Inhalt und Gebäude

Inhaltsversicherung für
alles, was im Betrieb steht.

Neue Maschinen oder mehr Waren? Wir prüfen, ob Ihre Versicherungssumme noch passt. Ob Sie Ihre Einrichtung zum ersten Mal versichern oder eine bestehende Police prüfen lassen möchten: Wir klären, worauf es bei der Summe ankommt, fragen passende Versicherer an und erklären Ihnen die verfügbaren Angebote.

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Was möchten Sie absichern?
Deckung verstehen

Was ist eine Inhaltsversicherung?

Eine Inhaltsversicherung ersetzt, was in Ihren Betriebsräumen steht: Einrichtung, Maschinen, Werkzeug, Waren und Vorräte. Versichert sind in der Regel Feuer, Leitungswasser, Sturm und Hagel sowie Einbruchdiebstahl. Naturgefahren wie Überschwemmung, Starkregen und Rückstau sind ein eigener Baustein und nicht automatisch dabei. Ersetzt wird der Neuwert, also was die Wiederbeschaffung heute kostet, nicht der Restwert des alten Geräts. Das Gebäude selbst ist eine eigene Versicherung und Sache des Eigentümers.

Das wissen wir

Zu niedrig versichert heißt anteilig gekürzt.

Liegt die Versicherungssumme erheblich unter dem Wert, zahlt der Versicherer nach § 75 VVG nur im Verhältnis von Summe zu Wert. Das trifft auch den kleinen Schaden, nicht erst den Totalschaden, es sei denn, im Vertrag steht ein Unterversicherungsverzicht.

Einrichtung, Maschinen und Waren

Alles, was zum Betrieb gehört und nicht zum Gebäude: Werkbank und Maschinen, Technik, Werkzeug, Lager und Vorräte. Ersetzt zum Neuwert, damit Sie gleichwertig weiterarbeiten können.

Die versicherten Gefahren

Feuer, Leitungswasser, Sturm und Hagel, Einbruchdiebstahl. Überschwemmung, Starkregen und Rückstau kommen als eigener Baustein dazu und fehlen in vielen alten Verträgen.

Das Gebäude

Wer seine Räume besitzt, versichert das Gebäude gesondert. Wer mietet, sollte wissen, was der Vermieter versichert hat, denn dessen Police deckt Ihre Einrichtung nicht.

Was danach fehlt

Nach dem Schaden steht der Betrieb oft wochenlang. Die Inhaltsversicherung ersetzt die Sachen, nicht den Ertrag, der in dieser Zeit ausfällt. Dafür gibt es die Betriebsunterbrechung.

Für wen

Wer braucht eine Inhaltsversicherung?

Werkzeug und Material unterwegs sind hier nicht gedeckt, dafür gibt es die Deckung für den Werkverkehr. Fahrzeuge gehören in die Kfz-Versicherung, Bedienfehler und Überspannung an Geräten in die Elektronikversicherung, der Ertragsausfall in die Betriebsunterbrechung.

Betriebe in stark hochwassergefährdeten Lagen und solche mit besonderen Feuerrisiken betrachten Versicherer gesondert. Sie können trotzdem anfragen. Wir sagen Ihnen offen, ob und wie wir helfen können.

  • Werkstätten, Produktion und Lager

    Maschinen und Material binden den größten Teil des Betriebsvermögens, und genau dort fällt die Summe am schnellsten zurück.

  • Läden und Handel

    Warenbestand schwankt mit der Saison, Einrichtung und Kassensysteme kommen dazu, und die Fläche ist für jeden zugänglich.

  • Gastronomie und Hotellerie

    Küchentechnik, Kühlung und Einrichtung sind teuer, und Feuer und Leitungswasser sind hier keine seltenen Ereignisse.

  • Praxen, Kanzleien und Büros

    Technik, Akten und Einrichtung lassen sich schwer kurzfristig ersetzen, und manches ist ohne Sicherung gar nicht wiederherstellbar.

  • Betriebe, die gewachsen sind

    Neue Maschinen, ein zweiter Standort, mehr Lager: Die Police steht oft noch auf dem Stand des Abschlussjahres.

  • Betriebe mit finanzierten Maschinen

    Bank oder Leasinggeber verlangen für ihre Sicherheit in der Regel eine Versicherung und einen Sicherungsschein.

Warum Alea

Eine Anfrage. Alle Versicherer. Das richtige Programm.

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Erfahrung mit Versicherungssummen

Die Summe ist in dieser Sparte die ganze Miete. Wir gehen mit Ihnen durch, was wirklich im Betrieb steht, zum heutigen Wiederbeschaffungswert und nicht zum Anschaffungspreis von damals, und achten darauf, dass der Vertrag einen Unterversicherungsverzicht trägt, wo es ihn gibt.

2

Nachweise für Vermieter und Finanzierer

Mietverträge verlangen oft eine Versicherung, Banken und Leasinggeber einen Sicherungsschein zu ihren Gunsten für die finanzierten Maschinen. Sagen Sie uns, was gefordert ist, dann prüfen wir, ob Ihre Deckung das hergibt, und besorgen die Bestätigung in der verlangten Form.

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Deckung, die zu Ihren Räumen passt

Eine Schreinerei mit Absauganlage und Holzlager braucht andere Gefahren und andere Sicherungen als ein Büro im dritten Stock. Wir prüfen Bauart, Lage, Nutzung und vorhandene Sicherungen und stellen die Gefahren danach zusammen, statt ein Paket über alles zu legen.

So arbeiten wir

Kein Vergleichsportal. Eine Ausschreibung.

Sechs Dinge, die für jede Anfrage gelten, unabhängig davon, was Sie versichern wollen.

Ein Rechner vergleicht Tarife. Wir schreiben Ihr Risiko aus.

Ein Vergleichsrechner fragt Eckdaten ab und zeigt Tarife dazu. Im Gewerbe entscheidet aber die Bedingung, nicht der Preis. Wir fragen bei den Versicherern an, die Ihren Betrieb zeichnen, auch bei denen ohne Onlinestrecke, und lesen die Bedingungen, bevor Sie unterschreiben.

Was drinsteht, erklären wir vorher.

Wir erklären, was ein Vertrag tatsächlich abdeckt und was nicht, in Ihren Worten statt in Versicherungsdeutsch. Sie wissen bei jedem Schritt, wie die Deckung greift und wo sie endet.

Ihr bestehender Vertrag bleibt, bis etwas Besseres da ist.

Sie müssen nichts kündigen, um mit uns zu sprechen. Wir sehen uns an, was Sie haben, und sagen, was passt, was fehlt und was doppelt ist. Ist Ihr Vertrag der bessere, sagen wir auch das.

Die Anfrage verpflichtet Sie zu nichts.

Eine Anfrage ist weder Antrag noch Abschluss. Sie bekommen werktags innerhalb einer Stunde eine persönliche Rückmeldung. Entschieden wird erst, wenn die Angebote vor Ihnen liegen.

Im Schadenfall melden Sie sich bei uns.

Wenn etwas passiert, rufen Sie uns an und nicht die Hotline des Versicherers. Wir nehmen den Schaden auf und bleiben dran. Ob der Versicherer zahlt, richtet sich nach Ihrem Vertrag. Dass sich jemand darum kümmert, nach uns.

Versicherung soll Sie nicht aufhalten.

Zeit kostet selten die Entscheidung, sondern der Papierkram davor: Unterlagen zusammensuchen, Policen lesen, Angebote vergleichbar machen. Das übernimmt bei uns Technologie. Prüfung, Verhandlung und Betreuung bleiben bei Menschen.

Ihr Ansprechpartner

Ihr Ansprechpartner kennt Versicherung aus der Praxis.

Fünf Jahre bei Marsh Deutschland, zuletzt als Client Executive für multinationale Unternehmen, danach zwei Jahre bei deas (Ecclesia Gruppe) für internationale Industrieprogramme.

Er kennt Deckung, Verhandlung und Schaden aus dem Maschinenraum und weiß, worauf ein Versicherer beim Beitrag schaut. Die Prüfung macht ein Mensch, Technologie nimmt ihm das Lesen und Aufbereiten der Unterlagen ab.

Christoph Bergemann, Co-Founder, verantwortet Risiko, Beratung und Schadenbegleitung
Christoph Bergemann
Co-Founder, verantwortet Risiko, Beratung und Schadenbegleitung
Mit Christoph sprechen
Gut zu wissen

Häufige Fragen.

Welche Versicherungen brauchen Betriebe mit eigenen Räumen?

Die Inhaltsversicherung für die Sachen, die Betriebsunterbrechung für den Ertrag, der nach einem Schaden ausfällt, und die Elektronikversicherung für Geräte und Maschinen, die nicht brennen, sondern ausfallen. Dazu die Betriebshaftpflicht als Grundlage und, wenn Sie das Gebäude besitzen, die Gebäudeversicherung. Wer Werkzeug und Material transportiert, braucht zusätzlich eine Deckung für den Werkverkehr. Was davon zu Ihnen passt, hängt an Räumen, Technik und Warenbestand.

Ist eine Inhaltsversicherung Pflicht?

Eine gesetzliche Pflicht gibt es nicht. In der Praxis verlangen sie andere: Viele gewerbliche Mietverträge schreiben eine Versicherung des Inhalts vor, Banken und Leasinggeber verlangen für finanzierte Maschinen eine Deckung samt Sicherungsschein zu ihren Gunsten. Und ohne Inhaltsversicherung tragen Sie einen Feuer- oder Wasserschaden vollständig selbst, auch wenn ihn jemand anderes im Haus verursacht hat.

Was kostet eine Inhaltsversicherung?

Das hängt vor allem von der Versicherungssumme, also dem Neuwert von Einrichtung, Maschinen und Waren, der Betriebsart, Bauart und Lage der Räume, den Sicherungen gegen Einbruch und Feuer, den eingeschlossenen Gefahren, der Selbstbeteiligung und dem Schadenverlauf ab. Eine belastbare Zahl gibt es nach dem ersten Gespräch, nicht aus einem Tarifrechner: Wir holen Angebote bei den Versicherern ein, die Ihren Betrieb zeichnen, und legen sie Ihnen nebeneinander. Das Erstgespräch kostet nichts.

Wie hoch muss die Versicherungssumme sein?

So hoch wie der Neuwert aller versicherten Sachen, also das, was die Wiederbeschaffung heute kostet. Nicht der Buchwert, nicht der Anschaffungspreis von damals. Am verlässlichsten ist eine Aufstellung nach Gruppen: Einrichtung, Maschinen und Technik, Werkzeug, Waren und Vorräte. Wichtig ist, sie fortzuschreiben: Jede neue Maschine, die nicht gemeldet wird, drückt die Summe relativ zum Wert.

Was ist ein Unterversicherungsverzicht?

Eine Vereinbarung, mit der der Versicherer im Schadenfall darauf verzichtet zu prüfen, ob die Summe zum Wert passt, und bis zur vereinbarten Summe zahlt. Er ist nicht selbstverständlich und oft an Bedingungen geknüpft, etwa an Angaben zu Fläche und Werten oder an eine Mindestsumme je Quadratmeter. Ob Ihr Vertrag ihn trägt und unter welchen Voraussetzungen, sehen wir uns an, bevor es darauf ankommt.

Sind Überschwemmung und Starkregen mitversichert?

In der Regel nicht automatisch. Feuer, Leitungswasser, Sturm, Hagel und Einbruch gehören zum üblichen Umfang, die Naturgefahren sind ein eigener Baustein. Gerade ältere Verträge haben ihn nicht. Ob er zu bekommen ist und zu welchen Bedingungen, hängt stark an der Lage Ihrer Räume; das klären wir vor der Anfrage, damit Sie nicht auf eine Absage warten.

Wir mieten unsere Räume. Was muss ich selbst versichern?

Alles, was Ihnen gehört und nicht fest zum Gebäude zählt: Einrichtung, Maschinen, Technik, Waren. Die Gebäudeversicherung des Vermieters deckt davon nichts. Umgekehrt können Schäden am gemieteten Gebäude, die Sie verursachen, über die Betriebshaftpflicht laufen, wenn Mietsachschäden dort eingeschlossen sind. Wir sehen uns Mietvertrag und Police zusammen an.

Ist mein Werkzeug auf der Baustelle mitversichert?

Nein. Die Inhaltsversicherung gilt für den Versicherungsort, also Ihre Betriebsräume. Sobald Werkzeug, Material oder Ware im Fahrzeug oder auf der Baustelle sind, braucht es eine eigene Deckung für den Werkverkehr. Was in welchem Umfang mitgeht, steht in den Bedingungen, und das ist einer der häufigsten blinden Flecken bei Handwerksbetrieben.

Ersetzt sie auch den Umsatz, der nach einem Schaden ausfällt?

Nein. Die Inhaltsversicherung ersetzt die Sachen, nicht den Ertrag. Steht der Betrieb nach einem Feuer wochenlang still, laufen Löhne, Miete und Zinsen weiter, während nichts hereinkommt. Dafür gibt es die Betriebsunterbrechungsversicherung, die meist an die Inhaltsversicherung anschließt. Wie lange sie leisten soll, ist die entscheidende Frage und richtet sich danach, wie lange ein Wiederaufbau bei Ihnen dauert.

Ich bin schon versichert. Lohnt sich die Anfrage trotzdem?

Oft ja. Viele Verträge sind mit dem Betrieb gewachsen, ohne angepasst worden zu sein: neue Tätigkeiten, mehr Mitarbeiter, mehr Fahrzeuge, höhere Umsätze. Wir lesen Ihre bestehenden Policen mit Ihnen und sagen, was passt, was fehlt und was doppelt ist.

Zu speziell, zu schwierig,
zu spät dran?

Genau unser Fall. Sagen Sie uns, was Sie tun, und wir fragen jeden Versicherer an, der es zeichnet.

Was möchten Sie absichern?

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