Versicherung für Objekt- und Werkschutz

Ein Anruf genügt.
Den Rest erledigen wir.

Stationärer Objektschutz, Werkschutz und Sicherheitszentralen für Industrie, Logistik und öffentliche Auftraggeber. Wir platzieren die vorgeschriebene Haftpflicht mit Summen über dem Mindestmaß, Vertrauensschaden und Rechtsschutz.

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Was ist eine Versicherung für Objekt- und Werkschutz?

Eine Versicherung für Objekt- und Werkschutz ist zuerst die vorgeschriebene Haftpflicht des Bewachungsgewerbes, dazu Vertrauensschaden, Rechtsschutz und die eigene Ausrüstung. Die Besonderheit Ihres Gewerbes ist, dass der Gesetzgeber die Summen vorgibt, und zwar vier verschiedene: eine Million Euro für Personenschäden, 250.000 Euro für Sachschäden, 15.000 Euro für das Abhandenkommen bewachter Sachen und 12.500 Euro für reine Vermögensschäden. Diese Summen sind Untergrenzen für die Erlaubnis, nicht Zielgrößen für Ihr Risiko.

Für wen

Wer braucht eine Versicherung für Objekt- und Werkschutz?

Bewaffnete Bewachung, Geld- und Werttransport sowie Personenschutz betrachten wir gesondert. Sie können trotzdem anfragen.

Wir sagen Ihnen offen, ob und wie wir helfen können.

  • Werkschutz in der Industrie

    Hier steht hinter einem übersehenen Alarm ein Produktionsausfall, nicht ein Sachschaden.

  • Objektschutz in Logistik und Handel

    Bewachte Ware und Zugang zu Lägern verschieben das Risiko in Richtung Abhandenkommen und Vertrauensschaden.

  • Sicherheitszentralen

    Alarmbearbeitung ist eine Dienstleistung mit Fristen, und Fehler darin sind reine Vermögensschäden.

  • Dienste für öffentliche Auftraggeber

    Vergabeverfahren verlangen Nachweise mit bestimmten Summen und Qualifikationen, bevor Sie anbieten dürfen.

  • Dienste mit Subunternehmern

    Wer weitervergibt, haftet dem Auftraggeber gegenüber weiter und braucht die Nachweise der anderen.

Warum Alea

Eine Anfrage. Alle Versicherer. Das richtige Programm.

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Expertise im Bewachungsgewerbe

Wir setzen bei Ihnen nicht auf die Mindestsummen auf, sondern auf Ihr Objekt. Die vorgeschriebenen 12.500 Euro für reine Vermögensschäden sind bei einem Industriekunden in einer Stunde Stillstand aufgebraucht, und die 15.000 Euro für abhandengekommene bewachte Sachen reichen für ein Lager mit Elektronik nicht. Wir rechnen mit dem, was in Ihrem Objekt steht, und liefern dann den Nachweis in der Form, die die Behörde für die Erlaubnis verlangt.

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Nachweise für Erlaubnis und Auftraggeber

Die Erlaubnisbehörde verlangt den Versicherungsnachweis für die Erlaubnis nach der Gewerbeordnung, Auftraggeber eigene Summen im Rahmenvertrag, und öffentliche Auftraggeber beides im Vergabeverfahren. Wir liefern es in der verlangten Form.

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Deckung, die zu Ihren Leistungen passt

Ein Werkschutz in der Chemie braucht andere Summen als ein Pfortendienst. Wir fragen Objektarten, Werte im Objekt, Alarmaufgaben und Mitarbeiterzahl vorher ab, statt eine Standardpolice zu schicken.

So arbeiten wir

Kein Vergleichsportal. Eine Ausschreibung.

Sechs Dinge, die für jede Anfrage gelten, unabhängig davon, was Sie versichern wollen.

Ein Rechner vergleicht Tarife. Wir schreiben Ihr Risiko aus.

Ein Vergleichsrechner fragt Eckdaten ab und zeigt Tarife dazu. Im Gewerbe entscheidet aber die Bedingung, nicht der Preis. Wir fragen bei den Versicherern an, die Ihren Betrieb zeichnen, auch bei denen ohne Onlinestrecke, und lesen die Bedingungen, bevor Sie unterschreiben.

Was drinsteht, erklären wir vorher.

Wir erklären, was ein Vertrag tatsächlich abdeckt und was nicht, in Ihren Worten statt in Versicherungsdeutsch. Sie wissen bei jedem Schritt, wie die Deckung greift und wo sie endet.

Ihr bestehender Vertrag bleibt, bis etwas Besseres da ist.

Sie müssen nichts kündigen, um mit uns zu sprechen. Wir sehen uns an, was Sie haben, und sagen, was passt, was fehlt und was doppelt ist. Ist Ihr Vertrag der bessere, sagen wir auch das.

Die Anfrage verpflichtet Sie zu nichts.

Eine Anfrage ist weder Antrag noch Abschluss. Sie bekommen werktags innerhalb einer Stunde eine persönliche Rückmeldung. Entschieden wird erst, wenn die Angebote vor Ihnen liegen.

Im Schadenfall melden Sie sich bei uns.

Wenn etwas passiert, rufen Sie uns an und nicht die Hotline des Versicherers. Wir nehmen den Schaden auf und bleiben dran. Ob der Versicherer zahlt, richtet sich nach Ihrem Vertrag. Dass sich jemand darum kümmert, nach uns.

Versicherung soll Sie nicht aufhalten.

Zeit kostet selten die Entscheidung, sondern der Papierkram davor: Unterlagen zusammensuchen, Policen lesen, Angebote vergleichbar machen. Das übernimmt bei uns Technologie. Prüfung, Verhandlung und Betreuung bleiben bei Menschen.

Ihr Ansprechpartner

Ihr Ansprechpartner kennt Versicherung aus der Praxis.

Fünf Jahre bei Marsh Deutschland, zuletzt als Client Executive für multinationale Unternehmen, danach zwei Jahre bei deas (Ecclesia Gruppe) für internationale Industrieprogramme.

Er kennt Deckung, Verhandlung und Schaden aus dem Maschinenraum und weiß, worauf ein Versicherer beim Beitrag schaut. Die Prüfung macht ein Mensch, Technologie nimmt ihm das Lesen und Aufbereiten der Unterlagen ab.

Christoph Bergemann, Co-Founder, verantwortet Risiko, Beratung und Schadenbegleitung
Christoph Bergemann
Co-Founder, verantwortet Risiko, Beratung und Schadenbegleitung
Mit Christoph sprechen
Gut zu wissen

Häufige Fragen.

Welche Versicherungen brauchen Objekt- und Werkschutzdienste?

In der Regel die vorgeschriebene Haftpflicht mit Summen oberhalb des Mindestmaßes, die Vertrauensschadenversicherung, der Rechtsschutz und die Sachversicherung für Zentrale und Technik.

Ist eine Versicherung für Objekt- und Werkschutz Pflicht?

Ja, hier gibt es eine echte Pflichtversicherung. Wer gewerbsmäßig Leben oder Eigentum fremder Personen bewacht, braucht eine Erlaubnis, und zu deren Voraussetzungen gehört der Nachweis einer Haftpflichtversicherung. Die Mindestversicherungssummen je Schadensereignis betragen eine Million Euro für Personenschäden, 250.000 Euro für Sachschäden, 15.000 Euro für das Abhandenkommen bewachter Sachen und 12.500 Euro für reine Vermögensschäden; die Jahresleistung darf auf den doppelten Betrag begrenzt werden. Der Vertrag muss sich auch auf Schäden erstrecken, für die Sie für Ihre Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen einstehen, soweit diese nicht selbst versicherungspflichtig sind. Die beiden kleineren Risiken dürfen nur entfallen, wenn Sie ausschließlich für Auftraggeber tätig werden, die sich damit nachweislich einverstanden erklärt haben. Ihre Wachpersonen brauchen zudem eine Unterrichtungsbescheinigung der Industrie- und Handelskammer.

Was kostet eine Versicherung für Objekt- und Werkschutz?

Das hängt vor allem von der Zahl der Mitarbeiter, den Objektarten, den Werten im Objekt und daran, ob Sie Alarmaufgaben und Schlüsselverwaltung übernehmen ab. Eine belastbare Zahl gibt es nach dem ersten Gespräch, nicht aus einem Tarifrechner: Wir holen Angebote bei den Versicherern ein, die Ihren Betrieb zeichnen, und legen sie Ihnen nebeneinander. Das Erstgespräch kostet nichts.

Reichen die gesetzlichen Mindestsummen?

Für die Erlaubnis ja, für Ihr Risiko meist nicht. Besonders eng sind die beiden kleinen vorgeschriebenen Summen: 15.000 Euro für abhandengekommene bewachte Sachen und 12.500 Euro für reine Vermögensschäden. Wer ein Lager mit hochwertiger Ware bewacht oder Alarme für eine Produktion bearbeitet, ist damit im ersten ernsten Fall am Ende der Deckung. Diese beiden Summen erhöhen wir zuerst.

Sind Schäden durch meine eigenen Mitarbeiter gedeckt?

Zu trennen sind zwei Fälle. Für Schäden, die Ihre Leute bei der Arbeit verursachen, muss der Pflichtvertrag einstehen, soweit sie nicht selbst versicherungspflichtig sind. Nicht gedeckt sind vorsätzliche Handlungen gegen das Vermögen Ihres Auftraggebers, also Diebstahl und Unterschlagung durch eigenes Personal. Dafür gibt es die Vertrauensschadenversicherung, und immer mehr Auftraggeber verlangen sie.

Brauchen meine Mitarbeiter eine Sachkundeprüfung?

Für den stationären Objekt- und Werkschutz in der Regel nicht; dort genügt die Unterrichtung bei der Industrie- und Handelskammer. Die zusätzliche Sachkundeprüfung verlangt das Gesetz für bestimmte Tätigkeiten, etwa Kontrollgänge im öffentlichen Verkehrsraum, den Schutz vor Ladendieben und den Einlassbereich gastgewerblicher Diskotheken. Wer solche Aufträge annimmt, braucht entsprechend qualifiziertes Personal.

Was gilt, wenn ein Alarm nicht weitergegeben wird?

Dann ist meist nichts beschädigt und trotzdem Schaden entstanden: Produktion steht, Ware verdirbt, ein Einbruch bleibt unbemerkt. Das sind reine Vermögensschäden, und die gesetzliche Untergrenze dafür ist niedrig. Wer Alarmaufgaben übernimmt, sollte diese Summe deutlich anheben und die Meldewege im Dienstleistungsvertrag genau beschreiben.

Ich bin schon versichert. Lohnt sich die Anfrage trotzdem?

Oft ja. Viele Verträge sind mit dem Betrieb gewachsen, ohne angepasst worden zu sein: neue Tätigkeiten, mehr Mitarbeiter, mehr Fahrzeuge, höhere Umsätze. Wir lesen Ihre bestehenden Policen mit Ihnen und sagen, was passt, was fehlt und was doppelt ist.

Weiterlesen
Versicherungsnachweis für Auftraggeber

Hier ist die Versicherung Pflicht, und deshalb haben Sie nach § 113 Abs. 2 VVG einen Anspruch auf die Bescheinigung. Was darin stehen muss, mit den Summen aus § 14 BewachV.

Zu speziell, zu schwierig,
zu spät dran?

Genau unser Fall. Sagen Sie uns, was Sie tun, und wir fragen jeden Versicherer an, der es zeichnet.

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