Ein Anruf genügt.
Den Rest erledigen wir.
Imbissbetriebe, Foodtrucks, Marktstände und mobile Gastronomie. Wir platzieren Betriebshaftpflicht für den Verkaufsbetrieb, Fahrzeug und Einbauten und die Betriebsschließung bei Versicherern, die mobile Gastronomie zeichnen.
Erzählen Sie uns von Ihrem Betrieb.
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Was ist eine Versicherung für Imbiss und Foodtruck?
Eine Versicherung für Imbiss und Foodtruck ist das Paket aus der Betriebshaftpflicht für den Verkauf, der Kfz-Versicherung für Fahrzeug und Anhänger, der Sachversicherung für Einbauten und Technik und der Betriebsschließung. Das Besondere an Ihrem Betrieb ist, dass er fährt. Damit treffen zwei Vertragswelten aufeinander, und die Lücke liegt dazwischen: Die Kfz-Police denkt an den Verkehr, und die Betriebshaftpflicht schließt Schäden aus, die durch den Gebrauch eines Fahrzeugs entstehen, wozu nach dem Wortlaut auch der Einsatz seiner Einrichtungen zählt. Der Verkauf aus dem geöffneten Wagen fällt leicht zwischen beide Raster.
Wer braucht eine Versicherung für Imbiss und Foodtruck?
Betriebe mit eigener Großproduktion, mit Ausschank als Hauptgeschäft und mit Schaustellerbetrieb betrachten wir gesondert.
Sie können trotzdem anfragen. Wir sagen Ihnen offen, ob und wie wir helfen können.
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Foodtrucks auf Veranstaltungen
Wechselnde Standplätze, viele Menschen auf engem Raum und Veranstalter, die vorab einen Nachweis verlangen.
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Imbisse mit festem Standort
Hier zählt der Laden wie in der Gastronomie, aber Fritteuse und Gas bleiben das Brandrisiko Nummer eins.
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Marktbeschicker
Standordnungen verlangen regelmäßig eine Betriebshaftpflicht mit bestimmter Summe, oft bei der Anmeldung.
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Betriebe mit Gasanlage
Die Anlage ist prüfpflichtig, und nach einem Brand ist die wiederkehrende Prüfung die erste Frage, die gestellt wird.
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Betriebe mit mehreren Wagen
Mehrere Fahrzeuge und Fahrer heißen mehrere Policen, zwischen denen Lücken entstehen können.
Eine Anfrage. Alle Versicherer. Das richtige Programm.
Expertise bei mobiler Gastronomie
Wir prüfen bei Ihnen zuerst die Naht zwischen Kfz- und Betriebsvertrag. Eine Betriebshaftpflicht schließt Schäden aus, die durch den Gebrauch eines Kraftfahrzeugs entstehen, und zum Gebrauch zählt nach dem Wortlaut der Bedingungen auch der Einsatz seiner Einrichtungen. Eine Kfz-Police wiederum deckt Ihren Verkauf nicht. Dazwischen liegt genau Ihr Geschäft: der stehende, geöffnete Wagen mit Kunden davor. Dass dieser Zustand in einem der beiden Verträge ausdrücklich steht, ist der wichtigste Punkt Ihrer Deckung.
Nachweise für Veranstalter und Marktamt
Veranstalter verlangen vor der Zulassung des Standes eine Haftpflichtbestätigung, Marktämter bei der Anmeldung ebenfalls, und Centerbetreiber mit eigener Summenvorgabe. Wir liefern sie in der verlangten Form und zum Termin.
Deckung, die zu Ihren Leistungen passt
Ein Marktstand braucht andere Bausteine als ein ausgebauter Truck mit kompletter Küche. Wir fragen Fahrzeuge, Ausbauwert, Gasanlage, Standplätze und Saison vorher ab, statt eine Standardpolice zu schicken.
Kein Vergleichsportal. Eine Ausschreibung.
Sechs Dinge, die für jede Anfrage gelten, unabhängig davon, was Sie versichern wollen.
Ein Rechner vergleicht Tarife. Wir schreiben Ihr Risiko aus.
Ein Vergleichsrechner fragt Eckdaten ab und zeigt Tarife dazu. Im Gewerbe entscheidet aber die Bedingung, nicht der Preis. Wir fragen bei den Versicherern an, die Ihren Betrieb zeichnen, auch bei denen ohne Onlinestrecke, und lesen die Bedingungen, bevor Sie unterschreiben.
Ihr Ansprechpartner kennt Versicherung aus der Praxis.
Fünf Jahre bei Marsh Deutschland, zuletzt als Client Executive für multinationale Unternehmen, danach zwei Jahre bei deas (Ecclesia Gruppe) für internationale Industrieprogramme.
Er kennt Deckung, Verhandlung und Schaden aus dem Maschinenraum und weiß, worauf ein Versicherer beim Beitrag schaut. Die Prüfung macht ein Mensch, Technologie nimmt ihm das Lesen und Aufbereiten der Unterlagen ab.
Häufige Fragen.
Welche Versicherungen brauchen Imbiss- und Foodtruckbetriebe?
In der Regel die Betriebshaftpflicht mit ausdrücklichem Verkaufsbetrieb, die Kfz-Versicherung für Wagen und Anhänger, die Sachversicherung für Einbauten und Technik und die Betriebsschließung.
Ist eine Versicherung für Imbiss und Foodtruck Pflicht?
Pflicht ist bei Ihnen zuerst die Kfz-Haftpflicht, und zwar für jedes zulassungspflichtige Fahrzeug und jeden zulassungspflichtigen Anhänger, auch für den reinen Verkaufsanhänger. Dazu kommt die gesetzliche Unfallversicherung Ihrer Beschäftigten. Eine Betriebshaftpflicht ist nicht vorgeschrieben, wird aber von Veranstaltern und Marktämtern in der Praxis zur Bedingung gemacht. Vorgeschrieben sind außerdem Ihre Hygienepflichten und die wiederkehrende Prüfung Ihrer Flüssiggasanlage. Diese Prüfung ist nach einem Brand die erste Frage, und ohne Nachweis wird es für Sie schwierig.
Was kostet eine Versicherung für Imbiss und Foodtruck?
Das hängt vor allem von dem Umsatz, dem Wert Ihres Fahrzeugs samt Ausbau, der Zahl der Standplätze und daran, ob Sie mit Gas arbeiten ab. Eine belastbare Zahl gibt es nach dem ersten Gespräch, nicht aus einem Tarifrechner: Wir holen Angebote bei den Versicherern ein, die Ihren Betrieb zeichnen, und legen sie Ihnen nebeneinander. Das Erstgespräch kostet nichts.
Deckt meine Kfz-Police den Verkauf am Stand?
Nein. Sie deckt den Gebrauch des Fahrzeugs im Straßenverkehr. Steht der Wagen, ist geöffnet und Sie verkaufen, ist das Ihr Gewerbe und gehört in die Betriebshaftpflicht. Umgekehrt schließt diese Schäden aus, die durch den Gebrauch eines Kraftfahrzeugs verursacht werden, und die Bedingungen zählen dazu ausdrücklich auch den Einsatz der Fahrzeugeinrichtungen als Arbeitsmaschine. Genau daraus verkaufen Sie. Deshalb muss der stehende Verkaufsbetrieb ausdrücklich geregelt sein, sonst bleibt eine Lücke.
Wie versichere ich den Ausbau meines Trucks?
Nicht über den Fahrzeugwert allein. Bei einem Foodtruck steckt der Wert in Grill, Fritteuse, Kühlung und Einbau, nicht im Fahrgestell. Das gehört bei der Kasko als Sonderausstattung ausdrücklich angegeben und in der Sachversicherung mit dem Wiederbeschaffungswert angesetzt. Wer nur den Listenwert des Fahrzeugs versichert, ist nach einem Totalschaden deutlich unterversichert.
Was gilt für meine Gasanlage?
Sie ist prüfpflichtig und muss wiederkehrend von einer befähigten Person geprüft werden. Der Nachweis ist zweifach wichtig: Veranstalter verlangen ihn oft vor der Zulassung des Standes, und nach einem Brand ist er das Erste, wonach gefragt wird. Fehlt er, geht es schnell um den Vorwurf grober Fahrlässigkeit, und der kann Ihre Leistung kürzen.
Bin ich auf fremden Veranstaltungen mitversichert?
Ihre eigene Betriebshaftpflicht gilt dort weiter, aber der Veranstalter verlangt in der Regel einen eigenen Nachweis, oft mit einer Mindestsumme und mit Mietsachschäden für die überlassene Fläche. Wir stellen die Bestätigung so aus, wie die Standordnung sie fordert, und zwar vor dem Aufbau und nicht danach.
Ich bin schon versichert. Lohnt sich die Anfrage trotzdem?
Oft ja. Viele Verträge sind mit dem Betrieb gewachsen, ohne angepasst worden zu sein: neue Tätigkeiten, mehr Mitarbeiter, mehr Fahrzeuge, höhere Umsätze. Wir lesen Ihre bestehenden Policen mit Ihnen und sagen, was passt, was fehlt und was doppelt ist.
Zu speziell, zu schwierig,
zu spät dran?
Genau unser Fall. Sagen Sie uns, was Sie tun, und wir fragen jeden Versicherer an, der es zeichnet.
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