Versicherung für Maschinenreparatur und Montage

Ein Anruf genügt.
Den Rest erledigen wir.

Instandsetzung, Retrofit, Montage und Service an Maschinen und Anlagen, beim Kunden vor Ort. Wir platzieren die Betriebshaftpflicht mit Bearbeitungsschäden, die Deckung für Stillstandskosten und das Werkzeug unterwegs bei Versicherern, die Montagebetriebe zeichnen.

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Deckung verstehen

Was ist eine Versicherung für Maschinenreparatur und Montage?

Eine Versicherung für Reparatur- und Montagebetriebe ist das Paket aus der Betriebshaftpflicht mit Bearbeitungsschäden, der Deckung für reine Vermögensschäden, dem Werkzeug unterwegs und den Fahrzeugen. Ihr Grundmuster hat keine andere Fertigungsart: Sie stellen nichts her, Sie arbeiten am Gegenstand des Kunden, meist in seiner Halle, oft neben laufender Produktion. Damit verschiebt sich alles. Nicht Ihr Produkt ist das Risiko, sondern die Maschine, die Sie in der Hand haben, und die Umgebung, die Ihnen nicht gehört.

Für wen

Wer braucht eine Versicherung für Maschinenreparatur und Montage?

Betriebe mit Montage im Ausland mit eigenem Personal, mit Arbeiten in explosionsgefährdeten Bereichen des Kunden und solche mit einem Brandschaden beim Kunden betrachten wir gesondert.

Sie können trotzdem anfragen. Wir sagen Ihnen offen, ob und wie wir helfen können.

  • Instandsetzungsbetriebe

    Reparatur begründet in der Regel keine Herstellerhaftung, die Haftung läuft über den Werkvertrag. Das ist ein echter Vorteil, und er geht verloren, sobald umgebaut wird.

  • Betriebe mit Retrofit und Umbau

    Neue Funktion, nachgerüstete Sicherheitstechnik oder Verkettung mehrerer Maschinen können Herstellerpflichten auslösen. Wo genau die Grenze liegt, klären wir vor dem Auftrag.

  • Motoren- und Getriebeinstandsetzung

    Gebrauchte Mineralöle gelten im europäischen Recht ausdrücklich als krebserzeugendes Verfahren, was Arbeitsschutz und Betriebsorganisation prägt.

  • Betriebe mit Ersatzteilhandel

    Wer ein Teil liefert und den Hersteller nicht benennen kann, haftet selbst wie ein Hersteller, wenn er den Vorlieferanten nicht binnen eines Monats nennt.

  • Betriebe mit Weiterverkauf aufgearbeiteter Maschinen

    Unter eigenem Namen verkauft, werden Sie wie ein Hersteller behandelt, obwohl Sie die Maschine nicht gebaut haben.

Warum Alea

Eine Anfrage. Alle Versicherer. Das richtige Programm.

1

Expertise in Instandsetzung und Montage

Wir kennen die Linie, an der sich Ihre Haftung verdoppelt. Solange Sie reparieren, haften Sie aus dem Werkvertrag. Sobald Sie umbauen, nachrüsten oder aufgearbeitete Maschinen unter eigenem Namen verkaufen, können Herstellerpflichten entstehen. Diese Linie gehört in den Vertrag und in die Angebotsgestaltung, nicht in die Diskussion nach dem Schaden.

2

Nachweise für Auftraggeber und Werkseinfahrt

Industriekunden verlangen den Deckungsnachweis, bevor Ihre Monteure aufs Werksgelände dürfen, oft mit Summen aus dem Rahmenvertrag und mit Nachweis für Heißarbeiten. Wir liefern die Bestätigung in der verlangten Form, rechtzeitig vor dem Einsatz.

3

Deckung, die zu Ihren Leistungen passt

Ein Betrieb mit reiner Instandsetzung braucht andere Bausteine als einer, der Anlagen umbaut und aufgearbeitete Maschinen verkauft. Wir fragen Umbauanteil, Heißarbeiten, Ersatzteilhandel und Einsatzorte vorher ab, statt eine Standardpolice zu schicken.

So arbeiten wir

Kein Vergleichsportal. Eine Ausschreibung.

Sechs Dinge, die für jede Anfrage gelten, unabhängig davon, was Sie versichern wollen.

Ein Rechner vergleicht Tarife. Wir schreiben Ihr Risiko aus.

Ein Vergleichsrechner fragt Eckdaten ab und zeigt Tarife dazu. Im Gewerbe entscheidet aber die Bedingung, nicht der Preis. Wir fragen bei den Versicherern an, die Ihren Betrieb zeichnen, auch bei denen ohne Onlinestrecke, und lesen die Bedingungen, bevor Sie unterschreiben.

Was drinsteht, erklären wir vorher.

Wir erklären, was ein Vertrag tatsächlich abdeckt und was nicht, in Ihren Worten statt in Versicherungsdeutsch. Sie wissen bei jedem Schritt, wie die Deckung greift und wo sie endet.

Ihr bestehender Vertrag bleibt, bis etwas Besseres da ist.

Sie müssen nichts kündigen, um mit uns zu sprechen. Wir sehen uns an, was Sie haben, und sagen, was passt, was fehlt und was doppelt ist. Ist Ihr Vertrag der bessere, sagen wir auch das.

Die Anfrage verpflichtet Sie zu nichts.

Eine Anfrage ist weder Antrag noch Abschluss. Sie bekommen werktags innerhalb einer Stunde eine persönliche Rückmeldung. Entschieden wird erst, wenn die Angebote vor Ihnen liegen.

Im Schadenfall melden Sie sich bei uns.

Wenn etwas passiert, rufen Sie uns an und nicht die Hotline des Versicherers. Wir nehmen den Schaden auf und bleiben dran. Ob der Versicherer zahlt, richtet sich nach Ihrem Vertrag. Dass sich jemand darum kümmert, nach uns.

Versicherung soll Sie nicht aufhalten.

Zeit kostet selten die Entscheidung, sondern der Papierkram davor: Unterlagen zusammensuchen, Policen lesen, Angebote vergleichbar machen. Das übernimmt bei uns Technologie. Prüfung, Verhandlung und Betreuung bleiben bei Menschen.

Ihr Ansprechpartner

Ihr Ansprechpartner kennt Versicherung aus der Praxis.

Fünf Jahre bei Marsh Deutschland, zuletzt als Client Executive für multinationale Unternehmen, danach zwei Jahre bei deas (Ecclesia Gruppe) für internationale Industrieprogramme.

Er kennt Deckung, Verhandlung und Schaden aus dem Maschinenraum und weiß, worauf ein Versicherer beim Beitrag schaut. Die Prüfung macht ein Mensch, Technologie nimmt ihm das Lesen und Aufbereiten der Unterlagen ab.

Christoph Bergemann, Co-Founder, verantwortet Risiko, Beratung und Schadenbegleitung
Christoph Bergemann
Co-Founder, verantwortet Risiko, Beratung und Schadenbegleitung
Mit Christoph sprechen
Gut zu wissen

Häufige Fragen.

Welche Versicherungen brauchen Reparatur- und Montagebetriebe?

In der Regel die Betriebshaftpflicht mit Bearbeitungsschäden und Heißarbeiten, eine Zusage für reine Vermögensschäden aus Stillstand, das Werkzeug unterwegs, die Werkstatt mit Kundenmaschinen und die Servicefahrzeuge.

Ist eine Versicherung für Maschinenreparatur und Montage Pflicht?

Nein, eine Betriebshaftpflicht ist für Reparatur- und Montagebetriebe nicht gesetzlich vorgeschrieben. Pflicht sind die Kfz-Haftpflicht für jedes Fahrzeug und die gesetzliche Unfallversicherung Ihrer Beschäftigten. Interessanter ist, was Sie nicht trifft: Wer repariert, bringt kein neues Produkt in Verkehr und ist deshalb in der Regel nicht Hersteller im Sinne des Produkthaftungsrechts. Das ändert sich in drei Fällen, und die sollten Sie kennen: Umbau mit neuer Funktion, Verkettung mehrerer Maschinen zu einer Anlage und Weiterverkauf aufgearbeiteter Maschinen unter eigenem Namen. Dazu kommt der Ersatzteilhandel: Wer ein Teil liefert, dessen Hersteller nicht feststellbar ist, haftet selbst wie ein Hersteller, sofern er nicht binnen eines Monats seinen Vorlieferanten benennt.

Was kostet eine Versicherung für Maschinenreparatur und Montage?

Das hängt vor allem von der Zahl der Monteure, dem Anteil an Heißarbeiten beim Kunden, dem Wert der bearbeiteten Maschinen und daran, ob Sie umbauen oder nur instand setzen ab. Eine belastbare Zahl gibt es nach dem ersten Gespräch, nicht aus einem Tarifrechner: Wir holen Angebote bei den Versicherern ein, die Ihren Betrieb zeichnen, und legen sie Ihnen nebeneinander. Das Erstgespräch kostet nichts.

Bin ich Hersteller, wenn ich eine Maschine umbaue?

Das ist die entscheidende Frage Ihres Gewerks, und sie hat keine pauschale Antwort. Eine Reparatur begründet keine Herstellerstellung. Ein Umbau mit neuer Funktion, eine nachgerüstete Sicherheitsfunktion oder die Verkettung mehrerer Maschinen können es tun. Wo genau die Grenze liegt, hängt von der Eingriffstiefe ab, und sie sollte vor dem Auftrag geklärt werden, nicht danach.

Sind Schäden an der Maschine des Kunden gedeckt?

Nur wenn Bearbeitungsschäden ausdrücklich eingeschlossen sind, und für Sie ist das der häufigste Schaden überhaupt. Die Maschine, an der Sie arbeiten, ist fremdes Eigentum im unmittelbaren Einwirkungsbereich Ihrer Tätigkeit, und genau diese Konstellation nehmen viele Grunddeckungen aus.

Was gilt bei Schweißarbeiten in der Halle des Kunden?

Dort ist der Brandschaden Ihr größtes Einzelrisiko, weil Sie die Umgebung nicht kontrollieren: fremde Lagerbestände, fremde Hohlräume, laufende Produktion. Heißarbeiten müssen im Vertrag benannt sein, und Erlaubnisschein und Brandwache sind meist eine Pflicht daraus. Zum Gebäudeschaden kommt die Betriebsunterbrechung des Kunden.

Hafte ich für ein Ersatzteil, das ich nur weiterverkauft habe?

Möglicherweise ja. Ist der Hersteller eines Produkts nicht feststellbar, gilt jeder Lieferant als Hersteller, und Sie kommen nur frei, wenn Sie dem Geschädigten binnen eines Monats nach seiner Aufforderung den Hersteller oder Ihren Vorlieferanten benennen. Für Betriebe mit Fremdteilehandel heißt das: Lieferkette dokumentieren, und zwar so, dass man sie in vier Wochen findet.

Deckt die Police den Stillstand nach einer Instandsetzung?

Nicht automatisch. Versagt ein Bauteil und die Maschine steht, ist oft nichts Fremdes beschädigt, sondern nur Produktion verloren. Das ist ein reiner Vermögensschaden und braucht eine eigene Zusage. Bei Industriekunden ist diese Position regelmäßig höher als der Schaden an der Maschine selbst.

Ich bin schon versichert. Lohnt sich die Anfrage trotzdem?

Oft ja. Viele Verträge sind mit dem Betrieb gewachsen, ohne angepasst worden zu sein: neue Tätigkeiten, mehr Mitarbeiter, mehr Fahrzeuge, höhere Umsätze. Wir lesen Ihre bestehenden Policen mit Ihnen und sagen, was passt, was fehlt und was doppelt ist.

Zu speziell, zu schwierig,
zu spät dran?

Genau unser Fall. Sagen Sie uns, was Sie tun, und wir fragen jeden Versicherer an, der es zeichnet.

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