Ein Anruf genügt.
Den Rest erledigen wir.
Fahrzeuglackierung, Unfallinstandsetzung, Karosseriebau und Smart Repair. Wir platzieren die Betriebshaftpflicht mit Obhuts- und Tätigkeitsschäden, die Halle samt Lackierkabine und die Werkstattfahrzeuge bei Versicherern, die Lackierbetriebe zeichnen.
Erzählen Sie uns von Ihrem Betrieb.
Persönliche Rückmeldung werktags innerhalb einer Stunde.
Was ist eine Versicherung für Lackierbetriebe?
Eine Versicherung für Lackier- und Karosseriebetriebe ist das Paket aus der Betriebshaftpflicht mit Obhuts- und Tätigkeitsschäden, der Halle samt Kabine und Absaugung, der Maschinenversicherung und den Fahrzeugen. Zwei Risiken treffen bei Ihnen zusammen, die sonst getrennt auftreten. Sie haben fremde Fahrzeuge in Obhut, oft hochwertige Unfallfahrzeuge über Wochen. Und Sie arbeiten mit einem Verfahren, dessen Schaden sich nicht auf das Werkstück beschränkt: Spritznebel und Staub setzen sich auf allem ab, was daneben steht.
Wer braucht eine Versicherung für Lackierbetriebe?
Betriebe mit Industrielackierung, mit Oldtimerrestaurierung hochwertiger Fahrzeuge und mit einem Brandschaden in den letzten Jahren betrachten wir gesondert.
Sie können trotzdem anfragen. Wir sagen Ihnen offen, ob und wie wir helfen können.
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Unfallinstandsetzer
Hochwertige Fahrzeuge stehen über Wochen bei Ihnen, und der Wert in der Halle übersteigt oft den der Halle selbst.
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Betriebe mit mehreren Kabinen
Fällt eine Kabine aus, halbiert sich Ihre Kapazität. Fällt die einzige aus, steht alles.
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Smart-Repair-Betriebe
Arbeiten beim Kunden oder auf fremden Höfen bringen Nebel auf Fahrzeuge, die nicht Ihre Auftraggeber sind.
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Karosseriebau mit Schweißarbeiten
Heißarbeiten neben Lacken und Lösemitteln sind die gefährlichste Kombination im ganzen Kfz-Gewerbe.
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Betriebe mit Versicherersteuerung
Wer für Versicherer repariert, arbeitet in Rahmenverträgen mit eigenen Nachweis- und Qualitätsanforderungen.
Eine Anfrage. Alle Versicherer. Das richtige Programm.
Expertise im Lackierhandwerk
Wir rechnen bei Ihnen zwei Werte getrennt, die oft in einen Topf fallen: Ihre Halle mit Kabine und die fremden Fahrzeuge darin. Das eine ist Sachversicherung, das andere Obhut in der Haftpflicht. Bei Unfallinstandsetzung ist der zweite Posten regelmäßig der größere, und genau der ist in Standardbedingungen ausgeschlossen.
Nachweise für Versicherer und Auftraggeber
Versicherer mit Schadensteuerung und Flottenbetreiber verlangen Deckungsnachweise aus dem Rahmenvertrag. Wir liefern sie in der verlangten Form und prüfen, ob die Obhutssumme zum Wert der Fahrzeuge passt, die bei Ihnen über Nacht stehen.
Deckung, die zu Ihren Leistungen passt
Ein Smart-Repair-Betrieb braucht andere Bausteine als eine Unfallinstandsetzung mit zwei Kabinen. Wir fragen Fahrzeugwerte, Kabinenzahl, Schweißarbeiten und Arbeiten außer Haus vorher ab, statt eine Standardpolice zu schicken.
Kein Vergleichsportal. Eine Ausschreibung.
Sechs Dinge, die für jede Anfrage gelten, unabhängig davon, was Sie versichern wollen.
Ein Rechner vergleicht Tarife. Wir schreiben Ihr Risiko aus.
Ein Vergleichsrechner fragt Eckdaten ab und zeigt Tarife dazu. Im Gewerbe entscheidet aber die Bedingung, nicht der Preis. Wir fragen bei den Versicherern an, die Ihren Betrieb zeichnen, auch bei denen ohne Onlinestrecke, und lesen die Bedingungen, bevor Sie unterschreiben.
Ihr Ansprechpartner kennt Versicherung aus der Praxis.
Fünf Jahre bei Marsh Deutschland, zuletzt als Client Executive für multinationale Unternehmen, danach zwei Jahre bei deas (Ecclesia Gruppe) für internationale Industrieprogramme.
Er kennt Deckung, Verhandlung und Schaden aus dem Maschinenraum und weiß, worauf ein Versicherer beim Beitrag schaut. Die Prüfung macht ein Mensch, Technologie nimmt ihm das Lesen und Aufbereiten der Unterlagen ab.
Häufige Fragen.
Welche Versicherungen brauchen Lackier- und Karosseriebetriebe?
In der Regel die Betriebshaftpflicht mit Obhuts- und Tätigkeitsschäden, die Halle mit Kabine und Ertragsausfall, die Maschinenversicherung für Kabinentechnik und die Fahrzeuge. Wer außer Haus arbeitet, braucht Nebelschäden an Dritten ausdrücklich dazu.
Ist eine Versicherung für Lackierbetriebe Pflicht?
Die Kfz-Haftpflicht ist gesetzlich Pflicht, für jedes zulassungspflichtige Fahrzeug Ihres Betriebs. Vorgeschrieben sind je Schadensfall mindestens siebeneinhalb Millionen Euro für Personenschäden, 1.300.000 Euro für Sachschäden und 50.000 Euro für reine Vermögensschäden. Pflicht ist außerdem die gesetzliche Unfallversicherung Ihrer Mitarbeiter. Die Betriebshaftpflicht ist es nicht, aber ohne sie tragen Sie jeden Schaden an einem Kundenfahrzeug selbst. Betriebspflichten und keine Versicherungen sind daneben die Schutzmaßnahmen gegen Brand- und Explosionsgefährdungen samt dokumentierter Gefährdungsbeurteilung; kein Versicherer zeichnet eine Lackierkabine, ohne danach zu fragen.
Was kostet eine Versicherung für Lackierbetriebe?
Das hängt vor allem von der Zahl der Mitarbeiter, dem Umsatz, der Zahl der Kabinen und daran, wie hoch die Werte der Fahrzeuge sind, die bei Ihnen stehen ab. Eine belastbare Zahl gibt es nach dem ersten Gespräch, nicht aus einem Tarifrechner: Wir holen Angebote bei den Versicherern ein, die Ihren Betrieb zeichnen, und legen sie Ihnen nebeneinander. Das Erstgespräch kostet nichts.
Wer zahlt, wenn Nebel auf andere Fahrzeuge geht?
Das ist ein Tätigkeitsschaden und muss ausdrücklich eingeschlossen sein. Bei Arbeiten außer Haus wird es unangenehm, weil dort fremde Fahrzeuge stehen, die nicht Ihre Auftraggeber sind, und Sie bekommen mehrere Ansprüche gleichzeitig. Ob abgedeckt war, entscheidet über die Einordnung und damit über Umfang und Selbstbehalt.
Ist das Kundenfahrzeug in der Kabine versichert?
Nur mit ausdrücklichem Einschluss. Fremde Sachen in Verwahrung und Schäden beim Arbeiten an ihnen sind beide ausgeschlossen. Bei Unfallinstandsetzung steht oft ein Fahrzeug im hohen fünfstelligen Bereich über Wochen bei Ihnen, und die Summe sollte sich daran orientieren und nicht am Durchschnittsauftrag.
Was passiert bei einem Farbtonfehler auf einer Flotte?
Dann haben Sie keinen Schaden, sondern eine Serie. Wird eine ganze Fahrzeugflotte im falschen Ton lackiert, geht es um Neulackierung aller Fahrzeuge plus Ausfallzeit beim Kunden. Die eigene Nacharbeit ist nie versichert, der Ausfall beim Kunden ist ein Vermögensschaden und muss ausdrücklich im Vertrag stehen.
Warum ist der Ertragsausfall bei mir so wichtig?
Weil Ihre Kapazität an einem Gerät hängt. Brennt oder versagt die Kabine, können Sie nicht ausweichen, und eine neue hat Lieferzeit und braucht Abnahme. Die Haftzeit des Ertragsausfalls sollte deshalb zu Beschaffung und Wiederinbetriebnahme einer Kabine passen und nicht zur Reparatur eines Werkzeugs.
Ich bin schon versichert. Lohnt sich die Anfrage trotzdem?
Oft ja. Viele Verträge sind mit dem Betrieb gewachsen, ohne angepasst worden zu sein: neue Tätigkeiten, mehr Mitarbeiter, mehr Fahrzeuge, höhere Umsätze. Wir lesen Ihre bestehenden Policen mit Ihnen und sagen, was passt, was fehlt und was doppelt ist.
Zu speziell, zu schwierig,
zu spät dran?
Genau unser Fall. Sagen Sie uns, was Sie tun, und wir fragen jeden Versicherer an, der es zeichnet.
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