Versicherung für Lager und Fulfillment

Ein Anruf genügt.
Den Rest erledigen wir.

Lagerung, Kommissionierung, Fulfillment und Versandabwicklung für fremde Ware. Wir platzieren die Lagerhalterhaftung, die Halle mit fremdem Eigentum und den Vertrauensschaden bei Versicherern, die Logistikdienstleister zeichnen.

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Was ist eine Versicherung für Lager und Fulfillment?

Eine Versicherung für Lager und Fulfillment ist das Paket aus der Lagerhalterhaftung, der Halle samt fremder Ware, dem Vertrauensschaden und den Fahrzeugen. Ihre Rechtslage ist härter als die eines Frachtführers, und das wissen die wenigsten. Der Frachtführer haftet begrenzt je Kilogramm Rohgewicht. Für den Lagerhalter gilt diese Grenze nicht: Er haftet für Verlust und Beschädigung von der Übernahme bis zur Auslieferung und wird nur frei, wenn der Schaden durch die Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns nicht abzuwenden war.

Lagerhalterhaftung

Verlust und Beschädigung fremder Ware von der Übernahme bis zur Auslieferung. Ohne die Kilogrammgrenze des Frachtführers, und entlastet sind Sie nur mit dem Nachweis kaufmännischer Sorgfalt.

Halle, Technik und fremde Ware

Gebäude, Regal- und Fördertechnik, eigene Einrichtung und, als eigener Posten, die eingelagerte Ware Ihrer Kunden. Mit Ertragsausfall im selben Vertrag.

Inventurdifferenzen und Veruntreuung

Wenn Ware durch eigene Leute verschwindet, zahlt keine Haftpflicht, denn Vorsatz ist kein Versehen. Bei hoher Stückzahl und kleinteiliger Ware ist das ein realer Posten.

Stapler, Transporter und Werkverkehr

Fahrzeuge für Zustellung, Abholung und Werkverkehr. Für jedes zulassungspflichtige Fahrzeug ist die Kfz-Haftpflicht gesetzlich Pflicht.

Für wen

Wer braucht eine Versicherung für Lager und Fulfillment?

Gefahrstofflager, Zolllager und Lager mit Lebensmitteln unter Temperaturführung betrachten wir gesondert, weil dort eigene Pflichten und eigene Versicherermärkte greifen.

Sie können trotzdem anfragen. Wir sagen Ihnen offen, ob und wie wir helfen können.

  • Fulfillment für Onlinehändler

    Kleinteilige, hochwertige Ware in großer Stückzahl, und Ihr Kunde merkt jede Differenz in seinem Bestand.

  • Kontraktlogistiker

    Sie führen das Lager eines Kunden mit dessen Ware. Der Wert in Ihrer Halle übersteigt den der Halle um ein Vielfaches.

  • Lager mit Temperaturführung

    Ein Ausfall der Kühlung vernichtet nicht einen Posten, sondern den Bestand, und die Haftung kennt dafür keine Kilogrammgrenze.

  • Dienstleister mit Kommissionierung

    Falsch kommissioniert ist nicht beschädigt, sondern falsch geliefert, und der Schaden entsteht beim Endkunden Ihres Kunden.

  • Lager mit hoher Fluktuation

    Saisonkräfte und Zeitarbeit erhöhen das Risiko von Differenzen, das keine Haftpflicht trägt.

Warum Alea

Eine Anfrage. Alle Versicherer. Das richtige Programm.

1

Expertise in der Kontraktlogistik

Wir rechnen bei Ihnen den Wert in der Halle und nicht den Wert der Halle. In einem Fulfillmentlager steht regelmäßig ein Vielfaches des Gebäudewerts an fremder Ware, und die gesetzliche Lagerhalterhaftung kennt dafür keine Obergrenze wie beim Transport. Genau deshalb ist die Summe hier die wichtigste Zahl im Vertrag.

2

Nachweise für Auftraggeber und Audits

Auftraggeber verlangen Deckungsnachweise, bevor sie ihren Bestand zu Ihnen geben, oft mit Summen, die an ihrem Höchstbestand hängen. Wir liefern den Nachweis in der verlangten Form und prüfen, ob die Summe den saisonalen Spitzenbestand trägt und nicht den Jahresdurchschnitt.

3

Deckung, die zu Ihren Leistungen passt

Ein Lager mit Paletten braucht andere Bausteine als ein Fulfillment mit Stückgut und Retouren. Wir fragen Warenwerte, Spitzenbestand, Kommissionierung und Temperaturführung vorher ab, statt eine Standardpolice zu schicken.

So arbeiten wir

Kein Vergleichsportal. Eine Ausschreibung.

Sechs Dinge, die für jede Anfrage gelten, unabhängig davon, was Sie versichern wollen.

Ein Rechner vergleicht Tarife. Wir schreiben Ihr Risiko aus.

Ein Vergleichsrechner fragt Eckdaten ab und zeigt Tarife dazu. Im Gewerbe entscheidet aber die Bedingung, nicht der Preis. Wir fragen bei den Versicherern an, die Ihren Betrieb zeichnen, auch bei denen ohne Onlinestrecke, und lesen die Bedingungen, bevor Sie unterschreiben.

Was drinsteht, erklären wir vorher.

Wir erklären, was ein Vertrag tatsächlich abdeckt und was nicht, in Ihren Worten statt in Versicherungsdeutsch. Sie wissen bei jedem Schritt, wie die Deckung greift und wo sie endet.

Ihr bestehender Vertrag bleibt, bis etwas Besseres da ist.

Sie müssen nichts kündigen, um mit uns zu sprechen. Wir sehen uns an, was Sie haben, und sagen, was passt, was fehlt und was doppelt ist. Ist Ihr Vertrag der bessere, sagen wir auch das.

Die Anfrage verpflichtet Sie zu nichts.

Eine Anfrage ist weder Antrag noch Abschluss. Sie bekommen werktags innerhalb einer Stunde eine persönliche Rückmeldung. Entschieden wird erst, wenn die Angebote vor Ihnen liegen.

Im Schadenfall melden Sie sich bei uns.

Wenn etwas passiert, rufen Sie uns an und nicht die Hotline des Versicherers. Wir nehmen den Schaden auf und bleiben dran. Ob der Versicherer zahlt, richtet sich nach Ihrem Vertrag. Dass sich jemand darum kümmert, nach uns.

Versicherung soll Sie nicht aufhalten.

Zeit kostet selten die Entscheidung, sondern der Papierkram davor: Unterlagen zusammensuchen, Policen lesen, Angebote vergleichbar machen. Das übernimmt bei uns Technologie. Prüfung, Verhandlung und Betreuung bleiben bei Menschen.

Ihr Ansprechpartner

Ihr Ansprechpartner kennt Versicherung aus der Praxis.

Fünf Jahre bei Marsh Deutschland, zuletzt als Client Executive für multinationale Unternehmen, danach zwei Jahre bei deas (Ecclesia Gruppe) für internationale Industrieprogramme.

Er kennt Deckung, Verhandlung und Schaden aus dem Maschinenraum und weiß, worauf ein Versicherer beim Beitrag schaut. Die Prüfung macht ein Mensch, Technologie nimmt ihm das Lesen und Aufbereiten der Unterlagen ab.

Christoph Bergemann, Co-Founder, verantwortet Risiko, Beratung und Schadenbegleitung
Christoph Bergemann
Co-Founder, verantwortet Risiko, Beratung und Schadenbegleitung
Mit Christoph sprechen
Gut zu wissen

Häufige Fragen.

Welche Versicherungen brauchen Lagerhalter und Fulfillment-Dienstleister?

In der Regel die Lagerhalterhaftung mit einer Summe am Spitzenbestand, die Halle mit fremder Ware und Ertragsausfall, der Vertrauensschaden und die Fahrzeuge.

Ist eine Versicherung für Lager und Fulfillment Pflicht?

Nein, eine Versicherung für die Lagerhalterhaftung ist nicht gesetzlich vorgeschrieben. Pflicht sind die Kfz-Haftpflicht für jedes Fahrzeug und die gesetzliche Unfallversicherung Ihrer Beschäftigten. Was Sie ohne Versicherungspflicht trifft, ist eine Haftung, die strenger ist als die des Frachtführers: Sie haften für Verlust und Beschädigung des Gutes in der Zeit von der Übernahme bis zur Auslieferung, und zwar ohne die gesetzliche Kilogrammgrenze, die dem Frachtführer zugutekommt. Frei werden Sie nur, wenn der Schaden durch die Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns nicht abzuwenden war, und diesen Nachweis müssen Sie führen. Dokumentierte Prozesse sind deshalb nicht Bürokratie, sondern Ihre Verteidigung.

Was kostet eine Versicherung für Lager und Fulfillment?

Das hängt vor allem von der Lagerfläche, dem Wert des Spitzenbestands, der Warenart und daran, ob Sie kommissionieren und temperaturgeführt lagern ab. Eine belastbare Zahl gibt es nach dem ersten Gespräch, nicht aus einem Tarifrechner: Wir holen Angebote bei den Versicherern ein, die Ihren Betrieb zeichnen, und legen sie Ihnen nebeneinander. Das Erstgespräch kostet nichts.

Hafte ich als Lagerhalter wie ein Frachtführer?

Nein, strenger. Der Frachtführer ist gesetzlich auf einen Betrag je Kilogramm Rohgewicht begrenzt. Für den Lagerhalter gibt es diese Grenze nicht: Sie haften für Verlust und Beschädigung von der Übernahme bis zur Auslieferung. Entlastet sind Sie nur, wenn der Schaden auch mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns nicht abzuwenden gewesen wäre, und diesen Nachweis schulden Sie.

Wie hoch muss meine Summe sein?

Am Spitzenbestand bemessen und nicht am Jahresdurchschnitt. Fulfillment-Lager laufen vor Weihnachten voll, und genau dann brennt es statistisch nicht seltener. Wer mit der durchschnittlichen Belegung kalkuliert, ist im November unterversichert, und das ist der Monat, in dem der Schaden am teuersten wäre.

Was passiert bei Inventurdifferenzen?

Das ist der Posten, den keine Haftpflicht trägt. Verschwindet Ware durch eigene Mitarbeiter, ist das Vorsatz und kein Versehen, und Haftpflichtversicherungen decken Vorsatz nicht. Dafür gibt es den Vertrauensschaden. Bei kleinteiliger, hochwertiger Ware und hoher Fluktuation ist er kein Nebenbaustein, sondern ein notwendiger.

Bin ich für Kommissionierfehler verantwortlich?

Gegenüber Ihrem Auftraggeber ja. Eine falsch zusammengestellte Sendung ist nicht beschädigt, sie ist falsch, und der Schaden entsteht beim Endkunden Ihres Kunden: Rücksendung, Ersatzlieferung, verlorener Käufer. Das ist überwiegend ein Vermögensschaden und gehört ausdrücklich in die Deckung, weil er sonst zwischen den Verträgen hindurchfällt.

Ich bin schon versichert. Lohnt sich die Anfrage trotzdem?

Oft ja. Viele Verträge sind mit dem Betrieb gewachsen, ohne angepasst worden zu sein: neue Tätigkeiten, mehr Mitarbeiter, mehr Fahrzeuge, höhere Umsätze. Wir lesen Ihre bestehenden Policen mit Ihnen und sagen, was passt, was fehlt und was doppelt ist.

Zu speziell, zu schwierig,
zu spät dran?

Genau unser Fall. Sagen Sie uns, was Sie tun, und wir fragen jeden Versicherer an, der es zeichnet.

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