Ein Anruf genügt.
Den Rest erledigen wir.
Brauerei, Getränkeherstellung, Abfüllung und Lohnabfüllung. Wir platzieren die Betriebs- und Produkthaftpflicht, die Rückrufkostendeckung und die Anlagen mit Drucktechnik und Ertragsausfall bei Versicherern, die Getränkebetriebe zeichnen.
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Was ist eine Versicherung für Brauereien?
Eine Versicherung für Brauereien und Getränkehersteller ist das Paket aus der Betriebs- und Produkthaftpflicht, der Rückrufkostendeckung, den Anlagen mit Ertragsausfall und der Maschinenversicherung. Bei Ihnen treffen zwei Welten zusammen. Sie sind Lebensmittelunternehmer mit unbedingter Rückrufpflicht, und Sie sind Betreiber von Druckbehältern, die wiederkehrend geprüft werden müssen. Dazu ein Risiko, das kein anderer Lebensmittelbetrieb so hat: Glas unter Druck verletzt Menschen.
Wer braucht eine Versicherung für Brauereien?
Betriebe mit Spirituosenherstellung, mit eigener Mälzerei über den Genehmigungsschwellen und solche mit einem Rückruf in den letzten Jahren betrachten wir gesondert.
Sie können trotzdem anfragen. Wir sagen Ihnen offen, ob und wie wir helfen können.
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Brauereien
Oberhalb bestimmter Tagesmengen wird aus Ihrem Betrieb eine genehmigungsbedürftige Anlage. Die Schwelle entscheidet, nicht die Branche.
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Betriebe mit eigener Abfüllung
Glas unter Druck ist die Stelle, an der ein Produktfehler einen Personenschaden erzeugt, und damit greift die Produkthaftung voll.
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Lohnabfüller
Wer für eine Fremdmarke abfüllt, bleibt Hersteller, während der Markeninhaber zusätzlich haftet. Beide stehen nebeneinander.
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Betriebe mit Gär- und Lagerkeller
Kohlendioxid ist schwerer als Luft und sammelt sich in tiefliegenden Räumen, Tanks und Schächten. Es erstickt, ohne dass man es merkt.
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Betriebe mit Ammoniak-Kälteanlage
Oberhalb bestimmter Mengen wird aus dem Betrieb ein Betriebsbereich mit Störfallrecht, und dann entsteht tatsächlich eine Deckungsvorsorgepflicht.
Eine Anfrage. Alle Versicherer. Das richtige Programm.
Expertise bei Getränkebetrieben
Wir rechnen bei Ihnen beide Seiten: das Lebensmittel und den Druckbehälter. Die eine Seite bringt eine Rückrufpflicht, die nicht an einem Schaden hängt, die andere Prüffristen und einen Großschaden, der selten ist und dann groß. Eine Police, die nur die Haftung für das Getränk kennt, lässt das Sudhaus offen.
Nachweise für Handel und Gastronomie
Handelsketten und Gastronomiepartner verlangen Deckungsnachweise, teils mit Rückrufkostenregelung, und sie prüfen das bei der Listung. Wir liefern die Bestätigung in der Form, die dort verlangt wird, und sagen vorher, ob die Summe für Ihre Chargengröße reicht.
Deckung, die zu Ihren Leistungen passt
Eine Gasthausbrauerei braucht andere Bausteine als ein Abfüller für den Lebensmitteleinzelhandel. Wir fragen Tagesmenge, Abfüllung, Mehrweganteil und Kältetechnik vorher ab, statt eine Standardpolice zu schicken.
Kein Vergleichsportal. Eine Ausschreibung.
Sechs Dinge, die für jede Anfrage gelten, unabhängig davon, was Sie versichern wollen.
Ein Rechner vergleicht Tarife. Wir schreiben Ihr Risiko aus.
Ein Vergleichsrechner fragt Eckdaten ab und zeigt Tarife dazu. Im Gewerbe entscheidet aber die Bedingung, nicht der Preis. Wir fragen bei den Versicherern an, die Ihren Betrieb zeichnen, auch bei denen ohne Onlinestrecke, und lesen die Bedingungen, bevor Sie unterschreiben.
Ihr Ansprechpartner kennt Versicherung aus der Praxis.
Fünf Jahre bei Marsh Deutschland, zuletzt als Client Executive für multinationale Unternehmen, danach zwei Jahre bei deas (Ecclesia Gruppe) für internationale Industrieprogramme.
Er kennt Deckung, Verhandlung und Schaden aus dem Maschinenraum und weiß, worauf ein Versicherer beim Beitrag schaut. Die Prüfung macht ein Mensch, Technologie nimmt ihm das Lesen und Aufbereiten der Unterlagen ab.
Häufige Fragen.
Welche Versicherungen brauchen Brauereien und Getränkehersteller?
In der Regel die Betriebs- und Produkthaftpflicht, die Rückrufkostendeckung, die Anlagen mit Tanks, Füllanlage und Ertragsausfall, die Maschinenversicherung und die Fahrzeuge. Wer eine Ammoniakanlage betreibt, braucht die Umweltseite gesondert geprüft.
Ist eine Versicherung für Brauereien Pflicht?
Eine Haftpflichtversicherung ist nicht vorgeschrieben, mehrere Betriebspflichten aber doch. Pflicht sind die Kfz-Haftpflicht und die gesetzliche Unfallversicherung Ihrer Beschäftigten. Als Lebensmittelunternehmer trifft Sie die Rückrufpflicht: Erkennen Sie oder haben Sie Grund zu der Annahme, dass ein Getränk die Anforderungen an die Lebensmittelsicherheit nicht erfüllt, müssen Sie unverzüglich handeln, die Behörde unterrichten und, wenn die Ware Verbraucher erreicht haben könnte, informieren und erforderlichenfalls zurückrufen. Dazu kommen HACCP und die Registrierung Ihres Betriebs. Ihre Drucktanks und Füllanlagen unterliegen wiederkehrenden Prüfungen, je nach Größe durch eine befähigte Person oder eine zugelassene Überwachungsstelle. Und ab 200 Hektoliter Bier je Tag im Vierteljahresdurchschnitt wird Ihre Brauerei genehmigungsbedürftig, ab 3.000 Hektoliter je Tag mit Öffentlichkeitsbeteiligung.
Was kostet eine Versicherung für Brauereien?
Das hängt vor allem von der Ausstoßmenge, der Zahl der Abfülllinien, dem Anteil an Glas und Mehrweg und daran, ob Sie für den Handel oder überwiegend selbst ausschenken ab. Eine belastbare Zahl gibt es nach dem ersten Gespräch, nicht aus einem Tarifrechner: Wir holen Angebote bei den Versicherern ein, die Ihren Betrieb zeichnen, und legen sie Ihnen nebeneinander. Das Erstgespräch kostet nichts.
Ab wann ist meine Brauerei genehmigungsbedürftig?
Die Schwelle liegt bei 200 Hektoliter Bier oder mehr je Tag im Vierteljahresdurchschnitt, dann im vereinfachten Verfahren. Ab 3.000 Hektoliter je Tag kommt das Verfahren mit Öffentlichkeitsbeteiligung, ebenso ab 6.000 Hektoliter je Tag, wenn die Anlage an nicht mehr als 90 aufeinander folgenden Tagen im Jahr läuft. Die Tagesmenge entscheidet, nicht die Betriebsart.
Greift die Produkthaftung bei mir anders als bei Industriekunden?
Ja, und das ist für Sie wichtig. In der reinen Industriezulieferung fallen die typischen Schäden aus dem Produkthaftungsrecht heraus, weil sie Sachschäden an gewerblich genutzten Sachen oder reine Vermögensschäden sind. Glasbruch und Flaschenplatzer verletzen Menschen, und damit greift es voll, ohne dass Ihnen jemand Verschulden nachweisen muss.
Was ist mit CO2 im Gärkeller?
Das ist ein ernstes Risiko und kein Thema des Störfallrechts. Kohlendioxid ist schwerer als Luft, sammelt sich in tiefliegenden Räumen, Tanks und Schächten und wirkt erstickend, ohne Vorwarnung. Was daraus folgt, ergibt sich aus Ihrer Gefährdungsbeurteilung und der Betriebsorganisation. Versicherungsseitig ist es ein Personenschadenrisiko für eigene Leute und für Dritte im Haus.
Wie oft müssen meine Drucktanks geprüft werden?
Das hängt an Volumen, Druck und ihrem Produkt, und daran hängt auch, wer prüfen darf: eine befähigte Person oder eine zugelassene Überwachungsstelle. Die Fristen legt Ihre Gefährdungsbeurteilung fest, innerhalb der rechtlichen Höchstgrenzen. Für die Versicherung ist das relevant, weil ein Versicherer die Einhaltung regelmäßig zur Obliegenheit macht.
Hafte ich auch bei Lohnabfüllung für eine Fremdmarke?
Ja. Sie bleiben Hersteller des Getränks, das Sie abgefüllt haben, und der Markeninhaber haftet zusätzlich, weil er sich durch seine Marke als Hersteller ausgibt. Beide Haftungen stehen nebeneinander, und wer glaubt, die Marke trage das allein, hat seine Police falsch ausgelegt.
Ich bin schon versichert. Lohnt sich die Anfrage trotzdem?
Oft ja. Viele Verträge sind mit dem Betrieb gewachsen, ohne angepasst worden zu sein: neue Tätigkeiten, mehr Mitarbeiter, mehr Fahrzeuge, höhere Umsätze. Wir lesen Ihre bestehenden Policen mit Ihnen und sagen, was passt, was fehlt und was doppelt ist.
Zu speziell, zu schwierig,
zu spät dran?
Genau unser Fall. Sagen Sie uns, was Sie tun, und wir fragen jeden Versicherer an, der es zeichnet.
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