Ein Anruf genügt.
Den Rest erledigen wir.
Kindertagesstätten, Krippen, Horte und Betriebskindergärten in freier und privater Trägerschaft. Wir platzieren die Betriebshaftpflicht mit Aufsichtspflicht und Rückgriff, die Einrichtung und die Betriebsschließung bei Versicherern, die Träger der Kinderbetreuung zeichnen.
Erzählen Sie uns von Ihrem Betrieb.
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Was ist eine Versicherung für Kitas?
Eine Versicherung für Kitas ist das Paket aus der Betriebshaftpflicht, der Einrichtung, der Betriebsschließung und Cyber für Eltern- und Kinderdaten. Ein Punkt verschiebt dabei alles: Kinder in einer erlaubnispflichtigen Tageseinrichtung sind kraft Gesetzes unfallversichert. Verletzt sich ein Kind, zahlt die Unfallkasse, nicht Ihre Haftpflicht. Teuer wird für Sie der Rückgriff: Hält der Träger den Unfall für grob fahrlässig herbeigeführt, holt er sich seine Aufwendungen bei Ihnen.
Wer braucht eine Versicherung für Kitas?
Einrichtungen mit Schwimmbad, mit Übernachtungsangeboten und mit integrativer Betreuung besonderer Bedarfe betrachten wir gesondert.
Sie können trotzdem anfragen. Wir sagen Ihnen offen, ob und wie wir helfen können.
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Freie und private Träger
Der Betrieb braucht eine Erlaubnis, und sie wird erteilt, wenn das Wohl der Kinder gewährleistet ist. Eine Versicherung verlangt sie nicht, Ihre Verantwortung bleibt trotzdem.
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Einrichtungen mit Außengelände
Klettergerüst, Wasserspiel und Zaun sind die Stellen, an denen nach einem Unfall gefragt wird, ob die Aufsicht und die Wartung ausreichten.
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Kitas mit Ausflügen
Außerhalb des Geländes verändert sich die Aufsichtssituation, und Schäden an fremdem Eigentum kommen dazu.
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Betriebskindergärten
Der Arbeitgeber als Auftraggeber stellt eigene Anforderungen und verlangt Deckungsnachweise im Betreuungsvertrag.
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Träger mit mehreren Häusern
Gewachsene Einzelverträge je Standort passen selten zusammen, und ein Rahmen schließt die Lücken dazwischen.
Eine Anfrage. Alle Versicherer. Das richtige Programm.
Expertise in der Kinderbetreuung
Wir fangen bei Ihnen mit der Frage an, wer eigentlich zahlt. Der verletzte Kindergartenplatz ist nicht Ihr Haftpflichtfall, weil die Kinder gesetzlich unfallversichert sind. Ihr Fall ist der Rückgriff danach, und der hängt an der Frage der groben Fahrlässigkeit. Eine Police, die das nicht ausdrücklich trägt, hilft genau dort nicht.
Nachweise für Kommunen und Eltern
Kommunen und Jugendämter verlangen bei Trägerverträgen Deckungsnachweise, Vermieter die Bestätigung mit Mietsachschäden, und Eltern fragen zunehmend danach. Wir liefern sie in der verlangten Form.
Deckung, die zu Ihren Leistungen passt
Eine Krippe mit zwanzig Plätzen braucht andere Bausteine als ein Träger mit vier Häusern und eigenem Gelände. Wir fragen Platzzahl, Außengelände, Ausflüge und Trägerstruktur vorher ab, statt eine Standardpolice zu schicken.
Kein Vergleichsportal. Eine Ausschreibung.
Sechs Dinge, die für jede Anfrage gelten, unabhängig davon, was Sie versichern wollen.
Ein Rechner vergleicht Tarife. Wir schreiben Ihr Risiko aus.
Ein Vergleichsrechner fragt Eckdaten ab und zeigt Tarife dazu. Im Gewerbe entscheidet aber die Bedingung, nicht der Preis. Wir fragen bei den Versicherern an, die Ihren Betrieb zeichnen, auch bei denen ohne Onlinestrecke, und lesen die Bedingungen, bevor Sie unterschreiben.
Ihr Ansprechpartner kennt Versicherung aus der Praxis.
Fünf Jahre bei Marsh Deutschland, zuletzt als Client Executive für multinationale Unternehmen, danach zwei Jahre bei deas (Ecclesia Gruppe) für internationale Industrieprogramme.
Er kennt Deckung, Verhandlung und Schaden aus dem Maschinenraum und weiß, worauf ein Versicherer beim Beitrag schaut. Die Prüfung macht ein Mensch, Technologie nimmt ihm das Lesen und Aufbereiten der Unterlagen ab.
Häufige Fragen.
Welche Versicherungen brauchen Kitas und Kinderbetreuung?
In der Regel die Betriebshaftpflicht mit Aufsichtspflicht und Rückgriff, die Einrichtung mit Spielgeräten und Ertragsausfall, die Betriebsschließung und Cyber für Eltern- und Kinderdaten.
Ist eine Versicherung für Kitas Pflicht?
Eine Haftpflichtversicherung ist für Kitas nicht gesetzlich vorgeschrieben. Pflicht ist die Betriebserlaubnis: Der Träger einer Einrichtung bedarf für deren Betrieb der Erlaubnis, und sie ist zu erteilen, wenn das Wohl der Kinder in der Einrichtung gewährleistet ist. Eine Versicherung verlangt diese Vorschrift nicht. Pflicht ist außerdem die gesetzliche Unfallversicherung Ihrer Beschäftigten. Wichtig zu wissen und oft missverstanden: Die Kinder selbst sind während des Besuchs einer erlaubnispflichtigen Tageseinrichtung kraft Gesetzes unfallversichert. Ihr eigenes Risiko ist deshalb weniger der Unfall als der Rückgriff danach, wenn der Unfallversicherungsträger grobe Fahrlässigkeit annimmt und seine Aufwendungen bei Ihnen holt, auf Verlangen als Kapitalwert.
Was kostet eine Versicherung für Kitas?
Das hängt vor allem von der Platzzahl, der Zahl der Beschäftigten, dem Außengelände und daran, ob Sie mehrere Häuser führen ab. Eine belastbare Zahl gibt es nach dem ersten Gespräch, nicht aus einem Tarifrechner: Wir holen Angebote bei den Versicherern ein, die Ihren Betrieb zeichnen, und legen sie Ihnen nebeneinander. Das Erstgespräch kostet nichts.
Zahlt meine Haftpflicht, wenn sich ein Kind verletzt?
In der Regel nicht, und das überrascht viele Träger. Kinder sind während des Besuchs einer erlaubnispflichtigen Tageseinrichtung gesetzlich unfallversichert; die Heilbehandlung und die Folgen trägt die Unfallkasse. Ihre Haftpflicht wird erst relevant, wenn der Träger Rückgriff nimmt, und das setzt Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit voraus.
Was bedeutet der Rückgriff konkret?
Hält der Unfallversicherungsträger den Unfall für grob fahrlässig herbeigeführt, etwa wegen unterlassener Wartung eines Spielgeräts oder offensichtlich unzureichender Aufsicht, fordert er seine Aufwendungen von Ihnen zurück, und zwar bis zur Höhe des zivilrechtlichen Schadenersatzanspruchs. Statt einer laufenden Rente kann er den Kapitalwert verlangen. Für einen kleinen Träger ist das existenzbedrohend.
Brauche ich eine Betriebsschließung?
Sie ist der Baustein, der bei Infektionen greift, und bei Kitas kommt das vor. Schließt das Gesundheitsamt, laufen Personal und Miete weiter, während die Beiträge ausbleiben. Entscheidend ist die Erregerliste Ihres Vertrags: versichert ist nur, was dort namentlich steht, und genau das prüfen wir vor dem Abschluss.
Was gilt bei Ausflügen und auf dem Weg?
Der gesetzliche Unfallversicherungsschutz der Kinder erstreckt sich auch auf Veranstaltungen außerhalb, aber die Aufsichtssituation ändert sich, und es kommen Schäden an fremdem Eigentum dazu. Sagen Sie uns, wie oft und wohin Sie gehen, dann nehmen wir es auf, statt es im Schadenfall diskutieren zu müssen.
Ich bin schon versichert. Lohnt sich die Anfrage trotzdem?
Oft ja. Viele Verträge sind mit dem Betrieb gewachsen, ohne angepasst worden zu sein: neue Tätigkeiten, mehr Mitarbeiter, mehr Fahrzeuge, höhere Umsätze. Wir lesen Ihre bestehenden Policen mit Ihnen und sagen, was passt, was fehlt und was doppelt ist.
Zu speziell, zu schwierig,
zu spät dran?
Genau unser Fall. Sagen Sie uns, was Sie tun, und wir fragen jeden Versicherer an, der es zeichnet.
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