Ein Anruf genügt.
Den Rest erledigen wir.
Projektsteuerung, Bauherrenvertretung und Baubetreuung für Investoren, Kommunen und Unternehmen. Wir platzieren die Vermögensschadenhaftpflicht, Objektdeckungen für große Vorhaben und die Betriebshaftpflicht für die Baustelle.
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Was ist eine Versicherung für Projektsteuerer?
Eine Versicherung für Projektsteuerer und Baubetreuer ist die Vermögensschadenhaftpflicht, dazu eine Objektdeckung für große Vorhaben, die Betriebshaftpflicht und der Rechtsschutz. Sie planen nicht und bauen nicht, Sie steuern. Im Mittelpunkt stehen deshalb Termin- und Kostenfehler: der Termin, der nicht gehalten wurde, die Kostenentwicklung, die niemand gemeldet hat, die Entscheidung, die zu spät herbeigeführt wurde. Das sind reine Vermögensschäden, und eine Betriebshaftpflicht deckt sie nicht. Je nach Aufgaben kommen Personen- und Sachschäden dazu, etwa bei Begehungen und Abnahmen vor Ort, und dafür brauchen Sie die Betriebshaftpflicht daneben.
Wer braucht eine Versicherung für Projektsteuerer?
Planung und Objektüberwachung durch Architekten und Ingenieure, Bauträgergeschäft mit eigenen Verkäufen und Facility Management laufen auf eigenen Seiten.
Sie können trotzdem anfragen. Wir sagen Ihnen offen, ob und wie wir helfen können.
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Projektsteuerung für Investoren
Hier werden Termine in Mieteinnahmen gerechnet, und jede Verzögerung hat einen Preis.
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Bauherrenvertretung
Sie entscheiden für den Bauherrn, und seine Mehrkosten sind Ihr Haftungsmaßstab.
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Baubetreuer mit Erlaubnis
Wer fremdes Geld wirtschaftlich führt, braucht die Erlaubnis nach der Gewerbeordnung.
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Projekte der öffentlichen Hand
Vergabeverfahren mit festen Deckungssummen, langen Laufzeiten und strenger Dokumentation.
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Steuerung mehrerer Projekte
Parallele Vorhaben heißen parallele Ansprüche, und die Jahreshöchstleistung wird zur relevanten Größe.
Eine Anfrage. Alle Versicherer. Das richtige Programm.
Expertise bei Projektsteuerern
Wir klären bei Ihnen zuerst die Rolle, weil sie über Erlaubnis und Deckung entscheidet. Reine Projektsteuerung ist eine Beratungsleistung. Sobald Sie fremde Vermögenswerte wirtschaftlich führen, sind Sie Baubetreuer im Sinne der Gewerbeordnung und brauchen eine Erlaubnis. Für die Police heißt das: Die Tätigkeit muss so beschrieben sein, wie Sie sie tatsächlich ausüben, sonst deckt der Vertrag eine Rolle, die Sie gar nicht haben.
Nachweise für Auftraggeber und Vergabe
Investoren und Bauherren verlangen Deckungsnachweise im Steuerungsvertrag, öffentliche Auftraggeber im Vergabeverfahren mit festen Summen, und bei Baubetreuung kommt die Erlaubnis dazu. Wir liefern die Versicherungsnachweise in der verlangten Form.
Deckung, die zu Ihren Leistungen passt
Eine Steuerung für einen Schulbau braucht andere Summen als eine für ein Quartier. Wir fragen Projektvolumina, Rollen, Auftraggeberstruktur und Parallelprojekte vorher ab, statt eine Standardpolice zu schicken.
Kein Vergleichsportal. Eine Ausschreibung.
Sechs Dinge, die für jede Anfrage gelten, unabhängig davon, was Sie versichern wollen.
Ein Rechner vergleicht Tarife. Wir schreiben Ihr Risiko aus.
Ein Vergleichsrechner fragt Eckdaten ab und zeigt Tarife dazu. Im Gewerbe entscheidet aber die Bedingung, nicht der Preis. Wir fragen bei den Versicherern an, die Ihren Betrieb zeichnen, auch bei denen ohne Onlinestrecke, und lesen die Bedingungen, bevor Sie unterschreiben.
Ihr Ansprechpartner kennt Versicherung aus der Praxis.
Fünf Jahre bei Marsh Deutschland, zuletzt als Client Executive für multinationale Unternehmen, danach zwei Jahre bei deas (Ecclesia Gruppe) für internationale Industrieprogramme.
Er kennt Deckung, Verhandlung und Schaden aus dem Maschinenraum und weiß, worauf ein Versicherer beim Beitrag schaut. Die Prüfung macht ein Mensch, Technologie nimmt ihm das Lesen und Aufbereiten der Unterlagen ab.
Häufige Fragen.
Welche Versicherungen brauchen Projektsteuerer und Baubetreuer?
In der Regel die Vermögensschadenhaftpflicht als Hauptvertrag, eine Objektdeckung für große Vorhaben, die Betriebshaftpflicht und der Rechtsschutz.
Ist eine Versicherung für Projektsteuerer Pflicht?
Für die reine Projektsteuerung als Beratungs- und Managementleistung gibt es weder eine Erlaubnis- noch eine Versicherungspflicht. Anders beim Baubetreuer: Wer Bauvorhaben im fremden Namen für fremde Rechnung wirtschaftlich vorbereitet oder durchführt, braucht die Erlaubnis nach der Gewerbeordnung. Eine Pflichtversicherung ist auch damit nicht verbunden, denn die vorgeschriebene Berufshaftpflicht der Makler- und Bauträgerverordnung gilt nur für Wohnimmobilienverwalter. In der Praxis verlangen Ihre Auftraggeber die Deckung ohnehin, und bei öffentlichen Vergaben steht die Summe im Verfahren. Pflicht sind daneben die gesetzliche Unfallversicherung Ihrer Beschäftigten und die Kfz-Haftpflicht.
Was kostet eine Versicherung für Projektsteuerer?
Das hängt vor allem von dem Honorarumsatz, den Projektvolumina, Ihrer Rolle im Projekt und der Zahl paralleler Vorhaben ab. Eine belastbare Zahl gibt es nach dem ersten Gespräch, nicht aus einem Tarifrechner: Wir holen Angebote bei den Versicherern ein, die Ihren Betrieb zeichnen, und legen sie Ihnen nebeneinander. Das Erstgespräch kostet nichts.
Bin ich Projektsteuerer oder Baubetreuer?
Das hängt daran, ob Sie fremde Vermögenswerte wirtschaftlich führen. Steuern Sie Termine, Kosten und Qualitäten und beraten den Bauherrn, ist das Projektsteuerung. Bereiten Sie das Vorhaben im fremden Namen für fremde Rechnung wirtschaftlich vor oder führen es durch, sind Sie Baubetreuer und brauchen die Erlaubnis nach der Gewerbeordnung. Die Abgrenzung macht die Behörde an der Tätigkeit fest, nicht am Titel im Vertrag.
Was ist mein typischer Schadenfall?
Meistens Zeit. Ein Vergabeverfahren, das zu spät gestartet wurde, eine Nachtragsentscheidung, die liegen blieb, eine Kostenentwicklung, die nicht gemeldet wurde. Das Ergebnis sind Bauzeitverlängerung, Mehrkosten und entgangene Mieteinnahmen, also ein reiner Vermögensschaden, und dafür brauchen Sie die eigenständige Vermögensschadenhaftpflicht. Daneben gibt es die handfesten Fälle: Was Ihre Leute bei einer Begehung beschädigen oder wer auf der Baustelle zu Schaden kommt, gehört in die Betriebshaftpflicht.
Reicht eine Jahresdeckung?
Bei kleinen Projekten ja. Bei einem Quartier oder einem öffentlichen Großbau verlangt der Auftraggeber oft mehr, als ein Jahresvertrag trägt, und ein einziger Fall kann die Jahreshöchstleistung aufbrauchen. Dafür gibt es die Objektdeckung: eine eigene Summe nur für dieses Vorhaben, ohne dass Ihr laufender Vertrag teurer wird.
Wer haftet neben mir?
Meist mehrere gleichzeitig: Planer, ausführende Firmen und manchmal der Bauherr selbst. Das ist für Sie Chance und Risiko. Chance, weil die Verantwortung geteilt wird. Risiko, weil Sie derjenige sind, dessen Protokolle alles dokumentieren. Eine saubere Berichtsstruktur mit Entscheidungsvorlagen und Fristenläufen ist deshalb Ihre wichtigste Verteidigung.
Ich bin schon versichert. Lohnt sich die Anfrage trotzdem?
Oft ja. Viele Verträge sind mit dem Betrieb gewachsen, ohne angepasst worden zu sein: neue Tätigkeiten, mehr Mitarbeiter, mehr Fahrzeuge, höhere Umsätze. Wir lesen Ihre bestehenden Policen mit Ihnen und sagen, was passt, was fehlt und was doppelt ist.
Zu speziell, zu schwierig,
zu spät dran?
Genau unser Fall. Sagen Sie uns, was Sie tun, und wir fragen jeden Versicherer an, der es zeichnet.
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