Berufs- und Vermögensschadenhaftpflicht

Berufshaftpflicht,
wenn der Rat Geld kostet.

Ob Sie zum ersten Mal eine Berufshaftpflicht brauchen oder Ihre bestehende prüfen lassen möchten: Wir klären, welche Tätigkeiten und welche Summen Ihr Vertrag abdecken muss, fragen passende Versicherer an und erklären Ihnen die verfügbaren Angebote.

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Was ist eine Berufshaftpflichtversicherung?

Eine Berufshaftpflichtversicherung, fachlich meist Vermögensschadenhaftpflicht, zahlt für reine Vermögensschäden: wenn Ihre Arbeit, Ihr Rat oder Ihre Planung einen Kunden Geld kostet, ohne dass jemand verletzt oder etwas beschädigt wurde. Genau diese Schäden schließt die Betriebshaftpflicht aus, und genau sie sind in beratenden und planenden Berufen der Normalfall. Für einige Berufe ist sie Pflicht und Voraussetzung der Zulassung, für alle anderen das, was Auftraggeber im Vertrag verlangen.

Das wissen wir

Es zählt, wann der Fehler passiert ist.

In der Vermögensschadenhaftpflicht gilt in der Regel das Verstoßprinzip: Einstehen muss der Versicherer, bei dem Sie zum Zeitpunkt des Fehlers versichert waren, auch wenn der Kunde erst Jahre später merkt, was schiefgelaufen ist, und deshalb entscheiden Nachhaftung und Rückwärtsdeckung mit.

Reine Vermögensschäden

Der Schaden ohne Blechschaden: die versäumte Frist, die falsche Berechnung, die Planung, die den Bau teurer macht, die Software, die im Betrieb des Kunden Geld kostet.

Prüfung und Abwehr

Der Versicherer prüft jede Forderung, wehrt die unberechtigten ab, notfalls vor Gericht und auf seine Kosten, und zahlt die berechtigten bis zur vereinbarten Summe.

Der zeitliche Rahmen

Nachhaftung für Ansprüche nach Vertragsende und Rückwärtsdeckung für Fehler aus der Zeit davor. Beides muss vereinbart sein, von allein ergibt es sich nicht.

Summen, die zur Zulassung passen

Für einzelne Berufe schreibt das Gesetz eine Mindestsumme je Versicherungsfall vor, Auftraggeber verlangen im Vertrag oft mehr. Die Police muss beides tragen.

Für wen

Wer braucht eine Berufshaftpflichtversicherung?

Personen- und Sachschäden gehören nicht hierher, sondern in die Betriebshaftpflicht; viele Betriebe brauchen beides nebeneinander. Heilberufe und erlaubnispflichtige Finanzdienstleistungen folgen eigenen Regeln.

Wer für Kunden in den USA oder Kanada arbeitet oder dort liefert, wird gesondert betrachtet, weil das Haftungsrecht dort ein anderes ist. Sie können trotzdem anfragen. Wir sagen Ihnen offen, ob und wie wir helfen können.

  • IT, Software und Systemhäuser

    Ein Fehler im Code oder im Betrieb kostet den Kunden Umsatz, nicht Hardware. Genau das ist ein reiner Vermögensschaden.

  • Agenturen, Beratung und Marketing

    Konzepte, Kampagnen und Empfehlungen wirken auf das Geschäft des Kunden, und wenn sie danebengehen, auf dessen Zahlen.

  • Architektur- und Ingenieurbüros

    Planungs- und Überwachungsfehler schlagen auf Kosten und Termine durch, und die Kammern verlangen den Nachweis.

  • Steuerberater, Anwälte und Wirtschaftsprüfer

    Hier ist die Deckung Pflicht und Voraussetzung der Zulassung, nicht Kür.

  • Sachverständige, Gutachter und Übersetzer

    Ein Urteil, eine Zahl, ein Wort: Der Schaden entsteht bei dem, der sich darauf verlassen hat.

  • Betriebe, deren Auftraggeber es verlangen

    In Rahmenverträgen steht die Deckungssumme oft vor der ersten Rechnung.

Warum Alea

Eine Anfrage. Alle Versicherer. Das richtige Programm.

1

Erfahrung mit Tätigkeitsbeschreibungen

In dieser Sparte entscheidet die beschriebene Tätigkeit über die Deckung, und sie ist selten so eindeutig, wie sie klingt. Wer berät und zugleich umsetzt, wer plant und zugleich überwacht, braucht beides im Vertrag. Wir gehen durch, was Sie tatsächlich tun, bevor der Antrag rausgeht.

2

Nachweise für Kammern und Auftraggeber

Kammern verlangen den Nachweis für die Zulassung, Auftraggeber verlangen ihn mit bestimmten Summen vor dem Auftrag. Sagen Sie uns, was gefordert ist, dann prüfen wir, ob Ihre Deckung das hergibt, und besorgen die Bestätigung in der verlangten Form.

3

Deckung, die zu Ihren Aufträgen passt

Ein Büro mit regionalen Kunden braucht etwas anderes als ein Dienstleister mit Rahmenverträgen und Auftraggebern im Ausland. Wir prüfen Summen, Nachhaftung, Rückwärtsdeckung und den Umgang mit Subunternehmern und lassen weg, was Sie nur Beitrag kostet.

So arbeiten wir

Kein Vergleichsportal. Eine Ausschreibung.

Sechs Dinge, die für jede Anfrage gelten, unabhängig davon, was Sie versichern wollen.

Ein Rechner vergleicht Tarife. Wir schreiben Ihr Risiko aus.

Ein Vergleichsrechner fragt Eckdaten ab und zeigt Tarife dazu. Im Gewerbe entscheidet aber die Bedingung, nicht der Preis. Wir fragen bei den Versicherern an, die Ihren Betrieb zeichnen, auch bei denen ohne Onlinestrecke, und lesen die Bedingungen, bevor Sie unterschreiben.

Was drinsteht, erklären wir vorher.

Wir erklären, was ein Vertrag tatsächlich abdeckt und was nicht, in Ihren Worten statt in Versicherungsdeutsch. Sie wissen bei jedem Schritt, wie die Deckung greift und wo sie endet.

Ihr bestehender Vertrag bleibt, bis etwas Besseres da ist.

Sie müssen nichts kündigen, um mit uns zu sprechen. Wir sehen uns an, was Sie haben, und sagen, was passt, was fehlt und was doppelt ist. Ist Ihr Vertrag der bessere, sagen wir auch das.

Die Anfrage verpflichtet Sie zu nichts.

Eine Anfrage ist weder Antrag noch Abschluss. Sie bekommen werktags innerhalb einer Stunde eine persönliche Rückmeldung. Entschieden wird erst, wenn die Angebote vor Ihnen liegen.

Im Schadenfall melden Sie sich bei uns.

Wenn etwas passiert, rufen Sie uns an und nicht die Hotline des Versicherers. Wir nehmen den Schaden auf und bleiben dran. Ob der Versicherer zahlt, richtet sich nach Ihrem Vertrag. Dass sich jemand darum kümmert, nach uns.

Versicherung soll Sie nicht aufhalten.

Zeit kostet selten die Entscheidung, sondern der Papierkram davor: Unterlagen zusammensuchen, Policen lesen, Angebote vergleichbar machen. Das übernimmt bei uns Technologie. Prüfung, Verhandlung und Betreuung bleiben bei Menschen.

Ihr Ansprechpartner

Ihr Ansprechpartner kennt Versicherung aus der Praxis.

Fünf Jahre bei Marsh Deutschland, zuletzt als Client Executive für multinationale Unternehmen, danach zwei Jahre bei deas (Ecclesia Gruppe) für internationale Industrieprogramme.

Er kennt Deckung, Verhandlung und Schaden aus dem Maschinenraum und weiß, worauf ein Versicherer beim Beitrag schaut. Die Prüfung macht ein Mensch, Technologie nimmt ihm das Lesen und Aufbereiten der Unterlagen ab.

Christoph Bergemann, Co-Founder, verantwortet Risiko, Beratung und Schadenbegleitung
Christoph Bergemann
Co-Founder, verantwortet Risiko, Beratung und Schadenbegleitung
Mit Christoph sprechen
Gut zu wissen

Häufige Fragen.

Welche Versicherungen brauchen beratende und planende Berufe?

Die Berufs- und Vermögensschadenhaftpflicht für die Folgen Ihrer Arbeit, dazu die Betriebshaftpflicht für alles, was im Büro oder beim Kunden an Personen und Sachen passiert. Fast immer kommt Cyber dazu, weil die Daten der Kunden bei Ihnen liegen. Je nach Betrieb außerdem die Inhaltsversicherung für Einrichtung und Technik und der Firmenrechtsschutz. Bei einer GmbH lohnt der Blick auf die D&O. Was Sie davon wirklich brauchen, gehen wir mit Ihnen durch.

Ist eine Berufshaftpflichtversicherung Pflicht?

Für einige Berufe ja. Rechtsanwälte müssen nach § 51 Bundesrechtsanwaltsordnung eine Berufshaftpflichtversicherung unterhalten, solange sie zugelassen sind, mit einer gesetzlichen Mindestsumme je Versicherungsfall; ohne Nachweis gibt es keine Zulassung. Für Steuerberater und Wirtschaftsprüfer regeln das die jeweiligen Berufsgesetze ähnlich, für Architekten und Ingenieure die Kammergesetze der Länder, weshalb es sich je Bundesland unterscheidet. Für alle anderen gibt es keine gesetzliche Pflicht, dafür den Vertrag: Auftraggeber verlangen den Nachweis zunehmend, bevor sie beauftragen.

Was kostet eine Berufshaftpflichtversicherung?

Das hängt vor allem von Ihrer Tätigkeit und dem Honorarvolumen, der gewünschten Versicherungssumme, der Mitarbeiterzahl, dem Umfang von Nachhaftung und Rückwärtsdeckung, der Frage, ob Sie für Kunden in den USA oder Kanada arbeiten, und dem Schadenverlauf ab. Eine belastbare Zahl gibt es nach dem ersten Gespräch, nicht aus einem Tarifrechner: Wir holen Angebote bei den Versicherern ein, die Ihren Betrieb zeichnen, und legen sie Ihnen nebeneinander. Das Erstgespräch kostet nichts.

Was ist der Unterschied zur Betriebshaftpflicht?

Die Betriebshaftpflicht zahlt, wenn jemand verletzt wird oder etwas kaputtgeht, und die Vermögensschäden, die daraus folgen. Die Berufshaftpflicht zahlt für den Schaden ohne beides: Der Kunde hat Geld verloren, weil Ihre Arbeit falsch war, verletzt wurde niemand. Beratende und planende Betriebe brauchen in der Regel beides, weil im Büro auch der Kaffee über den fremden Laptop läuft.

Was bedeutet das Verstoßprinzip für mich?

Dass der Zeitpunkt Ihres Fehlers zählt, nicht der Zeitpunkt, an dem jemand Ansprüche stellt. Wer im dritten Jahr eines Projekts einen Fehler macht und im sechsten davon erfährt, ist über den Vertrag von damals gedeckt, sofern er damals bestand. Das macht lückenlose Verträge wichtiger als in anderen Sparten: Eine Lücke von wenigen Monaten bleibt für immer eine Lücke.

Ich wechsle den Versicherer oder höre auf. Was ist mit alten Fehlern?

Dafür gibt es zwei Bausteine. Die Nachhaftung deckt Ansprüche, die nach dem Ende des Vertrags erhoben werden, aber auf einem Fehler aus der Laufzeit beruhen. Die Rückwärtsdeckung schließt umgekehrt Fehler ein, die vor Vertragsbeginn passiert sind und von denen Sie noch nichts wissen. Wie lange und zu welchen Bedingungen, steht im Vertrag und unterscheidet sich deutlich. Beim Wechsel sehen wir uns beide Seiten an, damit dazwischen nichts aufreißt.

Mein Auftraggeber verlangt eine bestimmte Deckungssumme. Was heißt das?

Dass im Vertrag eine Summe je Versicherungsfall und oft auch eine Jahresleistung stehen muss, die mindestens so hoch sind wie gefordert. Manchmal kommt dazu, dass bestimmte Tätigkeiten ausdrücklich eingeschlossen sein müssen. Schicken Sie uns die Anforderung im Wortlaut, dann prüfen wir Ihre Police dagegen und sagen, ob sie reicht oder was fehlt.

Wir arbeiten für Kunden in den USA oder Kanada. Ändert das etwas?

Ja, und zwar erheblich. Das dortige Haftungsrecht kennt andere Summen und andere Verfahren, und viele deutsche Verträge schließen diesen Bereich aus oder decken ihn nur eingeschränkt. Das ist kein Grund, nicht anzufragen, aber ein Grund, es früh zu sagen: Danach richtet sich, welche Versicherer überhaupt infrage kommen.

Gilt die Deckung auch für Subunternehmer?

Gegenüber Ihrem Kunden haften Sie für das Gesamtergebnis, auch für den Teil, den jemand anderes geliefert hat. Ob Ihr Vertrag den Einsatz von Subunternehmern einschließt und ob deren eigene Deckung vorrangig greift, steht in den Bedingungen. Wir klären das mit und sagen Ihnen, welche Nachweise Sie von Ihren Subunternehmern verlangen sollten.

Ich bin schon versichert. Lohnt sich die Anfrage trotzdem?

Oft ja. Viele Verträge sind mit dem Betrieb gewachsen, ohne angepasst worden zu sein: neue Tätigkeiten, mehr Mitarbeiter, mehr Fahrzeuge, höhere Umsätze. Wir lesen Ihre bestehenden Policen mit Ihnen und sagen, was passt, was fehlt und was doppelt ist.

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Betriebshaftpflicht wechseln

Beim Wechsel gilt hier die gegenteilige Regel: Berufshaftpflichtverträge lösen üblicherweise bei der Anspruchserhebung aus, nicht beim Vorfall. Warum das eine Nachmeldefrist nötig macht.

Zu speziell, zu schwierig,
zu spät dran?

Genau unser Fall. Sagen Sie uns, was Sie tun, und wir fragen jeden Versicherer an, der es zeichnet.

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