Ein Anruf genügt.
Den Rest erledigen wir.
Stadt-, Tagungs- und Ferienhotels mit eigenem Haus oder in Pacht. Wir platzieren Betriebshaftpflicht mit Gastwirtehaftung, Gebäude und Inhalt mit Ertragsausfall, Cyber und Betriebsschließung bei Versicherern, die Hotellerie zeichnen.
Erzählen Sie uns von Ihrem Betrieb.
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Was ist eine Versicherung für Hotels?
Eine Versicherung für Hotels ist das Paket aus der Betriebshaftpflicht mit Gastwirtehaftung, dem Gebäude und Inhalt mit Ertragsausfall, Cyber für Buchungs- und Zahlungsdaten und der Betriebsschließung. Eine Besonderheit tragen Sie, die kein anderer Gastbetrieb hat: Für die Sachen Ihrer Gäste haften Sie kraft Gesetzes, und zwar auch dann, wenn Sie nichts falsch gemacht haben. Diese Haftung ist der Höhe nach begrenzt, aber die Begrenzung fällt weg, sobald Sie oder Ihre Leute den Schaden verschulden.
Wer braucht eine Versicherung für Hotels?
Häuser mit eigenem Schwimmbad für die Öffentlichkeit, mit Klinik- oder Rehabetrieb und mit großen Veranstaltungszentren betrachten wir gesondert.
Sie können trotzdem anfragen. Wir sagen Ihnen offen, ob und wie wir helfen können.
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Stadt- und Businesshotels
Hohe Auslastung, Firmenkunden mit Rahmenverträgen und Wertsachen im Haus, für die Sie einstehen.
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Tagungshotels
Fremde Technik, Veranstaltungen und Gruppen erhöhen Ihr Risiko über den Beherbergungsbetrieb hinaus.
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Ferienhotels
Saison, Wellness und Außenanlagen, dazu ein Ausfall, der sich in der Hochsaison nicht nachholen lässt.
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Häuser mit Restaurant
Küche und Beherbergung sind zwei Risiken unter einem Dach und gehören in einen abgestimmten Vertrag.
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Häuser mit eigenem Gebäude
Wenn das Haus Ihr Vermögen ist, entscheidet die Versicherungssumme über Ihre Existenz nach einem Großschaden.
Eine Anfrage. Alle Versicherer. Das richtige Programm.
Expertise in der Hotellerie
Wir rechnen die Gastwirtehaftung bei Ihnen durch, statt sie als Klausel abzuhaken. Die gesetzliche Begrenzung liegt beim Hundertfachen des Tagespreises, und bei einem Zimmerpreis von 200 Euro ist der Höchstbetrag damit schon erreicht. Entscheidender ist aber, wann die Begrenzung entfällt: bei eigenem Verschulden und bei Sachen, die Sie zur Aufbewahrung übernommen haben oder pflichtwidrig nicht übernehmen wollten. Genau daran hängt, welche Summe Ihre Police tragen muss.
Nachweise für Bank, Verpächter und Firmenkunden
Die Bank verlangt bei einer Finanzierung die Gebäudeversicherung, Verpächter die Betriebshaftpflicht mit Mietsachschäden, und Firmenkunden im Rahmenvertrag eine bestimmte Summe. Wir liefern sie in der verlangten Form.
Deckung, die zu Ihren Leistungen passt
Ein Haus mit 20 Zimmern braucht andere Summen als eines mit 200. Wir fragen Zimmerzahl, Zimmerpreis, Gebäudeeigentum, Restaurant, Wellness und Tagungsbetrieb vorher ab, statt eine Standardpolice zu schicken.
Kein Vergleichsportal. Eine Ausschreibung.
Sechs Dinge, die für jede Anfrage gelten, unabhängig davon, was Sie versichern wollen.
Ein Rechner vergleicht Tarife. Wir schreiben Ihr Risiko aus.
Ein Vergleichsrechner fragt Eckdaten ab und zeigt Tarife dazu. Im Gewerbe entscheidet aber die Bedingung, nicht der Preis. Wir fragen bei den Versicherern an, die Ihren Betrieb zeichnen, auch bei denen ohne Onlinestrecke, und lesen die Bedingungen, bevor Sie unterschreiben.
Ihr Ansprechpartner kennt Versicherung aus der Praxis.
Fünf Jahre bei Marsh Deutschland, zuletzt als Client Executive für multinationale Unternehmen, danach zwei Jahre bei deas (Ecclesia Gruppe) für internationale Industrieprogramme.
Er kennt Deckung, Verhandlung und Schaden aus dem Maschinenraum und weiß, worauf ein Versicherer beim Beitrag schaut. Die Prüfung macht ein Mensch, Technologie nimmt ihm das Lesen und Aufbereiten der Unterlagen ab.
Häufige Fragen.
Welche Versicherungen brauchen Hotels?
In der Regel die Betriebshaftpflicht mit Gastwirtehaftung, Gebäude und Inhalt mit Ertragsausfall, Cyber für Buchung und Zahlung und die Betriebsschließung.
Ist eine Versicherung für Hotels Pflicht?
Eine Versicherungspflicht gibt es für Hotels nicht, wohl aber eine gesetzliche Haftung, die es sonst nirgends gibt. Wer gewerbsmäßig Gäste beherbergt, haftet für Verlust und Beschädigung der Sachen, die der Gast einbringt, und zwar ohne eigenes Verschulden. Der Höhe nach ist diese Haftung begrenzt: auf das Hundertfache des Beherbergungspreises für einen Tag, mindestens 600 Euro und höchstens 3.500 Euro, für Geld, Wertpapiere und Kostbarkeiten auf 800 Euro. Unbegrenzt haften Sie, wenn Sie oder Ihre Leute den Schaden verschulden oder wenn Sie Wertsachen zur Aufbewahrung übernommen oder deren Übernahme zu Unrecht abgelehnt haben. Ausgenommen sind Fahrzeuge, Sachen darin und lebende Tiere. Pflicht sind daneben die gesetzliche Unfallversicherung Ihrer Beschäftigten und die Kfz-Haftpflicht für Fahrzeuge.
Was kostet eine Versicherung für Hotels?
Das hängt vor allem von der Zimmerzahl, dem Zimmerpreis, dem Gebäudewert und daran, ob Restaurant, Wellness oder Tagungsbetrieb dazugehören ab. Eine belastbare Zahl gibt es nach dem ersten Gespräch, nicht aus einem Tarifrechner: Wir holen Angebote bei den Versicherern ein, die Ihren Betrieb zeichnen, und legen sie Ihnen nebeneinander. Das Erstgespräch kostet nichts.
Hafte ich für den gestohlenen Laptop aus dem Zimmer?
Grundsätzlich ja, und zwar ohne dass Ihnen ein Fehler nachgewiesen werden muss. Für eingebrachte Sachen des Gastes haften Sie kraft Gesetzes. Begrenzt ist das auf das Hundertfache des Tagespreises, mindestens 600 Euro und höchstens 3.500 Euro. Haben Ihre Leute den Diebstahl ermöglicht, etwa durch eine offen stehende Zimmertür, gilt die Begrenzung nicht mehr.
Was gilt für Wertsachen und den Safe?
Hier liegt die Falle. Sie sind verpflichtet, Geld, Wertpapiere und Kostbarkeiten zur Aufbewahrung zu übernehmen, solange sie gemessen an Größe und Rang Ihres Hauses nicht übermäßig wertvoll oder umfangreich oder gefährlich sind. Lehnen Sie das zu Unrecht ab, haften Sie unbegrenzt. Für Wertsachen, die Sie nicht übernommen haben, liegt die gesetzliche Grenze bei 800 Euro.
Haftet mein Hotel für das Auto auf dem Parkplatz?
Nicht über die Gastwirtehaftung. Sie erstreckt sich ausdrücklich nicht auf Fahrzeuge, nicht auf Sachen, die im Fahrzeug belassen wurden, und nicht auf lebende Tiere. Das heißt aber nicht, dass Sie nie haften: Für den Zustand Ihres Parkplatzes, für Beleuchtung und für herabfallende Teile stehen Sie nach allgemeinen Regeln ein, und dafür ist die Betriebshaftpflicht da.
Wie lange sollte die Haftzeit des Ertragsausfalls sein?
Lang genug für den Wiederaufbau, nicht für die Reparatur. Nach einem Großschaden vergehen Planung, Genehmigung und Bau, und erst danach kommen die Gäste zurück. Zwölf Monate sind für ein Hotel fast immer zu kurz. Wir bemessen die Haftzeit nach Ihrem Gebäude und Ihrer Saison und nicht nach dem Standardwert im Angebot.
Ich bin schon versichert. Lohnt sich die Anfrage trotzdem?
Oft ja. Viele Verträge sind mit dem Betrieb gewachsen, ohne angepasst worden zu sein: neue Tätigkeiten, mehr Mitarbeiter, mehr Fahrzeuge, höhere Umsätze. Wir lesen Ihre bestehenden Policen mit Ihnen und sagen, was passt, was fehlt und was doppelt ist.
Zu speziell, zu schwierig,
zu spät dran?
Genau unser Fall. Sagen Sie uns, was Sie tun, und wir fragen jeden Versicherer an, der es zeichnet.
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