Versicherung für Metallverarbeitung

Ein Anruf genügt.
Den Rest erledigen wir.

Blechbearbeitung, Schweißkonstruktion, Baugruppen, Gießerei und Oberflächentechnik. Wir platzieren die Betriebs- und Produkthaftpflicht mit dem Umweltbaustein, die Halle mit Maschinenpark und Ertragsausfall und die Rückrufdeckung bei Versicherern, die Metallverarbeitung zeichnen.

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Was ist eine Versicherung für metallverarbeitende Betriebe?

Eine Versicherung für metallverarbeitende Betriebe ist das Paket aus der Betriebs- und Produkthaftpflicht, der Halle mit Maschinenpark und Ertragsausfall, der Maschinenversicherung und der Rückrufdeckung. Zwei Dinge unterscheiden Sie von anderen Fertigern. Ihre Zündquelle ist nicht eine Maschine, sondern der Arbeitsprozess: Schweißen, Trennschleifen und Brennschneiden erzeugen Funken und Glutnester. Und als Zulieferer haften Sie selbst für Ihr Teil, auch wenn es im Produkt eines anderen verbaut ist.

Für wen

Wer braucht eine Versicherung für metallverarbeitende Betriebe?

Betriebe mit Sicherheitsbauteilen für Luftfahrt oder Bahn, mit eigener Gießerei über den Genehmigungsschwellen und solche mit einem Serienschaden in den letzten Jahren betrachten wir gesondert.

Sie können trotzdem anfragen. Wir sagen Ihnen offen, ob und wie wir helfen können.

  • Zulieferer für Maschinenbau und Automobil

    Sie sind selbst Hersteller Ihres Teils, nicht nur der OEM. Das gilt auch, wenn Ihr Name nirgends auf dem Endprodukt steht.

  • Schweiß- und Konstruktionsbetriebe

    Heißarbeiten sind der Prozess und nicht die Ausnahme, und das Glutnest entzündet Ölnebel, Späne oder die Absaugung nach Arbeitsende.

  • Gießereien

    Für Umwelteinwirkungen aus solchen Anlagen haften Sie ohne Verschulden. Das wissen viele Betriebe nicht, und es ändert die Summenfrage.

  • Oberflächentechnik und Galvanik

    Säuren und Metallsalze sind wassergefährdend, und Sie werden damit zum Anlagenbetreiber mit Prüfpflichten.

  • Betriebe mit Fertigung nach Kundenzeichnung

    Wer streng nach fremder Zeichnung fertigt, kann sich entlasten, wenn der Fehler aus der Konstruktion des Endprodukts folgt. Wer mitkonstruiert, nicht.

  • Betriebe mit Leichtmetall

    Aluminium- und Magnesiumstaub ist explosionsfähig, und beim Löschen wirkt Wasser gegen Sie statt für Sie.

Warum Alea

Eine Anfrage. Alle Versicherer. Das richtige Programm.

1

Expertise in der Metallverarbeitung

Wir trennen bei Ihnen zwei Haftungen, die oft in einen Topf geworfen werden. Ein Personenschaden aus Ihrem Teil ist Produkthaftung. Die Maßabweichung, die beim Abnehmer Stillstand verursacht, ist ein Vermögensschaden aus dem Vertrag, und für den greift das Produkthaftungsrecht gerade nicht. Zwei Haftungen, zwei Zusagen im Vertrag.

2

Nachweise für Abnehmer und Audits

Abnehmer verlangen Deckungsnachweise mit bestimmten Summen, oft zusammen mit Qualitätssicherungsvereinbarung und Rückrufkostenregelung, und sie fragen im Audit danach. Das steht in Verträgen und nicht im Gesetz. Wir liefern die Bestätigung in der verlangten Form, bevor die Listung hängt.

3

Deckung, die zu Ihren Leistungen passt

Ein Lohnfertiger nach Zeichnung braucht andere Bausteine als ein Betrieb mit eigenem Produkt und eigener Marke. Wir fragen Abnehmerstruktur, Konstruktionsanteil, Oberflächentechnik und Exportanteil vorher ab, statt eine Standardpolice zu schicken.

So arbeiten wir

Kein Vergleichsportal. Eine Ausschreibung.

Sechs Dinge, die für jede Anfrage gelten, unabhängig davon, was Sie versichern wollen.

Ein Rechner vergleicht Tarife. Wir schreiben Ihr Risiko aus.

Ein Vergleichsrechner fragt Eckdaten ab und zeigt Tarife dazu. Im Gewerbe entscheidet aber die Bedingung, nicht der Preis. Wir fragen bei den Versicherern an, die Ihren Betrieb zeichnen, auch bei denen ohne Onlinestrecke, und lesen die Bedingungen, bevor Sie unterschreiben.

Was drinsteht, erklären wir vorher.

Wir erklären, was ein Vertrag tatsächlich abdeckt und was nicht, in Ihren Worten statt in Versicherungsdeutsch. Sie wissen bei jedem Schritt, wie die Deckung greift und wo sie endet.

Ihr bestehender Vertrag bleibt, bis etwas Besseres da ist.

Sie müssen nichts kündigen, um mit uns zu sprechen. Wir sehen uns an, was Sie haben, und sagen, was passt, was fehlt und was doppelt ist. Ist Ihr Vertrag der bessere, sagen wir auch das.

Die Anfrage verpflichtet Sie zu nichts.

Eine Anfrage ist weder Antrag noch Abschluss. Sie bekommen werktags innerhalb einer Stunde eine persönliche Rückmeldung. Entschieden wird erst, wenn die Angebote vor Ihnen liegen.

Im Schadenfall melden Sie sich bei uns.

Wenn etwas passiert, rufen Sie uns an und nicht die Hotline des Versicherers. Wir nehmen den Schaden auf und bleiben dran. Ob der Versicherer zahlt, richtet sich nach Ihrem Vertrag. Dass sich jemand darum kümmert, nach uns.

Versicherung soll Sie nicht aufhalten.

Zeit kostet selten die Entscheidung, sondern der Papierkram davor: Unterlagen zusammensuchen, Policen lesen, Angebote vergleichbar machen. Das übernimmt bei uns Technologie. Prüfung, Verhandlung und Betreuung bleiben bei Menschen.

Ihr Ansprechpartner

Ihr Ansprechpartner kennt Versicherung aus der Praxis.

Fünf Jahre bei Marsh Deutschland, zuletzt als Client Executive für multinationale Unternehmen, danach zwei Jahre bei deas (Ecclesia Gruppe) für internationale Industrieprogramme.

Er kennt Deckung, Verhandlung und Schaden aus dem Maschinenraum und weiß, worauf ein Versicherer beim Beitrag schaut. Die Prüfung macht ein Mensch, Technologie nimmt ihm das Lesen und Aufbereiten der Unterlagen ab.

Christoph Bergemann, Co-Founder, verantwortet Risiko, Beratung und Schadenbegleitung
Christoph Bergemann
Co-Founder, verantwortet Risiko, Beratung und Schadenbegleitung
Mit Christoph sprechen
Gut zu wissen

Häufige Fragen.

Welche Versicherungen brauchen metallverarbeitende Betriebe?

In der Regel die Betriebs- und Produkthaftpflicht mit Umweltbaustein, die Halle mit Maschinenpark und Ertragsausfall, die Maschinenversicherung, die Rückrufdeckung und die Fahrzeuge. Wer eigene Produkte unter eigener Marke verkauft, braucht höhere Produktsummen als ein Lohnfertiger.

Ist eine Versicherung für metallverarbeitende Betriebe Pflicht?

Nein, eine Betriebs- oder Produkthaftpflicht ist für metallverarbeitende Betriebe nicht gesetzlich vorgeschrieben. Pflicht sind die Kfz-Haftpflicht für jedes Fahrzeug und die gesetzliche Unfallversicherung Ihrer Beschäftigten. Eine Haftung ohne Versicherungspflicht gibt es dafür mehrfach: Als Hersteller eines Teilprodukts haften Sie für Personenschäden aus einem Produktfehler ohne Verschulden, und wer eine Gießerei oder eine Anlage zum Aufbringen metallischer Schutzschichten betreibt, haftet für Umwelteinwirkungen ebenfalls ohne Verschulden. Verlangt wird der Deckungsnachweis von Ihren Abnehmern, und zwar meist mit höheren Summen als ein Standardvertrag trägt.

Was kostet eine Versicherung für metallverarbeitende Betriebe?

Das hängt vor allem von dem Umsatz, der Lohnsumme, dem Anteil an Export und Sicherheitsbauteilen und daran, ob Sie nach eigener Konstruktion oder nach Kundenzeichnung fertigen ab. Eine belastbare Zahl gibt es nach dem ersten Gespräch, nicht aus einem Tarifrechner: Wir holen Angebote bei den Versicherern ein, die Ihren Betrieb zeichnen, und legen sie Ihnen nebeneinander. Das Erstgespräch kostet nichts.

Haftet nicht der OEM für das Endprodukt?

Auch, aber nicht statt Ihnen. Hersteller ist jeder, der ein Teilprodukt hergestellt hat, und das sind Sie für Ihre Baugruppe. Dass Ihr Name nicht auf dem Endprodukt steht, ändert daran nichts. Entlasten können Sie sich, wenn der Fehler aus der Konstruktion des Endprodukts oder der Anleitung des Endherstellers folgt.

Deckt die Produkthaftpflicht den Stillstand beim Kunden?

Nicht über das Produkthaftungsrecht. Das ersetzt Personenschäden und Schäden an privat genutzten Sachen, nicht Sachschäden an gewerblich genutzten Sachen und keine reinen Vermögensschäden. Der Stillstand Ihres Abnehmers läuft über Kaufrecht und Vertrag, und er muss in der Police ausdrücklich adressiert sein.

Was kostet mich ein Glutnest wirklich?

Nicht den Sachschaden allein. Teuer wird die Wiederbeschaffungszeit: Eine Sondermaschine ist nicht bestellbar wie ein Stapler, und solange sie fehlt, laufen Lieferverpflichtungen weiter. Deshalb ist bei Ihnen der Ertragsausfall im Sachvertrag die wichtigere Zahl als die Neuwertsumme.

Brauche ich eine Rückrufdeckung als Zulieferer?

Wenn Ihre Teile in Produkte gehen, die Verbraucher erreichen, ja. Rückrufkosten sind keine Schadenersatzleistung und werden von einer Haftpflicht nicht von sich aus getragen. Beim OEM läuft der Rückruf, bezahlt wird nach Vertrag, und genau diese Kostenverteilung ist nicht gesetzlich geregelt, sondern verhandelt.

Was ändert sich mit Wirkbädern im Haus?

Sie werden Betreiber einer Anlage mit wassergefährdenden Stoffen, mit Zuordnung zu einer Gefährdungsstufe und wiederkehrenden Prüfungen. Versicherungsseitig heißt das: Der Umweltbaustein Ihrer Haftpflicht ist nicht optional, sondern der Teil, der den Bodenschaden trägt, und er hat eine eigene Summe.

Ich bin schon versichert. Lohnt sich die Anfrage trotzdem?

Oft ja. Viele Verträge sind mit dem Betrieb gewachsen, ohne angepasst worden zu sein: neue Tätigkeiten, mehr Mitarbeiter, mehr Fahrzeuge, höhere Umsätze. Wir lesen Ihre bestehenden Policen mit Ihnen und sagen, was passt, was fehlt und was doppelt ist.

Zu speziell, zu schwierig,
zu spät dran?

Genau unser Fall. Sagen Sie uns, was Sie tun, und wir fragen jeden Versicherer an, der es zeichnet.

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