Versicherung für Massage, Sauna und Spa

Ein Anruf genügt.
Den Rest erledigen wir.

Massagepraxen, Wellness- und Spabetriebe, Saunen und Day Spas, auch im Hotel. Wir platzieren die passende Haftpflicht für Ihre Variante, die Anlage mit Ertragsausfall und die Betriebsschließung bei Versicherern, die Wellnessbetriebe zeichnen.

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Was ist eine Versicherung für Massage und Spa?

Eine Versicherung für Massage, Sauna und Spa besteht aus der passenden Haftpflicht, der Anlage mit Ertragsausfall, der Betriebsschließung und einer Deckung für den Ausfall der behandelnden Person. Welche Haftpflicht die passende ist, hängt an Ihrer Leistung. Wellnessmassage ist ein Gewerbe. Massage auf ärztliche Verordnung ist eine Heilbehandlung am Patienten, und dafür braucht es eine Heilwesenhaftpflicht und die entsprechende Qualifikation.

Betriebshaftpflicht für Wellness und Anlage

Gäste im Haus, Stürze im Nassbereich, Kreislaufzwischenfälle in der Sauna und Schäden an fremdem Eigentum. Für ein reines Wellnessangebot ist das der Hauptvertrag.

Heilwesenhaftpflicht für Behandlungen

Behandlungsfehler bei Massagen auf Verordnung und manuellen Techniken am Patienten. Eine gewerbliche Betriebshaftpflicht trägt das nicht.

Anlage, Technik und Ertragsausfall

Saunaöfen, Technik, Liegen und Einrichtung gegen Feuer, Leitungswasser und Einbruch, mit dem Ertragsausfall im selben Vertrag.

Schließung durch die Behörde

Nassbereiche, Wasseranlagen und Aufgüsse sind die Punkte, an denen eine Behörde ansetzt. Maßgeblich für die Leistung ist die Erregerliste in Ihrem Vertrag.

Für wen

Wer braucht eine Versicherung für Massage und Spa?

Physiotherapiepraxen mit Kassenzulassung, öffentliche Bäder und medizinische Bäderabteilungen laufen auf eigenen Seiten oder betrachten wir gesondert.

Sie können trotzdem anfragen. Wir sagen Ihnen offen, ob und wie wir helfen können.

  • Wellness- und Massagestudios

    Ein Gewerbe mit klarer Grenze zu allem, was nach Heilbehandlung aussieht.

  • Masseure mit Verordnung

    Behandlung auf ärztliche Anordnung ist Heilwesen mit eigenem Haftungsmaßstab.

  • Day Spas und Saunabetriebe

    Hitze, Wasser und Glätte erzeugen Unfälle, die mit der Behandlung nichts zu tun haben.

  • Spa im Hotel

    Zwei Betriebe unter einem Dach, und die Zuständigkeit muss zwischen Hotel und Spa geklärt sein.

  • Mobile Massage

    Behandlung beim Kunden, ohne Ihre Liege, Ihre Hygiene und Ihre Räume.

Warum Alea

Eine Anfrage. Alle Versicherer. Das richtige Programm.

1

Expertise bei Massage und Spa

Wir ordnen bei Ihnen zuerst ein, was Sie tatsächlich anbieten. Wellness und Heilbehandlung liegen auf der Behandlungsliste oft nebeneinander, in der Police aber nicht. Wer auf Verordnung arbeitet und nur eine gewerbliche Betriebshaftpflicht hat, steht bei einem Behandlungsfehler ohne Deckung da. Dazu sehen wir uns den Nassbereich an, denn dort entstehen die Unfälle, die mit Ihrer Behandlung nichts zu tun haben und trotzdem Ihnen zugerechnet werden.

2

Nachweise für Vermieter und Hotelpartner

Vermieter verlangen die Betriebshaftpflicht mit Mietsachschäden, Hotels bei Spa-Kooperationen einen Deckungsnachweis mit eigener Summe, und Gesundheitspartner den Nachweis Ihrer Qualifikation. Wir liefern die Versicherungsnachweise in der verlangten Form.

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Deckung, die zu Ihren Leistungen passt

Ein mobiles Massageangebot braucht andere Bausteine als ein Day Spa mit Sauna. Wir fragen Behandlungsarten, Qualifikationen, Nassbereiche und Betriebsform vorher ab, statt eine Standardpolice zu schicken.

So arbeiten wir

Kein Vergleichsportal. Eine Ausschreibung.

Sechs Dinge, die für jede Anfrage gelten, unabhängig davon, was Sie versichern wollen.

Ein Rechner vergleicht Tarife. Wir schreiben Ihr Risiko aus.

Ein Vergleichsrechner fragt Eckdaten ab und zeigt Tarife dazu. Im Gewerbe entscheidet aber die Bedingung, nicht der Preis. Wir fragen bei den Versicherern an, die Ihren Betrieb zeichnen, auch bei denen ohne Onlinestrecke, und lesen die Bedingungen, bevor Sie unterschreiben.

Was drinsteht, erklären wir vorher.

Wir erklären, was ein Vertrag tatsächlich abdeckt und was nicht, in Ihren Worten statt in Versicherungsdeutsch. Sie wissen bei jedem Schritt, wie die Deckung greift und wo sie endet.

Ihr bestehender Vertrag bleibt, bis etwas Besseres da ist.

Sie müssen nichts kündigen, um mit uns zu sprechen. Wir sehen uns an, was Sie haben, und sagen, was passt, was fehlt und was doppelt ist. Ist Ihr Vertrag der bessere, sagen wir auch das.

Die Anfrage verpflichtet Sie zu nichts.

Eine Anfrage ist weder Antrag noch Abschluss. Sie bekommen werktags innerhalb einer Stunde eine persönliche Rückmeldung. Entschieden wird erst, wenn die Angebote vor Ihnen liegen.

Im Schadenfall melden Sie sich bei uns.

Wenn etwas passiert, rufen Sie uns an und nicht die Hotline des Versicherers. Wir nehmen den Schaden auf und bleiben dran. Ob der Versicherer zahlt, richtet sich nach Ihrem Vertrag. Dass sich jemand darum kümmert, nach uns.

Versicherung soll Sie nicht aufhalten.

Zeit kostet selten die Entscheidung, sondern der Papierkram davor: Unterlagen zusammensuchen, Policen lesen, Angebote vergleichbar machen. Das übernimmt bei uns Technologie. Prüfung, Verhandlung und Betreuung bleiben bei Menschen.

Ihr Ansprechpartner

Ihr Ansprechpartner kennt Versicherung aus der Praxis.

Fünf Jahre bei Marsh Deutschland, zuletzt als Client Executive für multinationale Unternehmen, danach zwei Jahre bei deas (Ecclesia Gruppe) für internationale Industrieprogramme.

Er kennt Deckung, Verhandlung und Schaden aus dem Maschinenraum und weiß, worauf ein Versicherer beim Beitrag schaut. Die Prüfung macht ein Mensch, Technologie nimmt ihm das Lesen und Aufbereiten der Unterlagen ab.

Christoph Bergemann, Co-Founder, verantwortet Risiko, Beratung und Schadenbegleitung
Christoph Bergemann
Co-Founder, verantwortet Risiko, Beratung und Schadenbegleitung
Mit Christoph sprechen
Gut zu wissen

Häufige Fragen.

Welche Versicherungen brauchen Massage- und Spabetriebe?

In der Regel die Betriebshaftpflicht und, bei Behandlungen auf Verordnung, die Heilwesenhaftpflicht, dazu die Anlage mit Ertragsausfall und die Betriebsschließung.

Ist eine Versicherung für Massage und Spa Pflicht?

Eine Versicherungspflicht gibt es für Massage- und Spabetriebe nicht. Pflicht sind die gesetzliche Unfallversicherung Ihrer Beschäftigten und die Kfz-Haftpflicht für Fahrzeuge. Berufsrechtlich kommt es darauf an, was Sie anbieten: Wellnessmassage ist ein freies Gewerbe, während die Behandlung auf ärztliche Verordnung eine entsprechende Ausbildung und Berechtigung voraussetzt und Behandlungen mit Heilkundecharakter ohne solche Berechtigung eine Erlaubnis nach dem Heilpraktikergesetz erfordern. Für Nassbereiche gelten außerdem Anforderungen an Wasserqualität, Reinigung und Dokumentation, und sie sind der Grund, warum eine Behörde einen Bereich schließen kann.

Was kostet eine Versicherung für Massage und Spa?

Das hängt vor allem von dem Umsatz, Ihren Behandlungsarten, der Zahl der Räume, den Nassbereichen und daran, ob Sie auf Verordnung arbeiten ab. Eine belastbare Zahl gibt es nach dem ersten Gespräch, nicht aus einem Tarifrechner: Wir holen Angebote bei den Versicherern ein, die Ihren Betrieb zeichnen, und legen sie Ihnen nebeneinander. Das Erstgespräch kostet nichts.

Brauche ich eine Heilwesenhaftpflicht?

Wenn Sie auf ärztliche Verordnung behandeln oder manuelle Techniken mit therapeutischem Anspruch anwenden, ja. Dann sind Ihre Kunden Patienten, und ein Behandlungsfehler ist ein Personenschaden mit anderem Maßstab. Eine gewerbliche Betriebshaftpflicht deckt das nicht. Bieten Sie reine Wellnessmassage an, reicht die Betriebshaftpflicht, und dann sollte Ihre Leistungsbeschreibung auch so klingen.

Was ist das häufigste Schadenbild im Spa?

Nicht die Behandlung, sondern der Weg dorthin. Stürze auf nassen Fliesen, Kreislaufzwischenfälle nach der Sauna, Verbrennungen am Ofen und vergessene Wertsachen. Das sind klassische Fälle der Betriebshaftpflicht, und sie hängen an Beschilderung, Rutschhemmung, Aufsicht und Temperaturführung. Dokumentierte Kontrollgänge sind hier der beste Schutz.

Kann mein Nassbereich behördlich geschlossen werden?

Ja, wenn die Wasserqualität nicht stimmt oder ein Erreger nachgewiesen wird. Dann steht nicht nur der Pool still, sondern meist der ganze Betrieb. Die Betriebsschließungsversicherung deckt das, wenn der Erreger in Ihrem Vertrag aufgeführt ist. Diese Liste lesen wir vor Abschluss mit Ihnen, denn sie entscheidet und nicht der Beitrag.

Was passiert, wenn meine Behandlerin ausfällt?

Dann ruht die Bank, und bei kleinen Betrieben fehlt sofort ein großer Teil des Umsatzes. Der Ertragsausfall der Sachversicherung hilft nicht, weil er einen Sachschaden voraussetzt. Für den Ausfall der Person gibt es eine eigene Deckung, und sie ist bei Ein- und Zweipersonenbetrieben oft wichtiger als jede Erhöhung der Haftpflichtsumme.

Ich bin schon versichert. Lohnt sich die Anfrage trotzdem?

Oft ja. Viele Verträge sind mit dem Betrieb gewachsen, ohne angepasst worden zu sein: neue Tätigkeiten, mehr Mitarbeiter, mehr Fahrzeuge, höhere Umsätze. Wir lesen Ihre bestehenden Policen mit Ihnen und sagen, was passt, was fehlt und was doppelt ist.

Zu speziell, zu schwierig,
zu spät dran?

Genau unser Fall. Sagen Sie uns, was Sie tun, und wir fragen jeden Versicherer an, der es zeichnet.

Was möchten Sie absichern?

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