Versicherung für Glas- und Fassadenreinigung

Ein Anruf genügt.
Den Rest erledigen wir.

Glasreinigung, Fassadenreinigung, Seilzugangstechnik und Industriekletterei, Rahmen- und Wintergartenreinigung. Wir platzieren die Betriebshaftpflicht mit Tätigkeitsschäden, Steigtechnik und Fahrzeuge bei Versicherern, die Höhenarbeit zeichnen.

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Was ist eine Versicherung für Glas- und Fassadenreinigung?

Eine Versicherung für Glas- und Fassadenreinigung ist das Paket aus der Betriebshaftpflicht mit Tätigkeitsschäden, der Steigtechnik, den Fahrzeugen und dem Betriebshof. Ihr Alltagsschaden ist die zerkratzte Scheibe, die beschädigte Rahmenbeschichtung und der Fleck auf dem Parkett darunter. Versicherungstechnisch ist das kein gewöhnlicher Sachschaden, sondern ein Tätigkeitsschaden, und der ist nur mit eigener Vereinbarung und eigener Summe gedeckt. Es gibt dabei eine Regel, die Ihnen hilft: Wer die nötigen Schutzvorkehrungen getroffen hat, hat keinen Tätigkeitsschaden mehr.

Für wen

Wer braucht eine Versicherung für Glas- und Fassadenreinigung?

Arbeiten an Hochhäusern über der üblichen Höhe, Reinigung in kerntechnischen Anlagen und Fassadenarbeiten mit Hubschrauber betrachten wir gesondert.

Sie können trotzdem anfragen. Wir sagen Ihnen offen, ob und wie wir helfen können.

  • Glasreinigung im Bestand

    Kratzer und Beschichtungsschäden sind kleine Schäden mit großer Rechnung, wenn ganze Scheiben getauscht werden.

  • Fassadenreinigung in der Höhe

    Herabfallende Geräte treffen Menschen und Fahrzeuge, und das ist die Summe, die zählt.

  • Seilzugangstechnik

    Eigenes Verfahren mit eigener Qualifikation und eigener Ausrüstung, das nicht jeder Versicherer kennt.

  • Betriebe mit Hubsteiger

    Die Maschine ist teuer, steht auf wechselnden Einsatzorten und beschädigt im Zweifel das, was sie erreichen soll.

  • Reinigung in Produktion und Handel

    Arbeiten im laufenden Betrieb heißt: Ein Fehler stoppt nicht nur Sie, sondern auch den Kunden.

Warum Alea

Eine Anfrage. Alle Versicherer. Das richtige Programm.

1

Expertise bei Reinigung in der Höhe

Wir sehen bei Ihnen zuerst auf die Summe für Tätigkeitsschäden, denn die ist in vielen Verträgen viel kleiner als die Hauptsumme und deckt genau Ihren Alltagsschaden. Dazu geben wir Ihnen eine Regel aus den Bedingungen mit, die im Betrieb Geld spart: Wer die offensichtlich notwendigen Schutzvorkehrungen trifft, also abdeckt und abklebt, hat keinen Tätigkeitsschaden, sondern einen normalen Sachschaden mit der vollen Summe.

2

Nachweise für Verwalter und Industriekunden

Hausverwaltungen verlangen den Deckungsnachweis vor dem ersten Einsatz, Industriekunden mit eigenen Summenvorgaben und Werksausweisen, und Auftraggeber in der Höhe zusätzlich Qualifikationsnachweise. Wir liefern sie in der verlangten Form.

3

Deckung, die zu Ihren Leistungen passt

Ein Betrieb mit Stangentechnik braucht andere Bausteine als einer mit Industriekletterern. Wir fragen Verfahren, Höhen, Objektarten, Steigtechnik und Fuhrpark vorher ab, statt eine Standardpolice zu schicken.

So arbeiten wir

Kein Vergleichsportal. Eine Ausschreibung.

Sechs Dinge, die für jede Anfrage gelten, unabhängig davon, was Sie versichern wollen.

Ein Rechner vergleicht Tarife. Wir schreiben Ihr Risiko aus.

Ein Vergleichsrechner fragt Eckdaten ab und zeigt Tarife dazu. Im Gewerbe entscheidet aber die Bedingung, nicht der Preis. Wir fragen bei den Versicherern an, die Ihren Betrieb zeichnen, auch bei denen ohne Onlinestrecke, und lesen die Bedingungen, bevor Sie unterschreiben.

Was drinsteht, erklären wir vorher.

Wir erklären, was ein Vertrag tatsächlich abdeckt und was nicht, in Ihren Worten statt in Versicherungsdeutsch. Sie wissen bei jedem Schritt, wie die Deckung greift und wo sie endet.

Ihr bestehender Vertrag bleibt, bis etwas Besseres da ist.

Sie müssen nichts kündigen, um mit uns zu sprechen. Wir sehen uns an, was Sie haben, und sagen, was passt, was fehlt und was doppelt ist. Ist Ihr Vertrag der bessere, sagen wir auch das.

Die Anfrage verpflichtet Sie zu nichts.

Eine Anfrage ist weder Antrag noch Abschluss. Sie bekommen werktags innerhalb einer Stunde eine persönliche Rückmeldung. Entschieden wird erst, wenn die Angebote vor Ihnen liegen.

Im Schadenfall melden Sie sich bei uns.

Wenn etwas passiert, rufen Sie uns an und nicht die Hotline des Versicherers. Wir nehmen den Schaden auf und bleiben dran. Ob der Versicherer zahlt, richtet sich nach Ihrem Vertrag. Dass sich jemand darum kümmert, nach uns.

Versicherung soll Sie nicht aufhalten.

Zeit kostet selten die Entscheidung, sondern der Papierkram davor: Unterlagen zusammensuchen, Policen lesen, Angebote vergleichbar machen. Das übernimmt bei uns Technologie. Prüfung, Verhandlung und Betreuung bleiben bei Menschen.

Ihr Ansprechpartner

Ihr Ansprechpartner kennt Versicherung aus der Praxis.

Fünf Jahre bei Marsh Deutschland, zuletzt als Client Executive für multinationale Unternehmen, danach zwei Jahre bei deas (Ecclesia Gruppe) für internationale Industrieprogramme.

Er kennt Deckung, Verhandlung und Schaden aus dem Maschinenraum und weiß, worauf ein Versicherer beim Beitrag schaut. Die Prüfung macht ein Mensch, Technologie nimmt ihm das Lesen und Aufbereiten der Unterlagen ab.

Christoph Bergemann, Co-Founder, verantwortet Risiko, Beratung und Schadenbegleitung
Christoph Bergemann
Co-Founder, verantwortet Risiko, Beratung und Schadenbegleitung
Mit Christoph sprechen
Gut zu wissen

Häufige Fragen.

Welche Versicherungen brauchen Glas- und Fassadenreiniger?

In der Regel die Betriebshaftpflicht mit ausreichender Summe für Tätigkeitsschäden, die Maschinenversicherung für Steigtechnik, die Kfz-Versicherung und der Betriebshof.

Ist eine Versicherung für Glas- und Fassadenreinigung Pflicht?

Eine Versicherungspflicht gibt es für Glas- und Fassadenreiniger nicht. Das Gebäudereiniger-Handwerk ist zulassungsfrei, eine Eintragung in die Handwerksrolle als Meisterbetrieb also nicht erforderlich. Pflicht sind die gesetzliche Unfallversicherung Ihrer Beschäftigten und die Kfz-Haftpflicht für Fahrzeuge und Anhänger. Dafür gelten beim Arbeiten in der Höhe harte Pflichten aus dem Arbeitsschutz: Absturzsicherung, geprüfte Ausrüstung, Qualifikation der Beschäftigten für das jeweilige Verfahren und die Prüfung der Arbeitsmittel. Nach einem Unfall sind das die ersten Fragen, und sie entscheiden auch darüber, ob Ihnen grobe Fahrlässigkeit vorgeworfen wird.

Was kostet eine Versicherung für Glas- und Fassadenreinigung?

Das hängt vor allem von dem Umsatz, der Zahl der Mitarbeiter, dem Verfahren in der Höhe, Ihrer Steigtechnik und den Objektarten ab. Eine belastbare Zahl gibt es nach dem ersten Gespräch, nicht aus einem Tarifrechner: Wir holen Angebote bei den Versicherern ein, die Ihren Betrieb zeichnen, und legen sie Ihnen nebeneinander. Das Erstgespräch kostet nichts.

Ist die zerkratzte Scheibe versichert?

Das kommt darauf an, ob es ein Tätigkeitsschaden ist. Schäden an der Sache, an der Sie gerade arbeiten, sind genau das, und sie sind nur über eine eigene Vereinbarung mit eigener Summe gedeckt. Diese Summe ist in Standardverträgen oft klein. Bei Ganzglasfassaden, wo eine einzige Scheibe fünfstellig werden kann, muss sie zur Objektart passen.

Was heißt der Begriff Schutzvorkehrungen für meinen Betrieb?

Er entscheidet über die Einordnung des Schadens. Die Bedingungen sagen: Wurden zum Zeitpunkt der Tätigkeit die offensichtlich notwendigen Schutzvorkehrungen getroffen, liegt kein Tätigkeitsschaden vor. Abgedeckter Boden, abgeklebte Rahmen und gesicherte Umgebung verschieben einen Schaden also aus der kleinen Tätigkeitssumme in die große Hauptsumme. Das ist eine Arbeitsanweisung mit Geldwert.

Was gilt für herabfallende Geräte?

Das ist ein gewöhnlicher Sachschaden oder, schlimmer, ein Personenschaden, und beides gehört in die Hauptsumme. Deshalb bemessen wir sie bei Ihnen nach dem, was unter Ihrer Fassade steht: Gehweg, Parkplatz, Eingang. Absperrung und Anschlagen von Werkzeug sind dabei kein Formalismus, sondern das, wonach der Versicherer nach dem Schaden fragt.

Brauche ich eine eigene Deckung für den Hubsteiger?

Wenn er Ihnen gehört, ja. Die Betriebshaftpflicht deckt Schäden an Dritten, nicht die Maschine selbst, und die Kasko des Zugfahrzeugs endet beim Abladen. Für Bruch, Bedienfehler und Diebstahl ist die Maschinenversicherung da. Bei gemieteten Bühnen klären wir zusätzlich, wer für Schäden am Mietgerät einsteht, denn das ist fremdes Eigentum in Ihrer Obhut.

Ich bin schon versichert. Lohnt sich die Anfrage trotzdem?

Oft ja. Viele Verträge sind mit dem Betrieb gewachsen, ohne angepasst worden zu sein: neue Tätigkeiten, mehr Mitarbeiter, mehr Fahrzeuge, höhere Umsätze. Wir lesen Ihre bestehenden Policen mit Ihnen und sagen, was passt, was fehlt und was doppelt ist.

Zu speziell, zu schwierig,
zu spät dran?

Genau unser Fall. Sagen Sie uns, was Sie tun, und wir fragen jeden Versicherer an, der es zeichnet.

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