Versicherung für ambulante Pflegedienste

Ein Anruf genügt.
Den Rest erledigen wir.

Ambulante Pflege, Betreuung und Tagespflege. Wir platzieren die Berufshaftpflicht für Pflege, die Deckung für anvertraute Schlüssel und die Tourenfahrzeuge bei Versicherern, die Pflegedienste zeichnen, und liefern die Bestätigung, die Kassen und Angehörige sehen wollen.

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Was ist eine Versicherung für ambulante Pflegedienste?

Eine Versicherung für ambulante Pflegedienste ist das Paket aus der Betriebs- und Berufshaftpflicht für Pflege, den Tourenfahrzeugen, der Sachversicherung für Dienststelle und Pflegehilfsmittel und dem Vertrauensschaden. Der Unterschied zur Praxis liegt im Ort: Ihre Leistung findet in der Wohnung des Patienten statt. Damit haften Sie nicht nur für die Pflege, sondern auch für das, was dort steht, und für den Schlüssel, den Sie mitnehmen. Beides sind Klauseln der Haftpflichtpolice und keine eigenen Verträge, und deshalb muss man sie dort suchen.

Betriebs- und Berufshaftpflicht Pflege

Personenschäden durch Pflege und Betreuung, Sturz beim Transfer, Fehler bei der Medikamentengabe. In derselben Police die Einrichtung des Patienten und der anvertraute Schlüssel, beide nur ausdrücklich eingeschlossen.

Dienststelle und Pflegehilfsmittel

Büro, Dienstplanung und das Lager für Pflegehilfsmittel gegen Feuer, Leitungswasser und Einbruch. Im selben Vertrag der Ertragsausfall, wenn die Dienststelle stillsteht.

Tourenfahrzeuge

Die Flotte, die den ganzen Tag zwischen Patienten pendelt, mit offenem Fahrerkreis: der Dienstplan entscheidet, wer fährt, nicht der Fahrzeugschein.

Vertrauensschaden

Diebstahl oder Unterschlagung durch eigene Mitarbeiter in der Wohnung des Patienten. In der Grunddeckung meist nicht enthalten und genau dort, wo Sie allein Zugang haben.

Für wen

Wer braucht eine Versicherung für ambulante Pflegedienste?

Stationäre Pflegeheime, Dienste mit eigener Betreuung in Wohngemeinschaften und solche mit mehreren Haftpflichtschäden in den letzten Jahren betrachten wir gesondert.

Sie können trotzdem anfragen. Wir sagen Ihnen offen, ob und wie wir helfen können.

  • Ambulante Pflegedienste

    Touren in fremden Wohnungen, wechselnde Fahrer, anvertraute Schlüssel: drei Risiken, die eine Praxisdeckung nicht kennt.

  • Intensiv- und Beatmungspflege

    Höhere Pflegestufen, Geräte am Patienten und eine Haftung, die Versicherer gesondert bewerten.

  • Betreuungs- und Alltagsdienste

    Hauswirtschaft, Begleitung und Entlastung: Leistungen ohne Behandlungspflege, mit anderem Risiko und anderer Einstufung.

  • Tagespflege

    Gäste in Ihren Räumen statt Pflege in deren Wohnung: dann kommen Einrichtung, Sturzrisiko auf der Fläche und der Fahrdienst dazu.

  • Wachsende Dienste

    Aus zehn werden vierzig Mitarbeiter, aus drei Autos eine Flotte, und die alten Einzelverträge passen nicht mehr zusammen.

Warum Alea

Eine Anfrage. Alle Versicherer. Das richtige Programm.

1

Expertise in der ambulanten Pflege

Wir kennen den Unterschied zwischen einer Praxis und einem Dienst, der in fremden Wohnungen arbeitet. Schlüsselverlust, Obhut über fremdes Eigentum und offener Fahrerkreis sind die drei Punkte, an denen Standardpolicen für Heilberufe nicht passen.

2

Nachweise, die Kassen und Angehörige akzeptieren

Pflegekassen, Einrichtungen und Angehörige verlangen eine Bestätigung über die Haftpflicht, oft mit bestimmten Summen. Wir liefern sie in der Form, die dort verlangt wird.

3

Deckung, die zu Ihren Leistungen passt

Ein Dienst mit Behandlungspflege braucht andere Bausteine als einer mit Hauswirtschaft und Begleitung. Wir fragen Leistungsspektrum, Tourenzahl und Schlüsselverwaltung vorher ab, statt eine Standardpolice zu schicken.

So arbeiten wir

Kein Vergleichsportal. Eine Ausschreibung.

Sechs Dinge, die für jede Anfrage gelten, unabhängig davon, was Sie versichern wollen.

Ein Rechner vergleicht Tarife. Wir schreiben Ihr Risiko aus.

Ein Vergleichsrechner fragt Eckdaten ab und zeigt Tarife dazu. Im Gewerbe entscheidet aber die Bedingung, nicht der Preis. Wir fragen bei den Versicherern an, die Ihren Betrieb zeichnen, auch bei denen ohne Onlinestrecke, und lesen die Bedingungen, bevor Sie unterschreiben.

Was drinsteht, erklären wir vorher.

Wir erklären, was ein Vertrag tatsächlich abdeckt und was nicht, in Ihren Worten statt in Versicherungsdeutsch. Sie wissen bei jedem Schritt, wie die Deckung greift und wo sie endet.

Ihr bestehender Vertrag bleibt, bis etwas Besseres da ist.

Sie müssen nichts kündigen, um mit uns zu sprechen. Wir sehen uns an, was Sie haben, und sagen, was passt, was fehlt und was doppelt ist. Ist Ihr Vertrag der bessere, sagen wir auch das.

Die Anfrage verpflichtet Sie zu nichts.

Eine Anfrage ist weder Antrag noch Abschluss. Sie bekommen werktags innerhalb einer Stunde eine persönliche Rückmeldung. Entschieden wird erst, wenn die Angebote vor Ihnen liegen.

Im Schadenfall melden Sie sich bei uns.

Wenn etwas passiert, rufen Sie uns an und nicht die Hotline des Versicherers. Wir nehmen den Schaden auf und bleiben dran. Ob der Versicherer zahlt, richtet sich nach Ihrem Vertrag. Dass sich jemand darum kümmert, nach uns.

Versicherung soll Sie nicht aufhalten.

Zeit kostet selten die Entscheidung, sondern der Papierkram davor: Unterlagen zusammensuchen, Policen lesen, Angebote vergleichbar machen. Das übernimmt bei uns Technologie. Prüfung, Verhandlung und Betreuung bleiben bei Menschen.

Ihr Ansprechpartner

Ihr Ansprechpartner kennt Versicherung aus der Praxis.

Fünf Jahre bei Marsh Deutschland, zuletzt als Client Executive für multinationale Unternehmen, danach zwei Jahre bei deas (Ecclesia Gruppe) für internationale Industrieprogramme.

Er kennt Deckung, Verhandlung und Schaden aus dem Maschinenraum und weiß, worauf ein Versicherer beim Beitrag schaut. Die Prüfung macht ein Mensch, Technologie nimmt ihm das Lesen und Aufbereiten der Unterlagen ab.

Christoph Bergemann, Co-Founder, verantwortet Risiko, Beratung und Schadenbegleitung
Christoph Bergemann
Co-Founder, verantwortet Risiko, Beratung und Schadenbegleitung
Mit Christoph sprechen
Gut zu wissen

Häufige Fragen.

Welche Versicherungen brauchen ambulante Pflegedienste?

In der Regel die Betriebs- und Berufshaftpflicht für Pflege, in ihr die Schlüsselklausel und die Obhutsschäden, dazu die Fahrzeuge im Flottenvertrag, die Sachversicherung für Dienststelle und Pflegehilfsmittel und den Vertrauensschaden. Wer Tagespflege anbietet, versichert die Gästefläche mit.

Ist eine Versicherung für ambulante Pflegedienste Pflicht?

Eine gesetzliche Pflicht zur Haftpflichtversicherung gibt es für ambulante Pflegedienste nicht. Der Versorgungsvertrag mit den Pflegekassen hängt an der fachlichen Eignung, an der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit, am Qualitätsmanagement und an der Datenübermittlung; eine Versicherung verlangt er nicht. Pflicht sind die Kfz-Haftpflicht für jedes Fahrzeug und die gesetzliche Unfallversicherung Ihrer Beschäftigten. Praktisch verlangen Kassen, Einrichtungen und Angehörige den Nachweis trotzdem, und ohne ihn kommt kein Vertrag zustande.

Was kostet eine Versicherung für ambulante Pflegedienste?

Das hängt vor allem von Zahl der Mitarbeiter, dem Leistungsspektrum, der Zahl der Tourenfahrzeuge und daran, ob Sie Intensivpflege anbieten ab. Eine belastbare Zahl gibt es nach dem ersten Gespräch, nicht aus einem Tarifrechner: Wir holen Angebote bei den Versicherern ein, die Ihren Betrieb zeichnen, und legen sie Ihnen nebeneinander. Das Erstgespräch kostet nichts.

Ist der verlorene Wohnungsschlüssel mitversichert?

Nur wenn die Schlüsselklausel ausdrücklich eingeschlossen ist, und die Summe entscheidet: Wenn die Wohnung an einer zentralen Schließanlage hängt, kostet ein verlorener Schlüssel nicht ein Schloss, sondern die ganze Anlage. Die gesetzliche Untergrenze gibt es hier nicht, es gilt, was im Vertrag steht.

Was ist mit Schäden an der Einrichtung des Patienten?

Das sind Obhuts- oder Tätigkeitsschäden, und viele Grunddeckungen schließen genau sie aus. Für einen Dienst, der täglich in fremden Wohnungen arbeitet, ist das der häufigste Sachschaden überhaupt.

Deckt die Versicherung Fehler bei der Medikamentengabe?

Ja, das ist der Kern der Berufshaftpflicht für Pflege: ein Personenschaden aus der Leistung. Entscheidend ist, dass Behandlungspflege im Vertrag als versicherte Tätigkeit steht und nicht nur Grundpflege.

Brauche ich einen offenen Fahrerkreis?

In der Regel ja. Wer fährt, entscheidet der Dienstplan, und ein Vertrag mit namentlich genannten Fahrern führt dazu, dass eine Krankheitsvertretung nicht versichert unterwegs ist.

Was deckt der Vertrauensschaden ab?

Diebstahl oder Unterschlagung durch eigene Mitarbeiter beim Patienten. Die Haftpflicht zahlt dafür nicht, weil es keine fahrlässige Schädigung ist, sondern eine vorsätzliche. Für einen Dienst, dessen Mitarbeiter allein in der Wohnung sind, ist das die Lücke, nach der Angehörige fragen.

Ich bin schon versichert. Lohnt sich die Anfrage trotzdem?

Oft ja. Viele Verträge sind mit dem Betrieb gewachsen, ohne angepasst worden zu sein: neue Tätigkeiten, mehr Mitarbeiter, mehr Fahrzeuge, höhere Umsätze. Wir lesen Ihre bestehenden Policen mit Ihnen und sagen, was passt, was fehlt und was doppelt ist.

Zu speziell, zu schwierig,
zu spät dran?

Genau unser Fall. Sagen Sie uns, was Sie tun, und wir fragen jeden Versicherer an, der es zeichnet.

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