Versicherung für Facility Management

Ein Anruf genügt.
Den Rest erledigen wir.

Technisches, infrastrukturelles und kaufmännisches Gebäudemanagement für Gewerbe, Industrie und öffentliche Hand. Wir platzieren Betriebshaftpflicht, Vermögensschadenhaftpflicht für übernommene Betreiberpflichten, Cyber für die Leittechnik und den Rechtsschutz.

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Was ist eine Versicherung für Facility Management?

Eine Versicherung für Facility Management ist das Paket aus der Betriebshaftpflicht, der Vermögensschadenhaftpflicht für übernommene Betreiberpflichten, Cyber für die Gebäudeleittechnik und dem Rechtsschutz. Der Unterschied zum Hausmeisterdienst liegt in der Verantwortung. Sie übernehmen Pflichten des Eigentümers, und dann schulden Sie Fristen, Prüfungen und Nachweise. Ihr teuerster Fall ist deshalb nicht der Wasserschaden, sondern die versäumte Prüfung, nach der eine Behörde eine Anlage stilllegt und der Betrieb Ihres Kunden steht.

Für wen

Wer braucht eine Versicherung für Facility Management?

Betrieb von Rechenzentren, Krankenhaustechnik mit medizinischen Anlagen und der Betrieb von Energieerzeugungsanlagen betrachten wir gesondert.

Sie können trotzdem anfragen. Wir sagen Ihnen offen, ob und wie wir helfen können.

  • Technisches Gebäudemanagement

    Wartung, Prüfung und Störungsbeseitigung an fremden Anlagen, mit Fristen, die der Kalender vorgibt.

  • Dienstleister mit Betreiberverantwortung

    Wer Betreiberpflichten vertraglich übernimmt, haftet für ihre Einhaltung, auch ohne eigenen Fehler an der Technik.

  • Infrastrukturelles Management

    Reinigung, Sicherheit, Grünpflege und Winterdienst über Subunternehmer, die Sie koordinieren und für die Sie einstehen.

  • Dienstleister für die öffentliche Hand

    Vergabeverfahren mit festen Deckungssummen, Dokumentationspflichten und langen Vertragslaufzeiten.

  • Betriebe mit Leittechnik

    Fernzugriff auf Gebäudetechnik ist bequem und ein Angriffsweg, der direkt in den Betrieb des Kunden führt.

Warum Alea

Eine Anfrage. Alle Versicherer. Das richtige Programm.

1

Expertise bei übernommenen Pflichten

Wir fangen bei Ihnen mit der Pflichtenübertragung an und nicht mit der Deckungssumme. Was genau übernehmen Sie, mit welchen Fristen, mit welcher Dokumentation, und was bleibt beim Eigentümer? Daraus folgt, welcher Vertrag greift: Für Schäden an Menschen und Sachen die Betriebshaftpflicht, für versäumte Fristen und ihre Folgen die Vermögensschadenhaftpflicht. Wer nur den ersten Vertrag hat, ist für den häufigeren Fall nicht versichert.

2

Nachweise für Auftraggeber und Vergabe

Gewerbliche Auftraggeber verlangen Deckungsnachweise im Rahmenvertrag, öffentliche Auftraggeber im Vergabeverfahren mit festen Summen, und Industriekunden zusätzlich für jeden Subunternehmer. Wir liefern sie in der verlangten Form.

3

Deckung, die zu Ihren Leistungen passt

Ein infrastruktureller Dienstleister braucht andere Bausteine als ein technischer mit Betreiberverantwortung. Wir fragen Leistungsumfang, übernommene Pflichten, Leittechnik und Subunternehmer vorher ab, statt eine Standardpolice zu schicken.

So arbeiten wir

Kein Vergleichsportal. Eine Ausschreibung.

Sechs Dinge, die für jede Anfrage gelten, unabhängig davon, was Sie versichern wollen.

Ein Rechner vergleicht Tarife. Wir schreiben Ihr Risiko aus.

Ein Vergleichsrechner fragt Eckdaten ab und zeigt Tarife dazu. Im Gewerbe entscheidet aber die Bedingung, nicht der Preis. Wir fragen bei den Versicherern an, die Ihren Betrieb zeichnen, auch bei denen ohne Onlinestrecke, und lesen die Bedingungen, bevor Sie unterschreiben.

Was drinsteht, erklären wir vorher.

Wir erklären, was ein Vertrag tatsächlich abdeckt und was nicht, in Ihren Worten statt in Versicherungsdeutsch. Sie wissen bei jedem Schritt, wie die Deckung greift und wo sie endet.

Ihr bestehender Vertrag bleibt, bis etwas Besseres da ist.

Sie müssen nichts kündigen, um mit uns zu sprechen. Wir sehen uns an, was Sie haben, und sagen, was passt, was fehlt und was doppelt ist. Ist Ihr Vertrag der bessere, sagen wir auch das.

Die Anfrage verpflichtet Sie zu nichts.

Eine Anfrage ist weder Antrag noch Abschluss. Sie bekommen werktags innerhalb einer Stunde eine persönliche Rückmeldung. Entschieden wird erst, wenn die Angebote vor Ihnen liegen.

Im Schadenfall melden Sie sich bei uns.

Wenn etwas passiert, rufen Sie uns an und nicht die Hotline des Versicherers. Wir nehmen den Schaden auf und bleiben dran. Ob der Versicherer zahlt, richtet sich nach Ihrem Vertrag. Dass sich jemand darum kümmert, nach uns.

Versicherung soll Sie nicht aufhalten.

Zeit kostet selten die Entscheidung, sondern der Papierkram davor: Unterlagen zusammensuchen, Policen lesen, Angebote vergleichbar machen. Das übernimmt bei uns Technologie. Prüfung, Verhandlung und Betreuung bleiben bei Menschen.

Ihr Ansprechpartner

Ihr Ansprechpartner kennt Versicherung aus der Praxis.

Fünf Jahre bei Marsh Deutschland, zuletzt als Client Executive für multinationale Unternehmen, danach zwei Jahre bei deas (Ecclesia Gruppe) für internationale Industrieprogramme.

Er kennt Deckung, Verhandlung und Schaden aus dem Maschinenraum und weiß, worauf ein Versicherer beim Beitrag schaut. Die Prüfung macht ein Mensch, Technologie nimmt ihm das Lesen und Aufbereiten der Unterlagen ab.

Christoph Bergemann, Co-Founder, verantwortet Risiko, Beratung und Schadenbegleitung
Christoph Bergemann
Co-Founder, verantwortet Risiko, Beratung und Schadenbegleitung
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Gut zu wissen

Häufige Fragen.

Welche Versicherungen brauchen Facility-Management-Dienstleister?

In der Regel die Betriebshaftpflicht, die Vermögensschadenhaftpflicht für übernommene Betreiberpflichten, Cyber für die Leittechnik und der Rechtsschutz.

Ist eine Versicherung für Facility Management Pflicht?

Eine Versicherungspflicht gibt es für Facility-Management-Dienstleister nicht, aber ohne Deckungsnachweis kommen Sie in kein Vergabeverfahren. Pflicht sind die gesetzliche Unfallversicherung Ihrer Beschäftigten und die Kfz-Haftpflicht für Fahrzeuge. Entscheidend ist bei Ihnen die vertragliche Seite: Betreiberpflichten lassen sich übertragen, aber der Eigentümer bleibt zur Auswahl und Überwachung verpflichtet, und Sie haften für das, was Sie übernommen haben. Deshalb gehören der Umfang der Übertragung, die Fristen und die Dokumentation in einen schriftlichen Vertrag. Steht dort nur eine allgemeine Betreuungsklausel, trägt im Streit meist derjenige, der sie unterschrieben hat.

Was kostet eine Versicherung für Facility Management?

Das hängt vor allem von dem Umsatz, der Zahl und Art der Objekte, dem Umfang übernommener Betreiberpflichten und Ihrer Subunternehmerstruktur ab. Eine belastbare Zahl gibt es nach dem ersten Gespräch, nicht aus einem Tarifrechner: Wir holen Angebote bei den Versicherern ein, die Ihren Betrieb zeichnen, und legen sie Ihnen nebeneinander. Das Erstgespräch kostet nichts.

Was ist mein typischer Schadenfall?

Eine Frist, nicht ein Schaden. Eine nicht durchgeführte Prüfung, ein fehlender Nachweis, eine Anlage, die deshalb stillgelegt wird. Niemand ist verletzt, nichts ist beschädigt, und trotzdem entstehen Kosten beim Kunden: Stillstand, Ersatzmaßnahmen, Nachholung. Das ist ein reiner Vermögensschaden, und dafür brauchen Sie die eigenständige Vermögensschadenhaftpflicht.

Reicht meine Betriebshaftpflicht?

Für den Teil, in dem Ihre Leute vor Ort arbeiten, ja. Für übernommene Pflichten nicht. Viele Verträge haben zwar eine Vermögensschadenerweiterung, die nimmt planende und beratende Tätigkeit aber wieder heraus, und darunter fällt die Steuerung von Wartung und Prüfung schnell. Wir prüfen diese Klausel, bevor Sie sich darauf verlassen.

Wer haftet für meine Subunternehmer?

Dem Auftraggeber gegenüber Sie. Reinigung, Sicherheit und Grünpflege vergeben Sie weiter, die Verantwortung für das Ergebnis bleibt bei Ihnen. Deshalb gehören Deckungsnachweise der Subunternehmer in Ihre Akte, bevor sie das Objekt betreten, und Dokumentationspflichten in deren Verträge, damit Sie im Streit etwas vorzeigen können.

Brauche ich Cyber, wenn ich keine Kundendaten habe?

Ja, denn Ihr Risiko sind nicht Daten, sondern Steuerungen. Wer Lüftung, Kälte, Zutritt und Beleuchtung fernüberwacht, hat einen Zugang in das Gebäude des Kunden. Ein Angriff darauf legt dessen Betrieb lahm, und die Forderung kommt zu Ihnen. Eine Cyberdeckung sollte deshalb den Teil enthalten, der Ansprüche Dritter abdeckt, nicht nur die eigene Wiederherstellung.

Ich bin schon versichert. Lohnt sich die Anfrage trotzdem?

Oft ja. Viele Verträge sind mit dem Betrieb gewachsen, ohne angepasst worden zu sein: neue Tätigkeiten, mehr Mitarbeiter, mehr Fahrzeuge, höhere Umsätze. Wir lesen Ihre bestehenden Policen mit Ihnen und sagen, was passt, was fehlt und was doppelt ist.

Zu speziell, zu schwierig,
zu spät dran?

Genau unser Fall. Sagen Sie uns, was Sie tun, und wir fragen jeden Versicherer an, der es zeichnet.

Was möchten Sie absichern?

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