Versicherung für Dachdecker und Zimmerer

Ein Anruf genügt.
Den Rest erledigen wir.

Steildach, Flachdach, Abdichtung, Dachstuhl und Holzbau. Wir platzieren die Betriebshaftpflicht mit Feuerarbeiten und Tätigkeitsschäden, das Werkzeug auf dem Gerüst und die Fahrzeuge bei Versicherern, die Dachdecker und Zimmerer zeichnen, und klären, ob der Rückgriff nach einem Arbeitsunfall mitgeht.

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Was ist eine Versicherung für Dachdecker?

Eine Versicherung für Dachdecker und Zimmerer ist das Paket aus der Betriebshaftpflicht mit Feuerarbeiten, der Werkstatt samt Holzlager, dem Werkzeug auf Gerüst und Baustelle und den Fahrzeugen. Zwei Dinge hat nur dieses Gewerk. Sie bringen eine offene Flamme auf ein Dach voller brennbarer Dämmung, und Sie entfernen für die Dauer der Arbeiten die Schutzhülle des Gebäudes. Nach Arbeitsende hängt alles daran, ob abgedeckt und ob eine Brandwache geblieben ist.

Für wen

Wer braucht eine Versicherung für Dachdecker?

Betriebe mit Asbestsanierung als Schwerpunkt, mit eigener Gerüstvermietung und solche mit einem Brandschaden in den letzten Jahren betrachten wir gesondert, weil dort nur wenige Versicherer zeichnen.

Sie können trotzdem anfragen. Wir sagen Ihnen offen, ob und wie wir helfen können.

  • Flachdach und Abdichtung

    Flämmen, Löten und Heißkleben direkt auf brennbarem Aufbau: Glut wandert in die Dämmung, und der Brand bricht aus, wenn niemand mehr da ist.

  • Steildach und Dachsanierung

    Das abgedeckte Dach über einem bewohnten Haus. Ein nächtliches Gewitter verwüstet Decken, Böden und Inventar mehrerer Geschosse.

  • Zimmerer und Holzbau

    Standsicherheit statt Dichtheit: Ein Fehler in der Konstruktion zeigt sich nicht bei der Abnahme, sondern beim ersten schweren Schneefall.

  • Betriebe mit Kran und Montage

    Abgefangene Lasten über fremden Bauteilen und Verkehrsflächen, und der Schaden trifft, was darunter steht.

  • Arbeiten an Altbauten

    Asbestzement in alten Dachplatten ist der Stoff, bei dem Pflicht und Deckung auseinanderlaufen, denn versichert ist er in der Regel nicht.

  • Nachunternehmer für Generalunternehmer

    Im Nachunternehmervertrag steht der Deckungsnachweis, oft mit höheren Summen als der eigene Jahresvertrag trägt.

Warum Alea

Eine Anfrage. Alle Versicherer. Das richtige Programm.

1

Expertise am Dach

Wir kennen die zwei Fragen, die nach einem Dachbrand gestellt werden: Lag ein Erlaubnisschein für die Feuerarbeiten vor, und ist nach Arbeitsende jemand als Brandwache geblieben. Viele Verträge machen genau das zur Pflicht des Versicherungsnehmers, und wer sie nicht kennt, verliert den Schutz im teuersten Fall.

2

Nachweise für Generalunternehmer und Vergabe

Generalunternehmer verlangen den Deckungsnachweis im Nachunternehmervertrag, öffentliche Vergabestellen dürfen eine Haftpflicht in geeigneter Höhe fordern. Eine gesetzliche Mindestsumme gibt es nicht, der Auftrag nennt sie. Wir liefern die Bestätigung in der verlangten Form und sagen vorher, ob Ihre Summe reicht.

3

Deckung, die zu Ihren Leistungen passt

Ein Betrieb mit Flachdachabdichtung braucht andere Bausteine als eine Zimmerei mit Abbund und Montage. Wir fragen Feuerarbeiten, Notabdeckung, Kraneinsatz und Altbauanteil vorher ab, statt eine Standardpolice zu schicken.

So arbeiten wir

Kein Vergleichsportal. Eine Ausschreibung.

Sechs Dinge, die für jede Anfrage gelten, unabhängig davon, was Sie versichern wollen.

Ein Rechner vergleicht Tarife. Wir schreiben Ihr Risiko aus.

Ein Vergleichsrechner fragt Eckdaten ab und zeigt Tarife dazu. Im Gewerbe entscheidet aber die Bedingung, nicht der Preis. Wir fragen bei den Versicherern an, die Ihren Betrieb zeichnen, auch bei denen ohne Onlinestrecke, und lesen die Bedingungen, bevor Sie unterschreiben.

Was drinsteht, erklären wir vorher.

Wir erklären, was ein Vertrag tatsächlich abdeckt und was nicht, in Ihren Worten statt in Versicherungsdeutsch. Sie wissen bei jedem Schritt, wie die Deckung greift und wo sie endet.

Ihr bestehender Vertrag bleibt, bis etwas Besseres da ist.

Sie müssen nichts kündigen, um mit uns zu sprechen. Wir sehen uns an, was Sie haben, und sagen, was passt, was fehlt und was doppelt ist. Ist Ihr Vertrag der bessere, sagen wir auch das.

Die Anfrage verpflichtet Sie zu nichts.

Eine Anfrage ist weder Antrag noch Abschluss. Sie bekommen werktags innerhalb einer Stunde eine persönliche Rückmeldung. Entschieden wird erst, wenn die Angebote vor Ihnen liegen.

Im Schadenfall melden Sie sich bei uns.

Wenn etwas passiert, rufen Sie uns an und nicht die Hotline des Versicherers. Wir nehmen den Schaden auf und bleiben dran. Ob der Versicherer zahlt, richtet sich nach Ihrem Vertrag. Dass sich jemand darum kümmert, nach uns.

Versicherung soll Sie nicht aufhalten.

Zeit kostet selten die Entscheidung, sondern der Papierkram davor: Unterlagen zusammensuchen, Policen lesen, Angebote vergleichbar machen. Das übernimmt bei uns Technologie. Prüfung, Verhandlung und Betreuung bleiben bei Menschen.

Ihr Ansprechpartner

Ihr Ansprechpartner kennt Versicherung aus der Praxis.

Fünf Jahre bei Marsh Deutschland, zuletzt als Client Executive für multinationale Unternehmen, danach zwei Jahre bei deas (Ecclesia Gruppe) für internationale Industrieprogramme.

Er kennt Deckung, Verhandlung und Schaden aus dem Maschinenraum und weiß, worauf ein Versicherer beim Beitrag schaut. Die Prüfung macht ein Mensch, Technologie nimmt ihm das Lesen und Aufbereiten der Unterlagen ab.

Christoph Bergemann, Co-Founder, verantwortet Risiko, Beratung und Schadenbegleitung
Christoph Bergemann
Co-Founder, verantwortet Risiko, Beratung und Schadenbegleitung
Mit Christoph sprechen
Gut zu wissen

Häufige Fragen.

Welche Versicherungen brauchen Dachdecker und Zimmerer?

In der Regel die Betriebshaftpflicht mit Feuerarbeiten und Tätigkeitsschäden, der Betrieb mit Halle und Lager, das Werkzeug auf der Baustelle und die Fahrzeuge. Bei größeren Bauvorhaben kommt die Bauleistungsversicherung dazu, die meist der Bauherr abschließt und umlegt.

Ist eine Versicherung für Dachdecker Pflicht?

Nein, eine Betriebshaftpflicht ist für Dachdecker und Zimmerer nicht gesetzlich vorgeschrieben. Pflicht sind die Kfz-Haftpflicht für jedes zulassungspflichtige Fahrzeug und die gesetzliche Unfallversicherung Ihrer Mitarbeiter. Die zweite ist in Ihrem Gewerk mehr als eine Formalie, und zwar aus einem Grund, den viele nicht kennen: Verletzt sich ein eigener Mitarbeiter, ist Ihre Haftung ihm gegenüber beschränkt, die gesetzliche Unfallversicherung tritt ein. War der Unfall aber grob fahrlässig herbeigeführt, holt sich der Unfallversicherungsträger seine Aufwendungen bei Ihnen zurück, und statt der laufenden Rente kann er den Kapitalwert fordern. Bei einem Absturz mit Dauerfolgen ist das eine Summe, die kleine Betriebe nicht tragen. Ob Ihre Haftpflicht diesen Rückgriff mitträgt, steht nicht in jeder Police gleich, und wir klären es vorher.

Was kostet eine Versicherung für Dachdecker?

Das hängt vor allem von der Lohnsumme, der Zahl der Kolonnen, dem Anteil an Flachdach mit Feuerarbeiten und daran, ob Sie im Altbau arbeiten ab. Eine belastbare Zahl gibt es nach dem ersten Gespräch, nicht aus einem Tarifrechner: Wir holen Angebote bei den Versicherern ein, die Ihren Betrieb zeichnen, und legen sie Ihnen nebeneinander. Das Erstgespräch kostet nichts.

Was passiert, wenn das Dach nach Flämmarbeiten brennt?

Das ist der teuerste Fall Ihres Gewerks, und es wird zuerst nach Erlaubnisschein und Brandwache gefragt. Viele Verträge machen beides zur Pflicht. Wer ohne gearbeitet hat, steht nicht nur mit dem Brand da, sondern auch mit dem Vorwurf, eine vertragliche Obliegenheit verletzt zu haben, und dann wird aus einem gedeckten Schaden schnell ein ungedeckter.

Ist Regen im offenen Dach versichert?

Das hängt daran, ob die offensichtlich notwendigen Schutzvorkehrungen getroffen waren, also ob Sie abgedeckt haben. Mit Notabdeckung ist es ein gewöhnlicher Sachschaden, ohne sie wird es als Tätigkeitsschaden behandelt, und der ist oft eingeschränkt oder ausgeschlossen. Die Plane entscheidet über die Einordnung.

Was ist, wenn ein Mitarbeiter abstürzt?

Gegenüber dem Verletzten ist Ihre Haftung beschränkt, dafür ist die gesetzliche Unfallversicherung da. Der Unfallversicherungsträger kann aber auf Sie zurückgreifen, wenn der Unfall grob fahrlässig verursacht wurde, und dann geht es um seine vollen Aufwendungen, auf Verlangen als Kapitalwert. Fehlende Sicherung ist genau der Fall, in dem das diskutiert wird.

Sind Asbestzementplatten vom alten Dach versichert?

In der Regel nicht. Asbest ist in den üblichen Bedingungen ausgeschlossen, ohne Rücksicht auf Verschulden, während das Gefahrstoffrecht Ihnen zugleich Pflichten auferlegt. Diese Lücke lässt sich nicht wegversichern, sie lässt sich nur kennen: Wer im Altbau arbeitet, braucht den Vorbefund vom Auftraggeber, schriftlich und vor Beginn.

Muss mein Auftraggeber mir sagen, was im Altbau steckt?

Ja. Wer Arbeiten an einem Gebäude veranlasst, muss Ihnen vor Beginn schriftlich alle ihm vorliegenden Informationen zur Bau- und Nutzungsgeschichte über vorhandene oder vermutete Gefahrstoffe geben. Bei Baujahren zwischen 1993 und 1996 gehört das Datum des Baubeginns dazu. Lassen Sie sich das geben, bevor Sie aufs Dach steigen.

Ich bin schon versichert. Lohnt sich die Anfrage trotzdem?

Oft ja. Viele Verträge sind mit dem Betrieb gewachsen, ohne angepasst worden zu sein: neue Tätigkeiten, mehr Mitarbeiter, mehr Fahrzeuge, höhere Umsätze. Wir lesen Ihre bestehenden Policen mit Ihnen und sagen, was passt, was fehlt und was doppelt ist.

Zu speziell, zu schwierig,
zu spät dran?

Genau unser Fall. Sagen Sie uns, was Sie tun, und wir fragen jeden Versicherer an, der es zeichnet.

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