Ein Anruf genügt.
Den Rest erledigen wir.
Webhosting, Managed Hosting, Cloud-Plattformen und Rechenzentrumsbetrieb. Wir platzieren die IT-Haftpflicht, die Deckung für Datenverlust und Zugangsstörungen und die Serverhardware bei Versicherern, die Hoster zeichnen.
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Was ist eine Versicherung für Hoster?
Eine Versicherung für Hosting und Cloud ist das Paket aus der IT-Haftpflicht, Cyber mit Datenverlust, der Serverhardware und dem Betrieb mit Ertragsausfall. Bei Ihnen fallen Hauptrisiko und Hauptlücke zusammen, und das ist in dieser Schärfe einzigartig. Ihr Produkt ist Verfügbarkeit. Haftpflichtbedingungen schließen aber genau den Ausfall der Nutzung und das Ausbleiben des geschuldeten Erfolges aus, dazu die Störung des Zugangs zu Daten, und sie schließen alles aus, was Sie über die gesetzliche Haftung hinaus zugesagt haben.
Wer braucht eine Versicherung für Hoster?
Anbieter in kritischen Sektoren, mit DNS- oder Vertrauensdiensten und mit US-Kunden betrachten wir gesondert.
Sie können trotzdem anfragen. Wir sagen Ihnen offen, ob und wie wir helfen können.
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Hoster mit eigenem Rechenzentrum
Sie tragen Technik, Klima, Strom und Brandschutz selbst, und ein Ausfall trifft alle Kunden zur selben Minute.
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Managed-Hosting-Anbieter
Sie betreiben nicht nur die Fläche, sondern die Systeme darauf, und damit haften Sie für den Betrieb und nicht nur für den Strom.
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Anbieter mit Service Level
Eine zugesagte Verfügbarkeit erhöht Ihre Haftung über die gesetzliche hinaus. Gutschriften und Vertragsstrafen daraus sind Erfüllung und nicht versicherbar.
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Anbieter mit Backup-Verantwortung
Wenn Sie das Backup verantworten, ist ein zwei Tage altes Band Ihr Schaden und nicht das Pech des Kunden.
Eine Anfrage. Alle Versicherer. Das richtige Programm.
Expertise bei Hostern
Wir sagen Ihnen vorher, was nicht versicherbar ist, statt es im Schadenfall zu erklären. Verfügbarkeitszusagen, Gutschriften und Vertragsstrafen sind Erfüllung. Versicherbar ist der Schaden, den Ihr Fehler bei Kunden anrichtet, und die Deckung für fremde Daten in Ihrer Obhut. Diese Trennung zuerst zu ziehen, verändert die Police grundlegend.
Nachweise für Kunden und Vergabe
Öffentliche Auftraggeber dürfen eine Haftpflicht in geeigneter Höhe verlangen. Dazu geben Kunden, die ihre eigene Lieferkette absichern müssen, Anforderungen an Sie weiter. Wir liefern den Nachweis in der verlangten Form und prüfen, ob die Summe zur Zahl Ihrer Kunden und zu Ihren Zusagen passt.
Deckung, die zu Ihren Leistungen passt
Ein Webhoster mit Standardpaketen braucht andere Bausteine als ein Managed-Hosting-Anbieter mit individuellen Service Level. Wir fragen Kundenzahl, Zusagen, Backup-Verantwortung und eigene Fläche vorher ab, statt eine Standardpolice zu schicken.
Kein Vergleichsportal. Eine Ausschreibung.
Sechs Dinge, die für jede Anfrage gelten, unabhängig davon, was Sie versichern wollen.
Ein Rechner vergleicht Tarife. Wir schreiben Ihr Risiko aus.
Ein Vergleichsrechner fragt Eckdaten ab und zeigt Tarife dazu. Im Gewerbe entscheidet aber die Bedingung, nicht der Preis. Wir fragen bei den Versicherern an, die Ihren Betrieb zeichnen, auch bei denen ohne Onlinestrecke, und lesen die Bedingungen, bevor Sie unterschreiben.
Ihr Ansprechpartner kennt Versicherung aus der Praxis.
Fünf Jahre bei Marsh Deutschland, zuletzt als Client Executive für multinationale Unternehmen, danach zwei Jahre bei deas (Ecclesia Gruppe) für internationale Industrieprogramme.
Er kennt Deckung, Verhandlung und Schaden aus dem Maschinenraum und weiß, worauf ein Versicherer beim Beitrag schaut. Die Prüfung macht ein Mensch, Technologie nimmt ihm das Lesen und Aufbereiten der Unterlagen ab.
Häufige Fragen.
Welche Versicherungen brauchen Hoster und Cloud-Anbieter?
In der Regel die IT-Haftpflicht, Cyber mit Datenverlust und Zugangsstörung, die Server- und Netztechnik, das Rechenzentrum oder Büro mit Ertragsausfall. Wer Backups verantwortet, braucht diese Leistung ausdrücklich benannt.
Ist eine Versicherung für Hoster Pflicht?
Nein, eine Haftpflichtversicherung ist für Hoster und Cloud-Anbieter nicht gesetzlich vorgeschrieben. Pflicht sind die gesetzliche Unfallversicherung Ihrer Beschäftigten und die Kfz-Haftpflicht. Das neue IT-Sicherheitsrecht erfasst Cloud-Computing- und Rechenzentrumsanbieter namentlich, bei DNS-Diensten sogar ohne Größenschwelle, und verlangt oberhalb der Schwellen Risikomanagement, Dokumentation und Meldungen; die Geschäftsleitung muss das umsetzen und überwachen und haftet der eigenen Einrichtung bei schuldhafter Pflichtverletzung. Das sind Organisationspflichten mit Innenhaftung und keine Deckungspflicht. Für Sie praktisch wichtiger ist etwas anderes: Was Sie vertraglich zusagen, ist von Haftpflichtdeckung ausgeschlossen, und darauf sollten Ihre eigenen Vertragsmuster abgestimmt sein.
Was kostet eine Versicherung für Hoster?
Das hängt vor allem von der Zahl der Kunden, dem Umsatz, den zugesagten Service Level und daran, ob Sie eigene Fläche und eigenes Backup verantworten ab. Eine belastbare Zahl gibt es nach dem ersten Gespräch, nicht aus einem Tarifrechner: Wir holen Angebote bei den Versicherern ein, die Ihren Betrieb zeichnen, und legen sie Ihnen nebeneinander. Das Erstgespräch kostet nichts.
Ist ein Ausfall bei mir überhaupt versicherbar?
Nur teilweise, und das ist unangenehm, aber es ist die Wahrheit. Der Ausfall der Nutzung Ihrer Leistung und das Ausbleiben des zugesagten Erfolges sind in Haftpflichtbedingungen ausgeschlossen, ebenso die Störung des Zugangs zum Datenaustausch. Versicherbar ist der weitergehende Schaden beim Kunden, wenn Sie ihn verursacht haben, und der muss über die IT-Haftpflicht ausdrücklich eingeschlossen sein.
Was gilt für meine Verfügbarkeitszusagen?
Sie sind Erfüllung und nicht Schaden. Was über die gesetzliche Haftpflicht hinaus zugesagt ist, bleibt ausgeschlossen, und eine zugesagte Verfügbarkeit ist genau das. Gutschriften kalkulieren Sie also selbst ein. Das ist ein Argument dafür, die eigenen Bedingungen nüchtern zu halten, statt Zusagen zu geben, für die es keinen Risikoträger gibt.
Wer haftet für verlorene Kundendaten?
Sie, und zwar für fremde Daten in Ihrer Obhut. Löschung, Unbrauchbarmachung, Veränderung und fehlerhaftes Speichern sind in Standardbedingungen ausgeschlossen und müssen zurückgekauft werden. Wenn Sie zusätzlich das Backup verantworten, ist ein zu altes Band kein Pech des Kunden, sondern Ihre Pflichtverletzung.
Brauche ich eine eigene Deckung für die Rechenzentrumstechnik?
Wenn Sie eigene Fläche betreiben, ja. Klima, Strom und Netztechnik sind der Teil, an dem der Großschaden entsteht, und Bedienfehler und Überspannung nimmt die Inhaltsversicherung aus. Dazu gehört der Ertragsausfall mit einer Haftzeit, die zur Wiederbeschaffung von Hardware passt und nicht zur Reparatur eines Büros.
Ich bin schon versichert. Lohnt sich die Anfrage trotzdem?
Oft ja. Viele Verträge sind mit dem Betrieb gewachsen, ohne angepasst worden zu sein: neue Tätigkeiten, mehr Mitarbeiter, mehr Fahrzeuge, höhere Umsätze. Wir lesen Ihre bestehenden Policen mit Ihnen und sagen, was passt, was fehlt und was doppelt ist.
Zu speziell, zu schwierig,
zu spät dran?
Genau unser Fall. Sagen Sie uns, was Sie tun, und wir fragen jeden Versicherer an, der es zeichnet.
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