Ein Anruf genügt.
Den Rest erledigen wir.
Cafés, Konditoreicafés, Eisdielen und Eismanufakturen. Wir platzieren Betriebshaftpflicht, Inhalt mit Warenverderb, die Kühl- und Eistechnik und die Betriebsschließung bei Versicherern, die Gastronomie zeichnen.
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Was ist eine Versicherung für Cafés und Eisdielen?
Eine Versicherung für Cafés und Eisdielen ist das Paket aus der Betriebshaftpflicht, dem Inhalt mit Warenverderb und Ertragsausfall, der Kühl- und Eistechnik und der Betriebsschließung. Ihr Risiko hängt an der Temperatur. Eis, Sahne, Milch und Kuchen sind temperaturgeführte Ware, und der teuerste Nachtschaden in Ihrem Betrieb ist kein Brand, sondern ein Kompressor, der um drei Uhr ausfällt und bis zum Morgen den gesamten Bestand verdirbt.
Wer braucht eine Versicherung für Cafés und Eisdielen?
Betriebe mit warmer Küche am Abend, mit Barbetrieb und mit eigener Großproduktion für den Handel betrachten wir gesondert oder auf eigenen Seiten.
Sie können trotzdem anfragen. Wir sagen Ihnen offen, ob und wie wir helfen können.
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Eisdielen mit eigener Herstellung
Herstellung macht Sie zum Lebensmittelbetrieb mit allem, was daran hängt, und Ihre Maschinen zum Kern des Betriebs.
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Cafés mit Konditorei
Sahne, Eier und Kühlung in einem Haus, dazu Backtechnik als zweites Risiko.
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Saisonbetriebe
Wenn die Hauptsaison vier Monate dauert, trifft ein Ausfall im Juli anders als einer im November. Das gehört in die Haftzeit.
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Betriebe mit Außenbestuhlung
Flächen im öffentlichen Raum, Schirme bei Wind und Laufwege sind eigene Haftungsfragen.
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Cafés mit Verkauf außer Haus
Becher, Lieferplattformen und Standverkauf verlagern Ihr Risiko über den Laden hinaus.
Eine Anfrage. Alle Versicherer. Das richtige Programm.
Expertise bei Kühlware
Wir sehen uns bei Ihnen zuerst den Warenverderb genau an, und zwar die Bedingung dahinter. Viele Verträge zahlen nur, wenn die Kühlung durch einen ersatzpflichtigen Sachschaden ausfällt, nicht bei einem einfachen technischen Defekt und oft nicht bei Stromausfall im Netz. Für eine Eisdiele ist das der Unterschied zwischen Deckung und keiner Deckung, und er steht nicht im Preis, sondern in den Bedingungen.
Nachweise für Vermieter und Verpachtung
Vermieter verlangen die Betriebshaftpflicht mit Mietsachschäden, Center und Passagen oft eine bestimmte Summe, und die Bank bei einer Finanzierung der Eistechnik die Sachversicherung. Wir liefern sie in der verlangten Form.
Deckung, die zu Ihren Leistungen passt
Ein Café mit Fremdbezug braucht andere Bausteine als eine Manufaktur mit eigener Produktion. Wir fragen Herstellung, Kühltechnik, Warenbestand, Saison und Außenfläche vorher ab, statt eine Standardpolice zu schicken.
Kein Vergleichsportal. Eine Ausschreibung.
Sechs Dinge, die für jede Anfrage gelten, unabhängig davon, was Sie versichern wollen.
Ein Rechner vergleicht Tarife. Wir schreiben Ihr Risiko aus.
Ein Vergleichsrechner fragt Eckdaten ab und zeigt Tarife dazu. Im Gewerbe entscheidet aber die Bedingung, nicht der Preis. Wir fragen bei den Versicherern an, die Ihren Betrieb zeichnen, auch bei denen ohne Onlinestrecke, und lesen die Bedingungen, bevor Sie unterschreiben.
Ihr Ansprechpartner kennt Versicherung aus der Praxis.
Fünf Jahre bei Marsh Deutschland, zuletzt als Client Executive für multinationale Unternehmen, danach zwei Jahre bei deas (Ecclesia Gruppe) für internationale Industrieprogramme.
Er kennt Deckung, Verhandlung und Schaden aus dem Maschinenraum und weiß, worauf ein Versicherer beim Beitrag schaut. Die Prüfung macht ein Mensch, Technologie nimmt ihm das Lesen und Aufbereiten der Unterlagen ab.
Häufige Fragen.
Welche Versicherungen brauchen Cafés und Eisdielen?
In der Regel die Betriebshaftpflicht mit Mietsachschäden, der Inhalt mit Warenverderb und Ertragsausfall, die Kühl- und Eistechnik und die Betriebsschließung.
Ist eine Versicherung für Cafés und Eisdielen Pflicht?
Nein, eine Haftpflichtversicherung ist für Cafés und Eisdielen nicht gesetzlich vorgeschrieben. Pflicht sind die gesetzliche Unfallversicherung Ihrer Beschäftigten und die Kfz-Haftpflicht für Fahrzeuge. Vorgeschrieben sind dagegen Ihre Hygienepflichten, und für Speiseeis gelten sie ausdrücklich: Es gehört zu den Lebensmitteln, bei denen Personen mit bestimmten Magen-Darm-Erkrankungen oder entsprechendem Erregernachweis nicht arbeiten dürfen. Für die Praxis heißt das zweierlei: Dokumentierte Belehrungen und Temperaturnachweise gehören zum Betrieb, und ob eine behördliche Schließung versichert ist, entscheidet die Erregerliste Ihres Vertrags.
Was kostet eine Versicherung für Cafés und Eisdielen?
Das hängt vor allem von dem Umsatz, dem Wert Ihrer Kühl- und Eistechnik, dem Warenbestand und daran, ob Sie selbst herstellen ab. Eine belastbare Zahl gibt es nach dem ersten Gespräch, nicht aus einem Tarifrechner: Wir holen Angebote bei den Versicherern ein, die Ihren Betrieb zeichnen, und legen sie Ihnen nebeneinander. Das Erstgespräch kostet nichts.
Ist verdorbene Ware nach einem Kühlausfall versichert?
Das hängt am Auslöser, und genau darin unterscheiden sich die Verträge. Viele zahlen nur, wenn die Kühlung durch einen versicherten Sachschaden ausfällt, etwa nach einem Brand. Der nächtliche Defekt am Kompressor und der Stromausfall im Netz sind davon nicht automatisch erfasst. Beides lässt sich einschließen, und bei Eis sollte es das auch.
Brauche ich eine eigene Deckung für die Eismaschine?
Wenn Sie selbst herstellen, ja. Die Inhaltsversicherung deckt Feuer, Wasser und Einbruch, nicht aber den Bruch oder den Elektronikschaden an der Maschine selbst. Für Pasteur, Eismaschine und Kühlzellen ist das die Technikversicherung, und sie schließt in der Regel auch Bedienfehler ein.
Was gilt für meine Stühle auf dem Gehweg?
Die Fläche ist meist öffentlich und wird Ihnen von der Stadt überlassen. Für Gäste und Passanten dort haften Sie trotzdem: für Stolperstellen, für Schirme, die bei Wind nicht gesichert sind, und für den Winterdienst, soweit er Ihnen übertragen wurde. Das gehört ausdrücklich in die Betriebshaftpflicht und nicht in eine Fußnote.
Wie wichtig ist die Haftzeit bei einem Saisonbetrieb?
Wichtiger als bei anderen. Wer den Jahresumsatz in vier Monaten macht, verliert bei einem Schaden im Juni nicht ein Zwölftel, sondern eine Saison. Die Haftzeit des Ertragsausfalls sollte deshalb lang genug sein, um die nächste Saison zu erreichen, und die Versicherungssumme sollte nicht am Jahresmittel bemessen sein.
Ich bin schon versichert. Lohnt sich die Anfrage trotzdem?
Oft ja. Viele Verträge sind mit dem Betrieb gewachsen, ohne angepasst worden zu sein: neue Tätigkeiten, mehr Mitarbeiter, mehr Fahrzeuge, höhere Umsätze. Wir lesen Ihre bestehenden Policen mit Ihnen und sagen, was passt, was fehlt und was doppelt ist.
Zu speziell, zu schwierig,
zu spät dran?
Genau unser Fall. Sagen Sie uns, was Sie tun, und wir fragen jeden Versicherer an, der es zeichnet.
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