Ein Anruf genügt.
Den Rest erledigen wir.
Eigene Onlineshops für Endkunden und Gewerbe, mit eigener Marke, Dropshipping oder eigenem Lager. Wir platzieren Betriebs- und Produkthaftpflicht, Cyber, die Medienhaftpflicht und das Lager bei Versicherern, die Onlinehandel zeichnen.
Erzählen Sie uns von Ihrem Betrieb.
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Was ist eine Versicherung für Onlineshops?
Eine Versicherung für Onlineshops ist das Paket aus Betriebs- und Produkthaftpflicht, Cyber, der Medienhaftpflicht und dem Lager. Ihr Shop hat zwei Angriffsflächen, die ein Ladengeschäft nicht hat. Die eine ist technisch: Systeme, Zahlungsabwicklung und Kundenkonten. Die andere ist rechtlich: Produktfotos, Beschreibungen, Markennamen und Vergleiche. Für die zweite hilft die Betriebshaftpflicht nicht, denn Ansprüche aus Persönlichkeits- und Namensrechtsverletzungen sind dort ausdrücklich ausgeschlossen.
Wer braucht eine Versicherung für Onlineshops?
Verkauf ausschließlich über fremde Marktplätze und klassischer Versandhandel mit Katalog laufen auf eigenen Seiten.
Sie können trotzdem anfragen. Wir sagen Ihnen offen, ob und wie wir helfen können.
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Shops mit eigener Marke
Der eigene Name auf der Ware macht Sie zum Hersteller mit voller Produkthaftung.
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Shops mit Import
Direktimport aus Drittstaaten verschiebt die Herstellerstellung endgültig zu Ihnen.
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Shops mit eigenem Lager
Bestand, Kommissionierung und Versand sind ein zweiter Betrieb neben der Website.
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Dropshipping-Modelle
Ohne eigenes Lager bleibt die Haftung für Ware und Lieferzeit trotzdem bei Ihnen.
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Shops mit viel eigenem Content
Fotos, Videos und Texte sind Ihr Kapital und zugleich das häufigste Abmahnrisiko.
Eine Anfrage. Alle Versicherer. Das richtige Programm.
Expertise im Onlinehandel
Wir prüfen bei Ihnen drei Verträge nebeneinander, weil Ihr Risiko auf drei verteilt ist. Die Produkthaftpflicht für die Ware, Cyber für Systeme und Daten, die Medienhaftpflicht für Bilder und Texte. Händler, die nur die erste haben, sind für die beiden Risiken ungedeckt, die im Onlinehandel am häufigsten zuschlagen, und das merkt man erst an der ersten Abmahnung oder am ersten stehenden Shop.
Nachweise für Zahlungsdienste und Lieferanten
Zahlungsdienstleister und Marktplätze verlangen im Onboarding Nachweise, Lieferanten bei Eigenmarken einen Produkthaftpflichtnachweis, und Vermieter der Lagerfläche die Betriebshaftpflicht. Wir liefern sie in der verlangten Form.
Deckung, die zu Ihren Leistungen passt
Ein Dropshipper braucht andere Bausteine als ein Shop mit eigener Marke und Lager. Wir fragen Sortiment, Eigenmarken, Import, Lager und Contentumfang vorher ab, statt eine Standardpolice zu schicken.
Kein Vergleichsportal. Eine Ausschreibung.
Sechs Dinge, die für jede Anfrage gelten, unabhängig davon, was Sie versichern wollen.
Ein Rechner vergleicht Tarife. Wir schreiben Ihr Risiko aus.
Ein Vergleichsrechner fragt Eckdaten ab und zeigt Tarife dazu. Im Gewerbe entscheidet aber die Bedingung, nicht der Preis. Wir fragen bei den Versicherern an, die Ihren Betrieb zeichnen, auch bei denen ohne Onlinestrecke, und lesen die Bedingungen, bevor Sie unterschreiben.
Ihr Ansprechpartner kennt Versicherung aus der Praxis.
Fünf Jahre bei Marsh Deutschland, zuletzt als Client Executive für multinationale Unternehmen, danach zwei Jahre bei deas (Ecclesia Gruppe) für internationale Industrieprogramme.
Er kennt Deckung, Verhandlung und Schaden aus dem Maschinenraum und weiß, worauf ein Versicherer beim Beitrag schaut. Die Prüfung macht ein Mensch, Technologie nimmt ihm das Lesen und Aufbereiten der Unterlagen ab.
Häufige Fragen.
Welche Versicherungen brauchen Onlinehändler?
In der Regel Cyber für Shop und Zahlungsdaten, die Betriebs- und Produkthaftpflicht, die Medienhaftpflicht für Inhalte und die Sachversicherung für das Lager.
Ist eine Versicherung für Onlineshops Pflicht?
Eine Versicherungspflicht gibt es für Onlineshops nicht. Pflicht sind die gesetzliche Unfallversicherung Ihrer Beschäftigten und die Kfz-Haftpflicht für Fahrzeuge. Entscheidend sind bei Ihnen andere Pflichten: die Informationspflichten im Fernabsatz samt Widerrufsbelehrung, die Impressumspflicht, die Pflichten aus dem Datenschutz für Kundenkonten und Zahlungsdaten und, sobald Sie Eigenmarken führen oder importieren, die Produkthaftung wie ein Hersteller. Kann der Hersteller nicht festgestellt werden, haftet der Lieferant, sofern er nicht binnen eines Monats nach Aufforderung den Hersteller oder seinen Vorlieferanten benennt.
Was kostet eine Versicherung für Onlineshops?
Das hängt vor allem von dem Umsatz, dem Sortiment, dem Anteil an Eigenmarken und Import, dem Lagerwert und der Zahl Ihrer Bestellungen ab. Eine belastbare Zahl gibt es nach dem ersten Gespräch, nicht aus einem Tarifrechner: Wir holen Angebote bei den Versicherern ein, die Ihren Betrieb zeichnen, und legen sie Ihnen nebeneinander. Das Erstgespräch kostet nichts.
Warum reicht meine Betriebshaftpflicht nicht?
Weil sie Personen- und Sachschäden deckt. Ihre häufigsten Streitfälle sind aber andere: eine Abmahnung wegen eines Produktfotos, ein Markenstreit, ein Datenleck. Ansprüche wegen Verletzung von Persönlichkeits- und Namensrechten sind in den Bedingungen sogar ausdrücklich ausgeschlossen. Dafür brauchen Sie Medienhaftpflicht und Cyber, nicht eine höhere Haftpflichtsumme.
Hafte ich für Produkte, die ich nur weiterverkaufe?
Beim Verkauf fremder Markenware zunächst nicht. Sie rücken aber in die Herstellerrolle, sobald Sie eine Eigenmarke führen oder selbst importieren, und auch dann, wenn der Hersteller nicht feststellbar ist und Sie den Vorlieferanten nicht binnen eines Monats benennen können. Im Dropshipping mit Lieferanten aus Drittstaaten ist genau das der Regelfall.
Was passiert, wenn mein Shop stillsteht?
Dann steht Ihr gesamter Umsatz, anders als im Laden gibt es keinen zweiten Kanal. Eine Cyberdeckung sollte deshalb den Betriebsausfall nach einem Angriff enthalten und nicht nur die Wiederherstellung der Daten. Klären Sie außerdem, wie Ihr Hoster haftet: In der Regel sehr begrenzt, und seine Haftungsgrenze wird nicht zu Ihrem Umsatz passen.
Brauche ich eine eigene Deckung für Retouren und Widerruf?
Nein, das ist kein Versicherungsthema, sondern Kalkulation. Versicherbar ist, was unvorhergesehen passiert, nicht das gesetzliche Widerrufsrecht. Wir sagen Ihnen das offen, statt Ihnen dafür einen Baustein zu verkaufen. Wichtig ist, dass die zurückgenommene Ware im Lager mitversichert ist, denn sie steht dort als Bestand.
Ich bin schon versichert. Lohnt sich die Anfrage trotzdem?
Oft ja. Viele Verträge sind mit dem Betrieb gewachsen, ohne angepasst worden zu sein: neue Tätigkeiten, mehr Mitarbeiter, mehr Fahrzeuge, höhere Umsätze. Wir lesen Ihre bestehenden Policen mit Ihnen und sagen, was passt, was fehlt und was doppelt ist.
Zu speziell, zu schwierig,
zu spät dran?
Genau unser Fall. Sagen Sie uns, was Sie tun, und wir fragen jeden Versicherer an, der es zeichnet.
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