Versicherung für Tiefbau und Erdarbeiten

Ein Anruf genügt.
Den Rest erledigen wir.

Erdbau, Kanal- und Leitungsbau, Baugruben, Verbau und Straßenbau. Wir platzieren die Betriebshaftpflicht mit Senkungs- und Leitungsschäden, Bauleistung, Maschinen und Bürgschaften bei Versicherern, die Tiefbau zeichnen.

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Was ist eine Versicherung für Tiefbau?

Eine Versicherung für Tiefbau und Erdarbeiten ist das Paket aus der Betriebshaftpflicht mit Senkungs- und Leitungsschäden, der Bauleistung, den Maschinen und den Bürgschaften. Ihr typischer Großschaden steht in den Standardbedingungen als Ausschluss: Schäden, die durch Senkungen von Grundstücken oder Erdrutschungen entstehen, sind in einer Betriebshaftpflicht zunächst nicht gedeckt. Für jeden anderen Betrieb ist das eine Randfrage, für Sie ist es der Kern, denn das gerissene Nachbarhaus neben der Baugrube ist Ihr teuerster Fall.

Betriebshaftpflicht mit Senkungen und Leitungen

Der Riss am Nachbargebäude, der durchtrennte Hausanschluss und das Kabel im Boden. Senkungen und Erdrutschungen sind standardmäßig ausgeschlossen und müssen ausdrücklich eingeschlossen sein.

Bauleistung für das eigene Gewerk

Unwetter in der offenen Baugrube, eingeschwemmter Verbau, Vandalismus und Diebstahl eingebauter Teile. Meist schließt der Bauherr sie ab, bei eigenen Projekten Sie.

Bagger, Verbau und Geräte

Bagger, Walzen, Verbautechnik und Kleingeräte auf wechselnden Baustellen, auch über Nacht und am Wochenende. Die Kasko des Zugfahrzeugs deckt das nicht.

Bürgschaften für Ausschreibungen

Vertragserfüllungs- und Gewährleistungsbürgschaften über einen Versicherer statt über die Kreditlinie der Bank, damit der Rahmen für Material und Löhne frei bleibt.

Für wen

Wer braucht eine Versicherung für Tiefbau?

Spezialtiefbau mit Bohrpfählen und Grundwasserabsenkung, Sprengarbeiten und Arbeiten in Bergbaugebieten betrachten wir gesondert.

Sie können trotzdem anfragen. Wir sagen Ihnen offen, ob und wie wir helfen können.

  • Kanal- und Leitungsbau

    Sie arbeiten dort, wo fremde Leitungen liegen, und der Schaden ist selten der Graben, sondern die Versorgung, die ausfällt.

  • Baugruben und Verbau

    Setzungen am Nachbargebäude sind der teuerste Fall Ihrer Branche und in Standardverträgen ausgeschlossen.

  • Straßen- und Wegebau

    Öffentliche Auftraggeber, Vergabeverfahren und Bürgschaften, die vor dem Zuschlag vorliegen müssen.

  • Erdbau und Abtrag

    Große Maschinen auf fremden Grundstücken, dazu Bodenaushub, dessen Entsorgung eigene Pflichten auslöst.

  • Betriebe mit eigenem Gerätepark

    Der Wert steckt in Maschinen, die nachts auf der Baustelle stehen und nicht im Hof.

Warum Alea

Eine Anfrage. Alle Versicherer. Das richtige Programm.

1

Expertise im Tiefbau

Wir lesen bei Ihnen zuerst die Ausschlussliste und nicht die Deckungssumme. Senkungen und Erdrutschungen sind in jeder Standardbetriebshaftpflicht ausgeschlossen, und derselbe Vertrag lässt sie gegen Beitrag wieder zu, wenn es ausdrücklich im Schein steht. Ein Angebot ohne diesen Einschluss ist für einen Tiefbauer kein günstiges Angebot, sondern ein unvollständiges.

2

Nachweise für Vergabe und Bauherren

Öffentliche Auftraggeber verlangen im Vergabeverfahren den Deckungsnachweis mit bestimmten Summen, Bauherren Bürgschaften zu Vertragsbeginn und bei Abnahme. Wir liefern beides in der verlangten Form und zum Termin.

3

Deckung, die zu Ihren Leistungen passt

Ein Kanalbauer braucht andere Einschlüsse als ein reiner Erdbauer. Wir fragen Gewerke, Baugrubentiefe, Verbau, Maschinen und Auftraggeber vorher ab, statt eine Standardpolice zu schicken.

So arbeiten wir

Kein Vergleichsportal. Eine Ausschreibung.

Sechs Dinge, die für jede Anfrage gelten, unabhängig davon, was Sie versichern wollen.

Ein Rechner vergleicht Tarife. Wir schreiben Ihr Risiko aus.

Ein Vergleichsrechner fragt Eckdaten ab und zeigt Tarife dazu. Im Gewerbe entscheidet aber die Bedingung, nicht der Preis. Wir fragen bei den Versicherern an, die Ihren Betrieb zeichnen, auch bei denen ohne Onlinestrecke, und lesen die Bedingungen, bevor Sie unterschreiben.

Was drinsteht, erklären wir vorher.

Wir erklären, was ein Vertrag tatsächlich abdeckt und was nicht, in Ihren Worten statt in Versicherungsdeutsch. Sie wissen bei jedem Schritt, wie die Deckung greift und wo sie endet.

Ihr bestehender Vertrag bleibt, bis etwas Besseres da ist.

Sie müssen nichts kündigen, um mit uns zu sprechen. Wir sehen uns an, was Sie haben, und sagen, was passt, was fehlt und was doppelt ist. Ist Ihr Vertrag der bessere, sagen wir auch das.

Die Anfrage verpflichtet Sie zu nichts.

Eine Anfrage ist weder Antrag noch Abschluss. Sie bekommen werktags innerhalb einer Stunde eine persönliche Rückmeldung. Entschieden wird erst, wenn die Angebote vor Ihnen liegen.

Im Schadenfall melden Sie sich bei uns.

Wenn etwas passiert, rufen Sie uns an und nicht die Hotline des Versicherers. Wir nehmen den Schaden auf und bleiben dran. Ob der Versicherer zahlt, richtet sich nach Ihrem Vertrag. Dass sich jemand darum kümmert, nach uns.

Versicherung soll Sie nicht aufhalten.

Zeit kostet selten die Entscheidung, sondern der Papierkram davor: Unterlagen zusammensuchen, Policen lesen, Angebote vergleichbar machen. Das übernimmt bei uns Technologie. Prüfung, Verhandlung und Betreuung bleiben bei Menschen.

Ihr Ansprechpartner

Ihr Ansprechpartner kennt Versicherung aus der Praxis.

Fünf Jahre bei Marsh Deutschland, zuletzt als Client Executive für multinationale Unternehmen, danach zwei Jahre bei deas (Ecclesia Gruppe) für internationale Industrieprogramme.

Er kennt Deckung, Verhandlung und Schaden aus dem Maschinenraum und weiß, worauf ein Versicherer beim Beitrag schaut. Die Prüfung macht ein Mensch, Technologie nimmt ihm das Lesen und Aufbereiten der Unterlagen ab.

Christoph Bergemann, Co-Founder, verantwortet Risiko, Beratung und Schadenbegleitung
Christoph Bergemann
Co-Founder, verantwortet Risiko, Beratung und Schadenbegleitung
Mit Christoph sprechen
Gut zu wissen

Häufige Fragen.

Welche Versicherungen brauchen Tiefbauunternehmen?

In der Regel die Betriebshaftpflicht mit ausdrücklichem Einschluss von Senkungen und Leitungsschäden, die Bauleistung, die Maschinenversicherung und Bürgschaften.

Ist eine Versicherung für Tiefbau Pflicht?

Eine Pflicht zur Betriebshaftpflicht gibt es im Tiefbau nicht, aber ohne sie bekommen Sie keine Aufträge: Öffentliche Auftraggeber verlangen den Nachweis im Vergabeverfahren, private Bauherren im Vertrag. Pflicht sind die gesetzliche Unfallversicherung Ihrer Beschäftigten über die Berufsgenossenschaft und die Kfz-Haftpflicht für Fahrzeuge und Anhänger. Dazu kommen Pflichten, die im Schadenfall über alles entscheiden: Vor Erdarbeiten müssen Sie sich über den Verlauf fremder Leitungen erkundigen, und Sie müssen die Standsicherheit benachbarter Bauwerke berücksichtigen. Wer ohne Planauskunft gräbt, steht nach dem Schaden schlecht da, und zwar unabhängig von seiner Police.

Was kostet eine Versicherung für Tiefbau?

Das hängt vor allem von dem Umsatz, den Gewerken, der Tiefe Ihrer Baugruben, dem Maschinenpark und daran, ob Senkungsschäden eingeschlossen sind ab. Eine belastbare Zahl gibt es nach dem ersten Gespräch, nicht aus einem Tarifrechner: Wir holen Angebote bei den Versicherern ein, die Ihren Betrieb zeichnen, und legen sie Ihnen nebeneinander. Das Erstgespräch kostet nichts.

Sind Setzungsschäden am Nachbarhaus versichert?

Nicht automatisch. Die Standardbedingungen schließen Schäden aus, die durch Senkungen von Grundstücken oder Erdrutschungen entstehen, und dazu gehört der Riss im Nachbargebäude neben Ihrer Baugrube. Der Ausschluss gilt aber nur, solange im Versicherungsschein nichts anderes vereinbart ist. Dieser Einschluss ist für Sie der wichtigste Punkt im ganzen Vertrag.

Was passiert bei einem Leitungsschaden?

Der Sachschaden am Kabel ist meist überschaubar, die Folgekosten sind es nicht: Netzbetreiber rechnen Entstörung, Umschaltungen und Ausfälle ab, und bei Gewerbekunden kommen deren Betriebsunterbrechungen dazu. Deshalb zählt bei Ihnen die Höhe der Summe mehr als bei anderen Gewerken. Und: Ohne eingeholte Planauskunft wird aus dem Versehen schnell ein Vorwurf grober Fahrlässigkeit.

Brauche ich eine Bauleistungsversicherung?

Bei öffentlichen und größeren privaten Aufträgen schließt sie meist der Bauherr ab und legt die Kosten um. Bei kleineren Projekten und bei eigenen Bauvorhaben bleibt das Risiko bei Ihnen: Unwetter in der offenen Grube, weggeschwemmter Verbau, gestohlene eingebaute Teile. Wir klären vor Baubeginn, wer sie stellt, statt das nach dem Starkregen zu klären.

Sind meine Maschinen über Nacht auf der Baustelle versichert?

Nur über eine Maschinenversicherung, und auch dort kommt es auf die Vereinbarung an. Die Kaskoversicherung des Zugfahrzeugs deckt den Anhänger und den Bagger darauf nicht, sobald er abgeladen ist. Für Geräte, die über Nacht und am Wochenende auf wechselnden Baustellen stehen, prüfen wir Diebstahlklauseln und Sicherungsauflagen vorher, nicht nach dem Verlust.

Ich bin schon versichert. Lohnt sich die Anfrage trotzdem?

Oft ja. Viele Verträge sind mit dem Betrieb gewachsen, ohne angepasst worden zu sein: neue Tätigkeiten, mehr Mitarbeiter, mehr Fahrzeuge, höhere Umsätze. Wir lesen Ihre bestehenden Policen mit Ihnen und sagen, was passt, was fehlt und was doppelt ist.

Zu speziell, zu schwierig,
zu spät dran?

Genau unser Fall. Sagen Sie uns, was Sie tun, und wir fragen jeden Versicherer an, der es zeichnet.

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