Ein Anruf genügt.
Den Rest erledigen wir.
Konzerte, Stadtfeste, Märkte, Messen und Sportveranstaltungen in eigener Verantwortung. Wir platzieren die Veranstalterhaftpflicht, die Ausfalldeckung und die Technik bei Versicherern, die Veranstaltungsrisiken zeichnen.
Erzählen Sie uns von Ihrem Betrieb.
Persönliche Rückmeldung werktags innerhalb einer Stunde.
Was ist eine Veranstalterversicherung?
Eine Versicherung für Veranstalter ist das Paket aus der Veranstalterhaftpflicht, der Ausfalldeckung, der Sachversicherung für Aufbauten und Technik und, wo Mitwirkende nicht gesetzlich unfallversichert sind, dem Unfallschutz für die Gruppe. Als Veranstalter tragen Sie zwei Dinge, die ein Dienstleister nicht trägt: die Sicherheit aller Besucher auf Ihrem Gelände und das wirtschaftliche Risiko des Termins. Beides entscheidet über Ihre Summen.
Wer braucht eine Veranstalterversicherung?
Veranstaltungen mit mehreren Zehntausend Besuchern, mit Pyrotechnik, mit Motorsport und mit Camping betrachten wir gesondert.
Sie können trotzdem anfragen. Wir sagen Ihnen offen, ob und wie wir helfen können.
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Konzert- und Festivalveranstalter
Hohe Vorleistungen, ein einziger Termin und das Wetter als Risiko, das niemand steuern kann.
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Stadtfeste und Märkte
Öffentliche Flächen, fremde Standbetreiber und viele Besucher, die sich frei bewegen.
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Messeveranstalter
Standbau durch Dritte auf Ihrer Fläche, und am Ende haftet der Betreiber des Geländes mit.
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Sportveranstalter
Zuschauer, Teilnehmer und Streckenposten haben drei verschiedene Rechtsstellungen und drei verschiedene Deckungsfragen.
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Vereine als Veranstalter
Helfer ohne Anstellung, ein Vorstand, der persönlich in Anspruch genommen wird, und selten eine Police, die das abbildet.
Eine Anfrage. Alle Versicherer. Das richtige Programm.
Expertise bei Veranstaltern
Wir rechnen bei Ihnen in Besuchern und nicht in Umsatz. Für die Haftpflichtsumme ist entscheidend, wie viele Menschen gleichzeitig auf dem Gelände sind, wie sie dorthin kommen und was über ihren Köpfen hängt. Für die Ausfalldeckung ist entscheidend, wie viel am Tag vor der Veranstaltung schon ausgegeben ist. Beide Zahlen fragen wir ab, bevor wir eine Summe vorschlagen.
Nachweise für Behörden und Flächeneigentümer
Städte verlangen vor der Genehmigung regelmäßig eine Haftpflichtbestätigung mit einer bestimmten Summe, Flächeneigentümer ebenso, und Künstleragenturen eine Bestätigung im Gagenvertrag. Wir liefern sie in der verlangten Form und zum Termin.
Deckung, die zu Ihren Leistungen passt
Ein Stadtfest braucht andere Bausteine als ein Hallenkonzert. Wir fragen Fläche, Besucherzahl, Aufbauten, Vorleistungen und Helferstruktur vorher ab, statt eine Standardpolice zu schicken.
Kein Vergleichsportal. Eine Ausschreibung.
Sechs Dinge, die für jede Anfrage gelten, unabhängig davon, was Sie versichern wollen.
Ein Rechner vergleicht Tarife. Wir schreiben Ihr Risiko aus.
Ein Vergleichsrechner fragt Eckdaten ab und zeigt Tarife dazu. Im Gewerbe entscheidet aber die Bedingung, nicht der Preis. Wir fragen bei den Versicherern an, die Ihren Betrieb zeichnen, auch bei denen ohne Onlinestrecke, und lesen die Bedingungen, bevor Sie unterschreiben.
Ihr Ansprechpartner kennt Versicherung aus der Praxis.
Fünf Jahre bei Marsh Deutschland, zuletzt als Client Executive für multinationale Unternehmen, danach zwei Jahre bei deas (Ecclesia Gruppe) für internationale Industrieprogramme.
Er kennt Deckung, Verhandlung und Schaden aus dem Maschinenraum und weiß, worauf ein Versicherer beim Beitrag schaut. Die Prüfung macht ein Mensch, Technologie nimmt ihm das Lesen und Aufbereiten der Unterlagen ab.
Häufige Fragen.
Welche Versicherungen brauchen Veranstalter?
In der Regel die Veranstalterhaftpflicht mit der Summe nach Besucherzahl, die Ausfalldeckung, die Sachversicherung für Aufbauten und Technik und der Unfallschutz für Helfer und Mitwirkende.
Ist eine Veranstalterversicherung Pflicht?
Eine allgemeine gesetzliche Versicherungspflicht für Veranstalter gibt es nicht, aber zwei Dinge wirken in der Praxis wie eine. Erstens verlangen Städte und Flächeneigentümer die Haftpflichtbestätigung mit einer bestimmten Summe, bevor Sie die Fläche und die Genehmigung bekommen. Zweitens haften Sie als Veranstalter für die Sicherheit aller Besucher auf dem Gelände, und bei vielen Menschen an einem Ort kann ein einzelner Vorfall mehrere Personenschäden auslösen. Pflicht im engeren Sinn sind die gesetzliche Unfallversicherung Ihrer Beschäftigten und die Kfz-Haftpflicht für Fahrzeuge.
Was kostet eine Veranstalterversicherung?
Das hängt vor allem von der Zahl der Veranstaltungen, den Besucherzahlen, der Art der Aufbauten und der Höhe Ihrer Vorleistungen ab. Eine belastbare Zahl gibt es nach dem ersten Gespräch, nicht aus einem Tarifrechner: Wir holen Angebote bei den Versicherern ein, die Ihren Betrieb zeichnen, und legen sie Ihnen nebeneinander. Das Erstgespräch kostet nichts.
Wie hoch sollte meine Haftpflichtsumme sein?
Rechnen Sie nicht in Umsatz, sondern in Menschen. Bei einem Vorfall auf dem Gelände können mehrere Besucher gleichzeitig betroffen sein, und Personenschäden mit Dauerfolgen erreichen Summen, die keine Eintrittskasse trägt. Wir leiten die Summe aus der gleichzeitigen Besucherzahl und der Art der Aufbauten ab, nicht aus Ihrer Betriebsgröße.
Deckt die Ausfalldeckung schlechtes Wetter?
Nicht jedes. Entscheidend ist, was im Vertrag als auslösendes Ereignis vereinbart ist. Ein behördliches Verbot wegen Sturm und ein nachweisbares Unwetter sind etwas anderes als ein verregneter Tag mit wenig Publikum. Wir lesen diese Klausel mit Ihnen vor Abschluss und sagen Ihnen, welcher Fall trägt und welcher nicht.
Sind meine Helfer versichert?
Oft nicht über die gesetzliche Unfallversicherung. Angestellte sind es, ehrenamtliche Helfer und Vereinsmitglieder je nach Konstellation nicht. Gerade bei Aufbau und Abbau, wo gehoben und geklettert wird, passiert aber am meisten. Eine Gruppenunfallversicherung schließt diese Lücke, und sie lässt sich auf einzelne Veranstaltungen begrenzen.
Was gilt für fremde Standbetreiber auf meiner Fläche?
Jeder haftet für seinen Stand, Sie aber für die Fläche und die Organisation. Deshalb gehört in Ihre Standordnung die Pflicht zur eigenen Betriebshaftpflicht samt Nachweis, und in Ihre eigene Police eine Summe, die nicht davon abhängt, dass ein Standbetreiber tatsächlich versichert ist.
Ich bin schon versichert. Lohnt sich die Anfrage trotzdem?
Oft ja. Viele Verträge sind mit dem Betrieb gewachsen, ohne angepasst worden zu sein: neue Tätigkeiten, mehr Mitarbeiter, mehr Fahrzeuge, höhere Umsätze. Wir lesen Ihre bestehenden Policen mit Ihnen und sagen, was passt, was fehlt und was doppelt ist.
Zu speziell, zu schwierig,
zu spät dran?
Genau unser Fall. Sagen Sie uns, was Sie tun, und wir fragen jeden Versicherer an, der es zeichnet.
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