Ein Anruf genügt.
Den Rest erledigen wir.
Heilpraktikerpraxis, Osteopathie und sektorale Heilpraktikererlaubnis. Wir platzieren die Betriebs- und Berufshaftpflicht mit Ihrer vollständigen Methodenliste bei Versicherern, die Heilpraktiker zeichnen, und sagen Ihnen vorher, welches Verfahren einen Zuschlag kostet und welches gar nicht geht.
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Was ist eine Versicherung für Heilpraktiker?
Eine Versicherung für Heilpraktiker ist das Paket aus der Betriebs- und Berufshaftpflicht, der Praxisausstattung, dem Praxisausfall und dem Firmenrechtsschutz. Das Besondere steht nicht im Paket, sondern in der Anlage zum Vertrag: Versicherer zeichnen Heilpraktiker Verfahren für Verfahren. Akupunktur, Schröpfen, Blutegel, Eigenblut, Neuraltherapie, Infusion und manuelle Techniken werden einzeln aufgeführt, mit Zuschlag, mit Einschränkung oder gar nicht. Wer ein Verfahren anwendet, das dort fehlt, behandelt insoweit ohne Deckung.
Wer braucht eine Versicherung für Heilpraktiker?
Praxen mit ästhetischen Eingriffen, mit Infusionstherapie als Schwerpunkt und solche mit mehreren Personenschäden in den letzten Jahren betrachten wir gesondert, weil dort nur wenige Versicherer zeichnen.
Sie können trotzdem anfragen. Wir sagen Ihnen offen, ob und wie wir helfen können.
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Heilpraktikerpraxen
Eigene Erlaubnis, eigene Methodenliste, Behandlung ohne ärztliche Verordnung: ein Haftungsbild, das keine Praxisdeckung für Heilmittelerbringer kennt.
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Osteopathen
Osteopathie ist in Deutschland kein eigener Beruf. Ob Sie als Heilpraktiker, mit sektoraler Erlaubnis oder als Arzt arbeiten, entscheidet darüber, wer Sie überhaupt zeichnet.
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Praxen mit invasiven Verfahren
Injektion, Infusion und Eigenblut sind der Punkt, an dem Versicherer unterscheiden. Manche schließen sie aus, andere nehmen sie gegen Zuschlag.
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Sektorale Heilpraktiker
Physiotherapeuten, die ohne Verordnung behandeln, arbeiten in diesen Fällen auf anderer Rechtsgrundlage. Steht sie nicht im Vertrag, fehlt für genau diese Patienten die Deckung.
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Praxen mit Hausbesuchen
Behandlung in der Wohnung bringt Obhuts- und Tätigkeitsschäden dazu, die eine reine Praxisdeckung nicht kennt.
Eine Anfrage. Alle Versicherer. Das richtige Programm.
Expertise bei Heilpraktikern
Wir arbeiten mit Ihrer Methodenliste und nicht mit einer Berufsbezeichnung. Wir gehen die Verfahren einzeln durch, sagen Ihnen, welches einen Zuschlag kostet, welches eine Einschränkung bekommt und welches kein Versicherer zeichnet, bevor Sie unterschreiben.
Nachweise für Vermieter und Verbände
Berufsverbände und Vermieter von Praxisflächen verlangen eine Bestätigung über die Haftpflicht, oft mit Mietsachschäden. Wir liefern sie in der Form, die dort verlangt wird, und mit den Verfahren, die Sie tatsächlich anwenden.
Deckung, die zu Ihren Leistungen passt
Eine Praxis mit Akupunktur und Schröpfen braucht einen anderen Vertrag als eine mit Infusionstherapie. Wir fragen die Verfahren vorher ab, statt eine Standardpolice zu schicken, in der die Hälfte Ihrer Arbeit nicht vorkommt.
Kein Vergleichsportal. Eine Ausschreibung.
Sechs Dinge, die für jede Anfrage gelten, unabhängig davon, was Sie versichern wollen.
Ein Rechner vergleicht Tarife. Wir schreiben Ihr Risiko aus.
Ein Vergleichsrechner fragt Eckdaten ab und zeigt Tarife dazu. Im Gewerbe entscheidet aber die Bedingung, nicht der Preis. Wir fragen bei den Versicherern an, die Ihren Betrieb zeichnen, auch bei denen ohne Onlinestrecke, und lesen die Bedingungen, bevor Sie unterschreiben.
Ihr Ansprechpartner kennt Versicherung aus der Praxis.
Fünf Jahre bei Marsh Deutschland, zuletzt als Client Executive für multinationale Unternehmen, danach zwei Jahre bei deas (Ecclesia Gruppe) für internationale Industrieprogramme.
Er kennt Deckung, Verhandlung und Schaden aus dem Maschinenraum und weiß, worauf ein Versicherer beim Beitrag schaut. Die Prüfung macht ein Mensch, Technologie nimmt ihm das Lesen und Aufbereiten der Unterlagen ab.
Häufige Fragen.
Welche Versicherungen brauchen Heilpraktiker?
In der Regel die Betriebs- und Berufshaftpflicht mit Ihrer vollständigen Methodenliste, die Praxisausstattung mit Ertragsausfall, den Praxisausfall und den Firmenrechtsschutz. Wer Hausbesuche macht, braucht Obhuts- und Tätigkeitsschäden ausdrücklich dazu.
Ist eine Versicherung für Heilpraktiker Pflicht?
Nein. Das Heilpraktikergesetz verlangt für die Ausübung der Heilkunde eine Erlaubnis, eine Versicherung verlangt es nicht, und auch die Durchführungsverordnung dazu nennt keine. Pflicht ist die gesetzliche Unfallversicherung Ihrer Beschäftigten. Berufsverbände verlangen den Nachweis als Aufnahmevoraussetzung, Vermieter von Praxisflächen ohnehin. Und unabhängig von jeder Pflicht gilt für Sie derselbe Maßstab wie für einen Arzt: Sie schulden den anerkannten fachlichen Standard, soweit mit dem Patienten nichts anderes vereinbart ist. Genau daran wird ein Behandlungsfehler gemessen.
Was kostet eine Versicherung für Heilpraktiker?
Das hängt vor allem von den Verfahren, die Sie anwenden, der Zahl der Behandler, der Praxisgröße und daran, ob Sie invasiv arbeiten ab. Eine belastbare Zahl gibt es nach dem ersten Gespräch, nicht aus einem Tarifrechner: Wir holen Angebote bei den Versicherern ein, die Ihren Betrieb zeichnen, und legen sie Ihnen nebeneinander. Das Erstgespräch kostet nichts.
Welche Verfahren müssen im Vertrag stehen?
Alle, die Sie anwenden, und zwar namentlich. Versicherer führen für Heilpraktiker eine Liste und zeichnen daraus: manches ohne Zuschlag, manches mit, manches gar nicht. Ein Sammelbegriff wie „naturheilkundliche Verfahren" hilft nicht, wenn im Schadenfall nach dem einzelnen Verfahren gefragt wird.
Ich arbeite osteopathisch. Reicht meine Heilpraktikerdeckung?
Nur wenn die osteopathische Behandlung dort genannt ist. Osteopathie ist in Deutschland kein eigener Beruf mit eigener Erlaubnis, sondern eine Tätigkeit, die auf verschiedenen Rechtsgrundlagen ausgeübt wird. Welche bei Ihnen gilt, entscheidet über den Vertrag.
Sind Injektionen und Infusionen mitversichert?
Das ist die Frage, an der sich die Angebote unterscheiden. Invasive Verfahren sind bei einem Teil der Versicherer ausgeschlossen, bei anderen gegen Zuschlag eingeschlossen, manchmal begrenzt auf bestimmte Mittel. Sagen Sie uns, was Sie tun, dann holen wir dort an, wo es geht.
Deckt die Versicherung einen Diagnosefehler?
Ja, wenn er aus einer versicherten Tätigkeit stammt. Der häufigste Vorwurf gegen eine Heilpraktikerpraxis ist nicht die falsche Nadel, sondern die übersehene Erkrankung, die zum Arzt gehört hätte. Das ist ein Personenschaden aus der Behandlung und der Kern dieser Police.
Was passiert bei einer Abmahnung wegen meiner Website?
Die Haftpflicht trägt das nicht, denn eine Abmahnung ist kein Schaden bei einem Dritten. Dafür ist der Firmenrechtsschutz da. Der Anlass ist fast immer derselbe: eine Formulierung, die eine Heilung verspricht, oder eine Krankheit, mit der außerhalb der Fachkreise nicht geworben werden darf.
Ich bin schon versichert. Lohnt sich die Anfrage trotzdem?
Oft ja. Viele Verträge sind mit dem Betrieb gewachsen, ohne angepasst worden zu sein: neue Tätigkeiten, mehr Mitarbeiter, mehr Fahrzeuge, höhere Umsätze. Wir lesen Ihre bestehenden Policen mit Ihnen und sagen, was passt, was fehlt und was doppelt ist.
Zu speziell, zu schwierig,
zu spät dran?
Genau unser Fall. Sagen Sie uns, was Sie tun, und wir fragen jeden Versicherer an, der es zeichnet.
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