Ein Anruf genügt.
Den Rest erledigen wir.
Personalberatung, Executive Search, Recruiting und Personalvermittlung. Wir platzieren die Vermögensschadenhaftpflicht für Auswahl- und Verfahrensfehler und Cyber für Bewerberdaten bei Versicherern, die Personalberatungen zeichnen.
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Was ist eine Versicherung für Personalberatungen?
Eine Versicherung für Personalberatung und Recruiting ist im Kern die Vermögensschadenhaftpflicht, dazu Cyber, Betriebshaftpflicht und Büroausstattung. Zwei Dinge machen Ihr Risiko aus. Eine Fehlbesetzung kostet Ihren Kunden Einarbeitung, Gehalt, Abfindung und eine zweite Suche, ohne dass etwas beschädigt wurde. Und Sie gestalten das Auswahlverfahren: Wird daraus ein Diskriminierungsvorwurf, trifft der Anspruch zunächst Ihren Kunden als Arbeitgeber, und der sieht dann auf Ihr Verfahren.
Wer braucht eine Versicherung für Personalberatungen?
Arbeitnehmerüberlassung, Vermittlung ins Ausland und Beratungen mit laufenden Diskriminierungsverfahren betrachten wir gesondert, weil dort eigene Erlaubnis- und Haftungsfragen greifen.
Sie können trotzdem anfragen. Wir sagen Ihnen offen, ob und wie wir helfen können.
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Executive Search
Bei Führungspositionen bemisst sich der Schaden einer Fehlbesetzung am Jahresgehalt und an der Zeit, die der Posten unbesetzt oder falsch besetzt war.
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Recruiting-Dienstleister
Wenn Sie Stellenanzeigen, Vorauswahl und Gesprächsleitfäden gestalten, gestalten Sie das Verfahren, auf das sich ein Vorwurf später stützt.
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Beratungen mit Bewerberdatenbanken
Sie halten Daten von Menschen, die sich nie bei Ihnen beworben haben oder deren Bewerbung lange her ist. Jeder von ihnen kann Ansprüche stellen.
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Beratungen mit Eignungsdiagnostik
Tests und Assessments sind eine Methode mit Begründungslast. Wer sie einsetzt, muss zeigen können, dass sie zur Stelle passt.
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Beratungen mit Zusagen zur Besetzung
Garantien und Nachbesetzungsversprechen gehen über die gesetzliche Haftung hinaus und sind damit nicht versicherbar.
Eine Anfrage. Alle Versicherer. Das richtige Programm.
Expertise bei Personalberatungen
Wir unterscheiden bei Ihnen genau, wen ein Anspruch trifft. Der Entschädigungsanspruch aus einer Benachteiligung richtet sich gegen den Arbeitgeber, nicht gegen Sie. Teuer wird es für Sie, wenn Ihr Kunde seinen Aufwand weitergibt, weil Sie das Verfahren gestaltet haben. Diese Kette muss Ihre Police kennen, und eine Standardpolice für Dienstleister kennt sie nicht.
Nachweise für Auftraggeber und Rahmenverträge
Konzerne verlangen Deckungsnachweise im Rahmenvertrag, oft mit Summen, die am Jahresgehalt der zu besetzenden Positionen hängen. Öffentliche Auftraggeber dürfen eine Haftpflicht in geeigneter Höhe fordern. Wir liefern den Nachweis in der verlangten Form.
Deckung, die zu Ihren Leistungen passt
Eine Beratung für Fachkräfte braucht andere Summen als eine für Vorstandspositionen. Wir fragen Positionsebenen, Verfahrensgestaltung, Eignungsdiagnostik und Datenbestand vorher ab, statt eine Standardpolice zu schicken.
Kein Vergleichsportal. Eine Ausschreibung.
Sechs Dinge, die für jede Anfrage gelten, unabhängig davon, was Sie versichern wollen.
Ein Rechner vergleicht Tarife. Wir schreiben Ihr Risiko aus.
Ein Vergleichsrechner fragt Eckdaten ab und zeigt Tarife dazu. Im Gewerbe entscheidet aber die Bedingung, nicht der Preis. Wir fragen bei den Versicherern an, die Ihren Betrieb zeichnen, auch bei denen ohne Onlinestrecke, und lesen die Bedingungen, bevor Sie unterschreiben.
Ihr Ansprechpartner kennt Versicherung aus der Praxis.
Fünf Jahre bei Marsh Deutschland, zuletzt als Client Executive für multinationale Unternehmen, danach zwei Jahre bei deas (Ecclesia Gruppe) für internationale Industrieprogramme.
Er kennt Deckung, Verhandlung und Schaden aus dem Maschinenraum und weiß, worauf ein Versicherer beim Beitrag schaut. Die Prüfung macht ein Mensch, Technologie nimmt ihm das Lesen und Aufbereiten der Unterlagen ab.
Häufige Fragen.
Welche Versicherungen brauchen Personalberater?
In der Regel die Vermögensschadenhaftpflicht mit Verfahrensfehlern, Cyber für Bewerberdaten, die Betriebshaftpflicht und die Büroausstattung. Wer Eignungsdiagnostik einsetzt, braucht diese Tätigkeit ausdrücklich benannt.
Ist eine Versicherung für Personalberatungen Pflicht?
Nein, für Personalberatung und Recruiting ist keine Berufshaftpflicht gesetzlich vorgeschrieben. Pflicht sind die gesetzliche Unfallversicherung Ihrer Beschäftigten und die Kfz-Haftpflicht. Zwei Haftungen ohne Versicherungspflicht sollten Sie dafür genau kennen. Erstens das Gleichbehandlungsrecht: Bei einem Verstoß gegen das Benachteiligungsverbot muss der Arbeitgeber den Schaden ersetzen, und für Schäden, die keine Vermögensschäden sind, kann eine angemessene Entschädigung in Geld verlangt werden; bei einer Nichteinstellung ist sie auf drei Monatsgehälter begrenzt, wenn der Bewerber auch bei benachteiligungsfreier Auswahl nicht eingestellt worden wäre, und geltend zu machen ist der Anspruch binnen zwei Monaten schriftlich. Dieser Anspruch richtet sich gegen den Arbeitgeber; Sie trifft er, wenn Ihr Kunde ihn weitergibt. Zweitens der Datenschutz: Wer wegen eines Verstoßes einen Schaden hat, kann sich an den Verantwortlichen oder den Auftragsverarbeiter wenden.
Was kostet eine Versicherung für Personalberatungen?
Das hängt vor allem von dem Umsatz, der Zahl der Berater, der Gehaltsebene der besetzten Positionen und daran, ob Sie das Auswahlverfahren selbst gestalten ab. Eine belastbare Zahl gibt es nach dem ersten Gespräch, nicht aus einem Tarifrechner: Wir holen Angebote bei den Versicherern ein, die Ihren Betrieb zeichnen, und legen sie Ihnen nebeneinander. Das Erstgespräch kostet nichts.
Hafte ich selbst für einen Diskriminierungsvorwurf?
Nicht unmittelbar. Der Anspruch auf Schadensersatz und Entschädigung richtet sich gegen den Arbeitgeber, also gegen Ihren Kunden. Teuer wird es für Sie auf dem zweiten Weg: Ihr Kunde gibt seinen Aufwand weiter, weil Sie die Anzeige getextet, die Vorauswahl getroffen oder den Gesprächsleitfaden gebaut haben. Diese Kette ist Ihr Risiko, und sie ist ein reiner Vermögensschaden.
Wie hoch kann eine Entschädigung werden?
Bei einer Nichteinstellung ist sie auf drei Monatsgehälter begrenzt, wenn der Bewerber auch bei benachteiligungsfreier Auswahl nicht eingestellt worden wäre. Ohne diese Einschränkung gilt die Grenze nicht. Dazu kommt der Schadensersatz nach der allgemeinen Regel. Geltend machen muss der Bewerber binnen zwei Monaten schriftlich, und diese Frist ist oft der Punkt, an dem ein Fall endet.
Was ist bei einer Fehlbesetzung der Schaden?
Nicht Ihr Honorar, sondern was Ihr Kunde aufgewendet hat: Einarbeitung, Gehalt für die Zeit bis zur Trennung, Abfindung, eine zweite Suche und die Lücke, die die Position offen gelassen hat. Beschädigt ist nichts. Das ist der klassische reine Vermögensschaden, und eine Betriebshaftpflicht trägt ihn auch mit der üblichen Erweiterung nicht, weil die beratende Tätigkeit ausnimmt.
Wie lange darf ich Bewerberdaten behalten?
So lange, wie Sie sie für den Zweck brauchen, und darüber hinaus nur mit Einwilligung. Das ist der Punkt, an dem Personalberatungen mit großen Datenbanken regelmäßig angreifbar sind. Wer wegen eines Verstoßes einen materiellen oder immateriellen Schaden hat, kann sich an Sie wenden, und bei einer gewachsenen Datenbank ist die Zahl der Betroffenen die eigentliche Rechengröße.
Ich bin schon versichert. Lohnt sich die Anfrage trotzdem?
Oft ja. Viele Verträge sind mit dem Betrieb gewachsen, ohne angepasst worden zu sein: neue Tätigkeiten, mehr Mitarbeiter, mehr Fahrzeuge, höhere Umsätze. Wir lesen Ihre bestehenden Policen mit Ihnen und sagen, was passt, was fehlt und was doppelt ist.
Zu speziell, zu schwierig,
zu spät dran?
Genau unser Fall. Sagen Sie uns, was Sie tun, und wir fragen jeden Versicherer an, der es zeichnet.
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