Ein Anruf genügt.
Den Rest erledigen wir.
Eventagenturen und Veranstalter, Freizeitbetriebe, Reisebüros und Reiseveranstalter, Künstler und Techniker. Wir platzieren Veranstalter- und Betriebshaftpflicht, Technik und Ausfall bei Versicherern, die Veranstaltungen und Freizeitanlagen zeichnen, und liefern die Nachweise für Kommunen, Locations und Auftraggeber.
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Was ist eine Versicherung für Veranstalter und Freizeitbetriebe?
Eine Versicherung für Veranstalter und Freizeitbetriebe ist im Kern die Veranstalter- oder Betriebshaftpflicht für Personen- und Sachschäden bei Besuchern, Teilnehmern und an der Location, dazu Technik, Ausfall und bei Reisen die Absicherung der Kundengelder. Viele Menschen an einem Ort, Technik unterwegs, Termine, die stehen müssen: Das sind die Risiken Ihrer Branche. Die Haftpflicht deckt Besucher, Teilnehmer und die gemietete Location, die Technikversicherung Ihre Ausrüstung auf dem Weg und am Einsatzort, die Ausfallversicherung den Fall, dass die Veranstaltung nicht stattfinden kann. Reiseveranstalter brauchen dazu die gesetzliche Absicherung der Kundengelder.
Wer braucht eine Versicherung für Veranstalter und Freizeitbetriebe?
Großveranstaltungen mit vielen tausend Besuchern, Pyrotechnik, Motorsport, Flug- und Wassersportangebote mit erhöhtem Risiko betrachten wir gesondert.
Sie können trotzdem anfragen. Wir sagen Ihnen offen, ob und wie wir helfen können.
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Eventagenturen und Veranstalter
Firmenfeiern, Konzerte, Messen: Nachweise für Locations und Kommunen, Technik unterwegs.
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Freizeitbetriebe
Kletterhalle, Escape Room, Trampolinpark, Minigolf: Gäste an Anlagen, die im Vertrag stehen müssen.
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Reisebüros und Reiseveranstalter
Vermittlung mit dem Sicherungsschein des Veranstalters oder eigene Pauschalreisen mit eigener Absicherungspflicht.
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Künstler, DJs und Veranstaltungstechniker
Auftritte und Aufbauten bei Dritten, eigene Ausrüstung mit Wert.
Eine Anfrage. Alle Versicherer. Das richtige Programm.
Expertise in Events, Freizeit und Tourismus
Viele Menschen an einem Ort, Technik unterwegs, Termine, die stehen müssen, Kundengelder für Reisen: Wir kennen die Risiken von Veranstaltern, Freizeitanlagen und Reiseanbietern. Wir wissen, welche Versicherer Veranstaltungen und Freizeitbetriebe zeichnen.
Nachweise für Kommune, Location und Auftraggeber
Kommunen, Hallen und Firmenkunden verlangen Veranstalterhaftpflicht mit bestimmten Summen, oft kurzfristig vor der Freigabe. Wir übersetzen die Anforderung in eine passende Deckung und liefern die Bestätigung so, wie sie verlangt wird.
Deckung, die zu Ihren Leistungen passt
Firmenfeier, Konzert, Kletterhalle, Pauschalreise: Jedes Format hat andere Risiken. Wir stellen Haftpflicht, Technik, Ausfall und die Absicherung der Kundengelder nach Ihrem tatsächlichen Angebot zusammen, je Veranstaltung oder als Jahresvertrag.
Kein Vergleichsportal. Eine Ausschreibung.
Sechs Dinge, die für jede Anfrage gelten, unabhängig davon, was Sie versichern wollen.
Ein Rechner vergleicht Tarife. Wir schreiben Ihr Risiko aus.
Ein Vergleichsrechner fragt Eckdaten ab und zeigt Tarife dazu. Im Gewerbe entscheidet aber die Bedingung, nicht der Preis. Wir fragen bei den Versicherern an, die Ihren Betrieb zeichnen, auch bei denen ohne Onlinestrecke, und lesen die Bedingungen, bevor Sie unterschreiben.
Ihr Ansprechpartner kennt Versicherung aus der Praxis.
Fünf Jahre bei Marsh Deutschland, zuletzt als Client Executive für multinationale Unternehmen, danach zwei Jahre bei deas (Ecclesia Gruppe) für internationale Industrieprogramme.
Er kennt Deckung, Verhandlung und Schaden aus dem Maschinenraum und weiß, worauf ein Versicherer beim Beitrag schaut. Die Prüfung macht ein Mensch, Technologie nimmt ihm das Lesen und Aufbereiten der Unterlagen ab.
Häufige Fragen.
Welche Versicherungen brauchen Veranstalter, Freizeitbetriebe und Reiseanbieter?
In der Regel die Veranstalterhaftpflicht oder die Betriebshaftpflicht für Freizeitanlagen, die Elektronikversicherung mit Transport für Technik, eine Veranstaltungsausfallversicherung und für Reiseveranstalter die gesetzliche Absicherung der Kundengelder samt Reiseveranstalterhaftpflicht. Welche davon Sie wirklich brauchen, hängt von Formaten, Besucherzahlen und Angebot ab. Wir gehen die Bausteine mit Ihnen durch und sagen, was fehlt und was doppelt ist.
Ist eine Versicherung für Veranstalter und Freizeitbetriebe Pflicht?
Für Veranstalter gesetzlich nicht, praktisch ja: Kommunen und Locations verlangen den Nachweis der Veranstalterhaftpflicht in der Regel als Auflage der Genehmigung. Für Reiseveranstalter ist die Absicherung der Kundengelder gesetzlich Pflicht, für Vermittler verbundener Reiseleistungen, sobald sie Zahlungen entgegennehmen. Freizeitanlagen brauchen die Betriebshaftpflicht, weil sie für die Sicherheit ihrer Gäste haften; Pflicht ist daneben die gesetzliche Unfallversicherung der Mitarbeiter.
Was kostet eine Versicherung für Veranstalter und Freizeitbetriebe?
Das hängt vor allem von Art und Zahl der Veranstaltungen oder Gäste, Besucherzahlen, Umsatz, Technikwert, Reiseumsatz und Schadenverlauf ab. Eine belastbare Zahl gibt es nach dem ersten Gespräch, nicht aus einem Tarifrechner: Wir holen Angebote bei den Versicherern ein, die Ihren Betrieb zeichnen, und legen sie Ihnen nebeneinander. Das Erstgespräch kostet nichts.
Einzelne Veranstaltung oder Jahresvertrag?
Das hängt davon ab, wie oft und in welchen Formaten Sie veranstalten. Einzelpolicen passen für seltene Termine, ein Jahresvertrag für regelmäßige. Wir rechnen beides für Sie durch.
Zahlt die Ausfallversicherung auch bei schlechtem Wetter?
Je nach Vertrag. Unwetter, das die Durchführung unmöglich macht, ist meist gedeckt; bloß schlechtes Wetter mit weniger Besuchern nicht. Wir zeigen Ihnen, welche Gründe in Ihrem Vertrag stehen.
Muss ich als Reiseveranstalter Kundengelder absichern?
Ja, wer Pauschalreisen veranstaltet, ist gesetzlich dazu verpflichtet, Vermittler verbundener Reiseleistungen, sobald sie Zahlungen entgegennehmen; ein Reisebüro, das fremde Pauschalreisen vermittelt, gibt den Sicherungsschein des Veranstalters weiter. Ausgenommen sind unter anderem Tagesreisen unter einer Preisgrenze ohne Übernachtung. Ab einer Umsatzgrenze ist der Reisesicherungsfonds zwingend, darunter haben Sie die Wahl zwischen Fonds, Versicherung und Bankzusage. Wir klären, was für Ihren Betrieb gilt.
Welche Unterlagen brauche ich für das erste Gespräch?
Für den Einstieg reichen Tätigkeit, Zahl und Art der Veranstaltungen oder Gäste, Umsatz und Ihr Anlass. Für ein Angebot brauchen die Versicherer die bestehenden Verträge, eine Liste der Formate oder Anlagen und den Schadenverlauf der letzten Jahre.
Ich bin schon versichert. Lohnt sich die Anfrage trotzdem?
Oft ja. Viele Verträge sind mit dem Betrieb gewachsen, ohne angepasst worden zu sein: neue Tätigkeiten, mehr Mitarbeiter, mehr Fahrzeuge, höhere Umsätze. Wir lesen Ihre bestehenden Policen mit Ihnen und sagen, was passt, was fehlt und was doppelt ist.
Zu speziell, zu schwierig,
zu spät dran?
Genau unser Fall. Sagen Sie uns, was Sie tun, und wir fragen jeden Versicherer an, der es zeichnet.
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