Versicherung für Wärmepumpenbetriebe

Ein Anruf genügt.
Den Rest erledigen wir.

Planung, Montage und Wartung von Wärmepumpen, Heizungsbau und Hydraulik. Wir platzieren die Betriebshaftpflicht mit Geothermie und Tätigkeitsschäden, die Vermögensschadenhaftpflicht für die Auslegung und die Fahrzeuge bei Versicherern, die Heiztechnik zeichnen.

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Was ist eine Versicherung für Wärmepumpenbetriebe?

Eine Versicherung für Wärmepumpe und Heiztechnik ist das Paket aus der Betriebshaftpflicht mit Geothermie, der Vermögensschadenhaftpflicht für die Auslegung, dem Betriebshof und den Fahrzeugen. Eine Besonderheit steht in den Bedingungen und überrascht fast jeden Betrieb: Flächengeothermie, also Erdkollektoren und Erdwärmekörbe, ist mitversichert. Anlagen, die mittels Bohrung errichtet werden, sind es nicht; dafür braucht es eine besondere Vereinbarung im Versicherungsschein. Wer Erdsonden setzt oder setzen lässt, muss das vorher klären.

Für wen

Wer braucht eine Versicherung für Wärmepumpenbetriebe?

Tiefengeothermie, Anlagen in Wasserschutzgebieten mit besonderer Auflage und Großwärmepumpen für Nahwärmenetze betrachten wir gesondert.

Sie können trotzdem anfragen. Wir sagen Ihnen offen, ob und wie wir helfen können.

  • Heizungsbauer mit Wärmepumpe

    Wasserführende Arbeiten im bewohnten Haus, und jeder Fehler zeigt sich an Wänden und Böden.

  • Betriebe mit eigener Auslegung

    Heizlast und Jahresarbeitszahl sind Zahlen, auf die sich der Kunde verlässt, und dafür haften Sie.

  • Betriebe mit Erdsonden

    Bohrungen sind in Standardverträgen nicht erfasst und zugleich der Fall mit dem größten Schadenpotenzial.

  • Betriebe mit Flächenkollektoren

    Erdarbeiten im Garten des Kunden bringen Leitungen, Drainagen und Setzungen ins Spiel.

  • Betriebe mit Wartungsverträgen

    Wiederkehrende Arbeiten an fremden Anlagen heißen wiederkehrende Tätigkeitsschäden.

Warum Alea

Eine Anfrage. Alle Versicherer. Das richtige Programm.

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Expertise bei Wärmepumpen

Wir fragen bei Ihnen als Erstes, ob Sie bohren oder bohren lassen. Der Grund steht in den Bedingungen: Flächengeothermie ist erfasst, Bohrungen brauchen eine besondere Vereinbarung, und zugleich setzt derselbe Abschnitt für Geothermie die Ausschlüsse für Senkungen und Bergschäden außer Kraft. Wer mit Erdsonden arbeitet und das nicht vereinbart hat, steht bei genau dem Schaden ohne Deckung da, der seine Existenz kostet.

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Nachweise für Auftraggeber und Förderstellen

Gewerbliche Auftraggeber verlangen den Deckungsnachweis vor Beginn, Hausverwaltungen vor Arbeiten im Bestand, und bei geförderten Maßnahmen kommen Fachunternehmererklärungen dazu. Wir liefern die Nachweise in der verlangten Form.

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Deckung, die zu Ihren Leistungen passt

Ein Betrieb mit Luftwärmepumpen braucht andere Vereinbarungen als einer mit Erdsonden. Wir fragen Anlagenarten, Eigenplanung, Bohrungen, Kältemittel und Wartungsverträge vorher ab, statt eine Standardpolice zu schicken.

So arbeiten wir

Kein Vergleichsportal. Eine Ausschreibung.

Sechs Dinge, die für jede Anfrage gelten, unabhängig davon, was Sie versichern wollen.

Ein Rechner vergleicht Tarife. Wir schreiben Ihr Risiko aus.

Ein Vergleichsrechner fragt Eckdaten ab und zeigt Tarife dazu. Im Gewerbe entscheidet aber die Bedingung, nicht der Preis. Wir fragen bei den Versicherern an, die Ihren Betrieb zeichnen, auch bei denen ohne Onlinestrecke, und lesen die Bedingungen, bevor Sie unterschreiben.

Was drinsteht, erklären wir vorher.

Wir erklären, was ein Vertrag tatsächlich abdeckt und was nicht, in Ihren Worten statt in Versicherungsdeutsch. Sie wissen bei jedem Schritt, wie die Deckung greift und wo sie endet.

Ihr bestehender Vertrag bleibt, bis etwas Besseres da ist.

Sie müssen nichts kündigen, um mit uns zu sprechen. Wir sehen uns an, was Sie haben, und sagen, was passt, was fehlt und was doppelt ist. Ist Ihr Vertrag der bessere, sagen wir auch das.

Die Anfrage verpflichtet Sie zu nichts.

Eine Anfrage ist weder Antrag noch Abschluss. Sie bekommen werktags innerhalb einer Stunde eine persönliche Rückmeldung. Entschieden wird erst, wenn die Angebote vor Ihnen liegen.

Im Schadenfall melden Sie sich bei uns.

Wenn etwas passiert, rufen Sie uns an und nicht die Hotline des Versicherers. Wir nehmen den Schaden auf und bleiben dran. Ob der Versicherer zahlt, richtet sich nach Ihrem Vertrag. Dass sich jemand darum kümmert, nach uns.

Versicherung soll Sie nicht aufhalten.

Zeit kostet selten die Entscheidung, sondern der Papierkram davor: Unterlagen zusammensuchen, Policen lesen, Angebote vergleichbar machen. Das übernimmt bei uns Technologie. Prüfung, Verhandlung und Betreuung bleiben bei Menschen.

Ihr Ansprechpartner

Ihr Ansprechpartner kennt Versicherung aus der Praxis.

Fünf Jahre bei Marsh Deutschland, zuletzt als Client Executive für multinationale Unternehmen, danach zwei Jahre bei deas (Ecclesia Gruppe) für internationale Industrieprogramme.

Er kennt Deckung, Verhandlung und Schaden aus dem Maschinenraum und weiß, worauf ein Versicherer beim Beitrag schaut. Die Prüfung macht ein Mensch, Technologie nimmt ihm das Lesen und Aufbereiten der Unterlagen ab.

Christoph Bergemann, Co-Founder, verantwortet Risiko, Beratung und Schadenbegleitung
Christoph Bergemann
Co-Founder, verantwortet Risiko, Beratung und Schadenbegleitung
Mit Christoph sprechen
Gut zu wissen

Häufige Fragen.

Welche Versicherungen brauchen Wärmepumpen- und Heizungsbetriebe?

In der Regel die Betriebshaftpflicht mit Tätigkeitsschäden und Geothermie, die Vermögensschadenhaftpflicht für die Auslegung, die Sachversicherung und die Kfz-Versicherung.

Ist eine Versicherung für Wärmepumpenbetriebe Pflicht?

Eine Versicherungspflicht gibt es für Wärmepumpenbetriebe nicht. Pflicht sind die gesetzliche Unfallversicherung Ihrer Beschäftigten und die Kfz-Haftpflicht für Fahrzeuge. Fachlich gilt dagegen einiges: Arbeiten an Kälteanlagen mit fluorierten Treibhausgasen setzen eine Zertifizierung voraus, und zwar der Person und des Betriebs. Die europäische Regelung erfasst dabei ausdrücklich auch die relevanten Alternativen einschließlich natürlicher Kältemittel, der Umstieg auf Propan führt also nicht aus der Zertifizierung heraus. Für den Elektroanschluss gilt das Installateurverzeichnis des Netzbetreibers, und Erdsonden brauchen eine wasserrechtliche Erlaubnis oder Anzeige nach Landesrecht.

Was kostet eine Versicherung für Wärmepumpenbetriebe?

Das hängt vor allem von dem Umsatz, der Zahl der Monteure, dem Anteil der Erdarbeiten, der Eigenplanung und daran, ob Sie Bohrungen ausführen ab. Eine belastbare Zahl gibt es nach dem ersten Gespräch, nicht aus einem Tarifrechner: Wir holen Angebote bei den Versicherern ein, die Ihren Betrieb zeichnen, und legen sie Ihnen nebeneinander. Das Erstgespräch kostet nichts.

Sind Erdsonden mitversichert?

Nicht ohne Weiteres. Die Bedingungen unterscheiden: Flächengeothermie wie Erdkollektoren und Erdwärmekörbe ist erfasst, Anlagen, die mittels Bohrung errichtet werden, nur bei besonderer Vereinbarung im Versicherungsschein. Dafür gelten im Gegenzug die Ausschlüsse für Senkungen und Bergschäden bei Geothermie nicht. Wer bohrt oder bohren lässt, sollte diese Vereinbarung schwarz auf weiß haben.

Was passiert, wenn das Haus nicht warm wird?

Dann streiten Sie über Geld, nicht über Blech. Eine zu klein ausgelegte Anlage, eine nicht erreichte Jahresarbeitszahl oder ein ständig laufender Heizstab verursachen keinen Sachschaden, sondern Mehrkosten beim Kunden. Das ist ein reiner Vermögensschaden, und dafür ist die Betriebshaftpflicht nicht gemacht. Wer Heizlast und Verbrauch berechnet, braucht die Vermögensschadenhaftpflicht dazu.

Brauche ich eine Zertifizierung für Propan?

Vermutlich ja, und das überrascht viele. Die europäische Regelung knüpft die Zertifizierung nicht nur an fluorierte Treibhausgase, sondern erfasst ausdrücklich auch die relevanten Alternativen einschließlich natürlicher Kältemittel, und sie gilt für die Person wie für den Betrieb. Die nationalen Programme werden daran angepasst. Der Umstieg auf Propan ist also kein Weg aus der Qualifikationspflicht.

Wer haftet für den Wasserschaden nach dem Einbau?

Sie, und zwar über die Betriebshaftpflicht, sofern der Schaden an fremdem Eigentum entstanden ist. Die undichte Verschraubung selbst ist Ihre Leistung und damit Nachbesserung, der durchnässte Estrich darunter ist der Folgeschaden und gehört in die Police. Achten Sie darauf, dass Tätigkeitsschäden an der bearbeiteten Anlage eingeschlossen sind, sonst bleibt die Grenze zwischen beidem Ihr Problem.

Ich bin schon versichert. Lohnt sich die Anfrage trotzdem?

Oft ja. Viele Verträge sind mit dem Betrieb gewachsen, ohne angepasst worden zu sein: neue Tätigkeiten, mehr Mitarbeiter, mehr Fahrzeuge, höhere Umsätze. Wir lesen Ihre bestehenden Policen mit Ihnen und sagen, was passt, was fehlt und was doppelt ist.

Zu speziell, zu schwierig,
zu spät dran?

Genau unser Fall. Sagen Sie uns, was Sie tun, und wir fragen jeden Versicherer an, der es zeichnet.

Was möchten Sie absichern?

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