Ein Anruf genügt.
Den Rest erledigen wir.
Supermärkte, Getränkemärkte, Hofläden, Bioläden und Feinkost mit und ohne Bedientheke. Wir platzieren Betriebs- und Produkthaftpflicht, Ware mit Warenverderb, die Kältetechnik und die Betriebsschließung bei Versicherern, die den Lebensmittelhandel zeichnen.
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Was ist eine Versicherung für den Lebensmittelhandel?
Eine Versicherung für den Lebensmittelhandel ist das Paket aus Betriebs- und Produkthaftpflicht, der Ware mit Warenverderb und Ertragsausfall, der Kältetechnik und der Betriebsschließung. Zwei Dinge unterscheiden Sie von jedem anderen Händler. Sie tragen eine eigene Pflicht zur Rücknahme und zur Rückverfolgbarkeit, die nicht an einem Verschulden hängt, und Ihr Warenbestand hängt an der Temperatur. Ein Kälteausfall über Nacht ist deshalb der häufigste Großschaden in Ihrem Gewerbe.
Wer braucht eine Versicherung für den Lebensmittelhandel?
Eigene Produktion im größeren Umfang, Großhandel mit Lebensmitteln und Gastronomie im Markt betrachten wir auf eigenen Seiten.
Sie können trotzdem anfragen. Wir sagen Ihnen offen, ob und wie wir helfen können.
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Supermärkte und Vollsortimenter
Große Kühlflächen, viele Lieferanten und eine Rücknahmepflicht, die jeden Artikel treffen kann.
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Märkte mit Bedientheke
Wer Fleisch, Käse oder Fisch offen verkauft, fällt unter die Tätigkeitsverbote für Personal mit bestimmten Erkrankungen.
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Hofläden und Direktvermarkter
Eigene Erzeugnisse machen Sie zum Hersteller mit allem, was daran hängt.
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Getränkemärkte
Pfand, Leergut und schwere Lasten bringen eigene Haftungs- und Unfallrisiken mit.
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Bio- und Feinkosthändler
Kleine Chargen, viele kleine Lieferanten und eine Rückverfolgbarkeit, die Sie selbst organisieren müssen.
Eine Anfrage. Alle Versicherer. Das richtige Programm.
Expertise im Lebensmittelhandel
Wir sehen bei Ihnen zuerst auf den Warenverderb, und zwar auf die Bedingung dahinter. Viele Verträge zahlen nur, wenn die Kühlung durch einen ersatzpflichtigen Sachschaden ausfällt, nicht bei einem technischen Defekt und oft nicht bei Stromausfall im Netz. Für einen Markt mit Tiefkühlung ist das der Unterschied zwischen Deckung und keiner Deckung, und er steht nicht im Preis, sondern in den Bedingungen.
Nachweise für Vermieter und Lieferanten
Vermieter verlangen die Betriebshaftpflicht mit Mietsachschäden, Center eine bestimmte Summe, und Lieferanten bei Eigenmarken einen Produkthaftpflichtnachweis. Wir liefern sie in der verlangten Form.
Deckung, die zu Ihren Leistungen passt
Ein Hofladen braucht andere Bausteine als ein Vollsortimenter mit Verbundkälteanlage. Wir fragen Fläche, Kühltechnik, Bedientheke, Eigenmarken und Warenbestand vorher ab, statt eine Standardpolice zu schicken.
Kein Vergleichsportal. Eine Ausschreibung.
Sechs Dinge, die für jede Anfrage gelten, unabhängig davon, was Sie versichern wollen.
Ein Rechner vergleicht Tarife. Wir schreiben Ihr Risiko aus.
Ein Vergleichsrechner fragt Eckdaten ab und zeigt Tarife dazu. Im Gewerbe entscheidet aber die Bedingung, nicht der Preis. Wir fragen bei den Versicherern an, die Ihren Betrieb zeichnen, auch bei denen ohne Onlinestrecke, und lesen die Bedingungen, bevor Sie unterschreiben.
Ihr Ansprechpartner kennt Versicherung aus der Praxis.
Fünf Jahre bei Marsh Deutschland, zuletzt als Client Executive für multinationale Unternehmen, danach zwei Jahre bei deas (Ecclesia Gruppe) für internationale Industrieprogramme.
Er kennt Deckung, Verhandlung und Schaden aus dem Maschinenraum und weiß, worauf ein Versicherer beim Beitrag schaut. Die Prüfung macht ein Mensch, Technologie nimmt ihm das Lesen und Aufbereiten der Unterlagen ab.
Häufige Fragen.
Welche Versicherungen brauchen Lebensmittelhändler?
In der Regel die Betriebs- und Produkthaftpflicht, die Ware mit Warenverderb und Ertragsausfall, die Kältetechnik und die Betriebsschließung.
Ist eine Versicherung für den Lebensmittelhandel Pflicht?
Eine Versicherungspflicht gibt es für Lebensmittelhändler nicht, wohl aber Pflichten, die Ihr Risiko bestimmen. Als Lebensmittelunternehmer im Einzelhandel müssen Sie Verfahren zur Rücknahme von Produkten einleiten, die den Anforderungen an die Lebensmittelsicherheit nicht entsprechen, die für die Rückverfolgung erforderlichen Informationen weitergeben und an den Maßnahmen von Herstellern und Behörden mitarbeiten. Das gilt unabhängig von einem Verschulden. Dazu kommen die Tätigkeitsverbote für Personal mit bestimmten Magen-Darm-Erkrankungen beim Umgang mit offenen Lebensmitteln, die Temperaturdokumentation und Ihre Eigenkontrolle. Pflicht sind außerdem die gesetzliche Unfallversicherung Ihrer Beschäftigten und die Kfz-Haftpflicht für Fahrzeuge.
Was kostet eine Versicherung für den Lebensmittelhandel?
Das hängt vor allem von dem Umsatz, der Verkaufsfläche, dem Warenbestand, Ihrer Kältetechnik und daran, ob Sie eine Bedientheke betreiben ab. Eine belastbare Zahl gibt es nach dem ersten Gespräch, nicht aus einem Tarifrechner: Wir holen Angebote bei den Versicherern ein, die Ihren Betrieb zeichnen, und legen sie Ihnen nebeneinander. Das Erstgespräch kostet nichts.
Bin ich bei einem Rückruf in der Pflicht?
Ja, und zwar aus eigener Verantwortung. Als Einzelhändler müssen Sie Verfahren zur Rücknahme einleiten, Informationen zur Rückverfolgung weitergeben und an den Maßnahmen der Hersteller und Behörden mitarbeiten. Das kostet Personal, Regalfläche und Umsatz, und es passiert unabhängig davon, ob Ihnen jemand einen Fehler vorwirft. Eine funktionierende Chargenverfolgung ist deshalb Ihr wichtigstes Werkzeug.
Was passiert bei einem Kühlausfall über Nacht?
Dann verderben Bestände, die oft größer sind als der Schaden an der Technik. Entscheidend ist die Bedingung in Ihrem Vertrag: Viele decken Warenverderb nur, wenn die Kühlung durch einen versicherten Sachschaden ausfällt, nicht bei einem Defekt am Kompressor oder bei Stromausfall im Netz. Beides lässt sich einschließen, und bei Tiefkühlware sollte es das auch.
Was gilt für meine Bedientheke?
Dort gelten die Tätigkeitsverbote: Wer an bestimmten Magen-Darm-Erkrankungen leidet oder die entsprechenden Erreger ausscheidet, darf mit offenen Lebensmitteln nicht arbeiten. Dazu kommen Belehrungen und deren Dokumentation. Für die Versicherung heißt das: Eine Betriebsschließung ist bei Ihnen kein theoretischer Fall, und ob sie gezahlt wird, entscheidet die Erregerliste im Vertrag.
Hafte ich für Ware, die ich nur weiterverkaufe?
Nicht grundsätzlich, aber in drei Fällen doch: bei Eigenmarken, bei Import aus Drittstaaten und dann, wenn der Hersteller nicht feststellbar ist. Im letzten Fall haften Sie wie der Hersteller, sofern Sie den Vorlieferanten nicht binnen eines Monats benennen. Bei kleinen Lieferanten und wechselnden Chargen ist das eine Frage Ihrer Dokumentation.
Ich bin schon versichert. Lohnt sich die Anfrage trotzdem?
Oft ja. Viele Verträge sind mit dem Betrieb gewachsen, ohne angepasst worden zu sein: neue Tätigkeiten, mehr Mitarbeiter, mehr Fahrzeuge, höhere Umsätze. Wir lesen Ihre bestehenden Policen mit Ihnen und sagen, was passt, was fehlt und was doppelt ist.
Zu speziell, zu schwierig,
zu spät dran?
Genau unser Fall. Sagen Sie uns, was Sie tun, und wir fragen jeden Versicherer an, der es zeichnet.
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