Ein Anruf genügt.
Den Rest erledigen wir.
Freie und markengebundene Werkstätten, Service, Reparatur und Diagnose. Wir platzieren die Betriebshaftpflicht mit Obhuts- und Tätigkeitsschäden am Kundenfahrzeug, die Werkstatt samt Technik und die roten Kennzeichen bei Versicherern, die Kfz-Betriebe zeichnen.
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Was ist eine Versicherung für Kfz-Werkstätten?
Eine Versicherung für Kfz-Werkstätten ist das Paket aus der Betriebshaftpflicht mit Obhuts- und Tätigkeitsschäden, den Werkstattfahrzeugen samt roten Kennzeichen, der Werkstatt mit Technik und der Maschinenversicherung. Ihr häufigster Schaden ist in Standardbedingungen gleich zweimal ausgenommen: Das Kundenfahrzeug ist eine fremde Sache, die Ihnen zur Verwahrung überlassen wurde, und zugleich die Sache, an der Sie arbeiten. Ohne gezielten Rückkauf zahlen Sie jeden Lackkratzer und jeden Motorschaden selbst.
Wer braucht eine Versicherung für Kfz-Werkstätten?
Betriebe mit Tuning und Leistungssteigerung, mit Oldtimerrestaurierung hochwertiger Fahrzeuge und mit eigenem Abschleppdienst betrachten wir gesondert.
Sie können trotzdem anfragen. Wir sagen Ihnen offen, ob und wie wir helfen können.
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Freie Werkstätten
Sie arbeiten an allen Marken und übernehmen damit Fahrzeuge, deren Vorgeschichte Sie nicht kennen.
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Markengebundene Betriebe
Herstellerverträge verlangen Deckungsnachweise, und die Summen stehen im Rahmenvertrag und nicht in Ihrer Einschätzung.
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Betriebe mit Hol- und Bringdienst
Sobald Ihre Leute Kundenfahrzeuge im öffentlichen Verkehr bewegen, kommt zur Obhut die Fahrt dazu.
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Betriebe mit Ersatzfahrzeugen
Ein Fahrzeugpool für Kunden ist eine eigene Flotte mit offenem Fahrerkreis und wechselnden Nutzern.
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Betriebe mit Elektro- und Hybridtechnik
Arbeiten an Hochvoltsystemen bewerten Versicherer eigens, und ein Brand aus einem Akku ist ein anderer Schaden als ein Motorschaden.
Eine Anfrage. Alle Versicherer. Das richtige Programm.
Expertise im Kfz-Handwerk
Wir fangen bei Ihnen mit den Ausschlüssen an. Schäden an fremden Sachen in Verwahrung und Schäden beim Arbeiten an der Sache sind in Standardbedingungen beide ausgenommen, samt Folgevermögensschäden. Für eine Werkstatt ist das nicht ein Randfall, sondern das Tagesgeschäft, und eine Police ohne diese beiden Rückkäufe ist fast leer.
Nachweise für Hersteller und Vermieter
Hersteller und Werkstattsysteme verlangen Deckungsnachweise aus dem Rahmenvertrag, Vermieter die Bestätigung mit Mietsachschäden. Wir liefern sie in der verlangten Form und prüfen, ob die Summe zum Wert der Fahrzeuge passt, die bei Ihnen über Nacht stehen.
Deckung, die zu Ihren Leistungen passt
Ein Betrieb mit Serviceterminen braucht andere Summen als einer, der Oberklassefahrzeuge über Wochen im Haus hat. Wir fragen Fahrzeugwerte, Hol- und Bringdienst, Ersatzwagen und Hochvoltarbeiten vorher ab, statt eine Standardpolice zu schicken.
Kein Vergleichsportal. Eine Ausschreibung.
Sechs Dinge, die für jede Anfrage gelten, unabhängig davon, was Sie versichern wollen.
Ein Rechner vergleicht Tarife. Wir schreiben Ihr Risiko aus.
Ein Vergleichsrechner fragt Eckdaten ab und zeigt Tarife dazu. Im Gewerbe entscheidet aber die Bedingung, nicht der Preis. Wir fragen bei den Versicherern an, die Ihren Betrieb zeichnen, auch bei denen ohne Onlinestrecke, und lesen die Bedingungen, bevor Sie unterschreiben.
Ihr Ansprechpartner kennt Versicherung aus der Praxis.
Fünf Jahre bei Marsh Deutschland, zuletzt als Client Executive für multinationale Unternehmen, danach zwei Jahre bei deas (Ecclesia Gruppe) für internationale Industrieprogramme.
Er kennt Deckung, Verhandlung und Schaden aus dem Maschinenraum und weiß, worauf ein Versicherer beim Beitrag schaut. Die Prüfung macht ein Mensch, Technologie nimmt ihm das Lesen und Aufbereiten der Unterlagen ab.
Häufige Fragen.
Welche Versicherungen brauchen Kfz-Werkstätten?
In der Regel die Betriebshaftpflicht mit Obhuts- und Tätigkeitsschäden am Kundenfahrzeug, die Fahrzeuge samt roten Kennzeichen, die Werkstatt mit Ertragsausfall und die Maschinenversicherung für Diagnosetechnik.
Ist eine Versicherung für Kfz-Werkstätten Pflicht?
Die Kfz-Haftpflicht ist gesetzlich Pflicht, für jedes zulassungspflichtige Fahrzeug Ihres Betriebs und für rote Kennzeichen. Vorgeschrieben sind je Schadensfall mindestens siebeneinhalb Millionen Euro für Personenschäden, 1.300.000 Euro für Sachschäden und 50.000 Euro für reine Vermögensschäden. Pflicht ist außerdem die gesetzliche Unfallversicherung Ihrer Mitarbeiter. Die Betriebshaftpflicht und die Deckung für Kundenfahrzeuge sind es nicht, und genau das ist der Punkt: Ohne sie haften Sie für jedes Fahrzeug in Ihrer Obhut selbst, und Herstellerverträge und Banken verlangen den Nachweis ohnehin.
Was kostet eine Versicherung für Kfz-Werkstätten?
Das hängt vor allem von der Zahl der Mitarbeiter, dem Umsatz, dem Wert der Fahrzeuge in Ihrer Obhut und daran, ob Sie Hol- und Bringdienst und Ersatzwagen anbieten ab. Eine belastbare Zahl gibt es nach dem ersten Gespräch, nicht aus einem Tarifrechner: Wir holen Angebote bei den Versicherern ein, die Ihren Betrieb zeichnen, und legen sie Ihnen nebeneinander. Das Erstgespräch kostet nichts.
Ist das Kundenfahrzeug bei mir versichert?
Nicht von sich aus, und das überrascht die meisten. Fremde Sachen, die Ihnen zur Verwahrung überlassen sind, sind in Standardbedingungen ausgeschlossen, und Schäden beim Arbeiten an der Sache ebenfalls, jeweils samt den daraus folgenden Vermögensschäden. Für eine Werkstatt heißt das: Beides muss ausdrücklich eingeschlossen sein, mit einer Summe, die zum teuersten Fahrzeug auf Ihrem Hof passt.
Was gilt bei der Probefahrt?
Dort kommen zwei Dinge zusammen. Für die Fahrt selbst greift die Kfz-Haftpflicht, bei roten Kennzeichen die dafür abgeschlossene. Für den Schaden am Kundenfahrzeug selbst greift sie nicht, denn das ist Ihr Obhutsschaden. Wer Probefahrten macht, sollte wissen, welcher der beiden Verträge in welchem Fall zahlt.
Hafte ich für eine Reparatur, die später zum Unfall führt?
Ja, und das ist Ihr teuerster denkbarer Fall. Löst sich ein nicht korrekt montiertes Bauteil während der Fahrt, geht es um Personenschäden, und die Werkstattrechnung ist dagegen nichts. Entscheidend ist, dass Produkt- und Montagefolgen in Ihrer Deckung stehen, denn die eigene Nacharbeit ist nie versichert, der Folgeschaden aber schon.
Brauche ich etwas Eigenes für Hochvoltarbeiten?
Versicherer fragen danach, und zwar aus zwei Gründen: die Qualifikation Ihrer Leute und der Brandschaden, den ein beschädigter Akku in der Halle anrichtet. Das ist kein eigener Vertrag, aber es gehört ausdrücklich in die Risikobeschreibung. Wer Hochvolt macht und es nicht angibt, riskiert eine Diskussion im Schadenfall.
Ich bin schon versichert. Lohnt sich die Anfrage trotzdem?
Oft ja. Viele Verträge sind mit dem Betrieb gewachsen, ohne angepasst worden zu sein: neue Tätigkeiten, mehr Mitarbeiter, mehr Fahrzeuge, höhere Umsätze. Wir lesen Ihre bestehenden Policen mit Ihnen und sagen, was passt, was fehlt und was doppelt ist.
Ein Kratzer am Kundenfahrzeug, und die Frage steht im Raum, wer schuld ist. Was Sie zugeben dürfen, ohne den Versicherungsschutz zu verlieren.
Zu speziell, zu schwierig,
zu spät dran?
Genau unser Fall. Sagen Sie uns, was Sie tun, und wir fragen jeden Versicherer an, der es zeichnet.
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