D&O

D&O-Versicherung,
wenn Sie persönlich haften.

Ob Sie zum ersten Mal über die eigene Haftung nachdenken oder eine bestehende Police prüfen lassen möchten: Wir klären, welche Organe und welche Summen Ihr Vertrag abdecken muss, fragen passende Versicherer an und erklären Ihnen die verfügbaren Angebote.

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Was möchten Sie absichern?
Deckung verstehen

Was ist eine D&O-Versicherung?

Eine D&O-Versicherung schützt das Privatvermögen von Geschäftsführern, Vorständen und Aufsichtsräten, wenn sie für Entscheidungen persönlich in Anspruch genommen werden. Sie prüft den Anspruch, wehrt unberechtigte Forderungen ab und zahlt die berechtigten bis zur vereinbarten Summe. Versichert ist die Person in ihrer Organstellung, nicht das Unternehmen; den Vertrag schließt und bezahlt aber in der Regel die Gesellschaft.

Das wissen wir

Sie haften gegenüber Ihrer eigenen Gesellschaft.

Nach § 43 GmbHG schuldet der Geschäftsführer die Sorgfalt eines ordentlichen Geschäftsmanns und haftet bei Verletzung der Gesellschaft für den Schaden, mit dem Privatvermögen und ohne gesetzliche Obergrenze. Die meisten Ansprüche kommen genau von dort, und nicht von außen.

Ansprüche der eigenen Gesellschaft

Der Regelfall: Die Gesellschaft, oft nach einem Gesellschafterwechsel oder durch den Insolvenzverwalter, nimmt den Geschäftsführer für eine Entscheidung in Anspruch.

Ansprüche von außen

Dritte, Gläubiger und Behörden, etwa wegen nicht abgeführter Sozialversicherungsbeiträge oder einer verspäteten Insolvenzanmeldung. Hier haftet die Person neben der Gesellschaft.

Abwehr auf Kosten des Versicherers

Ein großer Teil der Leistung ist die Verteidigung: Anwälte, Gutachter und Verfahren, auch wenn der Vorwurf am Ende unbegründet ist. Das trägt bei langen Verfahren schwerer als die Zahlung.

Wo die Deckung endet

Vorsätzliche Pflichtverletzungen und wissentliche Verstöße sind ausgeschlossen, ebenso in der Regel Geldstrafen und Bußgelder gegen die Person selbst.

Für wen

Wer braucht eine D&O-Versicherung?

Vorsätzliche und wissentliche Pflichtverletzungen sind nicht versicherbar, und Geldstrafen und Bußgelder gegen die Person bleiben in aller Regel bei ihr. Für die laufende Tätigkeit des Betriebs ist die Betriebs- und Berufshaftpflicht zuständig, nicht die D&O.

Betriebe in der Krise, mit laufenden Verfahren oder kurz vor einem Eigentümerwechsel werden gesondert betrachtet. Sie können trotzdem anfragen. Wir sagen Ihnen offen, ob und wie wir helfen können.

  • Geschäftsführer einer GmbH

    Die Haftung trifft die Person, nicht die Gesellschaft, und sie ist der Höhe nach nicht begrenzt.

  • Gesellschafter-Geschäftsführer

    Auch wer die eigenen Anteile hält, haftet gegenüber der Gesellschaft, und spätestens bei neuen Mitgesellschaftern wird das real.

  • Vorstände und Aufsichtsräte

    Bei Aktiengesellschaften und Genossenschaften gelten vergleichbare Sorgfaltspflichten und dieselbe persönliche Haftung.

  • Betriebe vor einem Gesellschafterwechsel

    Neue Eigentümer sehen alte Entscheidungen mit anderen Augen, und genau daraus entstehen viele Ansprüche.

  • Betriebe in schwierigen Phasen

    In der Krise werden Fristen und Zahlungen zur Haftungsfrage, besonders bei Insolvenzantrag und Sozialversicherungsbeiträgen.

  • Geschäftsführer, die nicht Eigentümer sind

    Wer fremdes Vermögen verwaltet, trägt das volle Haftungsrisiko ohne den Anteil am Gewinn.

Warum Alea

Eine Anfrage. Alle Versicherer. Das richtige Programm.

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Erfahrung mit Organstellungen

Wer alles versichert ist, entscheidet sich im Vertrag: nur der Geschäftsführer oder auch Prokuristen, leitende Angestellte, Organe von Tochtergesellschaften und Personen, die faktisch führen, ohne bestellt zu sein. Wir gehen durch, wer bei Ihnen tatsächlich Verantwortung trägt, bevor der Antrag rausgeht.

2

Nachweise für Gesellschafter und Banken

Investoren, Beiräte und finanzierende Banken fragen die Deckung inzwischen regelmäßig ab, bevor sie einsteigen oder verlängern. Sagen Sie uns, was gefordert ist, dann prüfen wir, ob Ihre Police das hergibt, und besorgen die Bestätigung in der verlangten Form.

3

Deckung, die zu Ihrer Struktur passt

Eine Einpersonen-GmbH braucht etwas anderes als eine Gruppe mit Tochtergesellschaften und externem Beirat. Wir prüfen Rechtsform, Organe, Beteiligungen und die Frage, wer im Ernstfall gegen wen vorgehen würde, und stellen die Deckung danach zusammen.

So arbeiten wir

Kein Vergleichsportal. Eine Ausschreibung.

Sechs Dinge, die für jede Anfrage gelten, unabhängig davon, was Sie versichern wollen.

Ein Rechner vergleicht Tarife. Wir schreiben Ihr Risiko aus.

Ein Vergleichsrechner fragt Eckdaten ab und zeigt Tarife dazu. Im Gewerbe entscheidet aber die Bedingung, nicht der Preis. Wir fragen bei den Versicherern an, die Ihren Betrieb zeichnen, auch bei denen ohne Onlinestrecke, und lesen die Bedingungen, bevor Sie unterschreiben.

Was drinsteht, erklären wir vorher.

Wir erklären, was ein Vertrag tatsächlich abdeckt und was nicht, in Ihren Worten statt in Versicherungsdeutsch. Sie wissen bei jedem Schritt, wie die Deckung greift und wo sie endet.

Ihr bestehender Vertrag bleibt, bis etwas Besseres da ist.

Sie müssen nichts kündigen, um mit uns zu sprechen. Wir sehen uns an, was Sie haben, und sagen, was passt, was fehlt und was doppelt ist. Ist Ihr Vertrag der bessere, sagen wir auch das.

Die Anfrage verpflichtet Sie zu nichts.

Eine Anfrage ist weder Antrag noch Abschluss. Sie bekommen werktags innerhalb einer Stunde eine persönliche Rückmeldung. Entschieden wird erst, wenn die Angebote vor Ihnen liegen.

Im Schadenfall melden Sie sich bei uns.

Wenn etwas passiert, rufen Sie uns an und nicht die Hotline des Versicherers. Wir nehmen den Schaden auf und bleiben dran. Ob der Versicherer zahlt, richtet sich nach Ihrem Vertrag. Dass sich jemand darum kümmert, nach uns.

Versicherung soll Sie nicht aufhalten.

Zeit kostet selten die Entscheidung, sondern der Papierkram davor: Unterlagen zusammensuchen, Policen lesen, Angebote vergleichbar machen. Das übernimmt bei uns Technologie. Prüfung, Verhandlung und Betreuung bleiben bei Menschen.

Ihr Ansprechpartner

Ihr Ansprechpartner kennt Versicherung aus der Praxis.

Fünf Jahre bei Marsh Deutschland, zuletzt als Client Executive für multinationale Unternehmen, danach zwei Jahre bei deas (Ecclesia Gruppe) für internationale Industrieprogramme.

Er kennt Deckung, Verhandlung und Schaden aus dem Maschinenraum und weiß, worauf ein Versicherer beim Beitrag schaut. Die Prüfung macht ein Mensch, Technologie nimmt ihm das Lesen und Aufbereiten der Unterlagen ab.

Christoph Bergemann, Co-Founder, verantwortet Risiko, Beratung und Schadenbegleitung
Christoph Bergemann
Co-Founder, verantwortet Risiko, Beratung und Schadenbegleitung
Mit Christoph sprechen
Gut zu wissen

Häufige Fragen.

Welche Versicherungen brauchen Geschäftsführer und Vorstände?

Die D&O für die persönliche Haftung der Organe, daneben die Betriebshaftpflicht für Personen- und Sachschäden aus dem Betrieb und die Berufshaftpflicht für Vermögensschäden aus Ihrer Leistung. Wer größere Beträge bewegt, sollte über eine Vertrauensschadenversicherung sprechen, die Schäden durch eigene Leute abdeckt. Ein Firmenrechtsschutz trägt die Kosten in Auseinandersetzungen, die keine Haftpflicht betreffen. Was zu Ihnen passt, hängt an Rechtsform, Größe und Eigentümerstruktur.

Ist eine D&O-Versicherung Pflicht?

Eine gesetzliche Pflicht zur D&O-Versicherung gibt es nicht. Die Haftung dahinter ist dafür umso klarer: § 43 GmbHG verlangt vom Geschäftsführer die Sorgfalt eines ordentlichen Geschäftsmanns und lässt ihn bei Verletzung der Gesellschaft gegenüber haften, persönlich, mit dem Privatvermögen und ohne Obergrenze. Für Vorstände einer Aktiengesellschaft gilt Entsprechendes. Wer fremdes Vermögen verwaltet oder Mitgesellschafter hat, sollte die Frage deshalb nicht verschieben.

Was kostet eine D&O-Versicherung?

Das hängt vor allem von Rechtsform und Größe des Unternehmens, Umsatz und Bilanzsumme, der Zahl der versicherten Organe, der gewünschten Versicherungssumme, der wirtschaftlichen Lage und davon, ob es Auslandsgesellschaften oder frühere Fälle gibt ab. Eine belastbare Zahl gibt es nach dem ersten Gespräch, nicht aus einem Tarifrechner: Wir holen Angebote bei den Versicherern ein, die Ihren Betrieb zeichnen, und legen sie Ihnen nebeneinander. Das Erstgespräch kostet nichts.

Wer schließt die D&O ab, die Firma oder ich?

In der Regel die Gesellschaft, und sie zahlt auch den Beitrag. Versichert ist trotzdem die Person in ihrer Organstellung, denn die Haftung trifft sie persönlich. Daneben gibt es Verträge, die eine Person selbst abschließt, meist ergänzend zu einer bestehenden Firmenpolice oder für Mandate in fremden Gremien. Welcher Weg sinnvoll ist, hängt davon ab, wie viel Einfluss Sie auf die Firmenpolice haben.

Zahlt sie auch, wenn mich die eigene Gesellschaft verklagt?

Ja, das ist sogar der häufigste Fall. Die Innenhaftung nach § 43 GmbHG macht den größten Teil der Ansprüche aus, und sie wird selten vom Tagesgeschäft ausgelöst, sondern von einem Gesellschafterwechsel, einem Streit im Gesellschafterkreis oder einem Insolvenzverwalter, der alte Entscheidungen prüft. Genau dafür ist die Deckung gedacht.

Was passiert, wenn ich das Unternehmen verlasse?

Die Haftung endet nicht mit der Bestellung. Ansprüche können Jahre später erhoben werden, und D&O-Verträge stellen in der Regel auf den Zeitpunkt ab, an dem der Anspruch erhoben wird, nicht auf den Zeitpunkt des Fehlers. Deshalb entscheiden Nachhaftung und Rückwärtsdeckung darüber, ob Sie danach noch geschützt sind. Das ist der Punkt, an dem wir beim Ausscheiden zuerst hinsehen.

Sind Sozialversicherungsbeiträge und Insolvenzverschleppung gedeckt?

Das sind zwei der häufigsten Vorwürfe überhaupt, und viele Verträge decken sie ausdrücklich ein, oft als eigener Baustein und mit eigenen Summen. Selbstverständlich ist es nicht. Weil beides in der Krise schnell existenziell wird, prüfen wir diesen Punkt bei jedem Angebot und sagen Ihnen, wo ein Vertrag ihn offenlässt.

Was ist mit Vorsatz?

Vorsätzliche und wissentliche Pflichtverletzungen sind ausgeschlossen, das ist in allen Verträgen so und auch nicht verhandelbar. Praktisch wichtig ist, was bis zur Klärung passiert: Viele Verträge übernehmen die Verteidigungskosten zunächst und verlangen sie erst zurück, wenn der Vorsatz feststeht. Wie das geregelt ist, unterscheidet sich, und bei langen Verfahren macht es den Unterschied.

Wir sind eine kleine GmbH. Lohnt sich das überhaupt?

Die Haftung richtet sich nicht nach der Unternehmensgröße, sondern nach dem Schaden, und der kann die Bilanz leicht übersteigen. Entscheidend ist eher die Konstellation: Gibt es Mitgesellschafter, Investoren, eine Bank, einen geplanten Verkauf. Wo jemand anderes ein Interesse daran haben könnte, Ihre Entscheidungen zu prüfen, wird die Frage real. Das gehen wir mit Ihnen durch, bevor wir anfragen.

Ich bin schon versichert. Lohnt sich die Anfrage trotzdem?

Oft ja. Viele Verträge sind mit dem Betrieb gewachsen, ohne angepasst worden zu sein: neue Tätigkeiten, mehr Mitarbeiter, mehr Fahrzeuge, höhere Umsätze. Wir lesen Ihre bestehenden Policen mit Ihnen und sagen, was passt, was fehlt und was doppelt ist.

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Betriebshaftpflicht wechseln

D&O-Verträge lösen in der Regel aus, wenn der Anspruch erhoben wird. Beim Wechsel entsteht dadurch eine echte Lücke für alte Pflichtverletzungen, anders als in der Betriebshaftpflicht.

Zu speziell, zu schwierig,
zu spät dran?

Genau unser Fall. Sagen Sie uns, was Sie tun, und wir fragen jeden Versicherer an, der es zeichnet.

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