Ein Anruf genügt.
Den Rest erledigen wir.
Nachhilfeinstitute, Sprachschulen, Prüfungsvorbereitung und Onlineunterricht. Wir platzieren die Betriebshaftpflicht mit Aufsicht über Minderjährige, die Unterrichtsräume und Cyber bei Versicherern, die Bildungsanbieter zeichnen.
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Was ist eine Versicherung für Nachhilfeinstitute?
Eine Versicherung für Nachhilfe- und Sprachschulen ist das Paket aus der Betriebshaftpflicht, den Unterrichtsräumen, Cyber und dem Rechtsschutz. Ein Unterschied zur Kinderbetreuung prägt Ihr Risiko: Dort sind die Kinder kraft Gesetzes unfallversichert, weil die Einrichtung erlaubnispflichtig ist. Bei Ihnen gilt das nicht. Stürzt ein Schüler in Ihrem Treppenhaus, ist das kein Fall für eine Unfallkasse, sondern ein Haftpflichtfall gegen Sie.
Wer braucht eine Versicherung für Nachhilfeinstitute?
Anbieter mit Internat oder Übernachtung, mit staatlich anerkannten Abschlüssen und mit Ferienfreizeiten betrachten wir gesondert.
Sie können trotzdem anfragen. Wir sagen Ihnen offen, ob und wie wir helfen können.
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Nachhilfe für Schulkinder
Minderjährige in Ihren Räumen bedeuten Aufsichtspflicht, und zwar auch in den Minuten vor und nach dem Unterricht.
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Sprachschulen für Erwachsene
Hier geht es weniger um Aufsicht und mehr um Verträge, Kursausfälle und Zertifikate, auf die sich jemand verlässt.
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Schulen mit Honorarkräften
Freie Lehrkräfte sind weder automatisch mitversichert noch gesetzlich unfallversichert. Das gehört geregelt, bevor etwas passiert.
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Anbieter mit Onlineunterricht
Aufzeichnungen und Plattformdaten sind personenbezogene Daten von Minderjährigen, und dafür gelten strengere Maßstäbe.
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Institute mit mehreren Standorten
Gewachsene Einzelverträge je Standort lassen zwischen sich Lücken, die erst im Schadenfall sichtbar werden.
Eine Anfrage. Alle Versicherer. Das richtige Programm.
Expertise bei Bildungsanbietern
Wir weisen auf den Unterschied hin, der in Ihrer Branche am häufigsten übersehen wird: Eine Kita hat die gesetzliche Unfallversicherung der Kinder hinter sich, eine private Nachhilfe nicht. Was dort die Unfallkasse trägt, ist bei Ihnen ein Anspruch gegen Sie. Danach bemisst sich die Summe und nicht nach der Größe Ihrer Räume.
Nachweise für Vermieter und Kooperationen
Vermieter verlangen die Bestätigung mit Mietsachschäden, Schulen und Kommunen bei Kooperationen einen Deckungsnachweis, und Arbeitgeber bei Firmensprachkursen ebenfalls. Wir liefern sie in der verlangten Form.
Deckung, die zu Ihren Leistungen passt
Ein Institut mit Kindernachhilfe braucht andere Bausteine als eine Sprachschule für Firmenkunden. Wir fragen Altersgruppen, Räume, Honorarkräfte und Onlineanteil vorher ab, statt eine Standardpolice zu schicken.
Kein Vergleichsportal. Eine Ausschreibung.
Sechs Dinge, die für jede Anfrage gelten, unabhängig davon, was Sie versichern wollen.
Ein Rechner vergleicht Tarife. Wir schreiben Ihr Risiko aus.
Ein Vergleichsrechner fragt Eckdaten ab und zeigt Tarife dazu. Im Gewerbe entscheidet aber die Bedingung, nicht der Preis. Wir fragen bei den Versicherern an, die Ihren Betrieb zeichnen, auch bei denen ohne Onlinestrecke, und lesen die Bedingungen, bevor Sie unterschreiben.
Ihr Ansprechpartner kennt Versicherung aus der Praxis.
Fünf Jahre bei Marsh Deutschland, zuletzt als Client Executive für multinationale Unternehmen, danach zwei Jahre bei deas (Ecclesia Gruppe) für internationale Industrieprogramme.
Er kennt Deckung, Verhandlung und Schaden aus dem Maschinenraum und weiß, worauf ein Versicherer beim Beitrag schaut. Die Prüfung macht ein Mensch, Technologie nimmt ihm das Lesen und Aufbereiten der Unterlagen ab.
Häufige Fragen.
Welche Versicherungen brauchen Nachhilfe- und Sprachschulen?
In der Regel die Betriebshaftpflicht mit Aufsicht über Minderjährige, die Unterrichtsräume mit Ertragsausfall, Cyber für Schülerdaten und der Rechtsschutz.
Ist eine Versicherung für Nachhilfeinstitute Pflicht?
Nein, eine Haftpflichtversicherung ist für Nachhilfe- und Sprachschulen nicht gesetzlich vorgeschrieben, und eine Betriebserlaubnis wie bei Kitas brauchen Sie in der Regel auch nicht. Pflicht sind die gesetzliche Unfallversicherung Ihrer Beschäftigten und die Kfz-Haftpflicht für Firmenfahrzeuge. Gerade weil wenig vorgeschrieben ist, lohnt der Blick auf das, was fehlt: Anders als in einer erlaubnispflichtigen Kindertageseinrichtung stehen Ihre Schüler nicht unter gesetzlichem Unfallversicherungsschutz. Was dort die Unfallkasse übernimmt, ist bei Ihnen ein Anspruch gegen Ihren Betrieb, und bei einem Sturz mit Dauerfolgen wird daraus eine Summe, die kein Kursentgelt trägt.
Was kostet eine Versicherung für Nachhilfeinstitute?
Das hängt vor allem von der Zahl der Kursteilnehmer, den Räumen, dem Anteil minderjähriger Schüler und daran, ob Sie mit Honorarkräften arbeiten ab. Eine belastbare Zahl gibt es nach dem ersten Gespräch, nicht aus einem Tarifrechner: Wir holen Angebote bei den Versicherern ein, die Ihren Betrieb zeichnen, und legen sie Ihnen nebeneinander. Das Erstgespräch kostet nichts.
Sind meine Schüler unfallversichert?
In der Regel nicht über die gesetzliche Unfallversicherung. Deren Schutz knüpft bei Kindern an erlaubnispflichtige Tageseinrichtungen und an den Schulbesuch an, nicht an privaten Nachhilfeunterricht. Für Sie heißt das: Ein Unfall in Ihren Räumen ist ein Haftpflichtfall gegen Sie, und die Summe sollte nicht am Kursentgelt bemessen sein, sondern am Personenschaden.
Was gilt für meine Honorarkräfte?
Zwei Dinge sind zu klären. Erstens: Sind sie in Ihrer Betriebshaftpflicht als mitversicherte Personen genannt, oder haften sie selbst? Zweitens: Sind sie wirklich selbstständig, oder spricht die tatsächliche Ausgestaltung für eine Anstellung? Die zweite Frage ist keine Versicherungsfrage, aber sie entscheidet mit darüber, wer am Ende in Anspruch genommen wird.
Wie weit reicht meine Aufsichtspflicht?
Weiter als die Unterrichtszeit. Sie beginnt, wenn das Kind in Ihren Räumen ankommt, und endet, wenn es abgeholt wird oder vereinbarungsgemäß geht. Die Minuten davor und danach sind erfahrungsgemäß die, in denen etwas passiert. Eine klare Regelung im Vertrag mit den Eltern hilft Ihnen dabei mehr als jede Police.
Brauche ich Cyber bei Onlineunterricht?
Ja, und zwar aus einem besonderen Grund: Sie verarbeiten Daten von Minderjährigen, oft mit Aufzeichnungen und Lernständen. Dafür gelten strengere Maßstäbe, und Ansprüche Betroffener sind in einer Betriebshaftpflicht nur gedeckt, wenn sie ausdrücklich vereinbart sind. Bei vielen Teilnehmern bemisst sich der Schaden an ihrer Zahl.
Ich bin schon versichert. Lohnt sich die Anfrage trotzdem?
Oft ja. Viele Verträge sind mit dem Betrieb gewachsen, ohne angepasst worden zu sein: neue Tätigkeiten, mehr Mitarbeiter, mehr Fahrzeuge, höhere Umsätze. Wir lesen Ihre bestehenden Policen mit Ihnen und sagen, was passt, was fehlt und was doppelt ist.
Zu speziell, zu schwierig,
zu spät dran?
Genau unser Fall. Sagen Sie uns, was Sie tun, und wir fragen jeden Versicherer an, der es zeichnet.
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