Ein Anruf genügt.
Den Rest erledigen wir.
Ingenieurbüros für technische Gebäudeausrüstung, Energie, Infrastruktur, Umwelt und Projektsteuerung. Wir platzieren die Berufshaftpflicht, Objektdeckungen für große Vorhaben, das Büro und Cyber bei Versicherern, die Planer zeichnen.
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Was ist eine Berufshaftpflicht für Ingenieurbüros?
Eine Versicherung für Ingenieurbüros ist die Berufshaftpflicht für Vermögensschäden, dazu eine Objektdeckung für große Vorhaben, die Betriebshaftpflicht und Cyber für Modelle und Projektdaten. Ihr Schaden unterscheidet sich vom dem des Architekten: Es geht selten um das Gebäude als Ganzes und fast immer um eine Zahl. Die Lüftung ist zu klein ausgelegt, der Energiekennwert wird nicht erreicht, die Heizlast geht nicht auf. Nichts ist beschädigt, und trotzdem muss nachgerüstet werden.
Wer braucht eine Berufshaftpflicht für Ingenieurbüros?
Tragwerksplanung und Prüfstatik, Vermessung sowie Planung mit eigener Ausführung laufen auf eigenen Seiten.
Sie können trotzdem anfragen. Wir sagen Ihnen offen, ob und wie wir helfen können.
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Technische Gebäudeausrüstung
Lüftung, Heizung, Sanitär und Elektro sind Zahlenwerke, deren Fehler sich im Betrieb zeigen, nicht bei der Abnahme.
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Energieberatung und Nachweise
Wer Kennwerte bescheinigt, haftet für sie, und Fördermittel hängen daran.
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Infrastruktur und Tiefbauplanung
Öffentliche Auftraggeber, lange Laufzeiten und Vergabeverfahren mit festen Deckungssummen.
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Projektsteuerung
Wer Termine und Kosten steuert, haftet für beides, ohne selbst zu planen.
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Büros als Nachunternehmer
Als Fachplaner unter einem Generalplaner stehen Sie am Ende der Rückgriffkette.
Eine Anfrage. Alle Versicherer. Das richtige Programm.
Expertise bei Fachplanern
Wir bemessen Ihre Summe am Gewerk und nicht am Honorar. Eine falsch ausgelegte Lüftungsanlage kostet in der Nachrüstung ein Vielfaches Ihres Honorars, und bei Energienachweisen kommen Fördermittel dazu, die zurückgefordert werden. Dazu prüfen wir, ob Ihre Police auch dann trägt, wenn Sie als Nachunternehmer eines Generalplaners arbeiten, denn dort läuft der Rückgriff zu Ihnen.
Nachweise für Kammer und Auftraggeber
Die Ingenieurkammer verlangt den Nachweis für die Eintragung, Generalplaner eine bestimmte Summe im Nachunternehmervertrag, und öffentliche Auftraggeber im Vergabeverfahren. Wir liefern sie in der verlangten Form.
Deckung, die zu Ihren Leistungen passt
Ein Büro für Energieberatung braucht andere Summen als eines für Infrastrukturplanung. Wir fragen Fachgebiete, Projektgrößen, Auftraggeberstruktur und Nachweistätigkeit vorher ab, statt eine Standardpolice zu schicken.
Kein Vergleichsportal. Eine Ausschreibung.
Sechs Dinge, die für jede Anfrage gelten, unabhängig davon, was Sie versichern wollen.
Ein Rechner vergleicht Tarife. Wir schreiben Ihr Risiko aus.
Ein Vergleichsrechner fragt Eckdaten ab und zeigt Tarife dazu. Im Gewerbe entscheidet aber die Bedingung, nicht der Preis. Wir fragen bei den Versicherern an, die Ihren Betrieb zeichnen, auch bei denen ohne Onlinestrecke, und lesen die Bedingungen, bevor Sie unterschreiben.
Ihr Ansprechpartner kennt Versicherung aus der Praxis.
Fünf Jahre bei Marsh Deutschland, zuletzt als Client Executive für multinationale Unternehmen, danach zwei Jahre bei deas (Ecclesia Gruppe) für internationale Industrieprogramme.
Er kennt Deckung, Verhandlung und Schaden aus dem Maschinenraum und weiß, worauf ein Versicherer beim Beitrag schaut. Die Prüfung macht ein Mensch, Technologie nimmt ihm das Lesen und Aufbereiten der Unterlagen ab.
Häufige Fragen.
Welche Versicherungen brauchen Ingenieurbüros?
In der Regel die Berufshaftpflicht als Hauptvertrag, eine Objektdeckung für große Vorhaben, die Betriebshaftpflicht und Cyber für Modelle und Projektdaten.
Ist eine Berufshaftpflicht für Ingenieurbüros Pflicht?
Für beratende Ingenieure gilt eine Pflicht zur Berufshaftpflichtversicherung, und zwar nach den Ingenieurgesetzen und Kammersatzungen der Länder; Mindestsummen und Umfang unterscheiden sich, deshalb nennen wir hier keine Zahl und klären sie für Ihre Kammer. Wer die Berufsbezeichnung ohne Kammereintragung führt, ist nicht automatisch versicherungspflichtig, haftet aber genauso. Aus dem Bauvertragsrecht kommen zwei Punkte dazu: Bei einem Überwachungsfehler können Sie die Leistung verweigern, solange der Bauherr dem ausführenden Unternehmer nicht erfolglos eine angemessene Frist zur Nacherfüllung gesetzt hat, und Sie können ab Abnahme der letzten Bauleistung eine Teilabnahme Ihrer eigenen Leistungen verlangen.
Was kostet eine Berufshaftpflicht für Ingenieurbüros?
Das hängt vor allem von dem Honorarumsatz, Ihren Fachgebieten, den Projektgrößen und daran, ob Sie Nachweise ausstellen und überwachen ab. Eine belastbare Zahl gibt es nach dem ersten Gespräch, nicht aus einem Tarifrechner: Wir holen Angebote bei den Versicherern ein, die Ihren Betrieb zeichnen, und legen sie Ihnen nebeneinander. Das Erstgespräch kostet nichts.
Was ist mein typischer Schadenfall?
Eine Anlage, die rechnerisch passt und im Betrieb nicht. Die Lüftung schafft die Luftwechselrate nicht, die Heizung kommt an kalten Tagen nicht nach, der Energiekennwert wird verfehlt. Nachgerüstet wird dann im fertigen Gebäude, und das kostet ein Vielfaches dessen, was die richtige Auslegung gekostet hätte. Das ist ein reiner Vermögensschaden und Sache der Berufshaftpflicht.
Hafte ich für Fördermittel, die zurückgefordert werden?
Wenn Sie den Nachweis erstellt haben, auf dem die Förderung beruht, kann das passieren. Der Bauherr verliert die Zusage und hält sich an Sie. Deshalb ist bei Energienachweisen und Fachunternehmererklärungen Sorgfalt in der Dokumentation entscheidend, und die Deckungssumme sollte die Förderhöhe im Blick haben, nicht nur Ihr Honorar.
Was gilt, wenn ich für einen Generalplaner arbeite?
Dann haftet dieser dem Bauherrn und nimmt im Innenverhältnis Sie in Anspruch. Für Sie heißt das zweierlei: Ihre Police muss die Tätigkeit als Nachunternehmer kennen, und die im Nachunternehmervertrag verlangte Summe muss zu Ihrer Deckung passen. Prüfen Sie außerdem Haftungsbegrenzungen im Vertrag, denn sie wirken auch zu Ihren Gunsten.
Brauche ich Cyber als Planungsbüro?
Ja, aus einem anderen Grund als ein Händler. Ihr Risiko sind nicht Kundendaten, sondern Lieferfähigkeit: Modelle, Pläne und Projekträume. Ein verschlüsseltes Büro liefert wochenlang nicht, und an Terminen hängen Vertragsstrafen und Bauzeiten. Die Deckung sollte deshalb den eigenen Betriebsausfall einschließen und nicht nur die Wiederherstellung der Daten.
Ich bin schon versichert. Lohnt sich die Anfrage trotzdem?
Oft ja. Viele Verträge sind mit dem Betrieb gewachsen, ohne angepasst worden zu sein: neue Tätigkeiten, mehr Mitarbeiter, mehr Fahrzeuge, höhere Umsätze. Wir lesen Ihre bestehenden Policen mit Ihnen und sagen, was passt, was fehlt und was doppelt ist.
Zu speziell, zu schwierig,
zu spät dran?
Genau unser Fall. Sagen Sie uns, was Sie tun, und wir fragen jeden Versicherer an, der es zeichnet.
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