Versicherung für Pflegeheime

Ein Anruf genügt.
Den Rest erledigen wir.

Vollstationäre und teilstationäre Pflege, Altenheim, Pflegeheim und Kurzzeitpflege. Wir platzieren die Betriebs- und Berufshaftpflicht für stationäre Pflege, das Gebäude samt Mehrkosten für die Unterbringung der Bewohner und die Betriebsschließung bei Versicherern, die Heime zeichnen.

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Deckung verstehen

Was ist eine Versicherung für Pflegeheime?

Eine Versicherung für Pflegeheime ist das Paket aus der Betriebs- und Berufshaftpflicht für stationäre Pflege, dem Gebäude mit Inhalt und Ertragsausfall, der Betriebsschließung, dem Vertrauensschaden und Cyber für die Bewohnerdaten. Der Unterschied zum ambulanten Dienst ist der Ort: Ihre Bewohner sind bei Ihnen untergebracht und verpflegt, nicht besucht. Damit haften Sie rund um die Uhr, auch nachts, auch für das, was im Zimmer steht, und ein Brand ist bei Ihnen keine Sachfrage, sondern eine Personenfrage.

Betriebs- und Berufshaftpflicht stationäre Pflege

Sturz, Dekubitus, Medikamentenverwechslung, Verbrühung, das Entweichen eines desorientierten Bewohners. In derselben Police die Habe der Bewohner in Ihrer Obhut und das Haus als Betrieb.

Gebäude, Inhalt und Mehrkosten

Gebäude, Einrichtung und Technik gegen Feuer, Leitungswasser und Sturm. Entscheidend ist im selben Vertrag der Ertragsausfall samt Mehrkosten: Nach einem Brand müssen Ihre Bewohner anderswo wohnen.

Betriebsschließung bei einem Erreger

Wenn das Gesundheitsamt Aufnahmestopp oder Schließung verfügt: Ausfall, Desinfektion und Mehraufwand. Versichert ist nur, was die Erregerliste Ihres Vertrags nennt, und die lohnt den Blick vorher.

Veruntreuung im Haus

Ihre Einrichtung verwaltet Barbeträge und Wertsachen von Menschen, die das nicht mehr prüfen können. Die Haftpflicht zahlt dafür nicht, weil Vorsatz kein Versehen ist.

Bewohner- und Gesundheitsdaten

Pflegedokumentation, Abrechnung und Dienstplanung nach einem Angriff: Wiederherstellung, Meldepflichten und Ansprüche der Betroffenen.

Für wen

Wer braucht eine Versicherung für Pflegeheime?

Einrichtungen der Eingliederungshilfe, Kliniken mit Krankenhausstatus und Häuser mit laufenden Verfahren wegen eines Pflegefehlers betrachten wir gesondert, weil dort andere Bedingungswerke gelten.

Sie können trotzdem anfragen. Wir sagen Ihnen offen, ob und wie wir helfen können.

  • Vollstationäre Pflegeheime

    Aufsicht rund um die Uhr über Menschen, die sich im Ernstfall nicht selbst retten können: das bewertet jeder Versicherer anders als eine Praxis.

  • Teilstationäre Einrichtungen

    Tages- und Nachtpflege, oft mit eigenem Fahrdienst und mit wechselnder Belegung statt fester Bewohnerschaft.

  • Einrichtungen mit eigenem Gebäude

    Als Eigentümer tragen Sie Brandschutz, Fluchtwege und Haustechnik selbst, und die Versicherungssumme muss zum Wiederaufbau passen und nicht zum Kaufpreis.

  • Häuser mit gesicherten Wohnbereichen

    Freiheitsentziehende Maßnahmen brauchen die Genehmigung des Betreuungsgerichts. Fehlt sie, steht neben dem Schaden ein eigener Vorwurf.

  • Kurzzeit- und Verhinderungspflege

    Hohe Wechselzahl, wenig Vorgeschichte je Bewohner und ein Sturzrisiko in den ersten Tagen, das über dem Schnitt liegt.

  • Träger mit mehreren Häusern

    Gewachsene Einzelverträge je Standort passen selten zusammen. Ein Rahmen über alle Häuser schließt die Lücken zwischen ihnen.

Warum Alea

Eine Anfrage. Alle Versicherer. Das richtige Programm.

1

Expertise in der stationären Pflege

Wir kennen den Unterschied zwischen einem Dienst, der zu den Menschen fährt, und einem Haus, in dem sie wohnen. Aufsichtspflicht bei Nacht, Brandschutz für Menschen ohne Selbstrettungsfähigkeit und die Habe der Bewohner sind die drei Punkte, an denen eine Deckung für ambulante Pflege nicht passt.

2

Nachweise für Kassen, Aufsicht und Angehörige

Pflegekassen, Heimaufsicht und Angehörige verlangen eine Bestätigung über die Haftpflicht, oft mit bestimmten Summen und mit der Habe der Bewohner ausdrücklich eingeschlossen. Wir liefern sie in der Form, die dort verlangt wird.

3

Deckung, die zu Ihren Leistungen passt

Ein Haus mit 40 Plätzen in Miete braucht andere Bausteine als ein Träger mit drei eigenen Gebäuden und 300 Plätzen. Wir fragen Platzzahl, Eigentum, gesicherte Bereiche und Fahrdienst vorher ab, statt eine Standardpolice zu schicken.

So arbeiten wir

Kein Vergleichsportal. Eine Ausschreibung.

Sechs Dinge, die für jede Anfrage gelten, unabhängig davon, was Sie versichern wollen.

Ein Rechner vergleicht Tarife. Wir schreiben Ihr Risiko aus.

Ein Vergleichsrechner fragt Eckdaten ab und zeigt Tarife dazu. Im Gewerbe entscheidet aber die Bedingung, nicht der Preis. Wir fragen bei den Versicherern an, die Ihren Betrieb zeichnen, auch bei denen ohne Onlinestrecke, und lesen die Bedingungen, bevor Sie unterschreiben.

Was drinsteht, erklären wir vorher.

Wir erklären, was ein Vertrag tatsächlich abdeckt und was nicht, in Ihren Worten statt in Versicherungsdeutsch. Sie wissen bei jedem Schritt, wie die Deckung greift und wo sie endet.

Ihr bestehender Vertrag bleibt, bis etwas Besseres da ist.

Sie müssen nichts kündigen, um mit uns zu sprechen. Wir sehen uns an, was Sie haben, und sagen, was passt, was fehlt und was doppelt ist. Ist Ihr Vertrag der bessere, sagen wir auch das.

Die Anfrage verpflichtet Sie zu nichts.

Eine Anfrage ist weder Antrag noch Abschluss. Sie bekommen werktags innerhalb einer Stunde eine persönliche Rückmeldung. Entschieden wird erst, wenn die Angebote vor Ihnen liegen.

Im Schadenfall melden Sie sich bei uns.

Wenn etwas passiert, rufen Sie uns an und nicht die Hotline des Versicherers. Wir nehmen den Schaden auf und bleiben dran. Ob der Versicherer zahlt, richtet sich nach Ihrem Vertrag. Dass sich jemand darum kümmert, nach uns.

Versicherung soll Sie nicht aufhalten.

Zeit kostet selten die Entscheidung, sondern der Papierkram davor: Unterlagen zusammensuchen, Policen lesen, Angebote vergleichbar machen. Das übernimmt bei uns Technologie. Prüfung, Verhandlung und Betreuung bleiben bei Menschen.

Ihr Ansprechpartner

Ihr Ansprechpartner kennt Versicherung aus der Praxis.

Fünf Jahre bei Marsh Deutschland, zuletzt als Client Executive für multinationale Unternehmen, danach zwei Jahre bei deas (Ecclesia Gruppe) für internationale Industrieprogramme.

Er kennt Deckung, Verhandlung und Schaden aus dem Maschinenraum und weiß, worauf ein Versicherer beim Beitrag schaut. Die Prüfung macht ein Mensch, Technologie nimmt ihm das Lesen und Aufbereiten der Unterlagen ab.

Christoph Bergemann, Co-Founder, verantwortet Risiko, Beratung und Schadenbegleitung
Christoph Bergemann
Co-Founder, verantwortet Risiko, Beratung und Schadenbegleitung
Mit Christoph sprechen
Gut zu wissen

Häufige Fragen.

Welche Versicherungen brauchen Pflegeheime?

In der Regel die Betriebs- und Berufshaftpflicht für stationäre Pflege mit der Habe der Bewohner, das Gebäude mit Inhalt, Ertragsausfall und Mehrkosten, die Betriebsschließung, den Vertrauensschaden und Cyber. Wer einen Fahrdienst betreibt, nimmt die Fahrzeuge in einen Flottenvertrag.

Ist eine Versicherung für Pflegeheime Pflicht?

Nein. Der Versorgungsvertrag mit den Pflegekassen hängt an der fachlichen und wirtschaftlichen Eignung, am Qualitätsmanagement, an den Qualitätsprüfungen und, nur für stationäre Häuser, an der Teilnahme am Infektionsmeldeverfahren. Eine Versicherung verlangt er nicht. Pflicht sind die Kfz-Haftpflicht für jedes Fahrzeug und die gesetzliche Unfallversicherung Ihrer Beschäftigten. Verlangt wird der Versicherungsnachweis trotzdem, nur eben nicht vom Gesetz: Pflegekassen, Heimaufsicht und Angehörige fragen danach, und Angehörige fragen vor allem, wie die Habe im Zimmer versichert ist.

Was kostet eine Versicherung für Pflegeheime?

Das hängt vor allem von der Platzzahl, der Pflegestruktur, dem Gebäudewert und daran, ob Sie Eigentümer sind und gesicherte Wohnbereiche führen ab. Eine belastbare Zahl gibt es nach dem ersten Gespräch, nicht aus einem Tarifrechner: Wir holen Angebote bei den Versicherern ein, die Ihren Betrieb zeichnen, und legen sie Ihnen nebeneinander. Das Erstgespräch kostet nichts.

Ist die Habe der Bewohner mitversichert?

Nur wenn sie ausdrücklich eingeschlossen ist, und das ist bei einem Heim der häufigste Streitpunkt überhaupt. Hörgerät, Zahnersatz, Brille, Eheringe: alles liegt in Ihrem Haus und steht in Ihrer Obhut. Die Summe entscheidet, denn der Einzelschaden ist klein und wiederholt sich.

Was passiert nach einem Brand mit den Bewohnern?

Sie müssen anderswo wohnen, und das kostet, bevor der Ertragsausfall überhaupt greift. Entscheidend sind deshalb die Mehrkosten im Sachvertrag, nicht nur die Wiederherstellung des Gebäudes. Wer nur den Neuwert versichert hat, steht mit dem Rohbau und ohne Bewohner da.

Deckt die Versicherung das Entweichen eines Bewohners?

Ja, als Verletzung der Aufsichtspflicht, und das ist ein klassischer Personenschaden aus der Betreuung. Vorausgesetzt ist, dass gesicherte Wohnbereiche und der tatsächliche Betreuungsschlüssel dem Versicherer bekannt sind, denn danach bemisst er das Risiko.

Was gilt bei freiheitsentziehenden Maßnahmen?

Für einen Betreuten im Heim brauchen sie die Genehmigung des Betreuungsgerichts, sobald über einen längeren Zeitraum oder regelmäßig die Freiheit entzogen werden soll, und das gilt für mechanische Vorrichtungen wie für Medikamente. Ohne Genehmigung steht neben dem Schadenersatzanspruch ein eigener Vorwurf, und darauf sehen Versicherer genau.

Zahlt die Betriebsschließung bei einem Norovirus-Ausbruch?

Das hängt an der Erregerliste Ihres Vertrags. Diese Policen zahlen für behördliche Maßnahmen wegen namentlich genannter Erreger, nicht für jede Schließung. Welche Liste ein Angebot trägt, ist der eigentliche Unterschied zwischen zwei Verträgen zum gleichen Beitrag.

Ich bin schon versichert. Lohnt sich die Anfrage trotzdem?

Oft ja. Viele Verträge sind mit dem Betrieb gewachsen, ohne angepasst worden zu sein: neue Tätigkeiten, mehr Mitarbeiter, mehr Fahrzeuge, höhere Umsätze. Wir lesen Ihre bestehenden Policen mit Ihnen und sagen, was passt, was fehlt und was doppelt ist.

Zu speziell, zu schwierig,
zu spät dran?

Genau unser Fall. Sagen Sie uns, was Sie tun, und wir fragen jeden Versicherer an, der es zeichnet.

Was möchten Sie absichern?

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