Versicherung für Fußpflege und Podologie

Ein Anruf genügt.
Den Rest erledigen wir.

Kosmetische Fußpflege, Podologie und medizinische Fußpflege mit Erlaubnis, im Studio, in der Praxis und mobil. Wir platzieren die passende Haftpflicht für Ihre Variante, die Praxis und den Ausfall bei Versicherern, die beide Gruppen kennen.

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Deckung verstehen

Was ist eine Versicherung für Fußpflege?

Eine Versicherung für Fußpflege und Podologie richtet sich danach, welche der beiden Varianten Sie betreiben. Die kosmetische Fußpflege ist ein Gewerbe und braucht eine Betriebshaftpflicht. Die Podologie ist ein Gesundheitsberuf mit geschützter Berufsbezeichnung und Erlaubnis, und dort behandeln Sie Patienten, die häufig Diabetiker sind. Eine kleine Verletzung kann dann eine große Folge haben, und dafür ist eine Heilwesenhaftpflicht da und nicht die Gewerbepolice.

Betriebshaftpflicht für die kosmetische Fußpflege

Kunden im Studio, Schäden am gemieteten Raum und Verletzungen bei der Behandlung ohne medizinischen Anspruch. Für ein reines Pflegeangebot ist das der passende Vertrag.

Heilwesenhaftpflicht für die Podologie

Behandlungsfehler am Patienten, insbesondere am diabetischen Fuß, wo aus einer kleinen Verletzung eine Wunde mit langer Geschichte wird.

Praxis, Technik und Ertragsausfall

Behandlungsstühle, Geräte, Instrumente und Sterilisation gegen Feuer, Leitungswasser und Einbruch, mit dem Ertragsausfall im selben Vertrag.

Ausfall der behandelnden Person

Fallen Sie selbst aus, steht der Betrieb, und der Ertragsausfall der Sachversicherung greift nicht, weil er einen Sachschaden voraussetzt.

Für wen

Wer braucht eine Versicherung für Fußpflege?

Ärztliche Fußchirurgie, Orthopädieschuhtechnik und Wundmanagement im Auftrag von Kliniken betrachten wir gesondert.

Sie können trotzdem anfragen. Wir sagen Ihnen offen, ob und wie wir helfen können.

  • Kosmetische Fußpflege

    Ein Gewerbe ohne Erlaubnis, aber mit klaren Grenzen bei allem, was nach Behandlung aussieht.

  • Podologische Praxen

    Geschützte Berufsbezeichnung, Erlaubnis und Patienten mit Vorerkrankungen.

  • Praxen mit Kassenzulassung

    Verordnete Leistungen bringen Abrechnung, Dokumentation und Prüfungen mit sich.

  • Mobile Fußpflege

    Behandlung in Wohnungen und Heimen, ohne die Hygiene und Ausstattung der eigenen Praxis.

  • Betriebe mit beidem

    Wer kosmetisch und podologisch arbeitet, braucht beide Deckungen sauber nebeneinander.

Warum Alea

Eine Anfrage. Alle Versicherer. Das richtige Programm.

1

Expertise bei Fußpflege und Podologie

Wir ordnen Ihren Betrieb zuerst richtig ein, weil davon der Vertrag abhängt. Wer die Erlaubnis hat und als Podologin arbeitet, braucht eine Heilwesenhaftpflicht; eine gewerbliche Betriebshaftpflicht trägt Behandlungsfehler am Patienten nicht. Umgekehrt braucht eine rein kosmetische Fußpflege keine Heilwesenpolice. Beides falsch herum eingekauft kostet entweder Beitrag ohne Nutzen oder Deckung, die im Ernstfall fehlt.

2

Nachweise für Vermieter und Kassen

Vermieter verlangen die Betriebshaftpflicht mit Mietsachschäden, Pflegeheime und Kliniken vor Hausbesuchen einen Deckungsnachweis, und bei Kassenzulassung kommen die Anforderungen der Verbände dazu. Wir liefern sie in der verlangten Form.

3

Deckung, die zu Ihren Leistungen passt

Eine mobile Fußpflege braucht andere Bausteine als eine Praxis mit zwei Behandlungsräumen. Wir fragen Erlaubnis, Behandlungsarten, Patientenkreis und Hausbesuche vorher ab, statt eine Standardpolice zu schicken.

So arbeiten wir

Kein Vergleichsportal. Eine Ausschreibung.

Sechs Dinge, die für jede Anfrage gelten, unabhängig davon, was Sie versichern wollen.

Ein Rechner vergleicht Tarife. Wir schreiben Ihr Risiko aus.

Ein Vergleichsrechner fragt Eckdaten ab und zeigt Tarife dazu. Im Gewerbe entscheidet aber die Bedingung, nicht der Preis. Wir fragen bei den Versicherern an, die Ihren Betrieb zeichnen, auch bei denen ohne Onlinestrecke, und lesen die Bedingungen, bevor Sie unterschreiben.

Was drinsteht, erklären wir vorher.

Wir erklären, was ein Vertrag tatsächlich abdeckt und was nicht, in Ihren Worten statt in Versicherungsdeutsch. Sie wissen bei jedem Schritt, wie die Deckung greift und wo sie endet.

Ihr bestehender Vertrag bleibt, bis etwas Besseres da ist.

Sie müssen nichts kündigen, um mit uns zu sprechen. Wir sehen uns an, was Sie haben, und sagen, was passt, was fehlt und was doppelt ist. Ist Ihr Vertrag der bessere, sagen wir auch das.

Die Anfrage verpflichtet Sie zu nichts.

Eine Anfrage ist weder Antrag noch Abschluss. Sie bekommen werktags innerhalb einer Stunde eine persönliche Rückmeldung. Entschieden wird erst, wenn die Angebote vor Ihnen liegen.

Im Schadenfall melden Sie sich bei uns.

Wenn etwas passiert, rufen Sie uns an und nicht die Hotline des Versicherers. Wir nehmen den Schaden auf und bleiben dran. Ob der Versicherer zahlt, richtet sich nach Ihrem Vertrag. Dass sich jemand darum kümmert, nach uns.

Versicherung soll Sie nicht aufhalten.

Zeit kostet selten die Entscheidung, sondern der Papierkram davor: Unterlagen zusammensuchen, Policen lesen, Angebote vergleichbar machen. Das übernimmt bei uns Technologie. Prüfung, Verhandlung und Betreuung bleiben bei Menschen.

Ihr Ansprechpartner

Ihr Ansprechpartner kennt Versicherung aus der Praxis.

Fünf Jahre bei Marsh Deutschland, zuletzt als Client Executive für multinationale Unternehmen, danach zwei Jahre bei deas (Ecclesia Gruppe) für internationale Industrieprogramme.

Er kennt Deckung, Verhandlung und Schaden aus dem Maschinenraum und weiß, worauf ein Versicherer beim Beitrag schaut. Die Prüfung macht ein Mensch, Technologie nimmt ihm das Lesen und Aufbereiten der Unterlagen ab.

Christoph Bergemann, Co-Founder, verantwortet Risiko, Beratung und Schadenbegleitung
Christoph Bergemann
Co-Founder, verantwortet Risiko, Beratung und Schadenbegleitung
Mit Christoph sprechen
Gut zu wissen

Häufige Fragen.

Welche Versicherungen brauchen Fußpflegerinnen und Podologen?

In der Regel die Betriebshaftpflicht oder, mit Erlaubnis, die Heilwesenhaftpflicht, dazu die Praxis mit Ertragsausfall und eine Deckung für den Ausfall der behandelnden Person.

Ist eine Versicherung für Fußpflege Pflicht?

Eine Versicherungspflicht gibt es für beide Varianten nicht, wohl aber eine Erlaubnispflicht für die eine. Wer die Berufsbezeichnung Podologin oder Podologe führen will, bedarf der Erlaubnis; dasselbe gilt für die Bezeichnung Medizinische Fußpflegerin oder Medizinischer Fußpfleger, die nur mit dieser Erlaubnis oder einer entsprechenden Anerkennung geführt werden darf. Ohne Erlaubnis dürfen Sie kosmetische Fußpflege anbieten, sich aber nicht so nennen und nicht medizinisch behandeln. Pflicht sind daneben die gesetzliche Unfallversicherung Ihrer Beschäftigten, die Kfz-Haftpflicht und, in der Praxis, die Hygieneanforderungen an Instrumente und Aufbereitung.

Was kostet eine Versicherung für Fußpflege?

Das hängt vor allem von dem Umsatz, Ihrer Variante, dem Patientenkreis, der Zahl der Behandlungsplätze und den Hausbesuchen ab. Eine belastbare Zahl gibt es nach dem ersten Gespräch, nicht aus einem Tarifrechner: Wir holen Angebote bei den Versicherern ein, die Ihren Betrieb zeichnen, und legen sie Ihnen nebeneinander. Das Erstgespräch kostet nichts.

Darf ich mich medizinische Fußpflegerin nennen?

Nur mit Erlaubnis. Die Bezeichnungen Podologin und Podologe sind geschützt, und dasselbe gilt für Medizinische Fußpflegerin und Medizinischer Fußpfleger; beide dürfen nur mit der Erlaubnis oder einer entsprechenden Anerkennung geführt werden. Wer ohne Erlaubnis so wirbt, riskiert eine Abmahnung und steht im Schadenfall schlechter da, weil er eine Tätigkeit beansprucht hat, die er nicht ausüben darf.

Was ist am Diabetikerfuß besonders?

Die Folgen. Eine kleine Verletzung, die bei einem gesunden Fuß in Tagen verheilt, kann bei einer Durchblutungsstörung und schlechter Wahrnehmung zu einer langwierigen Wunde führen. Der Schaden ist dann ein Personenschaden mit Behandlungskosten, Arbeitsausfall und Schmerzensgeld. Genau dafür ist die Heilwesenhaftpflicht gemacht, und deshalb reicht eine gewerbliche Police hier nicht.

Was passiert, wenn ich selbst ausfalle?

Dann steht der Betrieb, denn die Behandlung hängt an Ihnen. Die Sachversicherung hilft nicht, weil ihr Ertragsausfall einen Sachschaden voraussetzt. Für den Ausfall der Person gibt es die Praxisausfallversicherung. Sie ist gerade bei Einzelpraxen der Baustein, der im Ernstfall die laufenden Kosten trägt.

Brauche ich bei Hausbesuchen etwas anderes?

Ihre Haftpflicht sollte die Tätigkeit außerhalb der Praxis ausdrücklich einschließen, und zwar für beide Varianten. Dazu kommt die Hygiene: Aufbereitete Instrumente, saubere Transportwege und dokumentierte Abläufe sind in der Wohnung des Patienten schwerer einzuhalten als in der Praxis, und nach einer Infektion wird genau danach gefragt.

Ich bin schon versichert. Lohnt sich die Anfrage trotzdem?

Oft ja. Viele Verträge sind mit dem Betrieb gewachsen, ohne angepasst worden zu sein: neue Tätigkeiten, mehr Mitarbeiter, mehr Fahrzeuge, höhere Umsätze. Wir lesen Ihre bestehenden Policen mit Ihnen und sagen, was passt, was fehlt und was doppelt ist.

Zu speziell, zu schwierig,
zu spät dran?

Genau unser Fall. Sagen Sie uns, was Sie tun, und wir fragen jeden Versicherer an, der es zeichnet.

Was möchten Sie absichern?

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