich herbeigeführte Schäden, Vertragsstrafen und Bußgelder, Schäden am eigenen Betriebsvermögen und reine Vermögensschäden ohne Personen- oder Sachschaden. Auch Erfüllungsschäden nicht: Wenn Ihre Leistung mangelhaft ist, zahlt die Haftpflicht nicht die Nacharbeit, sondern erst den Schaden, den der Mangel bei anderen anrichtet. Schäden mit Fahrzeugen gehören in die Kfz-Versicherung.
Was sind Tätigkeits- und Bearbeitungsschäden?
Schäden an genau der Sache, an der Sie arbeiten oder die Sie dafür benutzen: die Wand, die beim Bohren reißt, das Parkett, auf dem die Maschine steht, die Leitung, die beim Graben erwischt wird. Viele Grunddeckungen schließen das aus oder begrenzen es. Für Betriebe, die bei Kunden arbeiten, ist es einer der wichtigsten Bausteine, und er muss ausdrücklich im Vertrag stehen.
Reicht die Betriebshaftpflicht, wenn ich berate oder plane?
Meist nicht. Wenn ein Kunde sagt, Ihr Rat oder Ihre Planung habe ihn Geld gekostet, ohne dass jemand verletzt oder etwas beschädigt wurde, ist das ein reiner Vermögensschaden. Den deckt die Betriebshaftpflicht nicht, dafür gibt es die Berufs- und Vermögensschadenhaftpflicht. Viele Betriebe brauchen beides nebeneinander, und wo die Grenze verläuft, sehen wir uns gemeinsam an.
Sind meine Mitarbeiter mitversichert?
In der Regel ja, solange sie für den Betrieb tätig sind, und das schließt Geschäftsführung, Auszubildende und Praktikanten ein. Wie weit der Kreis reicht und ob auch Leiharbeiter und Subunternehmer dazugehören, steht im Vertrag und unterscheidet sich je Versicherer. Das prüfen wir mit, wenn wir Ihre Unterlagen durchgehen.
Mein Auftraggeber verlangt einen Nachweis. Wie läuft das?
Sagen Sie uns, welche Summen und welche Form verlangt werden, am besten mit dem Schreiben oder der Vergabeunterlage. Wir prüfen, ob Ihre Deckung das hergibt, und holen die Bestätigung beim Versicherer. Wie schnell sie vorliegt, hängt vom Versicherer und vom Stand Ihres Vertrags ab, deshalb melden Sie sich besser früh als knapp.
Wir machen heute andere Arbeiten als bei Vertragsabschluss. Muss ich etwas tun?
Ja, und das ist der häufigste blinde Fleck. Neue Leistungen, andere Materialien, Montage statt Lieferung, eine zweite Betriebsstätte: All das gehört dem Versicherer gemeldet, sonst steht im Schadenfall eine Tätigkeit im Vertrag, die Sie so nicht mehr ausüben. Sagen Sie uns Bescheid, wenn sich etwas ändert, dann passen wir den Vertrag an.
Ich bin schon versichert. Lohnt sich die Anfrage trotzdem?
Oft ja. Viele Verträge sind mit dem Betrieb gewachsen, ohne angepasst worden zu sein: neue Tätigkeiten, mehr Mitarbeiter, mehr Fahrzeuge, höhere Umsätze. Wir lesen Ihre bestehenden Policen mit Ihnen und sagen, was passt, was fehlt und was doppelt ist.
Sie haben schon eine und denken ans Wechseln? Für Vorfälle unter dem alten Vertrag bleibt nach § 100 VVG der alte Versicherer zuständig. Die Lücke entsteht woanders.
Zu speziell, zu schwierig,
zu spät dran?
Genau unser Fall. Sagen Sie uns, was Sie tun, und wir fragen jeden Versicherer an, der es zeichnet.
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