Ein Anruf genügt.
Den Rest erledigen wir.
Corporate Design, Logos, Verpackung, Illustration und Layout. Wir platzieren die Medien- und Vermögensschadenhaftpflicht für Marken-, Design- und Urheberrechte bei Versicherern, die Designbüros zeichnen, und sehen uns Ihre Rechtekette an.
Erzählen Sie uns von Ihrem Betrieb.
Persönliche Rückmeldung werktags innerhalb einer Stunde.
Was ist eine Versicherung für Designbüros?
Eine Versicherung für Design- und Grafikbüros ist das Paket aus der Medien-Haftpflicht, der Vermögensschadenhaftpflicht, der Betriebshaftpflicht und der Büroausstattung. Was Sie abliefern, ist ein Zeichen und kein Werkstück, und daraus folgt Ihr Risiko. Logos, Wortmarken, Verpackungen und Icons kollidieren mit fremden Marken und eingetragenen Designs, und das Designrecht greift schon dort, wo ein Design beim informierten Benutzer keinen anderen Gesamteindruck erweckt. Also deutlich unterhalb der Identität.
Wer braucht eine Versicherung für Designbüros?
Büros mit eigener Produktion, mit Markenanmeldung als Dienstleistung und mit Kunden außerhalb Europas betrachten wir gesondert.
Sie können trotzdem anfragen. Wir sagen Ihnen offen, ob und wie wir helfen können.
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Büros mit Corporate Design
Ein Rebranding geht gleichzeitig in Druck, Messebau, Fahrzeugbeschriftung und Beschilderung. Eine Kollision trifft alles auf einmal.
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Büros mit Verpackungsdesign
Verpackungen sind als Design schutzfähig und kollisionsgefährdet, und die Auflagen sind hoch, bevor jemand prüft.
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Büros mit Freelancern und Illustratoren
Sie räumen dem Kunden Rechte ein, die Sie selbst erst beziehen müssen. Jede Lücke in dieser Kette fällt auf Sie zurück.
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Büros mit Schriftlizenzen
Schriften sind ein eigener, häufiger Verletzungstatbestand, besonders wenn Dateien an Druckereien und Kunden weitergegeben werden.
Eine Anfrage. Alle Versicherer. Das richtige Programm.
Expertise bei Designbüros
Wir sehen uns Ihre Rechtekette nach vorn und nach hinten an, weil dort Ihr Risiko entsteht. Werden die Nutzungsarten im Vertrag nicht ausdrücklich benannt, bestimmt der Vertragszweck, was Sie eingeräumt haben. Wer dem Kunden mehr zusichert, als er von Freelancern, Schriftherstellern und Stockportalen selbst hat, schließt die Lücke aus eigener Tasche.
Nachweise für Kunden und Vergabe
Markenartikler verlangen Deckungsnachweise und Freistellungen, öffentliche Auftraggeber eine Haftpflicht in geeigneter Höhe. Eine gesetzliche Mindestsumme gibt es nicht. Wir liefern den Nachweis in der verlangten Form und prüfen, ob die Summe zum Umfang eines Rebrandings passt.
Deckung, die zu Ihren Leistungen passt
Ein Büro mit Layout und Satz braucht andere Summen als eines, das Markenzeichen entwickelt. Wir fragen Leistungsart, Rechtequellen, Schriftlizenzen und Kundengröße vorher ab, statt eine Standardpolice zu schicken.
Kein Vergleichsportal. Eine Ausschreibung.
Sechs Dinge, die für jede Anfrage gelten, unabhängig davon, was Sie versichern wollen.
Ein Rechner vergleicht Tarife. Wir schreiben Ihr Risiko aus.
Ein Vergleichsrechner fragt Eckdaten ab und zeigt Tarife dazu. Im Gewerbe entscheidet aber die Bedingung, nicht der Preis. Wir fragen bei den Versicherern an, die Ihren Betrieb zeichnen, auch bei denen ohne Onlinestrecke, und lesen die Bedingungen, bevor Sie unterschreiben.
Ihr Ansprechpartner kennt Versicherung aus der Praxis.
Fünf Jahre bei Marsh Deutschland, zuletzt als Client Executive für multinationale Unternehmen, danach zwei Jahre bei deas (Ecclesia Gruppe) für internationale Industrieprogramme.
Er kennt Deckung, Verhandlung und Schaden aus dem Maschinenraum und weiß, worauf ein Versicherer beim Beitrag schaut. Die Prüfung macht ein Mensch, Technologie nimmt ihm das Lesen und Aufbereiten der Unterlagen ab.
Häufige Fragen.
Welche Versicherungen brauchen Design- und Grafikbüros?
In der Regel die Medien-Haftpflicht für Marken-, Design- und Urheberrechte, die Vermögensschadenhaftpflicht, die Betriebshaftpflicht und die Büroausstattung. Wer Markenzeichen entwickelt, braucht die höchste Summe im Markenbereich.
Ist eine Versicherung für Designbüros Pflicht?
Nein, für Design- und Grafikbüros ist keine Haftpflichtversicherung gesetzlich vorgeschrieben. Pflicht sind die gesetzliche Unfallversicherung Ihrer Beschäftigten und die Kfz-Haftpflicht. Wichtiger als die Pflichtfrage ist bei Ihnen eine Pflicht aus dem Urheberrecht, die oft übersehen wird: Bearbeitungen und Umgestaltungen fremder Werke dürfen nur mit Zustimmung veröffentlicht und verwertet werden, und ohne ausdrückliche Benennung der Nutzungsarten bestimmt der Vertragszweck, welche Rechte eingeräumt sind. Diese zwei Sätze entscheiden, ob Sie dem Kunden liefern durften, was Sie geliefert haben.
Was kostet eine Versicherung für Designbüros?
Das hängt vor allem von dem Umsatz, der Zahl der Gestalter, dem Anteil an Markenentwicklung und daran, wie groß die Kunden sind, für die Sie gestalten ab. Eine belastbare Zahl gibt es nach dem ersten Gespräch, nicht aus einem Tarifrechner: Wir holen Angebote bei den Versicherern ein, die Ihren Betrieb zeichnen, und legen sie Ihnen nebeneinander. Das Erstgespräch kostet nichts.
Was passiert, wenn mein Logo eine fremde Marke verletzt?
Nach der Abmahnung müssen Drucksachen, Beschriftungen und Beschilderung ersetzt werden, und Ihr Kunde fordert Produktions-, Montage- und Ersatzkosten von Ihnen. Beschädigt ist dabei nichts, es ist reines Geld. Ihre eigenen Entwürfe sind als eigene Leistung ohnehin nicht versichert, und das Designrecht greift schon unterhalb der Identität.
Hält meine Rechtekette zum Kunden?
Nur so weit, wie Sie sie selbst eingekauft haben. Werden die Nutzungsarten nicht ausdrücklich benannt, bestimmt der Vertragszweck den Umfang, und zwar in beide Richtungen. Wer vom Illustrator nur eine Printnutzung hat und dem Kunden alle Medien zusichert, haftet für die Differenz. Deshalb sehen wir die Verträge an, bevor wir die Summe festlegen.
Sind Schriftlizenzen wirklich ein Risiko?
Ja, und zwar ein häufiges. Schriften sind lizenziert, und die Lizenz regelt genau, wer sie nutzen und wohin die Dateien weitergegeben werden dürfen. Die Weitergabe an Druckerei, Kunde oder Freelancer ist oft nicht gedeckt. Das ist eine Urheberrechtsverletzung wie jede andere und wird regelmäßig nachlizenziert, zu Preisen, die sich an der Nutzung orientieren.
Brauche ich eine Markenrecherche vor dem Entwurf?
Versicherungsrechtlich ist das keine Pflicht, haftungsrechtlich macht es den Unterschied. Wer ohne Recherche einen Namen oder ein Zeichen liefert, hat seine Prüfpflicht gegenüber dem Kunden schlechter erfüllt, und genau darauf stützt der Kunde seinen Anspruch. Wir fragen danach, weil Versicherer es ebenfalls fragen.
Ich bin schon versichert. Lohnt sich die Anfrage trotzdem?
Oft ja. Viele Verträge sind mit dem Betrieb gewachsen, ohne angepasst worden zu sein: neue Tätigkeiten, mehr Mitarbeiter, mehr Fahrzeuge, höhere Umsätze. Wir lesen Ihre bestehenden Policen mit Ihnen und sagen, was passt, was fehlt und was doppelt ist.
Zu speziell, zu schwierig,
zu spät dran?
Genau unser Fall. Sagen Sie uns, was Sie tun, und wir fragen jeden Versicherer an, der es zeichnet.
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