Ein Anruf genügt.
Den Rest erledigen wir.
Möbel- und Bauelementefertigung, Plattenwerkstoffe, Zuschnitt und Oberflächenbehandlung in Serie. Wir platzieren die Betriebs- und Produkthaftpflicht, die Halle mit Absaugung und Ertragsausfall und die Rückrufdeckung bei Versicherern, die Holzverarbeitung zeichnen.
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Was ist eine Versicherung für holzverarbeitende Betriebe?
Eine Versicherung für holzverarbeitende Betriebe ist das Paket aus der Betriebs- und Produkthaftpflicht, der Halle mit Absaugung und Ertragsausfall, der Maschinenversicherung und der Rückrufdeckung. Ihr bestimmendes Risiko ist der Staub. Holzstaub bildet explosionsfähige Atmosphären, und Absaugung, Filter und Spänesilo sind gleichzeitig Schutzeinrichtung und Gefahrenquelle. Eine Verpuffung im Filter schlägt über die Rohrleitungen in die Fertigung zurück, und danach muss die Absaugung neu ausgelegt werden, nicht nur repariert.
Wer braucht eine Versicherung für holzverarbeitende Betriebe?
Betriebe mit Holzschutzmittelherstellung, mit eigenem Biomassekraftwerk und solche mit einer Staubexplosion in den letzten Jahren betrachten wir gesondert.
Sie können trotzdem anfragen. Wir sagen Ihnen offen, ob und wie wir helfen können.
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Möbelfertigung in Serie
Ein Konstruktions- oder Materialfehler wiederholt sich über die ganze Serie, und beim Verbraucher geht es um Standsicherheit und Kippen.
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Plattenhersteller
Für Umwelteinwirkungen aus Holzfaser- und Holzspanplattenanlagen haften Sie ohne Verschulden. Eine Schreinerei trifft das nicht, Sie schon.
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Betriebe mit Lackieranlage
Lösemittellacke und Beizen sind der zweite Brand- und Umweltherd neben dem Staub, mit eigenen Genehmigungsschwellen.
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Zulieferer für Handel und Küchenhersteller
Dort stehen Deckungsnachweis und Rückrufkostenregelung im Vertrag, oft bevor die erste Palette rausgeht.
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Betriebe mit Bauteilgeschäft
Tragende Holzbauteile und Fassadenelemente können eigenen Produktregeln unterliegen. Das klären wir vor dem Angebot, statt es zu übersehen.
Eine Anfrage. Alle Versicherer. Das richtige Programm.
Expertise in der Holzverarbeitung
Wir behandeln Ihre Absaugung als das, was sie ist: der Teil der Anlage, der den Schaden entweder verhindert oder ihn in die ganze Halle trägt. Danach bemisst sich, ob ein Versicherer Sie zeichnet und zu welchen Obliegenheiten, und danach bemisst sich die Haftzeit, die Sie im Ertragsausfall brauchen.
Nachweise für Handel und Abnehmer
Handel und Küchenhersteller verlangen Deckungsnachweise, teils mit Rückrufkostenregelung, und sie fragen im Audit nach. Wir liefern die Bestätigung in der verlangten Form und sagen vorher, ob die Summe für eine Serie über den Handel reicht.
Deckung, die zu Ihren Leistungen passt
Ein Zuschnittbetrieb braucht andere Bausteine als eine Möbelfertigung mit eigener Marke und Lackstraße. Wir fragen Serienanteil, Absaugung, Oberflächenbehandlung und Abnehmerstruktur vorher ab, statt eine Standardpolice zu schicken.
Kein Vergleichsportal. Eine Ausschreibung.
Sechs Dinge, die für jede Anfrage gelten, unabhängig davon, was Sie versichern wollen.
Ein Rechner vergleicht Tarife. Wir schreiben Ihr Risiko aus.
Ein Vergleichsrechner fragt Eckdaten ab und zeigt Tarife dazu. Im Gewerbe entscheidet aber die Bedingung, nicht der Preis. Wir fragen bei den Versicherern an, die Ihren Betrieb zeichnen, auch bei denen ohne Onlinestrecke, und lesen die Bedingungen, bevor Sie unterschreiben.
Ihr Ansprechpartner kennt Versicherung aus der Praxis.
Fünf Jahre bei Marsh Deutschland, zuletzt als Client Executive für multinationale Unternehmen, danach zwei Jahre bei deas (Ecclesia Gruppe) für internationale Industrieprogramme.
Er kennt Deckung, Verhandlung und Schaden aus dem Maschinenraum und weiß, worauf ein Versicherer beim Beitrag schaut. Die Prüfung macht ein Mensch, Technologie nimmt ihm das Lesen und Aufbereiten der Unterlagen ab.
Häufige Fragen.
Welche Versicherungen brauchen holzverarbeitende Betriebe?
In der Regel die Betriebs- und Produkthaftpflicht mit Umweltbaustein, die Halle mit Absaugung, Silo und Ertragsausfall, die Maschinenversicherung, die Rückrufdeckung und die Fahrzeuge.
Ist eine Versicherung für holzverarbeitende Betriebe Pflicht?
Nein, eine Betriebs- oder Produkthaftpflicht ist für holzverarbeitende Betriebe nicht gesetzlich vorgeschrieben. Pflicht sind die Kfz-Haftpflicht für jedes Fahrzeug und die gesetzliche Unfallversicherung Ihrer Beschäftigten. Ohne Versicherungspflicht trifft Sie zweierlei: die Herstellerhaftung für Personenschäden aus einem Produktfehler, ohne Verschulden, und bei Anlagen zur Herstellung von Holzfaser- oder Holzspanplatten die Haftung für Umwelteinwirkungen, ebenfalls ohne Verschulden. Betriebspflicht und keine Versicherung sind außerdem die Schutzmaßnahmen gegen Brand- und Explosionsgefährdungen samt dokumentierter Gefährdungsbeurteilung. Kein Versicherer zeichnet Ihre Halle, ohne danach zu fragen.
Was kostet eine Versicherung für holzverarbeitende Betriebe?
Das hängt vor allem von dem Umsatz, der Zahl der Maschinen, der Auslegung von Absaugung und Silo und daran, ob Sie lackieren und in Serie für den Handel fertigen ab. Eine belastbare Zahl gibt es nach dem ersten Gespräch, nicht aus einem Tarifrechner: Wir holen Angebote bei den Versicherern ein, die Ihren Betrieb zeichnen, und legen sie Ihnen nebeneinander. Das Erstgespräch kostet nichts.
Warum ist die Absaugung so entscheidend?
Weil sie der Weg ist, auf dem ein kleiner Schaden groß wird. Eine Verpuffung in Filter oder Silo schlägt über die Rohrleitungen in die Fertigung zurück, und nach dem Schaden reicht es nicht, Technik zu ersetzen: die Anlage muss neu ausgelegt und wieder abgenommen werden. Diese Zeit gehört in die Haftzeit des Ertragsausfalls.
Hafte ich für ein Möbelstück, das umkippt?
Ja, bei Personenschäden als Hersteller ohne Verschulden. Standsicherheit und Kippen sind bei Möbeln für Verbraucher das reale Risiko, besonders bei Regalwänden und Hochbetten. Das Möbelstück selbst zu ersetzen ist dabei nie versichert, der Personenschaden und seine Folgen sind es.
Was kostet ein Rückruf einer Serie?
Mehr als der Warenwert. Sie müssen die Rückrufanzeige verbreiten, wenn Sie nicht alle Käufer direkt erreichen, und dem Verbraucher eine kostenfreie Abhilfe anbieten, bei der er zwischen mindestens zwei von Reparatur, Ersatz und Erstattung wählen kann. Logistik und Abwicklung sind der Kostenblock, und keine Haftpflicht trägt sie von sich aus.
Gilt die verschuldensunabhängige Umwelthaftung für mich?
Das hängt an Ihrer Anlage, nicht an der Branche. Anlagen zur Herstellung von Holzfaserplatten, Holzspanplatten und Holzfasermatten sind erfasst, eine reine Schreinerei nicht. Wer darunter fällt, haftet für Umwelteinwirkungen ohne Verschulden, und das verändert die Summe, die wir einkaufen.
Ich bin schon versichert. Lohnt sich die Anfrage trotzdem?
Oft ja. Viele Verträge sind mit dem Betrieb gewachsen, ohne angepasst worden zu sein: neue Tätigkeiten, mehr Mitarbeiter, mehr Fahrzeuge, höhere Umsätze. Wir lesen Ihre bestehenden Policen mit Ihnen und sagen, was passt, was fehlt und was doppelt ist.
Zu speziell, zu schwierig,
zu spät dran?
Genau unser Fall. Sagen Sie uns, was Sie tun, und wir fragen jeden Versicherer an, der es zeichnet.
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