Versicherung für Kurier- und Paketdienste

Ein Anruf genügt.
Den Rest erledigen wir.

Kurierfahrten, Paketzustellung, Same-Day und Apothekenlogistik, mit eigenen Fahrern und Subunternehmern. Wir platzieren die Verkehrshaftung, die Flotte und die Betriebshaftpflicht bei Versicherern, die Zustelldienste zeichnen.

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Was ist eine Versicherung für Kurierdienste?

Eine Versicherung für Kurier- und Paketdienste ist das Paket aus der Verkehrshaftung, der Flotte, der Betriebshaftpflicht und dem Umschlagsdepot. Ihre Lage ist eigen: Weil Sie überwiegend Fahrzeuge bis 3,5 Tonnen einsetzen, greift die gesetzliche Versicherungspflicht des Güterkraftverkehrs für Sie nicht. Die Haftung für das Gut bleibt aber bestehen, und sie rechnet je Kilogramm Rohgewicht. Bei einem zwei Kilogramm schweren Paket mit teurem Inhalt ergibt das eine Grenze, die mit dem Warenwert nichts zu tun hat.

Für wen

Wer braucht eine Versicherung für Kurierdienste?

Wertguttransporte, Gefahrgut und grenzüberschreitende Verkehre nach internationalem Übereinkommen betrachten wir gesondert. Dasselbe gilt für Dienste, die überwiegend mit Subunternehmern ohne eigene Deckung arbeiten.

Sie können trotzdem anfragen. Wir sagen Ihnen offen, ob und wie wir helfen können.

  • Dienste unter 3,5 Tonnen

    Die gesetzliche Pflichtdeckung des Güterkraftverkehrs greift für Sie nicht, die Haftung für das Gut aber schon. Diese Lücke füllen viele erst nach dem ersten Schaden.

  • Dienste mit hochwertigen Sendungen

    Bei leichten, teuren Gütern steht die Kilogrammgrenze in keinem Verhältnis zum Inhalt, und Auftraggeber verlangen Haftungserweiterungen.

  • Dienste mit Subunternehmern

    Sie haften Ihrem Auftraggeber für die Leistung fremder Fahrer und müssen den Rückgriff selbst durchsetzen.

  • Same-Day und Medikamentenlogistik

    Hier ist die Lieferfrist die Leistung. Eine Verspätung ist der Schaden, und ihre Haftung ist eigens begrenzt.

  • Dienste mit Ablage und Nachbarzustellung

    Wird ohne Vollmacht abgelegt oder beim Nachbarn abgegeben, verschiebt sich die Frage, wann Sie abgeliefert haben.

Warum Alea

Eine Anfrage. Alle Versicherer. Das richtige Programm.

1

Expertise bei Zustelldiensten

Wir sagen Ihnen zuerst, was für Sie nicht gilt. Die Pflichtversicherung des Güterkraftverkehrs greift unter 3,5 Tonnen nicht, und manche Anbieter verkaufen sie trotzdem als zwingend. Was gilt, ist die Haftung je Kilogramm, und die passt bei leichten, teuren Sendungen nicht zum Inhalt. Dort setzen wir an, nicht bei einer Pflicht, die Sie gar nicht trifft.

2

Nachweise für Auftraggeber und Subunternehmer

Versender und Plattformen verlangen Deckungsnachweise mit bestimmten Summen, und Sie selbst sollten dieselben Nachweise von Ihren Subunternehmern verlangen. Wir liefern die Bestätigung in der verlangten Form und sagen Ihnen, worauf Sie bei den Nachweisen Ihrer Subunternehmer achten.

3

Deckung, die zu Ihren Leistungen passt

Ein Kurierdienst mit Dokumenten braucht andere Summen als einer mit Medikamenten oder Elektronik. Wir fragen Sendungsarten, Gewichte, Subunternehmeranteil und Zustellpraxis vorher ab, statt eine Standardpolice zu schicken.

So arbeiten wir

Kein Vergleichsportal. Eine Ausschreibung.

Sechs Dinge, die für jede Anfrage gelten, unabhängig davon, was Sie versichern wollen.

Ein Rechner vergleicht Tarife. Wir schreiben Ihr Risiko aus.

Ein Vergleichsrechner fragt Eckdaten ab und zeigt Tarife dazu. Im Gewerbe entscheidet aber die Bedingung, nicht der Preis. Wir fragen bei den Versicherern an, die Ihren Betrieb zeichnen, auch bei denen ohne Onlinestrecke, und lesen die Bedingungen, bevor Sie unterschreiben.

Was drinsteht, erklären wir vorher.

Wir erklären, was ein Vertrag tatsächlich abdeckt und was nicht, in Ihren Worten statt in Versicherungsdeutsch. Sie wissen bei jedem Schritt, wie die Deckung greift und wo sie endet.

Ihr bestehender Vertrag bleibt, bis etwas Besseres da ist.

Sie müssen nichts kündigen, um mit uns zu sprechen. Wir sehen uns an, was Sie haben, und sagen, was passt, was fehlt und was doppelt ist. Ist Ihr Vertrag der bessere, sagen wir auch das.

Die Anfrage verpflichtet Sie zu nichts.

Eine Anfrage ist weder Antrag noch Abschluss. Sie bekommen werktags innerhalb einer Stunde eine persönliche Rückmeldung. Entschieden wird erst, wenn die Angebote vor Ihnen liegen.

Im Schadenfall melden Sie sich bei uns.

Wenn etwas passiert, rufen Sie uns an und nicht die Hotline des Versicherers. Wir nehmen den Schaden auf und bleiben dran. Ob der Versicherer zahlt, richtet sich nach Ihrem Vertrag. Dass sich jemand darum kümmert, nach uns.

Versicherung soll Sie nicht aufhalten.

Zeit kostet selten die Entscheidung, sondern der Papierkram davor: Unterlagen zusammensuchen, Policen lesen, Angebote vergleichbar machen. Das übernimmt bei uns Technologie. Prüfung, Verhandlung und Betreuung bleiben bei Menschen.

Ihr Ansprechpartner

Ihr Ansprechpartner kennt Versicherung aus der Praxis.

Fünf Jahre bei Marsh Deutschland, zuletzt als Client Executive für multinationale Unternehmen, danach zwei Jahre bei deas (Ecclesia Gruppe) für internationale Industrieprogramme.

Er kennt Deckung, Verhandlung und Schaden aus dem Maschinenraum und weiß, worauf ein Versicherer beim Beitrag schaut. Die Prüfung macht ein Mensch, Technologie nimmt ihm das Lesen und Aufbereiten der Unterlagen ab.

Christoph Bergemann, Co-Founder, verantwortet Risiko, Beratung und Schadenbegleitung
Christoph Bergemann
Co-Founder, verantwortet Risiko, Beratung und Schadenbegleitung
Mit Christoph sprechen
Gut zu wissen

Häufige Fragen.

Welche Versicherungen brauchen Kurier- und Paketdienste?

In der Regel die Verkehrshaftung mit einer Summe, die zu Ihren Sendungswerten passt, die Zustellflotte mit offenem Fahrerkreis, die Betriebshaftpflicht und das Depot mit Ertragsausfall.

Ist eine Versicherung für Kurierdienste Pflicht?

Hier lautet die Antwort anders als bei den großen Transporteuren. Die Versicherungspflicht des Güterkraftverkehrs greift für Sie in der Regel nicht: Freigestellt ist die Beförderung mit Kraftfahrzeugen, die einschließlich Anhänger ein zulässiges Gesamtgewicht von nicht mehr als 3,5 Tonnen haben, und genau in dieser Klasse fahren Kurier- und Paketdienste. Pflicht sind die Kfz-Haftpflicht für jedes Fahrzeug und die gesetzliche Unfallversicherung Ihrer Fahrer. Ihre Haftung für das Gut besteht davon unabhängig und ist je Kilogramm Rohgewicht begrenzt, bei Lieferfristüberschreitung auf das Dreifache der Fracht. Achten Sie auf den Zusatz einschließlich Anhänger: Mit Anhänger kann ein Transporter über die Grenze rutschen, und dann gilt die Pflicht doch.

Was kostet eine Versicherung für Kurierdienste?

Das hängt vor allem von der Zahl der Fahrzeuge und Fahrer, den Sendungsarten und Werten, dem Subunternehmeranteil und daran, ob Sie Termingarantien geben ab. Eine belastbare Zahl gibt es nach dem ersten Gespräch, nicht aus einem Tarifrechner: Wir holen Angebote bei den Versicherern ein, die Ihren Betrieb zeichnen, und legen sie Ihnen nebeneinander. Das Erstgespräch kostet nichts.

Brauche ich die Pflichtversicherung des Güterkraftverkehrs?

In der Regel nicht. Freigestellt ist die Beförderung mit Fahrzeugen, die einschließlich Anhänger höchstens 3,5 Tonnen zulässiges Gesamtgewicht haben, und darin fahren Kurier- und Paketdienste fast immer. Prüfen Sie aber den Anhängerbetrieb: Ein Transporter knapp unter der Grenze liegt mit Anhänger darüber, und dann greift die Pflicht samt Nachweis im Fahrzeug.

Wie hoch ist meine Haftung für ein verlorenes Paket?

Begrenzt je Kilogramm Rohgewicht, nicht nach Inhalt. Bei einem zwei Kilogramm schweren Paket ergibt das einen sehr kleinen Betrag, auch wenn ein teures Gerät darin war. Für Sie ist das zunächst günstig, für Ihre Auftraggeber nicht, und deshalb verlangen Versender mit hochwertiger Ware regelmäßig eine Haftungserweiterung, die ausdrücklich vereinbart sein muss.

Was gilt bei Verspätung?

Die Haftung wegen Überschreitung der Lieferfrist ist auf das Dreifache der Fracht begrenzt. Bei Same-Day und Medikamentenlogistik ist die Frist aber die eigentliche Leistung, und Auftraggeber vereinbaren dort gern Vertragsstrafen. Die gehen über die gesetzliche Haftung hinaus und sind damit nicht versicherbar; sie müssen Sie einkalkulieren.

Hafte ich für meine Subunternehmer?

Gegenüber Ihrem Auftraggeber ja, denn Sie haben die Leistung geschuldet. Ob Sie beim Subunternehmer Rückgriff nehmen können, hängt von dessen Vertrag und dessen Deckung ab. Lassen Sie sich die Nachweise geben, bevor der erste Auftrag läuft, und prüfen Sie, ob sie noch gültig sind. Nach dem Schaden ist das nicht mehr zu reparieren.

Ich bin schon versichert. Lohnt sich die Anfrage trotzdem?

Oft ja. Viele Verträge sind mit dem Betrieb gewachsen, ohne angepasst worden zu sein: neue Tätigkeiten, mehr Mitarbeiter, mehr Fahrzeuge, höhere Umsätze. Wir lesen Ihre bestehenden Policen mit Ihnen und sagen, was passt, was fehlt und was doppelt ist.

Zu speziell, zu schwierig,
zu spät dran?

Genau unser Fall. Sagen Sie uns, was Sie tun, und wir fragen jeden Versicherer an, der es zeichnet.

Was möchten Sie absichern?

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