Versicherung für Softwareentwicklung

Ein Anruf genügt.
Den Rest erledigen wir.

Individualentwicklung, Produktentwicklung, Apps und Integrationen. Wir platzieren die IT-Haftpflicht für Vermögensschäden, die Betriebshaftpflicht und Cyber bei Versicherern, die Softwarehäuser zeichnen, und prüfen, ob Ihre Rechtekette zum Kunden hält.

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Was ist eine Versicherung für Softwareentwickler?

Eine Versicherung für Softwareentwicklung ist das Paket aus der IT-Haftpflicht für Vermögensschäden, der Betriebshaftpflicht, Cyber und der Büroausstattung. Die Reihenfolge ist kein Zufall. Ihr typischer Schaden ist kein Personen- und kein Sachschaden: Ein Fehler geht in einem Build an alle Mandanten, und was folgt, ist falsch berechnetes Geld, Korrekturaufwand und Stillstand beim Kunden. Reine Vermögensschäden trägt eine Betriebshaftpflicht nicht von sich aus, und für beratende und planende Tätigkeit auch dann nicht, wenn die übliche Erweiterung vereinbart ist.

Für wen

Wer braucht eine Versicherung für Softwareentwickler?

Entwicklung für Medizinprodukte, für sicherheitskritische Steuerungen und für US-Kunden betrachten wir gesondert, weil Standardbedingungen auf europäische Gerichte und europäisches Recht begrenzt sind.

Sie können trotzdem anfragen. Wir sagen Ihnen offen, ob und wie wir helfen können.

  • Individualentwickler für Industriekunden

    Ein Fehler in der Logik wirkt sich in der Produktion oder Abrechnung des Kunden aus, und der Streit läuft ausschließlich über Geld.

  • Produktentwickler mit mehreren Mandanten

    Ein Release trifft alle gleichzeitig. Fehlerursache und Fehlerzahl haben nichts miteinander zu tun.

  • Betriebe mit Fremdcode und Open Source

    Verletzt ausgelieferter Code ein Urheberrecht, wird der Schaden über die Lizenzanalogie berechnet, und das kann deutlich über dem Projektwert liegen.

  • Entwickler mit öffentlichen Aufträgen

    Vergabestellen dürfen eine Haftpflicht in geeigneter Höhe verlangen, und in der Bundes-IT kommt eine vertragliche Freistellung für Schutzrechte dazu.

  • Junge Softwarehäuser

    Wer die üblichen Unterlagen noch nicht hat, darf im Vergabeverfahren andere geeignete Belege einreichen. Das ist ausdrücklich vorgesehen.

Warum Alea

Eine Anfrage. Alle Versicherer. Das richtige Programm.

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Expertise bei Softwarehäusern

Wir kennen die Stelle, an der die meisten Policen in Ihrer Branche nicht halten. Eine Betriebshaftpflicht deckt Personen- und Sachschäden. Reine Vermögensschäden kommen nur über eine Erweiterung hinzu, und diese Erweiterung nimmt beratende und planende Tätigkeit ausdrücklich wieder heraus. Für Sie heißt das: Die eigene IT-Haftpflicht ist nicht das Extra, sondern der Kern.

2

Nachweise für Auftraggeber und Vergabe

Öffentliche Auftraggeber dürfen eine Berufs- oder Betriebshaftpflicht in geeigneter Höhe verlangen und den Nachweis darüber fordern; eine gesetzliche Mindestsumme gibt es nicht. In der Bundes-IT ist der Schutz zusätzlich mindestens bis zur Verjährung der Mängelansprüche aufrechtzuerhalten. Wir liefern den Nachweis in der verlangten Form.

3

Deckung, die zu Ihren Leistungen passt

Ein Dienstleister nach Zeitaufwand braucht andere Bausteine als ein Produktanbieter mit Festpreisen und Terminzusagen. Wir fragen Vertragsmodell, Fremdcode, Kundenstruktur und Auslandsanteil vorher ab, statt eine Standardpolice zu schicken.

So arbeiten wir

Kein Vergleichsportal. Eine Ausschreibung.

Sechs Dinge, die für jede Anfrage gelten, unabhängig davon, was Sie versichern wollen.

Ein Rechner vergleicht Tarife. Wir schreiben Ihr Risiko aus.

Ein Vergleichsrechner fragt Eckdaten ab und zeigt Tarife dazu. Im Gewerbe entscheidet aber die Bedingung, nicht der Preis. Wir fragen bei den Versicherern an, die Ihren Betrieb zeichnen, auch bei denen ohne Onlinestrecke, und lesen die Bedingungen, bevor Sie unterschreiben.

Was drinsteht, erklären wir vorher.

Wir erklären, was ein Vertrag tatsächlich abdeckt und was nicht, in Ihren Worten statt in Versicherungsdeutsch. Sie wissen bei jedem Schritt, wie die Deckung greift und wo sie endet.

Ihr bestehender Vertrag bleibt, bis etwas Besseres da ist.

Sie müssen nichts kündigen, um mit uns zu sprechen. Wir sehen uns an, was Sie haben, und sagen, was passt, was fehlt und was doppelt ist. Ist Ihr Vertrag der bessere, sagen wir auch das.

Die Anfrage verpflichtet Sie zu nichts.

Eine Anfrage ist weder Antrag noch Abschluss. Sie bekommen werktags innerhalb einer Stunde eine persönliche Rückmeldung. Entschieden wird erst, wenn die Angebote vor Ihnen liegen.

Im Schadenfall melden Sie sich bei uns.

Wenn etwas passiert, rufen Sie uns an und nicht die Hotline des Versicherers. Wir nehmen den Schaden auf und bleiben dran. Ob der Versicherer zahlt, richtet sich nach Ihrem Vertrag. Dass sich jemand darum kümmert, nach uns.

Versicherung soll Sie nicht aufhalten.

Zeit kostet selten die Entscheidung, sondern der Papierkram davor: Unterlagen zusammensuchen, Policen lesen, Angebote vergleichbar machen. Das übernimmt bei uns Technologie. Prüfung, Verhandlung und Betreuung bleiben bei Menschen.

Ihr Ansprechpartner

Ihr Ansprechpartner kennt Versicherung aus der Praxis.

Fünf Jahre bei Marsh Deutschland, zuletzt als Client Executive für multinationale Unternehmen, danach zwei Jahre bei deas (Ecclesia Gruppe) für internationale Industrieprogramme.

Er kennt Deckung, Verhandlung und Schaden aus dem Maschinenraum und weiß, worauf ein Versicherer beim Beitrag schaut. Die Prüfung macht ein Mensch, Technologie nimmt ihm das Lesen und Aufbereiten der Unterlagen ab.

Christoph Bergemann, Co-Founder, verantwortet Risiko, Beratung und Schadenbegleitung
Christoph Bergemann
Co-Founder, verantwortet Risiko, Beratung und Schadenbegleitung
Mit Christoph sprechen
Gut zu wissen

Häufige Fragen.

Welche Versicherungen brauchen Softwareentwickler?

In der Regel die IT-Haftpflicht für Vermögensschäden, die Betriebshaftpflicht, Cyber mit Datenschutzansprüchen und die Büroausstattung mit Ertragsausfall. Wer Fremdcode ausliefert, braucht Schutzrechtsverletzungen ausdrücklich eingeschlossen.

Ist eine Versicherung für Softwareentwickler Pflicht?

Nein, für Softwareentwicklung ist keine Haftpflichtversicherung gesetzlich vorgeschrieben. Pflicht sind die gesetzliche Unfallversicherung Ihrer Beschäftigten und die Kfz-Haftpflicht für Firmenfahrzeuge. Interessanter als die Pflichtfrage ist bei Ihnen die Deckungsfrage, und sie hat eine klare Antwort: Ihr wirtschaftlich größtes Risiko ist das am schlechtesten versicherbare. Nacherfüllung, Rücktritt, Minderung, vergebliche Aufwendungen und das Ausbleiben des geschuldeten Erfolges sind in Haftpflichtbedingungen durchgehend ausgeschlossen, weil sie Erfüllung und nicht Schaden sind. Was versicherbar ist, ist der Schaden, den Ihr Fehler beim Kunden anrichtet, und genau dafür braucht es die IT-Haftpflicht.

Was kostet eine Versicherung für Softwareentwickler?

Das hängt vor allem von dem Umsatz, der Zahl der Entwickler, dem Vertragsmodell und daran, ob Sie Festpreise mit Terminzusagen geben und ins Ausland liefern ab. Eine belastbare Zahl gibt es nach dem ersten Gespräch, nicht aus einem Tarifrechner: Wir holen Angebote bei den Versicherern ein, die Ihren Betrieb zeichnen, und legen sie Ihnen nebeneinander. Das Erstgespräch kostet nichts.

Reicht meine Betriebshaftpflicht für einen Softwarefehler?

In der Regel nicht. Eine Betriebshaftpflicht deckt Personen- und Sachschäden und die daraus folgenden Vermögensschäden. Ihr Fehler beschädigt nichts, er kostet Geld. Reine Vermögensschäden kommen nur über eine besondere Vereinbarung dazu, und selbst diese Erweiterung nimmt planende und beratende Tätigkeit wieder heraus. Deshalb ist die IT-Haftpflicht bei Ihnen der eigentliche Vertrag.

Ist die Nachbesserung meines Codes versichert?

Nein, und das ist in jeder Haftpflicht so. Die eigene Leistung noch einmal richtig zu machen, ist Erfüllung und kein Schaden. Versichert ist, was der Fehler beim Kunden anrichtet: der Korrekturaufwand in seiner Buchhaltung, die Stornierung falscher Rechnungen, der Stillstand. Diese Trennlinie entscheidet darüber, was Sie am Ende tatsächlich erstattet bekommen.

Was passiert bei einer Urheberrechtsverletzung im ausgelieferten Code?

Dann haften Sie als Hersteller der Lieferung, auch wenn der Code aus einer Bibliothek stammt. Der Schaden wird regelmäßig über die Lizenzanalogie berechnet, also danach, was eine ordnungsgemäße Lizenz gekostet hätte, und das kann den Projektwert übersteigen. Versicherungsseitig ist das ein reiner Vermögensschaden und muss ausdrücklich eingeschlossen sein.

Hält meine Rechtekette zum Kunden?

Das ist eine Frage, die sich erst im Streit zeigt. Werden die Nutzungsarten im Vertrag nicht ausdrücklich benannt, bestimmt der Vertragszweck, was Sie eingeräumt haben. Wer dem Kunden mehr zusichert, als er selbst von Freelancern und Bibliotheken hat, schließt die Lücke auf eigene Kosten. Deshalb sehen wir uns die Verträge an, bevor wir die Summe festlegen.

Was gilt für Kunden außerhalb Europas?

Die Standardbedingungen sind auf Ansprüche vor europäischen Gerichten und auf Verletzungen europäischen Rechts begrenzt, und Schadenereignisse im Ausland sind in der Betriebshaftpflicht ausgeschlossen. Wer in die USA liefert, braucht das ausdrücklich geregelt, und das ist eine der ersten Fragen, die wir stellen.

Ich bin schon versichert. Lohnt sich die Anfrage trotzdem?

Oft ja. Viele Verträge sind mit dem Betrieb gewachsen, ohne angepasst worden zu sein: neue Tätigkeiten, mehr Mitarbeiter, mehr Fahrzeuge, höhere Umsätze. Wir lesen Ihre bestehenden Policen mit Ihnen und sagen, was passt, was fehlt und was doppelt ist.

Zu speziell, zu schwierig,
zu spät dran?

Genau unser Fall. Sagen Sie uns, was Sie tun, und wir fragen jeden Versicherer an, der es zeichnet.

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