Ein Anruf genügt.
Den Rest erledigen wir.
Finanzbuchhaltung, laufende Lohnabrechnung und Kontenpflege für Mandanten. Wir platzieren die Vermögensschadenhaftpflicht für Buchungs- und Lohnfehler und Cyber für Mandantendaten bei Versicherern, die Buchhaltungsbüros zeichnen.
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Was ist eine Versicherung für Buchhaltungsbüros?
Eine Versicherung für Buchhaltungsbüros ist im Kern die Vermögensschadenhaftpflicht, dazu Cyber, Betriebshaftpflicht und Büroausstattung. Ihr Risiko hat eine Besonderheit, die Steuerberater nicht haben: Sie arbeiten in einem engen Erlaubnisrahmen. Erlaubt sind das Anlegen von Kontenplänen, das Buchen laufender Geschäftsvorfälle, die laufende Lohnabrechnung und das Fertigen der Lohnsteuer-Anmeldung, und auch das nur unter der Verantwortung ausreichend qualifizierter und erfahrener Personen. Alles darüber hinaus ist unbefugte Hilfeleistung in Steuersachen.
Wer braucht eine Versicherung für Buchhaltungsbüros?
Büros, die Jahresabschlüsse erstellen oder in Steuersachen beraten, betrachten wir gesondert, weil das den Erlaubnisrahmen überschreitet.
Dasselbe gilt für Lohnabrechnung im Ausland. Sie können trotzdem anfragen. Wir sagen Ihnen offen, ob und wie wir helfen können.
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Selbstständige Buchhalter
Der Erlaubnisrahmen ist eng, und seine Grenze ist gleichzeitig die Grenze Ihrer Versicherbarkeit.
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Lohnbüros
Ein Fehler in der laufenden Abrechnung wiederholt sich Monat für Monat, bis er auffällt, und trifft Beiträge wie Steuern gleichzeitig.
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Büros mit vielen kleinen Mandanten
Ein systematischer Fehler in Ihrem Vorgehen wirkt bei allen Mandanten gleich, nicht nur bei einem.
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Büros mit Belegarchiv
Sie halten die Originalunterlagen Ihrer Mandanten. Ein Brand oder Wasserschaden trifft deren Buchführungspflicht und nicht nur Ihr Papier.
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Büros in Zusammenarbeit mit Kanzleien
Die Arbeitsteilung muss klar sein, denn an der Schnittstelle entsteht der Streit darüber, wer was prüfen musste.
Eine Anfrage. Alle Versicherer. Das richtige Programm.
Expertise bei Buchhaltungsbüros
Wir klären bei Ihnen zuerst, was Sie tun dürfen, und erst danach, was es kostet. Eine Police deckt die versicherte Tätigkeit, und wenn die Tätigkeit nicht erlaubt war, hilft keine Summe. Wer regelmäßig an die Grenze kommt, braucht entweder eine klare Arbeitsteilung mit einer Kanzlei oder eine andere Aufstellung. Beides besprechen wir vorher.
Nachweise für Mandanten und Kanzleien
Mandanten und kooperierende Kanzleien verlangen den Deckungsnachweis, bevor sie Daten übergeben, teils mit bestimmten Summen. Eine gesetzliche Mindestsumme gibt es für Sie nicht. Wir liefern den Nachweis in der verlangten Form und achten darauf, dass die versicherte Tätigkeit Ihren Erlaubnisrahmen genau abbildet.
Deckung, die zu Ihren Leistungen passt
Ein reines Lohnbüro braucht andere Bausteine als eines mit Finanzbuchhaltung für viele kleine Mandanten. Wir fragen Leistungsumfang, Mandantenzahl, Qualifikationen und Zusammenarbeit mit Kanzleien vorher ab, statt eine Standardpolice zu schicken.
Kein Vergleichsportal. Eine Ausschreibung.
Sechs Dinge, die für jede Anfrage gelten, unabhängig davon, was Sie versichern wollen.
Ein Rechner vergleicht Tarife. Wir schreiben Ihr Risiko aus.
Ein Vergleichsrechner fragt Eckdaten ab und zeigt Tarife dazu. Im Gewerbe entscheidet aber die Bedingung, nicht der Preis. Wir fragen bei den Versicherern an, die Ihren Betrieb zeichnen, auch bei denen ohne Onlinestrecke, und lesen die Bedingungen, bevor Sie unterschreiben.
Ihr Ansprechpartner kennt Versicherung aus der Praxis.
Fünf Jahre bei Marsh Deutschland, zuletzt als Client Executive für multinationale Unternehmen, danach zwei Jahre bei deas (Ecclesia Gruppe) für internationale Industrieprogramme.
Er kennt Deckung, Verhandlung und Schaden aus dem Maschinenraum und weiß, worauf ein Versicherer beim Beitrag schaut. Die Prüfung macht ein Mensch, Technologie nimmt ihm das Lesen und Aufbereiten der Unterlagen ab.
Häufige Fragen.
Welche Versicherungen brauchen Buchhalter und Lohnbüros?
In der Regel die Vermögensschadenhaftpflicht mit Ihrem Erlaubnisrahmen als versicherter Tätigkeit, Cyber für Mandantendaten, die Betriebshaftpflicht und die Büroausstattung mit Belegarchiv.
Ist eine Versicherung für Buchhaltungsbüros Pflicht?
Nein, eine Berufshaftpflicht ist für Buchhaltungsbüros nicht gesetzlich vorgeschrieben, anders als für Steuerberater. Pflicht sind die gesetzliche Unfallversicherung Ihrer Beschäftigten und die Kfz-Haftpflicht. Was Ihnen stattdessen vorgeschrieben ist, ist der Umfang Ihrer Tätigkeit, und das ist für die Versicherung wichtiger als jede Pflichtsumme. Erlaubt sind das Anlegen von Kontenplänen, das Buchen laufender Geschäftsvorfälle, die laufende Lohnabrechnung und das Fertigen der Lohnsteuer-Anmeldung. Verantwortlich dafür muss eine Person sein, die nach einer kaufmännischen Abschlussprüfung oder gleichwertiger Vorbildung mindestens drei Jahre im Buchhaltungswesen gearbeitet hat, mit mindestens 16 Wochenstunden. Wer darüber hinausgeht, leistet unbefugt Hilfe in Steuersachen, und für eine unerlaubte Tätigkeit gibt es keinen Versicherungsschutz.
Was kostet eine Versicherung für Buchhaltungsbüros?
Das hängt vor allem von der Zahl der Mandanten, dem Umsatz, dem Anteil an Lohnabrechnung und daran, wie groß die Lohnsummen sind, die Sie verantworten ab. Eine belastbare Zahl gibt es nach dem ersten Gespräch, nicht aus einem Tarifrechner: Wir holen Angebote bei den Versicherern ein, die Ihren Betrieb zeichnen, und legen sie Ihnen nebeneinander. Das Erstgespräch kostet nichts.
Was darf ich als Buchhalter und was nicht?
Erlaubt sind Kontenpläne, das Buchen laufender Geschäftsvorfälle, die laufende Lohnabrechnung und die Lohnsteuer-Anmeldung. Nicht erlaubt sind Jahresabschlüsse und die Beratung in Steuersachen. Die Grenze ist für Sie doppelt wichtig: Jenseits davon handeln Sie unbefugt, und eine unerlaubte Tätigkeit ist keine versicherte Tätigkeit. Die Police hilft also genau dort nicht, wo das Problem anfängt.
Wer darf die Verantwortung tragen?
Eine Person mit abgeschlossener kaufmännischer Ausbildung oder gleichwertiger Vorbildung, die danach mindestens drei Jahre im Buchhaltungswesen tätig war, in einem Umfang von mindestens 16 Wochenstunden. Das ist eine konkrete Anforderung und keine Formel. Wer ein Büro aufbaut und Mitarbeiter eigenverantwortlich buchen lässt, sollte sie kennen.
Was ist mein teuerster Fall?
Die laufende Lohnabrechnung, weil der Fehler sich wiederholt. Eine falsch eingestellte Beitragsgruppe oder ein falscher Steuerschlüssel läuft Monat für Monat durch, bis eine Prüfung ihn findet, und dann geht es um Nachzahlungen für den ganzen Zeitraum, plus Säumniszuschläge, plus den Aufwand der Korrektur. Das ist ein reiner Vermögensschaden.
Brauche ich Cyber als kleines Büro?
Ja, denn Sie halten Löhne, Konten und Personalstammdaten Ihrer Mandanten. Das sind Daten, die Angreifer gezielt suchen, und bei einem Abfluss trifft es nicht Ihre Daten, sondern die Beschäftigten Ihrer Mandanten. Ansprüche aus Datenschutzverletzungen sind in einer Betriebshaftpflicht nur gedeckt, wenn sie ausdrücklich vereinbart sind.
Ich bin schon versichert. Lohnt sich die Anfrage trotzdem?
Oft ja. Viele Verträge sind mit dem Betrieb gewachsen, ohne angepasst worden zu sein: neue Tätigkeiten, mehr Mitarbeiter, mehr Fahrzeuge, höhere Umsätze. Wir lesen Ihre bestehenden Policen mit Ihnen und sagen, was passt, was fehlt und was doppelt ist.
Zu speziell, zu schwierig,
zu spät dran?
Genau unser Fall. Sagen Sie uns, was Sie tun, und wir fragen jeden Versicherer an, der es zeichnet.
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