Ein Anruf genügt.
Den Rest erledigen wir.
Friseursalons, Barbershops und mobile Friseure, mit und ohne Kosmetikangebot. Wir platzieren die Betriebshaftpflicht mit Tätigkeitsschäden, den Salon mit Ertragsausfall und den Rechtsschutz bei Versicherern, die das Handwerk zeichnen.
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Was ist eine Versicherung für Friseure?
Eine Versicherung für Friseursalons ist das Paket aus der Betriebshaftpflicht mit Tätigkeitsschäden, dem Salon mit Ertragsausfall, Cyber für Termin- und Kassensystem und dem Rechtsschutz. Ihr Risiko liegt in der Chemie. Farbe, Blondierung und Dauerwelle wirken auf der Kopfhaut, und eine allergische Reaktion ist ein Personenschaden mit Behandlungskosten und Schmerzensgeld. Daneben steht der Alltagsschaden: Farbe auf der Bluse, und der zählt versicherungstechnisch anders.
Wer braucht eine Versicherung für Friseure?
Dauerhafte Haarentfernung mit Laser, Permanent Make-up und medizinische Fußpflege laufen auf eigenen Seiten oder betrachten wir gesondert.
Sie können trotzdem anfragen. Wir sagen Ihnen offen, ob und wie wir helfen können.
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Salons mit Farbe und Blondierung
Chemische Behandlungen sind der Grund, warum aus einem Termin ein Personenschaden werden kann.
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Barbershops
Rasur und Klinge am Hals bringen ein eigenes Verletzungsrisiko mit.
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Salons mit Kosmetikangebot
Sobald kosmetische Behandlungen dazukommen, erweitert sich Ihr Risiko über das Handwerk hinaus.
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Mobile Friseure
Beim Kunden zu Hause ist jedes Möbelstück fremdes Eigentum im Einwirkungsbereich Ihrer Arbeit.
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Salons mit Auszubildenden
Ausbildung heißt üben, und Übungsfehler passieren an echten Köpfen.
Eine Anfrage. Alle Versicherer. Das richtige Programm.
Expertise im Friseurhandwerk
Wir trennen bei Ihnen zwei Schadenarten, die im Salon ständig vorkommen und verschieden gedeckt sind. Die allergische Reaktion ist ein Personenschaden und läuft über die Hauptsumme. Der Fleck auf der Bluse ist ein Tätigkeitsschaden mit eigener, meist kleiner Summe. Und die Bedingungen sagen: Wurden die offensichtlich notwendigen Schutzvorkehrungen getroffen, liegt kein Tätigkeitsschaden vor. Der Umhang ist damit nicht nur Service.
Nachweise für Vermieter und Kammer
Vermieter verlangen die Betriebshaftpflicht mit Mietsachschäden, Center eine bestimmte Summe, und für die Eintragung in die Handwerksrolle brauchen Sie die Meisterqualifikation oder eine Ausnahmebewilligung. Wir liefern die Versicherungsnachweise in der verlangten Form.
Deckung, die zu Ihren Leistungen passt
Ein Barbershop braucht andere Bausteine als ein Salon mit Kosmetik. Wir fragen Behandlungsarten, Plätze, Produkte und Mietvertrag vorher ab, statt eine Standardpolice zu schicken.
Kein Vergleichsportal. Eine Ausschreibung.
Sechs Dinge, die für jede Anfrage gelten, unabhängig davon, was Sie versichern wollen.
Ein Rechner vergleicht Tarife. Wir schreiben Ihr Risiko aus.
Ein Vergleichsrechner fragt Eckdaten ab und zeigt Tarife dazu. Im Gewerbe entscheidet aber die Bedingung, nicht der Preis. Wir fragen bei den Versicherern an, die Ihren Betrieb zeichnen, auch bei denen ohne Onlinestrecke, und lesen die Bedingungen, bevor Sie unterschreiben.
Ihr Ansprechpartner kennt Versicherung aus der Praxis.
Fünf Jahre bei Marsh Deutschland, zuletzt als Client Executive für multinationale Unternehmen, danach zwei Jahre bei deas (Ecclesia Gruppe) für internationale Industrieprogramme.
Er kennt Deckung, Verhandlung und Schaden aus dem Maschinenraum und weiß, worauf ein Versicherer beim Beitrag schaut. Die Prüfung macht ein Mensch, Technologie nimmt ihm das Lesen und Aufbereiten der Unterlagen ab.
Häufige Fragen.
Welche Versicherungen brauchen Friseure?
In der Regel die Betriebshaftpflicht mit Tätigkeitsschäden, der Salon mit Ertragsausfall, Cyber für Termin- und Kassensystem und der Rechtsschutz.
Ist eine Versicherung für Friseure Pflicht?
Eine Versicherungspflicht gibt es für Friseure nicht. Pflicht sind die gesetzliche Unfallversicherung Ihrer Beschäftigten und die Kfz-Haftpflicht für Fahrzeuge. Berufsrechtlich ist das Friseurhandwerk dagegen zulassungspflichtig: Es steht in Anlage A der Handwerksordnung, und der selbstständige Betrieb setzt die Eintragung in die Handwerksrolle voraus. Dazu kommen die Pflichten aus dem Arbeitsschutz beim Umgang mit Chemikalien, also Gefährdungsbeurteilung, Hautschutz und Unterweisung. Sie sind kein Formalismus: Nach einer allergischen Reaktion ist die Frage, ob und wie Sie aufgeklärt und getestet haben, der Kern des Streits.
Was kostet eine Versicherung für Friseure?
Das hängt vor allem von dem Umsatz, der Zahl der Plätze und Mitarbeiter, Ihren Behandlungsarten und der Ausstattung des Salons ab. Eine belastbare Zahl gibt es nach dem ersten Gespräch, nicht aus einem Tarifrechner: Wir holen Angebote bei den Versicherern ein, die Ihren Betrieb zeichnen, und legen sie Ihnen nebeneinander. Das Erstgespräch kostet nichts.
Wer zahlt bei einer allergischen Reaktion auf Farbe?
Die Betriebshaftpflicht, wenn Ihnen ein Fehler zur Last fällt, etwa eine fehlende Aufklärung, eine übergangene Vorgeschichte oder eine falsche Einwirkzeit. Das ist ein Personenschaden mit Behandlungskosten und Schmerzensgeld. Ein dokumentierter Hinweis im Kundenblatt und, wo üblich, ein Verträglichkeitstest sind deshalb mehr wert als jede Summenerhöhung.
Ist die Bluse der Kundin mitversichert?
Als Tätigkeitsschaden, und der hat in vielen Verträgen eine eigene, kleine Summe. Es gibt aber eine Regel, die Ihnen hilft: Wurden zum Zeitpunkt der Arbeit die offensichtlich notwendigen Schutzvorkehrungen getroffen, liegt kein Tätigkeitsschaden vor, und dann greift die große Summe. Umhang und Handtuch sind damit auch eine Versicherungsfrage.
Brauche ich den Meister für meinen Salon?
Für den selbstständigen Betrieb ja, denn das Friseurhandwerk ist zulassungspflichtig und steht in Anlage A der Handwerksordnung. Ohne Meisterprüfung geht es nur über eine Ausnahmebewilligung oder über einen angestellten Betriebsleiter mit der nötigen Qualifikation. Das ist keine Versicherungsfrage, entscheidet aber über Ihre Eintragung.
Was passiert, wenn mein Salon nach einem Wasserschaden schließt?
Dann fehlen Ihnen Wochen an Umsatz, während Miete und Gehälter weiterlaufen und die Kunden sich einen anderen Salon suchen. Dafür ist der Ertragsausfall da, und er gehört in denselben Vertrag wie die Einrichtung. Achten Sie auf die Haftzeit: Sie sollte zur realistischen Wiederherstellung passen und nicht zum Standardwert im Angebot.
Ich bin schon versichert. Lohnt sich die Anfrage trotzdem?
Oft ja. Viele Verträge sind mit dem Betrieb gewachsen, ohne angepasst worden zu sein: neue Tätigkeiten, mehr Mitarbeiter, mehr Fahrzeuge, höhere Umsätze. Wir lesen Ihre bestehenden Policen mit Ihnen und sagen, was passt, was fehlt und was doppelt ist.
Zu speziell, zu schwierig,
zu spät dran?
Genau unser Fall. Sagen Sie uns, was Sie tun, und wir fragen jeden Versicherer an, der es zeichnet.
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