Versicherung für Medizintechnik und Dentallabor

Ein Anruf genügt.
Den Rest erledigen wir.

Medizinprodukte, Instrumente, Implantate, Dentaltechnik und Sonderanfertigungen. Wir platzieren die Betriebs- und Produkthaftpflicht in einer Höhe, die zu Risikoklasse und Betriebsgröße passt, dazu Rückrufdeckung und Fertigung, bei Versicherern, die Medizinprodukte zeichnen.

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Was ist eine Versicherung für Medizintechnik?

Eine Versicherung für Medizintechnik und Dentallabore ist das Paket aus der Betriebs- und Produkthaftpflicht, der Rückrufdeckung, der Fertigung mit Ertragsausfall und der Geräteversicherung. Zwei Dinge unterscheiden Sie von jeder anderen Fertigung. Ihr Produkt wirkt am Menschen, deshalb ist der Personenschaden bei Ihnen der Regelfall und nicht die Ausnahme. Und Sie sind verpflichtet, für eine ausreichende finanzielle Deckung Ihrer Produkthaftung zu sorgen, angemessen zu Risikoklasse, Produktart und Unternehmensgröße.

Für wen

Wer braucht eine Versicherung für Medizintechnik?

Hersteller der höchsten Risikoklassen, Betriebe mit klinischen Prüfungen und solche mit einem Rückruf oder einem Vorkommnis in den letzten Jahren betrachten wir gesondert, weil dort nur wenige Versicherer zeichnen.

Sie können trotzdem anfragen. Wir sagen Ihnen offen, ob und wie wir helfen können.

  • Hersteller von Medizinprodukten

    Sie müssen Vorkehrungen für eine ausreichende finanzielle Deckung Ihrer Produkthaftung treffen, angemessen zu Risikoklasse, Produktart und Unternehmensgröße.

  • Dentallabore

    Eine Sonderanfertigung für einen einzigen Patienten ist ein Medizinprodukt, und Sie sind ihr Hersteller. Dass sie keine CE-Kennzeichnung trägt, mindert die Haftung nicht.

  • Betriebe mit Implantaten und Instrumenten

    Höhere Risikoklassen bedeuten höhere Anforderungen an die Deckung und einen engeren Versicherermarkt.

  • Zulieferer für Medizintechnik

    Als Hersteller eines Teilprodukts haften Sie selbst, auch wenn ein anderer das Endprodukt in Verkehr bringt.

  • Betriebe mit Strahlenquellen

    Für genehmigungspflichtige Strahlentätigkeiten ist Vorsorge für die Erfüllung gesetzlicher Schadensersatzverpflichtungen zu treffen, eine zweite Deckungsfrage neben der Produkthaftung.

Warum Alea

Eine Anfrage. Alle Versicherer. Das richtige Programm.

1

Expertise bei Medizinprodukten

Wir kennen die Formulierung, die Ihnen auferlegt ist, und wir nehmen sie wörtlich. Verlangt ist finanzielle Deckung, nicht eine Versicherung, und sie ist nicht nach einer Mindestsumme bemessen, sondern nach Risikoklasse, Produktart und Unternehmensgröße. Das heißt für uns: Die Summe wird begründet und nicht aus einer Tabelle genommen.

2

Nachweise für Kliniken und Benannte Stelle

Kliniken, Einkaufsgemeinschaften und Auftraggeber verlangen Deckungsnachweise und Freistellungen, oft mit Summen aus dem Rahmenvertrag. Wir liefern die Bestätigung in der verlangten Form und dokumentieren die Angemessenheit so, dass sie zur Risikoklasse Ihrer Produkte passt.

3

Deckung, die zu Ihren Leistungen passt

Ein Dentallabor mit Sonderanfertigungen braucht andere Bausteine als ein Hersteller von Instrumenten in Serie. Wir fragen Risikoklasse, Produktspektrum, Sonderanfertigung und Exportmärkte vorher ab, statt eine Standardpolice zu schicken.

So arbeiten wir

Kein Vergleichsportal. Eine Ausschreibung.

Sechs Dinge, die für jede Anfrage gelten, unabhängig davon, was Sie versichern wollen.

Ein Rechner vergleicht Tarife. Wir schreiben Ihr Risiko aus.

Ein Vergleichsrechner fragt Eckdaten ab und zeigt Tarife dazu. Im Gewerbe entscheidet aber die Bedingung, nicht der Preis. Wir fragen bei den Versicherern an, die Ihren Betrieb zeichnen, auch bei denen ohne Onlinestrecke, und lesen die Bedingungen, bevor Sie unterschreiben.

Was drinsteht, erklären wir vorher.

Wir erklären, was ein Vertrag tatsächlich abdeckt und was nicht, in Ihren Worten statt in Versicherungsdeutsch. Sie wissen bei jedem Schritt, wie die Deckung greift und wo sie endet.

Ihr bestehender Vertrag bleibt, bis etwas Besseres da ist.

Sie müssen nichts kündigen, um mit uns zu sprechen. Wir sehen uns an, was Sie haben, und sagen, was passt, was fehlt und was doppelt ist. Ist Ihr Vertrag der bessere, sagen wir auch das.

Die Anfrage verpflichtet Sie zu nichts.

Eine Anfrage ist weder Antrag noch Abschluss. Sie bekommen werktags innerhalb einer Stunde eine persönliche Rückmeldung. Entschieden wird erst, wenn die Angebote vor Ihnen liegen.

Im Schadenfall melden Sie sich bei uns.

Wenn etwas passiert, rufen Sie uns an und nicht die Hotline des Versicherers. Wir nehmen den Schaden auf und bleiben dran. Ob der Versicherer zahlt, richtet sich nach Ihrem Vertrag. Dass sich jemand darum kümmert, nach uns.

Versicherung soll Sie nicht aufhalten.

Zeit kostet selten die Entscheidung, sondern der Papierkram davor: Unterlagen zusammensuchen, Policen lesen, Angebote vergleichbar machen. Das übernimmt bei uns Technologie. Prüfung, Verhandlung und Betreuung bleiben bei Menschen.

Ihr Ansprechpartner

Ihr Ansprechpartner kennt Versicherung aus der Praxis.

Fünf Jahre bei Marsh Deutschland, zuletzt als Client Executive für multinationale Unternehmen, danach zwei Jahre bei deas (Ecclesia Gruppe) für internationale Industrieprogramme.

Er kennt Deckung, Verhandlung und Schaden aus dem Maschinenraum und weiß, worauf ein Versicherer beim Beitrag schaut. Die Prüfung macht ein Mensch, Technologie nimmt ihm das Lesen und Aufbereiten der Unterlagen ab.

Christoph Bergemann, Co-Founder, verantwortet Risiko, Beratung und Schadenbegleitung
Christoph Bergemann
Co-Founder, verantwortet Risiko, Beratung und Schadenbegleitung
Mit Christoph sprechen
Gut zu wissen

Häufige Fragen.

Welche Versicherungen brauchen Medizintechnik und Dentallabore?

In der Regel die Betriebs- und Produkthaftpflicht in einer begründeten Höhe, die Rückruf- und Feldkorrekturdeckung, die Fertigung mit Reinraum und Ertragsausfall und die Geräteversicherung. Wer in die USA liefert, braucht das ausdrücklich geklärt.

Ist eine Versicherung für Medizintechnik Pflicht?

Hier lautet die Antwort anders als in jeder anderen Fertigung: ja, eingeschränkt. Hersteller von Medizinprodukten müssen Vorkehrungen treffen, die der Risikoklasse, der Art des Produkts und der Unternehmensgröße angemessen sind, um eine ausreichende finanzielle Deckung ihrer potenziellen Produkthaftung zu gewährleisten. Drei Dinge sind daran wichtig. Verlangt ist finanzielle Deckung, nicht ausdrücklich eine Versicherung; eine Versicherung ist der übliche Weg, nicht der vorgeschriebene. Eine Mindestsumme gibt es nicht, es gilt der Maßstab der Angemessenheit. Und strengere nationale Regeln bleiben möglich. Pflicht sind außerdem die Kfz-Haftpflicht und die gesetzliche Unfallversicherung Ihrer Beschäftigten, und bei genehmigungspflichtigen Strahlentätigkeiten ist Vorsorge für gesetzliche Schadensersatzverpflichtungen zu treffen.

Was kostet eine Versicherung für Medizintechnik?

Das hängt vor allem von der Risikoklasse Ihrer Produkte, dem Umsatz, dem Anteil an Implantaten oder Sonderanfertigungen und daran, in welche Märkte Sie liefern ab. Eine belastbare Zahl gibt es nach dem ersten Gespräch, nicht aus einem Tarifrechner: Wir holen Angebote bei den Versicherern ein, die Ihren Betrieb zeichnen, und legen sie Ihnen nebeneinander. Das Erstgespräch kostet nichts.

Bin ich wirklich verpflichtet, mich zu versichern?

Nicht genau das. Verlangt ist, dass Sie Vorkehrungen für eine ausreichende finanzielle Deckung Ihrer potenziellen Produkthaftung treffen, angemessen zu Risikoklasse, Produktart und Unternehmensgröße. Eine Versicherung ist der übliche Weg dorthin, aber der Text schreibt sie nicht vor. Diese Unterscheidung ist kein Spitzfindigkeit, sondern sie bestimmt, wie man die Angemessenheit begründet.

Welche Summe ist angemessen?

Eine Mindestsumme gibt es nicht, und genau deshalb ist die Frage schwierig. Maßstab sind Risikoklasse, Art des Produkts und Größe Ihres Unternehmens. Ein Dentallabor mit Sonderanfertigungen begründet eine andere Summe als ein Hersteller von Implantaten in Serie. Wir leiten sie aus Ihrem Produktspektrum ab und halten die Begründung fest.

Ist eine Sonderanfertigung ein Medizinprodukt?

Ja, und Sie sind ihr Hersteller. Eine Sonderanfertigung wird nach schriftlicher Verordnung einer berechtigten Person für einen einzigen Patienten gefertigt, und dafür stellen Sie eine eigene Erklärung aus. Sie trägt keine CE-Kennzeichnung, was oft als geringere Verantwortung missverstanden wird. Die Haftung ist dieselbe.

Wann muss ich zurückrufen?

Sobald Sie der Auffassung sind oder Grund zur Annahme haben, dass ein in Verkehr gebrachtes Produkt nicht konform ist. Dann sind unverzüglich Korrekturmaßnahmen zu ergreifen, das Produkt gegebenenfalls vom Markt zu nehmen oder zurückzurufen und Händler und Importeure zu informieren. Bei schwerwiegender Gefahr kommen Behörde und Benannte Stelle dazu. Ein eingetretener Schaden ist nicht Voraussetzung.

Greift das Produkthaftungsrecht bei mir anders als bei anderen Fertigern?

Ja, und zwar zu Ihren Lasten. In der übrigen Industrie sind die typischen Schäden Sachschäden an gewerblich genutzten Sachen oder reine Vermögensschäden, und die fallen aus dem Produkthaftungsrecht heraus. Bei Ihnen ist der Personenschaden der Regelfall, und genau den erfasst es voll, ohne dass Ihnen jemand Verschulden nachweisen muss.

Ich bin schon versichert. Lohnt sich die Anfrage trotzdem?

Oft ja. Viele Verträge sind mit dem Betrieb gewachsen, ohne angepasst worden zu sein: neue Tätigkeiten, mehr Mitarbeiter, mehr Fahrzeuge, höhere Umsätze. Wir lesen Ihre bestehenden Policen mit Ihnen und sagen, was passt, was fehlt und was doppelt ist.

Zu speziell, zu schwierig,
zu spät dran?

Genau unser Fall. Sagen Sie uns, was Sie tun, und wir fragen jeden Versicherer an, der es zeichnet.

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