Versicherung für Veranstaltungs- und Ordnungsdienst

Ein Anruf genügt.
Den Rest erledigen wir.

Einlass-, Ordnungs- und Sicherheitsdienste für Konzerte, Festivals, Messen, Stadien und Diskotheken. Wir platzieren die vorgeschriebene Haftpflicht mit Summen für Personenschäden, Straf- und Arbeitsrechtsschutz und die Ausrüstung.

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Was ist eine Versicherung für Veranstaltungsdienste?

Eine Versicherung für Veranstaltungs- und Ordnungsdienste ist die vorgeschriebene Haftpflicht des Bewachungsgewerbes, der Rechtsschutz mit Strafrechtsschutz, die Vertrauensschadenversicherung und die eigene Ausrüstung. Ihr Risiko ist anders als bei jeder anderen Bewachung: Ihre Leute greifen körperlich ein, gegenüber Gästen, die getrunken haben, vor Publikum und mit Kameras ringsum. Der Fall endet deshalb selten mit einer Rechnung allein; daneben läuft fast immer ein Verfahren.

Für wen

Wer braucht eine Versicherung für Veranstaltungsdienste?

Bewaffnete Bewachung, Personenschutz für gefährdete Personen und Sicherheitsdienste in Aufnahmeeinrichtungen betrachten wir gesondert.

Sie können trotzdem anfragen. Wir sagen Ihnen offen, ob und wie wir helfen können.

  • Einlassdienste in Clubs

    Für den Einlassbereich gastgewerblicher Diskotheken verlangt das Gesetz die Sachkundeprüfung, nicht nur die Unterrichtung.

  • Ordnungsdienste bei Konzerten

    Viele Menschen auf engem Raum, und ein Vorfall betrifft selten nur eine Person.

  • Festival- und Campingbewachung

    Tagelanger Betrieb, wechselnde Kräfte und Gelände, die nachts kaum zu überblicken sind.

  • Messe- und Kongressdienste

    Hier geht es weniger um Eingriffe und mehr um Zutritt, Ausstellerware und Zuverlässigkeit.

  • Dienste mit vielen Aushilfen

    Kurzfristig eingesetztes Personal ist die Regel, und Qualifikation und Zuverlässigkeit müssen trotzdem dokumentiert sein.

Warum Alea

Eine Anfrage. Alle Versicherer. Das richtige Programm.

1

Expertise bei Ordnungsdiensten

Wir bemessen Ihre Summen an Menschen und nicht an Umsatz. Bei einem Gedränge oder einem missglückten Eingriff sind mehrere Verletzte gleichzeitig möglich, und die gesetzliche Mindestsumme für Personenschäden ist dann schnell klein. Dazu gehört bei Ihnen der Strafrechtsschutz: Nach jedem körperlichen Eingriff steht ein Vorwurf im Raum, und Ihr Mitarbeiter braucht in den ersten Tagen einen Anwalt, nicht in sechs Monaten.

2

Nachweise für Veranstalter und Behörden

Veranstalter verlangen den Deckungsnachweis vor dem Einsatz, Hallenbetreiber eigene Summen, und bei Genehmigungen fragt auch die Behörde nach dem Sicherheitskonzept samt Nachweisen. Wir liefern sie in der verlangten Form und zum Termin.

3

Deckung, die zu Ihren Leistungen passt

Ein Einlassdienst für Clubs braucht andere Qualifikationen als ein Messedienst. Wir fragen Veranstaltungsarten, Besucherzahlen, Einlassaufgaben und Personalstruktur vorher ab, statt eine Standardpolice zu schicken.

So arbeiten wir

Kein Vergleichsportal. Eine Ausschreibung.

Sechs Dinge, die für jede Anfrage gelten, unabhängig davon, was Sie versichern wollen.

Ein Rechner vergleicht Tarife. Wir schreiben Ihr Risiko aus.

Ein Vergleichsrechner fragt Eckdaten ab und zeigt Tarife dazu. Im Gewerbe entscheidet aber die Bedingung, nicht der Preis. Wir fragen bei den Versicherern an, die Ihren Betrieb zeichnen, auch bei denen ohne Onlinestrecke, und lesen die Bedingungen, bevor Sie unterschreiben.

Was drinsteht, erklären wir vorher.

Wir erklären, was ein Vertrag tatsächlich abdeckt und was nicht, in Ihren Worten statt in Versicherungsdeutsch. Sie wissen bei jedem Schritt, wie die Deckung greift und wo sie endet.

Ihr bestehender Vertrag bleibt, bis etwas Besseres da ist.

Sie müssen nichts kündigen, um mit uns zu sprechen. Wir sehen uns an, was Sie haben, und sagen, was passt, was fehlt und was doppelt ist. Ist Ihr Vertrag der bessere, sagen wir auch das.

Die Anfrage verpflichtet Sie zu nichts.

Eine Anfrage ist weder Antrag noch Abschluss. Sie bekommen werktags innerhalb einer Stunde eine persönliche Rückmeldung. Entschieden wird erst, wenn die Angebote vor Ihnen liegen.

Im Schadenfall melden Sie sich bei uns.

Wenn etwas passiert, rufen Sie uns an und nicht die Hotline des Versicherers. Wir nehmen den Schaden auf und bleiben dran. Ob der Versicherer zahlt, richtet sich nach Ihrem Vertrag. Dass sich jemand darum kümmert, nach uns.

Versicherung soll Sie nicht aufhalten.

Zeit kostet selten die Entscheidung, sondern der Papierkram davor: Unterlagen zusammensuchen, Policen lesen, Angebote vergleichbar machen. Das übernimmt bei uns Technologie. Prüfung, Verhandlung und Betreuung bleiben bei Menschen.

Ihr Ansprechpartner

Ihr Ansprechpartner kennt Versicherung aus der Praxis.

Fünf Jahre bei Marsh Deutschland, zuletzt als Client Executive für multinationale Unternehmen, danach zwei Jahre bei deas (Ecclesia Gruppe) für internationale Industrieprogramme.

Er kennt Deckung, Verhandlung und Schaden aus dem Maschinenraum und weiß, worauf ein Versicherer beim Beitrag schaut. Die Prüfung macht ein Mensch, Technologie nimmt ihm das Lesen und Aufbereiten der Unterlagen ab.

Christoph Bergemann, Co-Founder, verantwortet Risiko, Beratung und Schadenbegleitung
Christoph Bergemann
Co-Founder, verantwortet Risiko, Beratung und Schadenbegleitung
Mit Christoph sprechen
Gut zu wissen

Häufige Fragen.

Welche Versicherungen brauchen Veranstaltungs- und Ordnungsdienste?

In der Regel die vorgeschriebene Haftpflicht mit erhöhter Personenschadensumme, der Rechtsschutz mit Strafrechtsschutz, die Vertrauensschadenversicherung und die Sachversicherung für Ausrüstung.

Ist eine Versicherung für Veranstaltungsdienste Pflicht?

Ja. Die Bewachung fremden Lebens oder Eigentums ist erlaubnispflichtig, und zur Erlaubnis gehört der Nachweis einer Haftpflichtversicherung mit vorgeschriebenen Mindestsummen: eine Million Euro für Personenschäden, 250.000 Euro für Sachschäden, 15.000 Euro für das Abhandenkommen bewachter Sachen und 12.500 Euro für reine Vermögensschäden. Alle Wachpersonen brauchen die Unterrichtungsbescheinigung der Industrie- und Handelskammer. Für Bewachungen im Einlassbereich gastgewerblicher Diskotheken verlangt das Gesetz zusätzlich die erfolgreich abgelegte Sachkundeprüfung; dasselbe gilt für Kontrollgänge im öffentlichen Verkehrsraum und für den Schutz vor Ladendieben. Wer solche Aufgaben mit nur unterrichtetem Personal besetzt, riskiert die Erlaubnis.

Was kostet eine Versicherung für Veranstaltungsdienste?

Das hängt vor allem von der Zahl der Einsatzkräfte, den Veranstaltungsarten, den Besucherzahlen und daran, ob Sie Einlass und Eingriffe übernehmen ab. Eine belastbare Zahl gibt es nach dem ersten Gespräch, nicht aus einem Tarifrechner: Wir holen Angebote bei den Versicherern ein, die Ihren Betrieb zeichnen, und legen sie Ihnen nebeneinander. Das Erstgespräch kostet nichts.

Was passiert nach einem körperlichen Eingriff?

Zwei Dinge gleichzeitig. Zivilrechtlich fordert der Gast Schmerzensgeld und Behandlungskosten, und dafür ist die Haftpflicht da. Strafrechtlich steht der Vorwurf der Körperverletzung im Raum, gegen Ihren Mitarbeiter persönlich. Dafür brauchen Sie den Strafrechtsschutz, und zwar schnell: Die ersten Aussagen fallen in den ersten Tagen, und sie prägen beide Verfahren.

Brauchen meine Türsteher die Sachkundeprüfung?

Im Einlassbereich gastgewerblicher Diskotheken ja, das verlangt das Gesetz ausdrücklich zusätzlich zur Unterrichtung. Für andere Veranstaltungsdienste ergibt es sich aus der Aufgabe, etwa bei Kontrollgängen im öffentlichen Verkehrsraum. Wer gemischt einsetzt, sollte die Qualifikation je Einsatzart dokumentieren, denn die Behörde prüft das und der Auftraggeber fragt danach.

Reicht die Mindestsumme für Personenschäden?

Bei einem einzelnen Vorfall oft, bei Ihrem Risiko nicht zwingend. In einem Gedränge, bei einem Sturz von einer Tribüne oder bei einer Panik sind mehrere Verletzte gleichzeitig betroffen, und Personenschäden mit Dauerfolgen erreichen Summen, mit denen eine Million je Schadensereignis knapp wird. Wir heben diese Summe als Erstes an.

Hafte ich für Kräfte, die ich kurzfristig einsetze?

Ja, und deshalb muss die Police auch für Ihre Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen einstehen, soweit sie nicht selbst versicherungspflichtig sind. Das ist gesetzlich vorgegeben. Ihre Aufgabe bleibt die Auswahl: Zuverlässigkeit, Unterrichtung und, wo nötig, Sachkunde gehören dokumentiert, bevor jemand an der Tür steht.

Ich bin schon versichert. Lohnt sich die Anfrage trotzdem?

Oft ja. Viele Verträge sind mit dem Betrieb gewachsen, ohne angepasst worden zu sein: neue Tätigkeiten, mehr Mitarbeiter, mehr Fahrzeuge, höhere Umsätze. Wir lesen Ihre bestehenden Policen mit Ihnen und sagen, was passt, was fehlt und was doppelt ist.

Zu speziell, zu schwierig,
zu spät dran?

Genau unser Fall. Sagen Sie uns, was Sie tun, und wir fragen jeden Versicherer an, der es zeichnet.

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