Ein Anruf genügt.
Den Rest erledigen wir.
Baumpflege, Kronenschnitt, Fällung, Seilklettertechnik und Baumkontrolle. Wir platzieren die Betriebshaftpflicht mit Fäll- und Kletterarbeiten, Maschinen und Fahrzeuge bei Versicherern, die Baumarbeiten zeichnen.
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Was ist eine Versicherung für Baumpflege?
Eine Versicherung für Baumpflege ist das Paket aus der Betriebshaftpflicht mit Fäll- und Kletterarbeiten, den Maschinen, den Fahrzeugen und dem Betriebshof. Ihr Schadenbild ist anders als im übrigen Grünbereich: Es passiert selten, aber wenn, dann groß und in Sekunden. Ein Stamm, der in die falsche Richtung geht, trifft ein Dach, eine Oberleitung oder ein Auto, und bei Arbeiten über öffentlichen Wegen kommen Personen dazu. Deshalb zählt bei Ihnen die Höhe der Summe mehr als die Breite der Bausteine.
Wer braucht eine Versicherung für Baumpflege?
Forstbetriebe mit Harvester, Arbeiten an Bahnstrecken und Hochspannungsleitungen sowie Baumarbeiten mit Hubschrauber betrachten wir gesondert.
Sie können trotzdem anfragen. Wir sagen Ihnen offen, ob und wie wir helfen können.
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Fällung im Bestand
Bäume an Haus, Straße und Leitung lassen keinen Fehler zu, und genau dort liegen Ihre Aufträge.
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Seilklettertechnik
Arbeiten in der Krone ohne Hubsteiger stellen eigene Anforderungen an Ausrüstung, Qualifikation und Dokumentation.
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Baumkontrolle und Gutachten
Wer die Verkehrssicherheit beurteilt, haftet für die Beurteilung, und das ist ein anderes Risiko als das Sägen.
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Kommunale Auftragnehmer
Städte verlangen Deckungsnachweise mit festen Summen und oft eine dokumentierte Baumkontrolle dazu.
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Betriebe mit Hubsteiger
Die Maschine ist teuer, steht auf wechselnden Einsatzorten und ist das Betriebsmittel, ohne das nichts läuft.
Eine Anfrage. Alle Versicherer. Das richtige Programm.
Expertise bei Baumarbeiten
Wir prüfen bei Ihnen, ob Fäll- und Kletterarbeiten ausdrücklich im Vertrag stehen. Viele Betriebe arbeiten mit einer Police für Garten- und Landschaftsbau, in der Baumfällung nicht genannt ist, und merken das erst, wenn ein Stamm ein Dach trifft. Dazu bemessen wir die Summe an dem, was neben Ihren Bäumen steht, und nicht an Ihrem Umsatz.
Nachweise für Kommunen und Verwalter
Städte verlangen den Deckungsnachweis vor Auftragserteilung, Hausverwaltungen vor dem Einsatz auf ihren Liegenschaften, und Energieversorger bei Arbeiten an Leitungstrassen. Wir liefern sie in der verlangten Form.
Deckung, die zu Ihren Leistungen passt
Ein Betrieb mit Seilklettertechnik braucht andere Bausteine als einer, der nur mit Hubsteiger arbeitet. Wir fragen Arbeitsweise, Baumgrößen, Umfeld, Gutachtentätigkeit und Maschinen vorher ab, statt eine Standardpolice zu schicken.
Kein Vergleichsportal. Eine Ausschreibung.
Sechs Dinge, die für jede Anfrage gelten, unabhängig davon, was Sie versichern wollen.
Ein Rechner vergleicht Tarife. Wir schreiben Ihr Risiko aus.
Ein Vergleichsrechner fragt Eckdaten ab und zeigt Tarife dazu. Im Gewerbe entscheidet aber die Bedingung, nicht der Preis. Wir fragen bei den Versicherern an, die Ihren Betrieb zeichnen, auch bei denen ohne Onlinestrecke, und lesen die Bedingungen, bevor Sie unterschreiben.
Ihr Ansprechpartner kennt Versicherung aus der Praxis.
Fünf Jahre bei Marsh Deutschland, zuletzt als Client Executive für multinationale Unternehmen, danach zwei Jahre bei deas (Ecclesia Gruppe) für internationale Industrieprogramme.
Er kennt Deckung, Verhandlung und Schaden aus dem Maschinenraum und weiß, worauf ein Versicherer beim Beitrag schaut. Die Prüfung macht ein Mensch, Technologie nimmt ihm das Lesen und Aufbereiten der Unterlagen ab.
Häufige Fragen.
Welche Versicherungen brauchen Baumpflegebetriebe?
In der Regel die Betriebshaftpflicht mit ausdrücklichen Fäll- und Kletterarbeiten, die Maschinenversicherung, die Kfz-Versicherung und der Betriebshof.
Ist eine Versicherung für Baumpflege Pflicht?
Eine Versicherungspflicht gibt es für Baumpflegebetriebe nicht. Pflicht sind die gesetzliche Unfallversicherung Ihrer Beschäftigten, die bei Baumarbeiten über die landwirtschaftliche Berufsgenossenschaft laufen kann, und die Kfz-Haftpflicht für Fahrzeuge und Anhänger. Vorgeschrieben ist dagegen das Zeitfenster: Bäume außerhalb von Wald und gärtnerisch genutzten Flächen sowie Hecken und Gebüsche dürfen in der Zeit vom 1. März bis zum 30. September nicht abgeschnitten, auf den Stock gesetzt oder beseitigt werden. Erlaubt bleiben in dieser Zeit schonende Form- und Pflegeschnitte zur Beseitigung des Zuwachses und zur Gesunderhaltung des Baumes. Ausnahmen gibt es für behördlich angeordnete Maßnahmen und Fälle im öffentlichen Interesse, und kommunale Baumschutzsatzungen können zusätzlich eine Genehmigung verlangen.
Was kostet eine Versicherung für Baumpflege?
Das hängt vor allem von dem Umsatz, der Art der Arbeiten, dem Umfeld Ihrer Bäume, dem Maschinenpark und daran, ob Sie auch Baumkontrollen übernehmen ab. Eine belastbare Zahl gibt es nach dem ersten Gespräch, nicht aus einem Tarifrechner: Wir holen Angebote bei den Versicherern ein, die Ihren Betrieb zeichnen, und legen sie Ihnen nebeneinander. Das Erstgespräch kostet nichts.
Darf ich im Sommer fällen?
In der Regel nicht. Vom 1. März bis zum 30. September ist es verboten, Bäume außerhalb von Wald und gärtnerisch genutzten Flächen sowie Hecken und Gebüsche abzuschneiden, auf den Stock zu setzen oder zu beseitigen. Erlaubt bleiben schonende Form- und Pflegeschnitte und Schnitte zur Gesunderhaltung. Für Gefahr im Verzug und behördlich angeordnete Maßnahmen gibt es Ausnahmen, und kommunale Satzungen können zusätzlich eine Genehmigung verlangen.
Sind Fällarbeiten in meiner Police enthalten?
Nicht automatisch. Viele Verträge für Garten- und Landschaftsbau nennen Pflege und Pflanzung, aber keine Fällung und keine Seilklettertechnik. Dann liegt genau Ihr Hauptrisiko außerhalb der Deckung. Wir lassen beides ausdrücklich aufnehmen und achten dabei auf Arbeiten an und über Verkehrsflächen.
Wer haftet, wenn ein Baum später umfällt?
Grundsätzlich der Eigentümer, denn ihn trifft die Verkehrssicherungspflicht für seinen Baum. Haben Sie den Baum aber kontrolliert und für sicher erklärt, haften Sie für diese Beurteilung mit. Baumkontrolle ist damit kein Zusatzgeschäft, sondern ein eigenes Risiko, und es gehört in den Vertrag und in die Dokumentation.
Was ist mit dem Auto unter dem Baum?
Ein klassischer Fall für die Betriebshaftpflicht, und einer, der sich vermeiden lässt. Absperrung, Umparken und die dokumentierte Information der Anwohner kosten eine halbe Stunde und verhindern den häufigsten Schaden Ihres Gewerbes. Nach dem Schaden fragt der Versicherer genau danach.
Ich bin schon versichert. Lohnt sich die Anfrage trotzdem?
Oft ja. Viele Verträge sind mit dem Betrieb gewachsen, ohne angepasst worden zu sein: neue Tätigkeiten, mehr Mitarbeiter, mehr Fahrzeuge, höhere Umsätze. Wir lesen Ihre bestehenden Policen mit Ihnen und sagen, was passt, was fehlt und was doppelt ist.
Zu speziell, zu schwierig,
zu spät dran?
Genau unser Fall. Sagen Sie uns, was Sie tun, und wir fragen jeden Versicherer an, der es zeichnet.
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