Produkthaftpflicht

Produkthaftpflicht für das,
was Sie herstellen und verkaufen.

Ob Sie zum ersten Mal absichern oder Ihre bestehende Deckung prüfen lassen möchten: Wir klären, welche Produkte und welche Folgekosten Ihr Vertrag abdecken muss, fragen passende Versicherer an und erklären Ihnen die verfügbaren Angebote.

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Was ist eine Produkthaftpflichtversicherung?

Eine Produkthaftpflichtversicherung greift, wenn etwas, das Sie hergestellt, importiert oder verkauft haben, nach der Auslieferung bei anderen Schaden anrichtet. Sie ist in der Regel Teil der Betriebshaftpflicht und deckt dort Personen- und Sachschäden. Grundlage der Haftung ist neben § 823 BGB das Produkthaftungsgesetz, das den Hersteller auch ohne Verschulden einstehen lässt. Was die Grunddeckung nicht umfasst, sind die reinen Vermögensschäden danach, und genau die werden im Geschäftsverkehr meist teuer.

Das wissen wir

Aus- und Einbau zahlen Sie auch ohne Verschulden.

Hat Ihr Kunde ein mangelhaftes Teil gemäß seiner Art und seinem Verwendungszweck eingebaut, bevor der Mangel offenbar wurde, schuldet der Verkäufer nach § 439 Abs. 3 BGB die erforderlichen Aufwendungen für den Ausbau und den Einbau des Ersatzes, ganz gleich, ob ihn ein Verschulden trifft. Das ist oft ein Vielfaches des Teilepreises, und die Grunddeckung umfasst es nicht.

Personen- und Sachschäden durch Ihr Produkt

Wenn ein geliefertes Produkt jemanden verletzt oder fremde Sachen beschädigt. Das ist der Teil, der in der Betriebshaftpflicht steckt, und für viele Betriebe der wichtigste.

Haftung ohne Verschulden

Das Produkthaftungsgesetz lässt den Hersteller für Fehler seines Produkts einstehen, auch ohne nachgewiesenen Fehler im Betrieb. Bei Sachschäden gilt es nur für privat genutzte Sachen.

Aus- und Einbau, Verbinden, Vermischen

Die erweiterte Produkthaftpflicht deckt die Vermögensschäden danach: Ausbau des mangelhaften Teils, Einbau des Ersatzes, Schäden durch Verbinden, Vermischen und Weiterverarbeiten.

Wo die Deckung endet

Die Nachbesserung Ihres eigenen Produkts bleibt Gewährleistung und ist kein Versicherungsfall. Kosten für einen Rückruf sind ein eigener Baustein und nicht selbstverständlich dabei.

Für wen

Wer braucht eine Produkthaftpflichtversicherung?

Die Nachbesserung oder der Ersatz Ihres eigenen Produkts ist Gewährleistung, keine Versicherungsleistung. Rückrufkosten brauchen einen eigenen Baustein.

Medizinprodukte, Arzneimittel, Luft- und Raumfahrt sowie Lieferungen in die USA und nach Kanada folgen eigenen Regeln und werden gesondert betrachtet. Sie können trotzdem anfragen. Wir sagen Ihnen offen, ob und wie wir helfen können.

  • Hersteller und Zulieferer

    Metall, Kunststoff, Maschinenbau, Elektro: Ein Teil geht in ein größeres Ganzes, und dort richtet es den Schaden an.

  • Importeure und Händler mit Eigenmarke

    Wer aus dem Ausland einführt oder unter eigenem Namen verkauft, haftet nach dem Produkthaftungsgesetz wie der Hersteller.

  • Lebensmittelherstellung und Handel

    Hier geht es schnell um Gesundheit, Rückverfolgbarkeit und große Mengen auf einmal.

  • Handwerk mit Montage und Einbau

    Wer liefert und einbaut, haftet für beides, und die Grenze zwischen Leistung und Produkt verschwimmt.

  • Onlinehandel

    Die Lieferkette ist kurz, die Haftung nicht: Was Sie verkaufen, verantworten Sie gegenüber dem Käufer.

  • Betriebe mit Abnehmern in der Industrie

    Rahmenverträge verlangen Deckungssummen und oft ausdrücklich den Einschluss der erweiterten Produkthaftpflicht.

Warum Alea

Eine Anfrage. Alle Versicherer. Das richtige Programm.

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Erfahrung mit Lieferketten

Entscheidend ist, was mit Ihrem Produkt danach passiert: ob es verbaut, vermischt oder weiterverarbeitet wird und wie aufwendig der Austausch wäre. Wir gehen diese Kette mit Ihnen durch, denn daran hängt, welche Bausteine Sie wirklich brauchen.

2

Nachweise für Abnehmer und Ausschreibungen

Industrielle Abnehmer verlangen Deckungssummen und oft ausdrücklich bestimmte Einschlüsse, bevor sie bestellen. Schicken Sie uns die Anforderung im Wortlaut, dann prüfen wir Ihre Police dagegen und besorgen die Bestätigung in der verlangten Form.

3

Deckung, die zu Ihren Produkten passt

Ein Zulieferer für den Maschinenbau braucht andere Bausteine als ein Händler mit Fertigware. Wir prüfen Produktart, Abnehmer, Exportanteil und Weiterverarbeitung und lassen weg, was Sie nur Beitrag kostet.

So arbeiten wir

Kein Vergleichsportal. Eine Ausschreibung.

Sechs Dinge, die für jede Anfrage gelten, unabhängig davon, was Sie versichern wollen.

Ein Rechner vergleicht Tarife. Wir schreiben Ihr Risiko aus.

Ein Vergleichsrechner fragt Eckdaten ab und zeigt Tarife dazu. Im Gewerbe entscheidet aber die Bedingung, nicht der Preis. Wir fragen bei den Versicherern an, die Ihren Betrieb zeichnen, auch bei denen ohne Onlinestrecke, und lesen die Bedingungen, bevor Sie unterschreiben.

Was drinsteht, erklären wir vorher.

Wir erklären, was ein Vertrag tatsächlich abdeckt und was nicht, in Ihren Worten statt in Versicherungsdeutsch. Sie wissen bei jedem Schritt, wie die Deckung greift und wo sie endet.

Ihr bestehender Vertrag bleibt, bis etwas Besseres da ist.

Sie müssen nichts kündigen, um mit uns zu sprechen. Wir sehen uns an, was Sie haben, und sagen, was passt, was fehlt und was doppelt ist. Ist Ihr Vertrag der bessere, sagen wir auch das.

Die Anfrage verpflichtet Sie zu nichts.

Eine Anfrage ist weder Antrag noch Abschluss. Sie bekommen werktags innerhalb einer Stunde eine persönliche Rückmeldung. Entschieden wird erst, wenn die Angebote vor Ihnen liegen.

Im Schadenfall melden Sie sich bei uns.

Wenn etwas passiert, rufen Sie uns an und nicht die Hotline des Versicherers. Wir nehmen den Schaden auf und bleiben dran. Ob der Versicherer zahlt, richtet sich nach Ihrem Vertrag. Dass sich jemand darum kümmert, nach uns.

Versicherung soll Sie nicht aufhalten.

Zeit kostet selten die Entscheidung, sondern der Papierkram davor: Unterlagen zusammensuchen, Policen lesen, Angebote vergleichbar machen. Das übernimmt bei uns Technologie. Prüfung, Verhandlung und Betreuung bleiben bei Menschen.

Ihr Ansprechpartner

Ihr Ansprechpartner kennt Versicherung aus der Praxis.

Fünf Jahre bei Marsh Deutschland, zuletzt als Client Executive für multinationale Unternehmen, danach zwei Jahre bei deas (Ecclesia Gruppe) für internationale Industrieprogramme.

Er kennt Deckung, Verhandlung und Schaden aus dem Maschinenraum und weiß, worauf ein Versicherer beim Beitrag schaut. Die Prüfung macht ein Mensch, Technologie nimmt ihm das Lesen und Aufbereiten der Unterlagen ab.

Christoph Bergemann, Co-Founder, verantwortet Risiko, Beratung und Schadenbegleitung
Christoph Bergemann
Co-Founder, verantwortet Risiko, Beratung und Schadenbegleitung
Mit Christoph sprechen
Gut zu wissen

Häufige Fragen.

Welche Versicherungen brauchen Hersteller, Importeure und Händler?

Die Betriebshaftpflicht mit eingeschlossener Produkthaftpflicht ist die Grundlage, bei Weiterverarbeitung ergänzt um die erweiterte Deckung für Aus- und Einbaukosten. Dazu je nach Betrieb die Inhaltsversicherung für Produktion und Lager, die Betriebsunterbrechung für den Stillstand danach und ein Rückrufkostenbaustein, wenn Sie an Verbraucher liefern. Was davon nötig ist, hängt an Produkt, Abnehmern und Exportanteil.

Ist eine Produkthaftpflichtversicherung Pflicht?

Eine gesetzliche Pflicht zur Produkthaftpflichtversicherung gibt es nicht. Die Haftung selbst gibt es sehr wohl: Das Produkthaftungsgesetz lässt den Hersteller ohne Verschulden einstehen, und daneben greift die Haftung nach § 823 BGB. Für Importeure und für alle, die unter eigenem Namen verkaufen, gilt dasselbe. In der Praxis verlangen Abnehmer den Nachweis, bevor sie einen Rahmenvertrag schließen, und ohne ihn kommen Sie in viele Lieferketten gar nicht hinein.

Was kostet eine Produkthaftpflichtversicherung?

Das hängt vor allem von Produktart und Umsatz, dem Anteil, der exportiert wird, besonders in die USA und nach Kanada, der Frage, ob Ihre Produkte weiterverarbeitet oder eingebaut werden, der Versicherungssumme, den eingeschlossenen Bausteinen und dem Schadenverlauf ab. Eine belastbare Zahl gibt es nach dem ersten Gespräch, nicht aus einem Tarifrechner: Wir holen Angebote bei den Versicherern ein, die Ihren Betrieb zeichnen, und legen sie Ihnen nebeneinander. Das Erstgespräch kostet nichts.

Was ist der Unterschied zur Betriebshaftpflicht?

Kein Gegensatz, sondern ein Teil davon. Die Betriebshaftpflicht deckt Schäden aus Ihrem Betrieb, die Produkthaftpflicht den Teil davon, der nach der Auslieferung durch das Produkt selbst entsteht. In den meisten gewerblichen Verträgen ist sie bereits enthalten. Die Frage ist deshalb selten, ob Sie sie haben, sondern wie weit sie reicht und ob die erweiterten Bausteine dabei sind.

Was sind Aus- und Einbaukosten?

Die Kosten, die entstehen, wenn Ihr mangelhaftes Teil bereits verbaut ist: Das fehlerhafte Teil muss heraus, das neue hinein. Seit der Reform des Kaufrechts schuldet der Verkäufer diese Aufwendungen nach § 439 Abs. 3 BGB auch dann, wenn ihn kein Verschulden trifft. Bei einer Schraube in einer Anlage kann das ein Vielfaches des Teilepreises kosten. Gedeckt ist es nur über die erweiterte Produkthaftpflicht.

Zahlt die Versicherung die Nachbesserung meines Produkts?

Nein. Dass Ihre Leistung mangelfrei sein muss, ist Ihr Vertrag mit dem Kunden und bleibt Ihr Risiko. Die Versicherung greift für das, was der Mangel bei anderen anrichtet: Personenschäden, Sachschäden und, mit der erweiterten Deckung, die Folgekosten wie Aus- und Einbau. Die Grenze verläuft also zwischen dem Produkt selbst und allem, was es ringsherum auslöst.

Sind Rückrufkosten mitversichert?

In der Regel nicht automatisch. Ein Rückruf ist ein eigener Baustein, und er ist teuer, weil er Logistik, Kommunikation und Austausch umfasst. Für Betriebe, die an Verbraucher liefern oder in sicherheitsrelevante Anwendungen hineinarbeiten, lohnt sich die Frage früh. Wir klären mit dem Versicherer, was zu bekommen ist und zu welchen Bedingungen.

Wir importieren aus dem Ausland. Haften wir wie der Hersteller?

Ja. Wer ein Produkt in den europäischen Wirtschaftsraum einführt, steht nach dem Produkthaftungsgesetz dem Hersteller gleich, und dasselbe gilt, wenn Sie unter eigenem Namen oder eigener Marke verkaufen. Ein Hinweis auf den Lieferanten in Asien hilft dem Geschädigten nicht und Ihnen deshalb auch nicht. Genau dafür brauchen Importeure eigene Deckung.

Wir liefern in die USA. Ändert das etwas?

Erheblich. Das dortige Haftungsrecht kennt andere Summen, andere Verfahren und andere Erwartungen an Warnhinweise. Viele deutsche Verträge schließen Lieferungen in die USA und nach Kanada aus oder decken sie nur eingeschränkt. Sagen Sie uns früh, welcher Anteil Ihres Umsatzes dorthin geht: Danach richtet sich, welche Versicherer überhaupt infrage kommen.

Ich bin schon versichert. Lohnt sich die Anfrage trotzdem?

Oft ja. Viele Verträge sind mit dem Betrieb gewachsen, ohne angepasst worden zu sein: neue Tätigkeiten, mehr Mitarbeiter, mehr Fahrzeuge, höhere Umsätze. Wir lesen Ihre bestehenden Policen mit Ihnen und sagen, was passt, was fehlt und was doppelt ist.

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Schaden in der Betriebshaftpflicht

Ein Produkt hat einen Schaden angerichtet, und der Kunde meldet sich. Welche Frist läuft, was in die Meldung gehört und was Sie dabei sagen dürfen.

Zu speziell, zu schwierig,
zu spät dran?

Genau unser Fall. Sagen Sie uns, was Sie tun, und wir fragen jeden Versicherer an, der es zeichnet.

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