Ein Anruf genügt.
Den Rest erledigen wir.
Handwerksbetriebe, deren Gewerk wir nicht auf einer eigenen Seite führen: Polsterer, Raumausstatter, Feinwerkmechanik, Uhrmacher, Gold- und Silberschmiede, Zweiradmechanik, Textilreinigung und viele mehr. Wir platzieren Haftpflicht, Werkzeug, Werkstatt und Fahrzeuge für Ihr Gewerk.
Erzählen Sie uns von Ihrem Betrieb.
Persönliche Rückmeldung werktags innerhalb einer Stunde.
Was ist eine Versicherung für Handwerksbetriebe?
Eine Versicherung für Handwerksbetriebe ist das Paket aus Betriebshaftpflicht, Werkzeug unterwegs, Werkstatt und Fahrzeugen. Bevor es darum geht, lohnt eine Frage, die jeden Betrieb betrifft und die wir hier beantworten: In welcher der drei Anlagen der Handwerksordnung steht Ihr Gewerk? Davon hängt ab, ob Sie den Meister brauchen, ob die Eintragung in die Handwerksrolle Voraussetzung ist und wie weit Sie in Nachbargewerke hineinarbeiten dürfen, ohne in eine fremde Zulassungspflicht zu geraten.
Wer braucht eine Versicherung für Handwerksbetriebe?
Elektro, Sanitär, Dach, Maler, Tischler, Fliesen, Trockenbau, Metallbau, Steinmetz, Bäckerei und Metzgerei haben eigene Seiten mit den Besonderheiten ihres Gewerks.
Finden Sie Ihr Gewerk hier nicht, fragen Sie trotzdem an. Wir sagen Ihnen offen, ob und wie wir helfen können.
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Zulassungspflichtige Gewerke
Wer in Anlage A steht, braucht für den selbstständigen Betrieb die Eintragung in die Handwerksrolle.
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Zulassungsfreie Gewerke
In Anlage B Abschnitt 1 ist kein Meister nötig, die Haftung ist deswegen keine andere.
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Handwerksähnliche Gewerbe
Abschnitt 2 der Anlage B führt Tätigkeiten, die wie Handwerk aussehen und anders eingeordnet sind.
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Betriebe mit mehreren Gewerken
Wer Nachbartätigkeiten mitnimmt, muss wissen, ab wann die Gesamtbetrachtung in eine Zulassungspflicht kippt.
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Betriebe mit Kundengut in der Werkstatt
Fremde Sachen zur Bearbeitung sind in der Haftpflicht ein eigener, gesondert zu vereinbarender Punkt.
Eine Anfrage. Alle Versicherer. Das richtige Programm.
Expertise über die Gewerke hinweg
Wir schreiben Ihr Gewerk namentlich in die Police und beschreiben die Tätigkeiten, die Sie tatsächlich ausüben. Das klingt selbstverständlich und ist es nicht: Verträge mit einer allgemeinen Gewerbebeschreibung führen nach einem Schaden regelmäßig zur Frage, ob die Tätigkeit überhaupt versichert war. Dazu klären wir die Nebentätigkeiten, denn viele Betriebe arbeiten in Nachbargewerke hinein, ohne das je irgendwo erwähnt zu haben.
Nachweise für Auftraggeber und Kammer
Auftraggeber verlangen die Betriebshaftpflicht mit bestimmter Summe vor Auftragserteilung, öffentliche Auftraggeber im Vergabeverfahren, und die Handwerkskammer prüft die Eintragungsvoraussetzungen Ihres Gewerks. Wir liefern die Versicherungsnachweise in der verlangten Form.
Deckung, die zu Ihren Leistungen passt
Ein Raumausstatter braucht andere Einschlüsse als eine Feinwerkmechanik. Wir fragen Gewerk, Nebentätigkeiten, Arbeiten beim Kunden, Kundengut und Fuhrpark vorher ab, statt eine Standardpolice zu schicken.
Kein Vergleichsportal. Eine Ausschreibung.
Sechs Dinge, die für jede Anfrage gelten, unabhängig davon, was Sie versichern wollen.
Ein Rechner vergleicht Tarife. Wir schreiben Ihr Risiko aus.
Ein Vergleichsrechner fragt Eckdaten ab und zeigt Tarife dazu. Im Gewerbe entscheidet aber die Bedingung, nicht der Preis. Wir fragen bei den Versicherern an, die Ihren Betrieb zeichnen, auch bei denen ohne Onlinestrecke, und lesen die Bedingungen, bevor Sie unterschreiben.
Ihr Ansprechpartner kennt Versicherung aus der Praxis.
Fünf Jahre bei Marsh Deutschland, zuletzt als Client Executive für multinationale Unternehmen, danach zwei Jahre bei deas (Ecclesia Gruppe) für internationale Industrieprogramme.
Er kennt Deckung, Verhandlung und Schaden aus dem Maschinenraum und weiß, worauf ein Versicherer beim Beitrag schaut. Die Prüfung macht ein Mensch, Technologie nimmt ihm das Lesen und Aufbereiten der Unterlagen ab.
Häufige Fragen.
Welche Versicherungen brauchen Handwerksbetriebe?
In der Regel die Betriebshaftpflicht mit namentlich genanntem Gewerk, die Deckung für Werkzeug unterwegs, die Werkstatt mit Ertragsausfall und die Kfz-Versicherung.
Ist eine Versicherung für Handwerksbetriebe Pflicht?
Eine Versicherungspflicht gibt es im Handwerk nicht, wohl aber eine Ordnung, die über Ihre Selbstständigkeit entscheidet. Die Handwerksordnung führt drei Listen: Anlage A die zulassungspflichtigen Handwerke, für die der selbstständige Betrieb die Eintragung in die Handwerksrolle voraussetzt, Anlage B Abschnitt 1 die zulassungsfreien Handwerke und Abschnitt 2 die handwerksähnlichen Gewerbe. Ein Betrieb gilt als Betrieb eines zulassungspflichtigen Handwerks, wenn er handwerksmäßig betrieben wird und wesentliche Tätigkeiten dieses Handwerks ausübt. Nicht wesentlich sind insbesondere Tätigkeiten, die sich in bis zu drei Monaten erlernen lassen, die für das Gesamtbild des Handwerks nebensächlich sind oder die nicht aus einem zulassungspflichtigen Handwerk entstanden sind. Mehrere solcher Tätigkeiten dürfen Sie ausüben, es sei denn, die Gesamtbetrachtung ergibt, dass sie zusammen für ein bestimmtes zulassungspflichtiges Handwerk wesentlich sind. Pflicht sind daneben die gesetzliche Unfallversicherung Ihrer Beschäftigten und die Kfz-Haftpflicht.
Was kostet eine Versicherung für Handwerksbetriebe?
Das hängt vor allem von dem Umsatz, Ihrem Gewerk, der Zahl der Mitarbeiter, dem Wert von Werkzeug und Maschinen und dem Fuhrpark ab. Eine belastbare Zahl gibt es nach dem ersten Gespräch, nicht aus einem Tarifrechner: Wir holen Angebote bei den Versicherern ein, die Ihren Betrieb zeichnen, und legen sie Ihnen nebeneinander. Das Erstgespräch kostet nichts.
Woran erkenne ich, ob mein Gewerk Meisterpflicht hat?
An der Anlage, in der es steht. Anlage A führt die zulassungspflichtigen Handwerke, dort ist die Eintragung in die Handwerksrolle Voraussetzung für den selbstständigen Betrieb. Anlage B Abschnitt 1 führt die zulassungsfreien Handwerke, Abschnitt 2 die handwerksähnlichen Gewerbe. Die Zuordnung macht die Handwerkskammer, und sie richtet sich nach Ihren tatsächlichen Tätigkeiten, nicht nach der Bezeichnung im Briefkopf.
Darf ich in ein anderes Gewerk hineinarbeiten?
In Grenzen ja. Erlaubt sind Tätigkeiten, die für das fremde Handwerk nicht wesentlich sind, also insbesondere solche, die sich in bis zu drei Monaten erlernen lassen oder für dessen Gesamtbild nebensächlich sind. Mehrere davon dürfen Sie kombinieren. Die Grenze ist die Gesamtbetrachtung: Ergeben sie zusammen den Kern eines zulassungspflichtigen Handwerks, brauchen Sie dafür die Eintragung.
Warum soll mein Gewerk namentlich in der Police stehen?
Weil im Schadenfall geprüft wird, ob die ausgeübte Tätigkeit vom Vertrag erfasst ist. Eine allgemeine Beschreibung wie Handwerksbetrieb lädt zu genau dieser Diskussion ein. Wir lassen das Gewerk und die Nebentätigkeiten aufnehmen, und zwar so, wie Sie wirklich arbeiten, inklusive Montage beim Kunden, Reparatur fremder Sachen und Arbeiten auf Baustellen.
Was gilt für Kundengut in meiner Werkstatt?
Fremde Sachen, die Sie zur Bearbeitung übernehmen, sind in der Betriebshaftpflicht ein eigener Punkt und oft ausgeschlossen, solange sie nicht ausdrücklich vereinbart sind. Für Betriebe, die regelmäßig Kundengeräte, Möbel oder Fahrzeuge in der Werkstatt haben, ist dieser Einschluss wichtiger als eine höhere Hauptsumme.
Ich bin schon versichert. Lohnt sich die Anfrage trotzdem?
Oft ja. Viele Verträge sind mit dem Betrieb gewachsen, ohne angepasst worden zu sein: neue Tätigkeiten, mehr Mitarbeiter, mehr Fahrzeuge, höhere Umsätze. Wir lesen Ihre bestehenden Policen mit Ihnen und sagen, was passt, was fehlt und was doppelt ist.
Generalunternehmer und Auftraggeber verlangen den Nachweis, bevor die erste Rechnung gestellt ist. Was in der Bestätigung stehen muss, und woran es im Schadenfall scheitert.
Zu speziell, zu schwierig,
zu spät dran?
Genau unser Fall. Sagen Sie uns, was Sie tun, und wir fragen jeden Versicherer an, der es zeichnet.
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